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Ausgabe Nr. 21 vom 22.05.2013 - Verbandsgemeindeverwaltung ...

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Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>21</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 7TERMINE &EVENTSder VerbandsgemeindeLinz am Rhein<strong>vom</strong> 22.05.bis 30.05.2013- 16.00 Uhr, Vettelschoß, Hübelshecker Weg, Tennisanlage SV Vettelschoß-Kalenborne.V., Kostenloses Schnuppertraining, Anmeldung bei Sascha Hecken, 0171-7575541 o. tennis.sascha@gmx.de- 20.00 - <strong>21</strong>.30 Uhr, Vettelschoß, Willscheider Weg 19, Ev. Gemeindehaus,Bibelgesprächskreis mit Pfarrer Peters29., Mittwoch- 14.30 Uhr, Dattenberg, Bürgerhaus, „Aktiv und Kreativ im Alter“- 15.00 - 17.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Kindertreff ab 6 Jahren - JuLi Jugendpflegein der Verbandsgemeinde Linz- 17.00 - 19.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Jugendtreff ab 12 Jahren - JuLiJugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz30., Donnerstag- 10.00 Uhr, Vettelschoß, Kath. Kirche und Pfarrheim, Fronleichnam u. Pfarrfest derkath. Kirchengemeinden St. Michael u. St. Katharina- Linz am Rhein, Vorplatz Marienkirche, Schützenfest der St. Sebastianus SchützenbruderschaftLinz e.V.13.00 Uhr Beginn der Schießwettbewerbe14.00 Uhr Bürgerpreisschießen17.00 Uhr Königsschießen19.00 Uhr Siegerehrung und Proklamation der WürdenträgerAMTLICHEBEKANNTMACHUNGENBehörden / Orts- /Stadtbürgermeister<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong> Linz am Rhein,Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am RheinTelefon: ....................................02644/5601-0Fax: ..................................... 02644/56018990Homepage:............................. www.linz-vg.deE-Mail: ............................ poststelle@linz-vg.deAllgemeine Öffnungszeiten:Montag bis Mittwoch ..........08.00 - 12.00 uhr............................................14.00 - 16.00 uhrDonnerstag..........................08.00 - 12.00 uhr............................................14.00 - 18.00 uhrFreitag .................................08.00 - 12.00 uhrBürgerbüroMontag bis Mittwochdurchgehend.......................07.30 - 16.30 uhrDonnerstagsdurchgehend.......................07.30 - 18.00 uhrFreitag .................................07.30 - 12.00 uhrEinwohnermeldeamtDas Einwohnermeldeamt ist darüber hinausMontag bis Mittwoch vormittags bereits ab7.30 uhr geöffnet und schließt um 12.30 uhr.Trauungen zusätzlich auch am ersten Samstageines jeden Monats.BürgermeisterHans-Günter Fischer ................ 02644/560110Ortsbürgermeister Dieter RunkelHauptstr. 37,53547 Dattenberg....................... 02644/4798Ortsbürgermeister Dieter SanderIn der Au 2,53547 Kasbach-Ohlenberg .......... 02644/7546Ortsbürgermeister Achim PohlenKreuzstraße 19,53547 Leubsdorf ..................... 02644/800172Ortsbürgermeister Kurt PapeAm Apostelberg 853545 Ockenfels...................... 02644/600347Ortsbürgermeister Willi KnoppWilhelmstr. 34,53562 St. Katharinen............... 02645/970480Ortsbürgermeister Falk SchneiderAuf der Höhe 18,53560 Vettelschoß....................... 02645/3700Gemeindebüro Vettelschoß........ 02645/99270regelmäßige Sprechstunden des Ortsbürgermeistersim Gemeindebüro dienstags ........von17.00 bis 19.00 uhrStadtbürgermeister Adi BuchwaldRathaus, Marktplatz 14,53545 Linz am Rhein............... 