09.07.2015 Aufrufe

Kranken - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

Kranken - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

Kranken - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>SIGNAL</strong> <strong>Kranken</strong>versicherung a. G.Teil III Tarif PflegeUNFALLPflegetagegeldtarifPflegeUNFALLProduktlinie PflegeSchutzDer Tarif PflegeUNFALL gilt in Verbindung mit Teil I und Teil II derAllgemeinenVersicherungsbedingungen (AVB) für die ergänzende Pflegekrankenversicherung:Teil I Musterbedingungen MB/EPV 2009Teil II <strong>SIGNAL</strong> TarifbedingungenA Allgemeine Bestimmungen1 Versicherungsfähigkeit (zu § 1 Teil I und II)1.1 Der Tarif PflegeUNFALL kann nur zusätzlich zu einer in Deutschland bestehendensozialen Pflegepflichtversicherung (SPV) oder privaten Pflegepflichtversicherung(PPV) versichert werden. Endet diese Versicherung, so endet gleichzeitig die Versicherungnach dem Tarif PflegeUNFALL.1.2 Aufnahmefähig sind Personen, die weder Leistungen aus einer Pflegepflichtversicherungbeziehen, noch diese beantragt haben.2 Wartezeiten (zu § 1 Teil I und II)Die Wartezeiten entfallen.B Leistungen des Versicherers (zu § 4 und § 5 Teil I und II)1 Pflegetagegeldleistung1.1 Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 Teil I leistet derTarif ein Pflegetagegeld, sofern der Unfall nach Versicherungsbeginn eingetreten ist,und zwar in derPflegestufe I 30 %Pflegestufe II 70 %Pflegestufe III 100 %des versicherten Tagessatzes.Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen aufihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigungerleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßenoder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänderoder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.Voraussetzung für die Leistung ist, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursachefür die verursachte Gesundheitsschädigung oder deren Folgen an der Pflegebedürftigkeitist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit auf Grundeines Unfalls innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlichfestgestellt und schriftlich beim Versicherer geltend gemacht wird.1.2 Die Pflegestufen sind in § 1 Abs. 6 Teil I festgelegt.Ein Unterschied zwischen stationärer, teilstationärer und häuslicher Pflege bestehtfür die Leistungshöhe nicht.Das Pflegetagegeld wird entsprechend der Pflegestufe auch in voller Höhe gezahlt,wenn die Pflege durch Angehörige oder Bekannte erfolgt.2 Einmalzahlung bei erstmaliger unfallbedingter PflegebedürftigkeitBei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlichzum Pflegetagegeld nach diesem Tarif eine Einmalzahlung in Höhe des90fachen des versicherten Pflegetagegeldsatzes gezahlt. Ein Anspruch auf dieseLeistung besteht nur einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.3 BeitragsbefreiungWird für eine versicherte Person Pflegetagegeld nach diesem Tarif für die Pflege -stufe III gezahlt, so wird der Tarif für diese Person beitragsfrei gestellt.Die Beitragsbefreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Zuordnung indie Pflegestufe III erfolgt. Sie endet am Letzten des Monats, in welchem die Leistungfür die Pflegestufe III wegfällt.1326902 Jan0934Fassung 01.2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!