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Kranken - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>SIGNAL</strong> <strong>Kranken</strong>versicherung a. G.Die wichtigsten Informationen zum stationärenErgänzungstarif KlinikUNFALLpurProduktlinie Klinik1339801 Okt101. Unter welcher Voraussetzung erhalte ich Leistungen aus dem Tarif?Die tariflichen Leistungen werden für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungenin Deutschland erstattet, die auf einen Unfall zurückzuführen sind.2. Wie hoch ist die Erstattung fürärztliche Leistungen?Erstattet werden 100 % der Kosten für privatärztliche Behandlung bis zum 3,5fa chen Satz derGebührenordnung für persönlich-ärztliche Leistungen.Ebenfalls erstattungsfähig sind Kosten für ärztliche Leistungen im Rahmen einer vor- undnachstationären Behandlung, wenn die gesetzliche <strong>Kranken</strong>versicherung (GKV) eine Vorleistungerbracht hat.3. Was ist die GOÄ?Die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) ist Grundlage für die Vergütung privat ärztlicherLeistungen. Die in der Gebührenordnung (GOÄ) aufgeführten Gebührensätze (Einfachsätze)einzelner Leistungen können innerhalb eines Gebührenrahmens mit einem Faktor multipliziertwerden, der die Schwierigkeit der Leistung, den Zeitaufwand und die Umstände bei derAusführung der Leistung ausdrückt.Für die Bemessung der einzelnen Gebühr sieht die Gebührenordnung einen Ge büh ren -rahmen• für die persönlich-ärztlichen Leistungen vom Einfachen bis zum 3,5fachen (= Höchstsatz),• für die medizinisch-technischen Leistungen mit hohem Sachkostenanteil vom Einfachenbis zum 2,5fachen und• für Laborleistungen vom Einfachen bis zum 1,3fachen des Gebührensatzes vor.In der Regel darf eine Gebühr für persönliche Leistungen nur zwischen dem Einfachen unddem 2,3fachen des Gebührensatzes bemessen sein. Ein Überschreiten des 2,3fachen Ge -büh rensatzes (=Schwellenwert) ist nur zulässig, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen(schriftliche Begründung des Arztes auf der Rechnung).Wird eine von der geltenden GOÄ abweichende Höhe der Vergütung vereinbart, besteht nurLeistungspflicht bis zu den Beträgen, die sich ohne diese Vereinbarung ergeben hätten.4. Fürwelche Art der Unterbringung erhalte ich Leistungen?Erstattet werden 100 % der Kosten für die gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer.5. Welche Leistungen erhalte ich bei Wahl eines anderen <strong>Kranken</strong>hauses?Erstattet werden 100 % der Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen <strong>Kranken</strong>hauses,als das in der Einweisung des Arztes genannten, entstehen. Voraussetzung für die Leistungist jedoch, dass das gewählte <strong>Kranken</strong>haus für die GKV zugelassen ist.Die durch die Wahl eines anderen <strong>Kranken</strong>hauses entstehenden <strong>Kranken</strong>transportkostensind nach Vorleistung der GKV bis zu einem Betrag von 250 EUR je <strong>Kranken</strong>hausaufenthalterstattungsfähig.6. Werden die gesetzlichen Zuzahlungen erstattet?Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für die ersten 28 Tage eines stationären<strong>Kranken</strong>hausaufenthaltes werden zu 100 % erstattet.7. Was geschieht, wenn ich keine Wahlleistungen in Anspruch nehme?Werden keine Leistungen für Chefarztbehandlung, Unterkunft im Zweibettzimmer oder dieWahl eines anderen <strong>Kranken</strong>hauses in Anspruch genommen, wird ein Ersatz-<strong>Kranken</strong>haustagegeldin Höhe von 40 EUR für jeden vollen Kalendertag (inkl. Aufnahme- und Entlassungstag)erstattet.8. Welche zusätzlichen Hilfeleistungen erhalte ich bei einer stationären Heilbehandlungin Deutschland?Der Tarif sieht verschiedene Sofortschutz-Leistungen vor. Er beinhaltet eine <strong>Kranken</strong>haus-Soforthilfe und <strong>Kranken</strong>haus-Anschlusshilfe mit Kostenübernahme sowie ein Rehabilitationsmanagement.Hierzu gehören beispielsweise: Anmeldeservice, Menüservice, Rooming-In,Vermittlung von Betreuungen, berufliche Rehabilitation, Fahrdienst, Haushaltshilfe.Diese Sofortschutz-Leistungen können Sie über das Notfalltelefon unter der Nummer 0231-135 4948 beantragen. Sofortige Hilfe erhalten Sie unter dieser Nummer rund um die Uhr.9. Welche Leistungen erhalte ich nach einem Unfall im Ausland?Erstattungsfähig sind die Kosten der medizinisch notwendigen stationären <strong>Kranken</strong>hausbehandlung,des <strong>Kranken</strong>transports in das nächstgelegene <strong>Kranken</strong>haus, eines medizinischnotwendigen <strong>Kranken</strong>rücktransports (nicht für Begleitperson) bzw. bei Tod der versichertenPerson die Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten.10. In welchen Fällen ist die Leistung ausgeschlossen?Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Unfall auf bestimmte Ursachen zurück zu -führen ist, wie z. B. Trunkenheit, Ausübung einer Straftat oder beruflicher Umgang mit explosiblenStoffen (die genaue Auflistung der Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den AllgemeinenVersicherungsbedingungen Teil III B 3).Dieses Informationsblatt ist ein Auszug aus dem Tarif. Im Einzelnen gelten die AllgemeinenVersicherungsbedingungen Teil I, II und III.21

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