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Kranken - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>SIGNAL</strong> <strong>Kranken</strong>versicherung a. G.Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtgemäß § 10 a Absatz 3 V<strong>AG</strong>In der Presse und in der Öffentlichkeit werden im Zusammenhang mit der privatenund gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherung Begriffe gebraucht, die erklärungsbedürftigsind. Dieses Informationsblatt will Ihnen die Prinzipien der gesetzlichen und privaten<strong>Kranken</strong>versicherung kurz erläutern.Prinzipien der gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherungIn der gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Diesbedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im wesentlichengesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach bestimmten Pauschalregelnermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des versicherten Mitgliedsabhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als Prozentsatz des Einkommensbemessen.Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet,dass alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehendenBeiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keineweiteren Rückstellungen gebildet.Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder beitragsfrei mit -versichert.Prinzipien der privaten <strong>Kranken</strong>versicherungIn der privaten <strong>Kranken</strong>versicherung ist für jede versicherte Person ein eigenerBeitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter, Geschlechtund nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschlusssowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungsmathematischenGrundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben.Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wirddurch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt,dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nichtallein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kalkulations -verfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapital -deckungsverfahren.Ein Wechsel des privaten <strong>Kranken</strong>versicherungsunternehmens ist in der Regelzum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die<strong>Kranken</strong>versicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahmeverpflichtungbesteht, der neue Versicherer wiederum eine Gesundheitsprüfungdurchführt und die Beiträge zum dann erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil derkalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertragen werden.*Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatztarifes auf dessen Prämieangerechnet werden; anderenfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versicherten -kollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche <strong>Kranken</strong>versicherung ist in der Regel,insbesondere im Alter, ausgeschlossen.* Waren Sie bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert, gelten für SieSonderregelungen. Bitte informieren Sie sich ggf. gesondert über diese Regelungen.1320305 Jan0953

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