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GRK GRK - grk-holding

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Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertra­<br />

ges zu laufen. Erfolgt hingegen die Grundstücksver­<br />

äußerung innerhalb der Zehnjahresfrist, so werden<br />

entstehende Veräußerungsgewinne als „Einkünfte<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften“ besteuert<br />

(§ 23 EStG).<br />

Der Veräußerungsgewinn bzw. ­verlust ermittelt sich<br />

grundsätzlich als Differenz zwischen dem Veräuße­<br />

rungspreis und den Anschaffungs­ und Herstellungs­<br />

kosten abzüglich etwaiger Veräußerungskosten (§ 23<br />

Abs. 3 S. 1 EStG). Die Anschaffungs­ bzw. Herstellungs­<br />

kosten mindern sich um in Anspruch genommene<br />

Abschreibungen (lineare, degressive und erhöhte).<br />

Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

bleiben steuerfrei, soweit der erzielte Gesamtgewinn<br />

aus diesen Geschäften nicht mehr als EUR 512,00<br />

beträgt.<br />

Die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

dürfen mit positiven Einkünften aus anderen Ein­<br />

kunftsarten nicht ausgeglichen werden. Die Verluste<br />

mindern nach Maßgabe des § 10 d EStG die positiven<br />

Einkünfte, die der Investor im unmittelbar vorange­<br />

gangenen Kalenderjahr oder in den folgenden Kalen­<br />

derjahren aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

erzielt hat oder erzielt.<br />

Verlustverrechnung<br />

Investoren, die die Eigentumswohnung zum Zweck<br />

der langfristigen Vermietung erwerben, können in<br />

den ersten Jahren Verluste auf Grund der Inanspruch­<br />

nahme erhöhter Abschreibungen auf Modernisie­<br />

rungskosten oder einer höheren Fremdfinanzierung<br />

erzielen. Verluste, die im Jahr der Entstehung nicht<br />

mit anderen Einkünften aus Vermietung und Ver­<br />

pachtung oder mit anderen Einkunftsarten ausgegli­<br />

chen werden, können gem. § 10 d EStG bis zu einem<br />

Betrag von EUR 511.500,00/bei Ehegatten bis zu<br />

einem Betrag von EUR 1.023.000,00 in das vorange­<br />

gangene Kalenderjahr zurückgetragen werden<br />

(§ 10 d Abs. S 1 EStG).<br />

Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht<br />

nach § 10 d Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen worden sind,<br />

sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis<br />

zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.<br />

EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.<br />

EUR) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60,0 % des<br />

1,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR bei zusammen veran­<br />

lagten Ehegatten übersteigenden Gesamtbetrages<br />

der Einkünfte abzuziehen.<br />

Auf Antrag des Investors gegenüber dem zuständi­<br />

gen Wohnsitzfinanzamt kann von dem Verlustrück­<br />

trag ganz oder teilweise abgesehen werden.<br />

Die Höhe des Verlustrücktrages ist im Antrag anzuge­<br />

ben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanle­<br />

ger in der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme<br />

der erhöhten Absetzungen gem. § 7 i EStG und durch<br />

die Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein­<br />

künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />

höher sind als 10,0 % des von ihm eingesetzten Eigen­<br />

66 XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

kapitals.<br />

Wird vom Projektinitiator eine modellhafte Gestal­<br />

tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />

die Verluste nach § 15 b EStG weder mit anderen Ein­<br />

künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />

Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />

werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abge­<br />

zogen werden. Die Verluste mindern die positiven Ein­<br />

künfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />

der Vermietung dieser Eigentumswohnung erzielt<br />

werden.<br />

Nach der Gesetzesbegründung zum § 15 b EStG sowie<br />

eines vorliegenden BMF­Schreibens zählt das vorlie­<br />

gende Angebot des Projektinitiators nicht als Steuer­<br />

stundungsmodell, weil keine modellhafte Gestaltung<br />

vorliegt. Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann<br />

vor, wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer<br />

Eigentumswohnung mittels vorgefertigtem Konzept

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