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Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse

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12 Krankenversicherung<br />

Häusliche Pflege:<br />

viele Hilfsdienste erleichtern den Alltag<br />

Die Pflege eines kranken Menschen muss nicht immer stationär im Krankenhaus<br />

erfolgen. Vor allem für ältere Personen oder für Patienten mit einer<br />

langwierigen Erkrankung bietet sich das System der häuslichen Pflege an.<br />

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zahlreiche Hilfsdienste,<br />

die das alltägliche Leben von pflegebedürftigen Menschen erleichtern.<br />

Häusliche Krankenpflege<br />

In manchen Fällen benötigen Senioren<br />

oder kranke Menschen zu Hause professionelle<br />

Pflege. In der Deutschsprachigen<br />

Gemeinschaft sind rund vierzig selbständige<br />

Krankenpflegerinnen aktiv, die die Patienten<br />

zu Hause aufsuchen und pflegen. Alle<br />

Leistungen, die die Pflegerinnen erbringen,<br />

müssen ärztlich verordnet sein. Neben der<br />

klassischen Krankenpflege übernehmen sie<br />

in bestimmten Fällen auch die Körperpflege<br />

<strong>des</strong> Patienten (im Falle einer Genehmigung<br />

<strong>des</strong> Vertrauensarztes der <strong>Krankenkasse</strong>).<br />

Welche Pflegerinnen in Ihrem Wohnort tätig<br />

sind, erfahren Sie in unseren Kontaktstellen<br />

oder im Internet unter www.freie.be > Was<br />

tun, bei ...? > Häusliche Pflege<br />

Verleih von Krankenmaterial<br />

Unsere <strong>Krankenkasse</strong> unterstützt ihre Mitglieder<br />

bei der häuslichen Pflege und stellt<br />

ihnen das notwendige Hilfsmaterial für die<br />

Heimpflege zur Verfügung. Die Mitglieder<br />

unserer Sonderversicherung können in<br />

unseren Geschäftsstellen Rollstühle, Toilettenstühle,<br />

Gehhilfen und weiteres Krankenmaterial<br />

ausleihen. Für Krankenbetten<br />

haben wir eine enge Zusammenarbeit mit<br />

dem Roten Kreuz. Während den ersten drei<br />

Monaten ist die Nutzung kostenlos; eine<br />

geringe Leihgebühr berechnen wir erst ab<br />

dem vierten Monat.<br />

Eine vollständige Liste mit den vorhandenen<br />

Hilfsmitteln sowie ausführliche Informationen<br />

zu den Leihmodalitäten erhalten Sie in<br />

unseren Geschäftsstellen.<br />

Erstattung für<br />

Schwerpflegebedürftige<br />

Schwerpflegebedürftige, die seit min<strong>des</strong>tens<br />

fünf Jahren Mitglied der Sonderversicherung<br />

der <strong>Freie</strong>n <strong>Krankenkasse</strong><br />

sind, erhalten eine Erstattung verschiedener<br />

Nebenkosten in der häuslichen<br />

Pflege. Wir übernehmen monatlich bis<br />

zu 125 € für Inkontinenzmaterial, Pflegematerial,<br />

Arzneimittel der Kategorie D<br />

sowie für Leihgebühren für technische<br />

Hilfsmittel.<br />

Arbeitnehmer, die eine Person im Endstadium<br />

ihrer Krankheit pflegen möchten,<br />

können zu diesem Zweck eine einmonatige<br />

Laufbahnunterbrechung beantragen.<br />

Zur medizinischen, sozialen, psychologischen<br />

oder verwaltungstechnischen<br />

Unterstützung eines Patienten kann der<br />

Arbeitnehmer in diesem Zeitraum seine<br />

Arbeit vollständig, halbtags oder zu einem<br />

Fünftel niederlegen. Pro Patient kann der<br />

Arbeitnehmer die Laufbahnunterbrechung<br />

höchstens für einen weiteren Monat beantragen.<br />

Hausnotrufanlage<br />

Senioren oder hilfsbedürftige Menschen,<br />

die alleine leben, können mit Hilfe einer<br />

Hausnotrufanlage schnell Hilfe herbeirufen.<br />

Durch das Drücken eines Senders, den die<br />

Person am Körper trägt, wird in einer Zentrale<br />

Alarm ausgelöst und Kontakt mit der<br />

betroffenen Person oder den Angehörigen<br />

aufgenommen.<br />

Die Hausnotrufgeräte können beim ÖSHZ<br />

der Wohngemeinde beantragt werden. Unsere<br />

<strong>Krankenkasse</strong> erstattet 50 Prozent der<br />

Leihgebühren, begrenzt auf 60 € pro Jahr.<br />

Palliativpflege<br />

Laufbahnunterbrechung<br />

für Palliativpflege<br />

Menschen, für die es keine Heilung mehr<br />

gibt, wünschen sich meist, die letzte Zeit<br />

ihres <strong>Lebens</strong> zu Hause bei ihrer Familie zu<br />

verbringen. Sie und ihre Angehörigen können<br />

in dieser Situation Unterstützung durch<br />

einen Palliativpflegedienst erhalten.<br />

Dazu stellt der behandelnde Arzt <strong>des</strong> Palliativpatienten<br />

dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung<br />

aus, die für den Arbeitgeber<br />

bestimmt ist. Die Laufbahnunterbrechung<br />

beginnt am ersten Tag der Woche, nachdem<br />

der Arbeitgeber das ärztliche Attest<br />

erhalten hat. Ein kurzfristiger Termin kann<br />

aber gegebenenfalls vereinbart werden.<br />

Während der Laufbahnunterbrechung und<br />

in den drei Monaten nach Wiederaufnahme<br />

der Arbeit steht der Arbeitnehmer unter<br />

Kündigungsschutz.

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