02644/981616Geänderte Öffnungszeitdes Einwohnermeldeamtesam 05.06.2013Archivierung Meldedaten 2013Aufgrund der Archivierung der Meldedatenbleibt das Einwohnermeldeamt der <strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am Rhein am05.06.2013 bis ca. 11.00 uhr geschlossen.Anmeldung zur Teilnahmean der entgeltlichen Schulbuchausleihe<strong>vom</strong> 27.05.2013 - 17.06.2013Vom 27. Mai bis 17. Juni 2013 können sich alleEltern die für ihre Kinder an der entgeltlichenSchulbuchausleihe teilnehmen möchten imInternetportal unter www.lmf-online.rlp.deanmelden. Hierauf weist die Schulabteilung derKreisverwaltung Neuwied hin. Für die Anmeldungist ein Zugangscode erforderlich, den dieKinder bis zum 24. Mai in ihrer Schule erhalten.Allen Eltern, die keinen Zugriff zum Internetportalhaben, bieten die zuständigen Schulträger- Kreis- und Stadtverwaltung sowie die Verbandsgemeinden- ihre Hilfe an. NähereInformationen enthält ein Informationsschreiben,das den Kindern mit dem Zugangscodeausgehändigt wird. Die Behörden bitten umBeachtung, dass eine Anmeldung nach dem17. Juni 2013 für die entgeltliche und unentgeltlicheTeilnahme an der Schulbuchausleihenur noch in Ausnahmefällen möglich ist.LärmschutzRasen mähen - aber nicht zur falschen ZeitDer Rasen sprießt und muss gemäht werden.Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist,ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten,um damit Ärger zwischen Nachbarn zuvermeiden. Da die Beschwerden zunehmen,weisen wir auf die aktuelle Rechtslage hin.Durch die Novellierung des Landes-Immissionsschutzgesetzeswurden die Bestimmungen überden Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugendenGeräten und Maschinen geregelt.Der Betrieb von lärmerzeugenden Gerätenist an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 uhrund von 20 bis 7 uhr nicht erlaubt. An SonnundFeiertagen ist der Betrieb sogar ganztägigzu unterlassen. Das Betriebsverbot in der Mittagszeitgilt jedoch nicht für Maschinen, die imRahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge odergewerblich genutzt werden. Freischneider,Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammlerunterliegen Sonderregelungen, die bundesrechtlichdurch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnungvorgegeben sind. Sie dürfenan Werktagen in der Mittagszeit sowie von 17bis 9 uhr weder privat noch gewerblich eingesetztwerden. In Industrie- und Gewerbegebietengelten die Betriebsverbote nicht.<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am RheinÖrtliche OrdnungsbehördeRest- und BioabfallsammlungFahrzeugtyp und Abfuhrtermine für jedeStraße jetzt im Internet abrufbarSeit Wochen ist die von der Firma SITA bei derSammlung der Rest- und Bioabfälle eingesetzteSeitenladertechnik im Landkreis Neuwied inder öffentlichen Diskussion. Trotz der an vielengrauen und braunen Tonnen angebrachtenInfo-Anhänger herrscht teilweise immer nochunklarheit darüber, in welchen Straßen welcheAbfälle mit dem Seitenlader abgefahren werden.Inzwischen gibt es hierzu eine Online-Abfrage für die Bürger des Landkreises.Wie die Kreisabfallberatung mitteilt, steht imInternet auf der Seitewww.sita-seitenlader.info eine durch die FirmaSITA betreute Abfrage zur eingesetzten Fahrzeugtechnikfür jede Straße zur Verfügung.Bürger bekommen dort nach der Eingabe ihrerPostleitzahl und Straße angezeigt, mit welchemFahrzeug ihre Restabfall- oder Bioabfalltonnengeleert werden und wann die nächstenLeerungstermine sind. Wird nur die Postleitzahl(PLZ) eingegeben, wird eine Liste aller Straßenmit dieser PLZ zur Auswahl angezeigt. EineAngabe der Hausnummer ist nicht erforderlich.Wo die Tonnen mit dem Seitenlader geleertwerden, bittet SITA darum, die graue undbraune Tonne nach Möglichkeit am Fahrbahnrandmit der Öffnung zur Straße und mit einemAbstand von 50 cm zur nächsten Tonne aufzustellen.Bei den blauen und grünen Tonnenbleibt es weiterhin bei der Bitte, diese mit demGriff in Richtung Straße aufzustellen.Nach Mitteilung der Kreisverwaltung sind dieam Bürgertelefon eingegangenen Beschwerdenüber nicht geleerte Bio- und Restabfalltonnen imApril gegenüber den Vormonaten rückläufiggewesen. „Es gingen rund zwei Drittel wenigerBeschwerden als im Januar ein“ erläutert AchimHallerbach, 1. Kreisbeigeordneter und zuständigerDezernent für Abfallwirtschaft die Ergebnisseaus dem vergangenen Monat. Die Anzahl der

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