18.11.2012 Aufrufe

GRK GRK - grk-holding

GRK GRK - grk-holding

GRK GRK - grk-holding

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

treten hat, z. B. höhere Gewalt, Streik, Ausführung von Sonderwünschen, verlängern die Herstellungs-<br />

frist um die Dauer der Behinderung.<br />

IV. Kaufpreis<br />

1.<br />

Der Kaufpreis beträgt _____________________ €,<br />

– in Worten: ___________________________________________________ Euro –.<br />

Hiervon entfallen auf<br />

- das Grundstück ____________________ €,<br />

- die Altbausubstanz ____________________ €,<br />

- die Sanierungsleistungen ____________________ €,<br />

- Kfz-Stellplatz ____________________ €.<br />

2.<br />

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Anerkennung dieser Kaufpreisaufteilung durch das<br />

Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig oder das Finanzamt. Die Vertragsparteien<br />

sind darüber einig, dass diese Aufteilung lediglich eine Schätzung ist und das Finanzamt jederzeit eine<br />

andere Aufteilung festlegen kann. Weder der Verkäufer noch seine Erfüllungsgehilfen haften für<br />

diese Aufteilung. Bei der Bewertung des Dachgeschosses durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

der Stadt Leipzig ist ein anderer Bewertungsansatz möglich und es können andere<br />

Abschreibungsgrundsätze gelten, da die Bauleistungen nicht als Sanierungsleistungen anerkannt<br />

werden könnten.<br />

3.<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zulasten des Verkäufers.<br />

4.<br />

Mehrere Käufer haften für den Kaufpreis als Gesamtschuldner.<br />

V. Kaufpreisfälligkeit<br />

1.<br />

Erste Grundvoraussetzung für die Fälligkeit sämtlicher Kaufpreiszahlungen ist die Bestätigung durch<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

den vollzugsbeauftragten Notar, dass<br />

1. Kaufvertrag<br />

a)<br />

die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Rang nur nach den in Abschnitt I genannten Belastungen<br />

und eventuell solchen weiteren Belastungen, die vom Käufer zu übernehmen sind (z. B. Kaufpreisfinanzierungsgrundpfandrechte,<br />

etwaige Dienstbarkeiten) am Vertragsgegenstand im Grundbuch<br />

eingetragen ist,<br />

b)<br />

alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen und<br />

das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrecht nach SächsDSchG vorliegen,<br />

c)<br />

die Freistellung des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvormerkung<br />

des Käufers im Rang vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen,<br />

gesichert ist, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird.<br />

Die Freistellung des Vertragsgegenstandes von Grundpfandrechten ist gesichert, wenn eine Freistellungsverpflichtung<br />

des jeweiligen Gläubigers mit dem Inhalt vorliegt, dass die nicht zu übernehmenden<br />

Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet<br />

wird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, anderenfalls unverzüglich nach<br />

Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme<br />

durch den Käufer; für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Gläubiger<br />

vorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum<br />

anteiligen Wert des Vertragsgegenstandes zurückzuzahlen.<br />

Diese Erklärung muss dem Käufer ausgehändigt werden. Der vollzugsbeauftragte Notar wird beauftragt,<br />

die Bestätigung dem Käufer mit einfachem Brief an die letzte ihm vom Käufer bekannt gegebene<br />

Anschrift zu versenden; der Verkäufer erhält eine Abschrift.<br />

2.<br />

Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigung<br />

erteilt worden ist. Deren Vorliegen hat der Verkäufer dem Käufer mit der Erklärung unter I. (1b)<br />

bereits angezeigt.<br />

3.<br />

Wegen der nach § 632 a Abs. 3 BGB i.V. mit § 1 Satz 3 der Verordnung über die Abschlagszahlung bei<br />

Bauträgerverträgen dem Käufer zu leistenden Sicherheit in Höhe von 5 v. H. des Kaufpreises für die<br />

rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentliche Mängel stellt der Verkäufer folgen-<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!