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GRK GRK - grk-holding

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„Den ganzen Tag lang glücklich sein,<br />

ach wie lieb ich dich –<br />

mein umgrüntes Heim“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

Die Kaufpreiszahlung erfolgt in Raten in Anlehnung<br />

an die Vorschriften der MaBV.<br />

Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer Verzugszinsen<br />

in gesetzlicher Höhe zu entrichten.<br />

Der Käufer übernimmt keine grundbuchlichen Belas­<br />

tungen, die nicht zur Ver­ oder Entsorgung der Immo­<br />

bilie oder als Wegerechtssicherung erforderlich sind.<br />

Hausverwaltungsvertrag für das<br />

Gemeinschaftseigentum<br />

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />

obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigen­<br />

tums einem Verwalter. Der Verkäufer hat dazu<br />

lt. der im Teil 2 des Prospektes abgedruckten<br />

Teilungserklärung die Firma <strong>GRK</strong> Hausverwal­<br />

tungs GmbH Leipzig zum ersten Verwalter<br />

bestellt, beauftragt und bevollmächtigt.<br />

Der Verwalter wurde für die Dauer von drei Jahren lt.<br />

Teilungserklärung bestellt. In die Gemeinschaftsord­<br />

nung tritt der einzelne Erwerber rechtlich ohne wei­<br />

tere Erklärung ein, sobald er Wohnungseigentümer<br />

wird, wirtschaftlich Kraft Kaufvertrag mit Übergang<br />

von Besitz, Nutzen und Lasten – ohne dass es weiterer<br />

Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfte.<br />

Rechtsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen<br />

den einzelnen Wohnungseigentümern einerseits und<br />

dem WEG­Verwalter andererseits.<br />

Der WEG­Verwalter sorgt für die rechtzeitige Erstel­<br />

lung des Wirtschaftsplanes und die ordnungsgemäße<br />

Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die ein­<br />

zelnen Aufgaben und Befugnisse sowie Rechte und<br />

Pflichten ergeben sich aus der Teilungserklärung, der<br />

Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung.<br />

Die Hausverwaltung verwaltet demnach die von der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft zu bildende<br />

Instandhaltungsrücklage und beruft die WEG­Ver­<br />

sammlungen ein. Eine Umlage der Verwalterkosten<br />

und Instandhaltungsrücklage auf die Mieter ist nicht<br />

möglich.<br />

Sondereigentumsverwaltung<br />

Der Erwerber kann auf Wunsch die Firma GKR Haus­<br />

verwaltungs GmbH auch mit der Sondereigentums­<br />

verwaltung beauftragen, wenn er nicht der Mietpool­<br />

GbR beitritt. Ein Muster des Verwaltervertrages wird<br />

auf Wunsch ausgehändigt.<br />

Mietpool­GbR­Vertrag/Vereinbarung<br />

über Mietenverwaltung<br />

Die Gartenhöfe GmbH bietet den Käufern den Beitritt<br />

zu einer Mietpool­GbR an. Die Geschäftsführung der<br />

Mietpool­GbR wird von der Firma GKR Hausverwal­<br />

tungs GmbH wahrgenommen. Mit dem Eintritt in die<br />

Mietpool­GbR ist die Verwaltung des Sondereigen­<br />

tums verbunden. Der Eintritt in die Mietpool­GbR<br />

erfolgt mit Besitz­, Nutzen­ und Lastenwechsel auf<br />

den Investor. Eine Kündigung ist erstmals mit einer<br />

Frist von drei Monaten zum 31.12.2015 möglich.<br />

Mit dem Beitritt bietet sich dem Käufer die Möglich­<br />

keit, das Einnahmeausfallrisiko durch einen denkba­<br />

ren Leerstand durch die Solidargemeinschaft der<br />

Mietpool­Gesellschafter tragen zu lassen. Im Gegen­<br />

zug trägt der Erwerber die Einnahmeausfallrisiken<br />

der anderen Gesellschafter mit.<br />

20 IV. Angaben über die Vermögensanlage

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