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VORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK ...

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digitalen Option – erwägen, sind dem Risiko ausgesetzt, dass sie für<br />

Zinsperioden, bei denen der Schlusskurs des Basiswerts am maßgeblichen<br />

Beobachtungstag unter der maßgeblichen Barriere liegt, keine Verzinsung<br />

erhalten.<br />

7.4 Range Accrual<br />

Schuldverschreibungen, die als Range Accrual Schuldverschreibungen<br />

ausgestaltet sind ("Range Accrual-Schuldverschreibungen"), sind sehr<br />

riskante Investments. Bei Range Accrual-Schuldverschreibungen fallen Zinsen<br />

nur für Zeiträume an, in denen der maßgebliche Zinssatz in einer von der<br />

Emittentin am Ausgabetag festgelegten und in den Bedingungen angegebenen<br />

Bandbreite liegt. Potentielle Anleger sollten die Bedingungen der Range Accrual-<br />

Schuldverschreibungen genau studieren und sich über die Funktionsweise des<br />

Range Accrual Mechanismus informieren; besonderen Wert sollten Anleger<br />

dabei auf die für die Beobachtung des Zinssatzes maßgeblichen Zeitpunkte/spannen<br />

und die Auswirkungen einer Änderung des Zinssatzes über die<br />

Bandbreite hinaus legen. Inhaber von Range Accrual-Schuldverschreibungen<br />

haben für jede Zinsberechnungsperiode das Risiko zu tragen, dass der Zinssatz<br />

in dieser Periode ein Mal, am Beobachtungstag, oder wie sonst in den<br />

Bedingungen angegeben, außerhalb der von der Emittentin angegebenen<br />

Bandbreite liegt und sie daher für diese Zinsberechnungsperiode keine<br />

Verzinsung erhalten.<br />

7.5 Produkte mit Garantie-Tilgungsbetrag<br />

Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch bei Produkten, die mit<br />

einem Garantie-Tilgungsbetrag in Höhe des Ausgabepreises oder in geringerer<br />

Höhe ("Teilschutzprodukte") ausgestattet sind, das Risiko eines Verlusts nicht<br />

ausgeschlossen ist, da (i) der Garantie-Tilgungsbetrag nur bei Tilgung zum<br />

Laufzeitende zur Anwenung gelangt (nicht aber bei Kündigung, denn in diesem<br />

Fall gelangt ein Kündigungsbetrag zur Auszahlung, der von der Emittentin nach<br />

billigem Ermessen als angemessener Marktpreis der Zertifikate bestimmt wird)<br />

und (ii) die Anleger in jedem Fall das Insolvenzrisiko der Emittentin, dh dass die<br />

Emittentin aufgrund von Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen auf die Produkte<br />

leisten kann, zu tragen haben.

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