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treten hat, z. B. höhere Gewalt, Streik, Ausführung von Sonderwünschen, verlängern die Herstellungs-<br />
frist um die Dauer der Behinderung.<br />
IV. Kaufpreis<br />
1.<br />
Der Kaufpreis beträgt _____________________ €,<br />
– in Worten: ___________________________________________________ Euro –.<br />
Hiervon entfallen auf<br />
- das Grundstück ____________________ €,<br />
- die Altbausubstanz ____________________ €,<br />
- die Sanierungsleistungen ____________________ €,<br />
- Kfz-Stellplatz ____________________ €.<br />
2.<br />
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Anerkennung dieser Kaufpreisaufteilung durch das<br />
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig oder das Finanzamt. Die Vertragsparteien<br />
sind darüber einig, dass diese Aufteilung lediglich eine Schätzung ist und das Finanzamt jederzeit eine<br />
andere Aufteilung festlegen kann. Weder der Verkäufer noch seine Erfüllungsgehilfen haften für<br />
diese Aufteilung. Bei der Bewertung des Dachgeschosses durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
der Stadt Leipzig ist ein anderer Bewertungsansatz möglich und es können andere<br />
Abschreibungsgrundsätze gelten, da die Bauleistungen nicht als Sanierungsleistungen anerkannt<br />
werden könnten.<br />
3.<br />
Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zulasten des Verkäufers.<br />
4.<br />
Mehrere Käufer haften für den Kaufpreis als Gesamtschuldner.<br />
V. Kaufpreisfälligkeit<br />
1.<br />
Erste Grundvoraussetzung für die Fälligkeit sämtlicher Kaufpreiszahlungen ist die Bestätigung durch<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
den vollzugsbeauftragten Notar, dass<br />
1. Kaufvertrag<br />
a)<br />
die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Rang nur nach den in Abschnitt I genannten Belastungen<br />
und eventuell solchen weiteren Belastungen, die vom Käufer zu übernehmen sind (z. B. Kaufpreisfinanzierungsgrundpfandrechte,<br />
etwaige Dienstbarkeiten) am Vertragsgegenstand im Grundbuch<br />
eingetragen ist,<br />
b)<br />
alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen und<br />
das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrecht nach SächsDSchG vorliegen,<br />
c)<br />
die Freistellung des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvormerkung<br />
des Käufers im Rang vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen,<br />
gesichert ist, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird.<br />
Die Freistellung des Vertragsgegenstandes von Grundpfandrechten ist gesichert, wenn eine Freistellungsverpflichtung<br />
des jeweiligen Gläubigers mit dem Inhalt vorliegt, dass die nicht zu übernehmenden<br />
Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet<br />
wird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, anderenfalls unverzüglich nach<br />
Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme<br />
durch den Käufer; für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Gläubiger<br />
vorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum<br />
anteiligen Wert des Vertragsgegenstandes zurückzuzahlen.<br />
Diese Erklärung muss dem Käufer ausgehändigt werden. Der vollzugsbeauftragte Notar wird beauftragt,<br />
die Bestätigung dem Käufer mit einfachem Brief an die letzte ihm vom Käufer bekannt gegebene<br />
Anschrift zu versenden; der Verkäufer erhält eine Abschrift.<br />
2.<br />
Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigung<br />
erteilt worden ist. Deren Vorliegen hat der Verkäufer dem Käufer mit der Erklärung unter I. (1b)<br />
bereits angezeigt.<br />
3.<br />
Wegen der nach § 632 a Abs. 3 BGB i.V. mit § 1 Satz 3 der Verordnung über die Abschlagszahlung bei<br />
Bauträgerverträgen dem Käufer zu leistenden Sicherheit in Höhe von 5 v. H. des Kaufpreises für die<br />
rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentliche Mängel stellt der Verkäufer folgen-<br />
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