Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse
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16 Krankenversicherung<br />
Was tun bei Berufskrankheit?<br />
Der Fonds für Berufskrankheiten gehört<br />
zum System der gesetzlichen<br />
belgischen Sozialversicherung und<br />
gilt für alle belgischen Arbeitnehmer <strong>des</strong><br />
Privatsektors, für Arbeitslose, Studenten und<br />
Schüler sowie für das Personal der lokalen<br />
Verwaltungen (Provinz, Gemeinde, ÖSHZ).<br />
Er interveniert bei Lohnausfall im Falle einer<br />
Berufskrankheit und übernimmt diesbezüglich<br />
auch einen Teil der Behandlungskosten.<br />
Für das Personal der übrigen öffentlichen<br />
Dienste und Behörden (Ministerien, staatliche<br />
Institutionen usw.), der Nationalen Eisenbahngesellschaft<br />
sowie <strong>des</strong> Militärs gelten<br />
besondere Regelungen und ein separates<br />
Versicherungssystem. Selbständige können<br />
ebenfalls nicht die Dienste <strong>des</strong> Fonds für Berufskrankheiten<br />
in Anspruch nehmen.<br />
Listensystem und<br />
offenes System<br />
Alle Erkrankungen, die durch die Ausübung<br />
eines Berufs hervorgerufen werden, können<br />
im Prinzip als Berufskrankheit bezeichnet<br />
werden. Allerdings sind diese Krankheiten<br />
nicht immer als solche anerkannt.<br />
Bei bestimmten Berufskrankheiten hat ein Arbeitnehmer Anrecht auf<br />
Entschädigungen seitens <strong>des</strong> föderalen Fonds für Berufskrankheiten.<br />
Der Fonds für Berufskrankheiten führt eine gesetzlich<br />
festgelegte Liste mit allen anerkannten<br />
Berufskrankheiten. Bei Erkrankungen, die in<br />
dieser Liste genannt werden, ist davon auszugehen,<br />
dass sie immer durch die Ausübung<br />
<strong>des</strong> Berufes hervorgerufen werden.<br />
In diesem Fall reicht allein die Vermutung<br />
aus, dass ein Arbeitnehmer aufgrund seiner<br />
Berufstätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt<br />
ist. Wenn er infolge<strong>des</strong>sen an einer<br />
anerkannten Berufskrankheit leidet, wird<br />
er durch den Fonds für Berufskrankheiten<br />
entschädigt.<br />
Um eine Entschädigung zu erhalten, muss<br />
der Arbeitnehmer die Sachlage allerdings<br />
belegen können. Der Fonds wird seinerseits<br />
eine Untersuchung in dem betreffenden Unternehmen<br />
durchführen.<br />
Krankheiten, die nicht in der Liste <strong>des</strong> Fonds<br />
geführt werden, können nur in dem Falle<br />
entschädigt werden, wenn der Arbeitnehmer<br />
nachweisen kann, dass die Erkrankung<br />
„direkt und mit Bestimmtheit“ in Zusammenhang<br />
steht mit der ausgeübten Tätigkeit.<br />
Eine Vermutung reicht in diesem „offenen“<br />
System nicht aus und die Beweislast liegt<br />
ganz auf der Seite <strong>des</strong> Arbeitnehmers. Der<br />
Fonds für Berufskrankheiten wird keine<br />
Untersuchung in dem Unternehmen durchführen,<br />
um möglicherweise selbst nach dem<br />
Krankheitsrisiko zu forschen. Die Beweisanführung<br />
wird dagegen genauestens geprüft.<br />
Antrag auf Entschädigung<br />
Die entsprechenden Antragsformulare sind<br />
in unseren Geschäftsstellen erhältlich. Diese<br />
müssen mit allen medizinischen Dokumenten,<br />
welche die Diagnose beweisen, beim<br />
Fonds für Berufskrankheiten eingereicht<br />
werden.<br />
In der Regel folgt dem Antrag eine ärztliche<br />
Untersuchung durch den Fonds. Diese Untersuchung<br />
ist für die spätere Anspruchsberechtigung<br />
ausschlaggebend. Der Kontrollarzt<br />
prüft, ob der Arbeitnehmer tatsächlich<br />
an einer Berufskrankheit leidet und legt den<br />
Grad der Arbeitsunfähigkeit fest. Spätere<br />
Kontrolluntersuchungen sind möglich, um<br />
die Entwicklung der Erkrankung zu beobachten.<br />
Für die Fahrtkosten sowie für den<br />
Lohnausfall hat der Arbeitnehmer Anrecht<br />
auf eine Rückzahlung.<br />
Die Entscheidung, ob positiv oder negativ,<br />
wird per Einschreibebrief mitgeteilt.