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Kranken - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Beitrag jeweils am Monatsersten fällig.Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen,jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Beginnder Versicherung.Bitte beachten Sie, dass die Nichtzahlung von Beiträgen zum Verlust des Versicherungsschutzessowie zur Beendigung des Vertrages führen kann. Einzelheiten entnehmen Siebitte den §§ 37 bis 39 des VVG.4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?Für bestimmte Behandlungen besteht keine Leistungspflicht, z. B. für auf Vorsatz beruhen deKrankheiten und auf Vorsatz beruhende Unfälle einschließlich deren Folgen. Einzelheitenund eine vollständige Aufzählung der Einschränkungen unserer Leistungspflicht entnehmenSie bitte § 5 Teil I und ggf. Teil II der jeweiligen Allgemeinen Ver siche rungsbedingungen.5 Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsschluss zu erfüllen und welcheFolgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?Das Leistungsversprechen, das wir Ihnen geben, setzt voraus, dass wir Ihren Antrag/IhreAn gebotsanfrage sorgfältig prüfen können. Nur so ist sichergestellt, dass die kalkuliertenBeiträge auch richtig bemessen sind. Deshalb ist es notwendig, dass Sie bis zur AbgabeIhrer Vertragserklärung (im Regelfall mit Unterschrift des Antrages/der Angebotsanfrage) diedurch uns gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäßbeantworten.Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Jenach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweiseverlieren. Unter Umständen können wir uns auch vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmenSie bitte dem Antrag/der Angebotsanfrage oder den §§ 19 bis 22 in Verbindung mit§ 194 des VVG sowie § 206 VVG.6 Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages zu erfüllenund welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren <strong>Kranken</strong>versicherung - auch einer gesetzlichen- bei einem weiteren Versicherer mit. Der Abschluss oder die Erhöhung einer anderweitigbestehenden Versicherung mit Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeitbedarf unserer Einwilligung.Die während der Laufzeit des Vertrages zu beachtenden Pflichten sind im § 9 der AllgemeinenVersicherungsbedingungen Teil I aufgeführt.Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen ha -ben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Ver si che rungs schutz ganzoder teilweise verlieren. Zu Tarifen, die nicht die Voraussetzungen für die Versicherungspflichtgemäß § 193 Abs. 3 VVG erfüllen, können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I.7 Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenund welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?Bei Eintritt des Versicherungsfalls erteilen Sie uns bitte jede Auskunft, die zur Feststellungdes Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlichist. Ferner hat die versicherte Person möglichst für die Minderung des Schadens zusorgen. Die bei Eintritt des Versicherungsfalls zu beachtenden Pflichten sind im § 9 derjeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I aufgeführt.Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzenhaben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganzoder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 10 der jeweiligen AllgemeinenVersicherungsbedingungen Teil I.8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vorAb schluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Ablauf von Warte zeiten. Das Versicherungsverhältnisist grundsätzlich unbefristet, es gilt für einen <strong>Kranken</strong>versicherungsvertrag eineMindestvertragsdauer von zwei Jahren, Verträge mit Minderjährigen werden für ein Jahr ge -schlossen. Für die Pflegetagegeldversicherung gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr.Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäßgekündigt wird.Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - im Regelfall mitder Beendigung des Versicherungsverhältnisses.9 Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag zu beenden?Der Vertrag kann von Ihnen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jeweils zum Ende des Versicherungsjahresgekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zusätzlich zumoben genannten ordentlichen Kündigungsrecht haben Sie in bestimm ten Fällen auch vorzeitigdie Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.Genaue Informationen zu der Beendigung Ihres Vertrages, den Kündigungsmöglichkeitendurch den Versicherer sowie den sonstigen Beendigungsgründen erhalten Sie in den §§ 13bis 15 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den §§ 205 bis 207 desVersicherungsvertragsgesetzes (VVG).Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kündigungen in Schriftform erfolgen müssen.2

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