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VORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK ...

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- 33 -<br />

Lieferverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen gegenüber den Inhabern<br />

nicht oder nur teilweise nachkommen könnte.<br />

3.3 Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder Verkauf von<br />

Schuldverschreibungen und/oder der Depotführung können zu<br />

Kostenbelastungen führen, die die mit den Schuldverschreibungen verbundene<br />

Rendite maßgeblich reduzieren können<br />

Kommissionen und andere Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem<br />

Kauf und/oder Verkauf von Schuldverschreibungen und/oder der Führung des<br />

zur Verwahrung des Wertpapiers erforderlichen Wertpapierdepots entstehen,<br />

können insbesondere bei einem Investment von geringen Summen in die<br />

Schuldverschreibungen zu Kostenbelastungen führen, die die mit diesen<br />

Schuldverschreibungen verbundene Rendite maßgeblich reduzieren können.<br />

3.4 Von einem Kauf der Schuldverschreibungen auf Kredit wird aufgrund des deutlich<br />

höheren Verlustrisikos abgeraten<br />

Anleger, die den Erwerb von Schuldverschreibungen über Fremdmittel<br />

finanzieren, werden darauf hingewiesen, dass die laufenden Ausschüttungen auf<br />

die Schuldverschreibungen, insofern solche bei den Wertpapieren überhaupt<br />

vorgesehen sind, unter dem Zinssatz des aufgenommenen Kredites liegen<br />

können. Auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Anleger<br />

dürfen sich daher nicht darauf verlassen, dass Kreditverbindlichkeiten (samt<br />

Zinsen) mit Erträgen aus den Schuldverschreibungen oder aus dem<br />

Verkaufserlös der Schuldverschreibungen rückgeführt werden können. Dadurch<br />

erhöht sich das Verlustrisiko erheblich. Von kreditfinanzierten Ankäufen der<br />

Schuldverschreibungen wird abgeraten.<br />

3.5 Keine Gewissheit eines liquiden Sekundärmarktes für die Schuldverschreibungen<br />

Die Emittentin hat sich zwar dazu bereiterklärt, durch das Stellen von An- und<br />

Verkaufsangeboten für die Schuldverschreibungen einen Sekundärmarkt<br />

bereitzuhalten, sie ist dazu aber nicht verpflichtet und kann ihre diesbezügliche<br />

Tätigkeit jederzeit einstellen. Es besteht keine Gewissheit, dass ein liquider<br />

Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entstehen wird, oder sofern er<br />

entsteht, dass er fortbestehen wird. Die Emittentin übernimmt keine<br />

Verpflichtung, die Liquidität der Schuldverschreibungen zu gewährleisten oder<br />

die Zulassung der Schuldverschreibungen an einem geregelten Markt<br />

anzustreben. Für den Fall, dass sich ein Sekundärmarkt für die<br />

Schuldverschreibungen entwickelt, ist weder die Preisentwicklung der<br />

Schuldverschreibungen noch die Liquidität des Sekundärmarktes absehbar.<br />

Schuldverschreibungsinhaber müssen daher damit rechnen, dass sie die von<br />

ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen aufgrund mangelnder Liquidität am<br />

entsprechenden Markt, insbesondere bei Veräußerung der<br />

Schuldverschreibungen während der Laufzeit, nicht oder nicht zum gewünschten<br />

Zeitpunkt bzw. nicht zu einem fairen Marktpreis veräußern können.

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