Satzung der SPD Mainz
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Abschnitt I – Allgemeines§ 1 Name, Tätigkeitsgebiet und Sitz(1) Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (<strong>SPD</strong>) bildet für das Gebiet <strong>der</strong>Stadt <strong>Mainz</strong> einen <strong>SPD</strong>-Unterbezirk <strong>Mainz</strong>. Der Unterbezirk trägt den Namen„<strong>SPD</strong> <strong>Mainz</strong>“.(2) Der <strong>SPD</strong>-Unterbezirk hat seinen Sitz in <strong>Mainz</strong>.§ 2 <strong>Satzung</strong>s- und OrganisationsregelungenOrganisationsstatut, Wahlordnung, Schiedsordnung und Finanzordnung <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>gelten unmittelbar und sind dieser <strong>Satzung</strong> übergeordnet.Abschnitt II – Glie<strong>der</strong>ung und Organisation§ 3 Glie<strong>der</strong>ung(1) Der <strong>SPD</strong>-Unterbezirk <strong>Mainz</strong> glie<strong>der</strong>t sich in Ortsvereine.(2) Die Ortsvereine werden durch den Vorstand des <strong>SPD</strong>-Unterbezirkes abgegrenzt.(3) Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten durcheigene <strong>Satzung</strong>en regeln, soweit diese <strong>Satzung</strong> hierüber keine Vorschriftenenthält und sie den hier getroffenen Vorschriften nicht wi<strong>der</strong>spricht.Abschnitt III – Organe§ 4 Organe des <strong>SPD</strong>-Unterbezirkes <strong>Mainz</strong>Organe des <strong>SPD</strong>-Unterbezirkes <strong>Mainz</strong> sinda) <strong>der</strong> Parteitagb) <strong>der</strong> Vorstand§ 5 Parteitag(1) Der Parteitag ist das höchste Organ des <strong>SPD</strong>-Unterbezirkes <strong>Mainz</strong>.(2) Er setzt sich zusammen ausa) den in den Generalversammlungen <strong>der</strong> Ortsvereine gewählten delegiertenFrauen und Männernb) den in <strong>der</strong> Betriebsgruppenkonferenz gewählten delegierten Frauen undMännernc) den Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes2