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Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse

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16 Krankenversicherung<br />

Was tun bei Berufskrankheit?<br />

Der Fonds für Berufskrankheiten gehört<br />

zum System der gesetzlichen<br />

belgischen Sozialversicherung und<br />

gilt für alle belgischen Arbeitnehmer <strong>des</strong><br />

Privatsektors, für Arbeitslose, Studenten und<br />

Schüler sowie für das Personal der lokalen<br />

Verwaltungen (Provinz, Gemeinde, ÖSHZ).<br />

Er interveniert bei Lohnausfall im Falle einer<br />

Berufskrankheit und übernimmt diesbezüglich<br />

auch einen Teil der Behandlungskosten.<br />

Für das Personal der übrigen öffentlichen<br />

Dienste und Behörden (Ministerien, staatliche<br />

Institutionen usw.), der Nationalen Eisenbahngesellschaft<br />

sowie <strong>des</strong> Militärs gelten<br />

besondere Regelungen und ein separates<br />

Versicherungssystem. Selbständige können<br />

ebenfalls nicht die Dienste <strong>des</strong> Fonds für Berufskrankheiten<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Listensystem und<br />

offenes System<br />

Alle Erkrankungen, die durch die Ausübung<br />

eines Berufs hervorgerufen werden, können<br />

im Prinzip als Berufskrankheit bezeichnet<br />

werden. Allerdings sind diese Krankheiten<br />

nicht immer als solche anerkannt.<br />

Bei bestimmten Berufskrankheiten hat ein Arbeitnehmer Anrecht auf<br />

Entschädigungen seitens <strong>des</strong> föderalen Fonds für Berufskrankheiten.<br />

Der Fonds für Berufskrankheiten führt eine gesetzlich<br />

festgelegte Liste mit allen anerkannten<br />

Berufskrankheiten. Bei Erkrankungen, die in<br />

dieser Liste genannt werden, ist davon auszugehen,<br />

dass sie immer durch die Ausübung<br />

<strong>des</strong> Berufes hervorgerufen werden.<br />

In diesem Fall reicht allein die Vermutung<br />

aus, dass ein Arbeitnehmer aufgrund seiner<br />

Berufstätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt<br />

ist. Wenn er infolge<strong>des</strong>sen an einer<br />

anerkannten Berufskrankheit leidet, wird<br />

er durch den Fonds für Berufskrankheiten<br />

entschädigt.<br />

Um eine Entschädigung zu erhalten, muss<br />

der Arbeitnehmer die Sachlage allerdings<br />

belegen können. Der Fonds wird seinerseits<br />

eine Untersuchung in dem betreffenden Unternehmen<br />

durchführen.<br />

Krankheiten, die nicht in der Liste <strong>des</strong> Fonds<br />

geführt werden, können nur in dem Falle<br />

entschädigt werden, wenn der Arbeitnehmer<br />

nachweisen kann, dass die Erkrankung<br />

„direkt und mit Bestimmtheit“ in Zusammenhang<br />

steht mit der ausgeübten Tätigkeit.<br />

Eine Vermutung reicht in diesem „offenen“<br />

System nicht aus und die Beweislast liegt<br />

ganz auf der Seite <strong>des</strong> Arbeitnehmers. Der<br />

Fonds für Berufskrankheiten wird keine<br />

Untersuchung in dem Unternehmen durchführen,<br />

um möglicherweise selbst nach dem<br />

Krankheitsrisiko zu forschen. Die Beweisanführung<br />

wird dagegen genauestens geprüft.<br />

Antrag auf Entschädigung<br />

Die entsprechenden Antragsformulare sind<br />

in unseren Geschäftsstellen erhältlich. Diese<br />

müssen mit allen medizinischen Dokumenten,<br />

welche die Diagnose beweisen, beim<br />

Fonds für Berufskrankheiten eingereicht<br />

werden.<br />

In der Regel folgt dem Antrag eine ärztliche<br />

Untersuchung durch den Fonds. Diese Untersuchung<br />

ist für die spätere Anspruchsberechtigung<br />

ausschlaggebend. Der Kontrollarzt<br />

prüft, ob der Arbeitnehmer tatsächlich<br />

an einer Berufskrankheit leidet und legt den<br />

Grad der Arbeitsunfähigkeit fest. Spätere<br />

Kontrolluntersuchungen sind möglich, um<br />

die Entwicklung der Erkrankung zu beobachten.<br />

Für die Fahrtkosten sowie für den<br />

Lohnausfall hat der Arbeitnehmer Anrecht<br />

auf eine Rückzahlung.<br />

Die Entscheidung, ob positiv oder negativ,<br />

wird per Einschreibebrief mitgeteilt.

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