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XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Das Angebot richtet sich an Investoren, die die zu<br />

modernisierenden Wohnungseigentumseinheiten<br />

nebst Außenstellplätzen zum Zweck der langfristigen<br />

Vermietung bzw. Selbstnutzung erwerben wollen. Es<br />

gelten unterschiedliche steuerrechtliche Grundsätze<br />

für den Erwerb der Immobilie und deren Nutzung<br />

einerseits für den Investor als Vermieter (z. B. Ein­<br />

kunftserzielung, Abgrenzung zum gewerblichen<br />

Grundstückshandel, private Veräußerungsgeschäfte)<br />

und andererseits für den Investor als Selbstnutzer<br />

(z. B. Sonderausgabenabzug, Veräußerungen). Diese<br />

werden im Nachfolgenden getrennt dargestellt. Bei<br />

einer späteren etwaigen Schenkung der Eigentums­<br />

wohnung gelten für die Investoren unabhängig von<br />

der Nutzung die gleichen steuerrechtlichen Grundsät­<br />

ze. Diese werden im Anschluss übergreifend erläu­<br />

tert.<br />

Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />

Voraussetzungen für die Anerkennung der Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur<br />

Fremdvermietung ist nur dann einkommensteuerlich<br />

relevant, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gese­<br />

hen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (nachfolgend<br />

„Einkunftserzielungsabsicht“ genannt).<br />

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />

wird grundsätzlich vom Vorliegen der Einkunftserzie­<br />

lungsabsicht ausgegangen (BMF­Schreiben vom<br />

08.10.2004, BStBl. I S. 933).<br />

Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn besondere<br />

Umstände gegen eine auf Dauer angelegte Vermie­<br />

tungstätigkeit sprechen. Solche Umstände können<br />

z. B. sein: der Abschluss von Zeitmietverträgen, der<br />

Abschluss einer kurzfristigen Fremdfinanzierung oder<br />

die Veräußerung bzw. die Selbstnutzung der Immobi­<br />

lie innerhalb eines kurzen Zeitraumes, in der Regel<br />

innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung.<br />

Solche Umstände führen nur dann zur Nichtanerken­<br />

nung der Einkünfte aus Vermietung und Verpach­<br />

tung, wenn für den Zeitraum der Nutzung kein Über­<br />

schuss erzielt worden ist.<br />

Erwirbt ein Investor eine Eigentumswohnung, ohne<br />

entschieden zu haben, ob er die Wohnung dauerhaft<br />

vermieten oder selbst nutzen will, spricht dies eben­<br />

falls gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. Die Ein­<br />

kunftserzielungsabsicht beginnt dann in der Regel<br />

durch den Entschluss des Investors zur dauerhaften<br />

Vermietung, erkennbar durch Inserate oder Einschal­<br />

tung eines Maklers.<br />

Solange der Investor sich ernsthaft bemüht, die Woh­<br />

nung zu vermieten – also auch bei längerem oder vor­<br />

übergehendem Leerstand – ist von einer Einkunftser­<br />

zielungsabsicht auszugehen.<br />

Darüber hinaus ist für die Einkunftserzielungsabsicht<br />

und die Anerkennung von Werbungskosten die Höhe<br />

des erzielten Mietzinses maßgeblich.<br />

62 XII. Steuerliche Verhältnisse

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