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XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Das Angebot richtet sich an Investoren, die die zu<br />
modernisierenden Wohnungseigentumseinheiten<br />
nebst Außenstellplätzen zum Zweck der langfristigen<br />
Vermietung bzw. Selbstnutzung erwerben wollen. Es<br />
gelten unterschiedliche steuerrechtliche Grundsätze<br />
für den Erwerb der Immobilie und deren Nutzung<br />
einerseits für den Investor als Vermieter (z. B. Ein<br />
kunftserzielung, Abgrenzung zum gewerblichen<br />
Grundstückshandel, private Veräußerungsgeschäfte)<br />
und andererseits für den Investor als Selbstnutzer<br />
(z. B. Sonderausgabenabzug, Veräußerungen). Diese<br />
werden im Nachfolgenden getrennt dargestellt. Bei<br />
einer späteren etwaigen Schenkung der Eigentums<br />
wohnung gelten für die Investoren unabhängig von<br />
der Nutzung die gleichen steuerrechtlichen Grundsät<br />
ze. Diese werden im Anschluss übergreifend erläu<br />
tert.<br />
Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />
Voraussetzungen für die Anerkennung der Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung<br />
Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur<br />
Fremdvermietung ist nur dann einkommensteuerlich<br />
relevant, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gese<br />
hen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (nachfolgend<br />
„Einkunftserzielungsabsicht“ genannt).<br />
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />
wird grundsätzlich vom Vorliegen der Einkunftserzie<br />
lungsabsicht ausgegangen (BMFSchreiben vom<br />
08.10.2004, BStBl. I S. 933).<br />
Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn besondere<br />
Umstände gegen eine auf Dauer angelegte Vermie<br />
tungstätigkeit sprechen. Solche Umstände können<br />
z. B. sein: der Abschluss von Zeitmietverträgen, der<br />
Abschluss einer kurzfristigen Fremdfinanzierung oder<br />
die Veräußerung bzw. die Selbstnutzung der Immobi<br />
lie innerhalb eines kurzen Zeitraumes, in der Regel<br />
innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung.<br />
Solche Umstände führen nur dann zur Nichtanerken<br />
nung der Einkünfte aus Vermietung und Verpach<br />
tung, wenn für den Zeitraum der Nutzung kein Über<br />
schuss erzielt worden ist.<br />
Erwirbt ein Investor eine Eigentumswohnung, ohne<br />
entschieden zu haben, ob er die Wohnung dauerhaft<br />
vermieten oder selbst nutzen will, spricht dies eben<br />
falls gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. Die Ein<br />
kunftserzielungsabsicht beginnt dann in der Regel<br />
durch den Entschluss des Investors zur dauerhaften<br />
Vermietung, erkennbar durch Inserate oder Einschal<br />
tung eines Maklers.<br />
Solange der Investor sich ernsthaft bemüht, die Woh<br />
nung zu vermieten – also auch bei längerem oder vor<br />
übergehendem Leerstand – ist von einer Einkunftser<br />
zielungsabsicht auszugehen.<br />
Darüber hinaus ist für die Einkunftserzielungsabsicht<br />
und die Anerkennung von Werbungskosten die Höhe<br />
des erzielten Mietzinses maßgeblich.<br />
62 XII. Steuerliche Verhältnisse