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zum download - Jugendschutz Liechtenstein

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? !FRAGEN UND ANTWORTENDie Erfahrungen aus unserer Arbeit mit Eltern zeigen: Es sind stets diegleichen Fragen, die Eltern beschäftigen und belasten. Wir haben siefür Sie zusammengefasst und versucht, sie praxisnah zu beantworten.Betäubungsmittelgesetz˘Was passiert, wenn mein Kind beim Gebrauch von illegalen Drogen in der Schule erwischt wird?Wenn ein Kind oder Jugendlicher beim Konsum oder Besitz von illegalen Drogen in der Schuleerwischt wird, beurteilen die Lehrer oder Schulsozialarbeiter den einzelnen Vorfall und ergreifendie notwendigen Massnahmen (Gespräch mit dem betroffenen Schüler, Information der Eltern,Information des <strong>Jugendschutz</strong>beauftragen, Anzeige bei der Landespolizei, o. ä.). Dabei urteilensie nach den besten pädagogischen Grundsätzen.KAPITEL siehe Seite 68˘Was passiert, wenn mein Kind beim Gebrauch von illegalen Drogen von der Polizei erwischt wird?Wenn ein Kind oder Jugendlicher von der Landespolizei beim Konsum oder Besitz von illegalenDrogen erwischt wird, erfolgt in jedem Fall eine Anzeige bei der <strong>Liechtenstein</strong>ischen Staatsanwaltschaft,gemäss Kinder- und Jugendgesetz eine Meldung beim <strong>Jugendschutz</strong>beauftragtendes Amtes für Soziale Dienste und eine Information der Eltern durch die Landespolizei.Der <strong>Jugendschutz</strong>beauftragte führt mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen sowie den Elternein Gespräch durch, informiert über Risiken dieses Verhaltens und ergreift bei Bedarf in Absprachemit den Eltern weitere Massnahmen.Die <strong>Liechtenstein</strong>ische Staatsanwaltschaft hat die Anzeige gegen Kinder (bis 14 Jahre) wegenStrafunmündigkeit zurückzulegen, d.h. kein Verfahren einzuleiten. Bei Anzeigen gegenJugendliche (Altersbereich 14 bis 18 Jahre) wird – wie bei Anzeigen gegen Erwachsene – einErmittlungsverfahren eingeleitet, in welchem Informationen wie der genaue Sachverhalt, dieUmstände (Erst- oder Mehrfachkonsum, Abhängigkeit usw.) erhoben werden und die angezeigtePerson ausreichend untersucht wird. Anhand dieser Erhebungen wird dann entschieden, ob dasgerichtliche Verfahren eingeleitet wird oder ob eine Einstellung des Verfahrens nach „Diversion”erfolgt. Bei einer Diversion kommt es zu einer Übernahme von bestimmten Pflichten durch denJugendlichen in Form von gesundheitsbezogenen Massnahmen.˘Sind Scheidungskinder „suchtgefährdeter?”Nein, nicht automatisch. Ausschlaggebend ist nicht, ob ein Kind mit beiden Elternteilen aufwächst,sondern ob das Kind von beiden Elternteilen in seiner Entwicklung unterstützt wird und wie Elternselbst mit Drogen umgehen.˘Sind illegale Drogen gefährlicher als legale Drogen?Die gesetzliche Unterscheidung sagt wenig über die Gefahren einer Droge aus.Legale Drogen werden beispielsweise, im Unterschied zu illegalen Drogen, wesentlich häufigerkonsumiert. Die statistische Wahrscheinlichkeit der Entwicklung einer Sucht ist daher um einVielfaches höher als bei illegalen Drogen.88|

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