Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse
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4 Zu Ihren Diensten<br />
Geburtsruhe und Vaterschaftsurlaub: Neuerungen<br />
F<br />
ür Entbindungen seit dem 1. April<br />
2009 sind einige Änderungen in Bezug<br />
auf die Geburtsruhe der Mutter<br />
sowie auf den Vaterschaftsurlaub in Kraft<br />
getreten.<br />
Bisher musste der 15wöchige Mutterschaftsurlaub<br />
(19 Wochen bei Mehrlingsgeburt)<br />
durchgehend genommen<br />
werden.<br />
Die Geburtsruhe darf frühestens 6 Wochen<br />
vor dem errechneten Geburtstermin<br />
beginnen (8 Wochen bei Mehrlingsgeburt).<br />
Beginnt die Schwangere ihren<br />
Mutterschaftsurlaub später, so kann sie<br />
den postnatalen Urlaub um die nicht beanspruchten<br />
Tage verlängern. Die letzte<br />
Woche vor dem errechneten Geburtstermin<br />
darf jedoch nicht übertragen werden.<br />
Der Urlaub nach der Entbindung beträgt<br />
also maximal 14 Wochen, bzw. 18 Wochen<br />
bei einer Mehrlingsgeburt.<br />
Falls der Mutter nach der Entbindung min<strong>des</strong>tens<br />
11 Wochen zur Verfügung stehen,<br />
so kann sie nach der neuen Regelung die<br />
beiden letzten Wochen staffeln, das heißt,<br />
sie kann ihre Arbeit stufenweise wieder<br />
aufnehmen. Die verbleibenden Tage dürfen<br />
auf einen Zeitraum von höchstens 8 Wochen,<br />
gerechnet ab dem Datum der Wiederaufnahme<br />
der Arbeit, verteilt werden.<br />
Auch der Vater (Arbeitnehmer) hat zur<br />
Geburt seines Kin<strong>des</strong> Anrecht auf einen<br />
Vaterschaftsurlaub. Bislang konnte die<br />
10tägige Arbeitsunterbrechung innerhalb<br />
von 30 Tagen nach der Geburt in Anspruch<br />
genommen werden. Für Geburten seit dem<br />
chwerkranke, die im Endstadium<br />
einer tödlichen Krankheit zu Hause<br />
gepflegt werden, erhalten durch<br />
die gesetzliche Krankenversicherung einen<br />
Pauschalbetrag zur Deckung ihrer<br />
Nebenkosten. Dieser Betrag belief sich<br />
bislang auf 512,44 €, wurde jedoch zum<br />
1. März 2009 auf 589,31 € erhöht.<br />
Damit diese finanzielle Unterstützung gezahlt<br />
werden kann, muss der Hausarzt<br />
einen Antrag an den Vertrauensarzt der<br />
<strong>Krankenkasse</strong> richten. Die Pauschale<br />
kann höchstens zwei Mal für je einen Monat<br />
angefragt werden.<br />
1. April 2009 können diese 10 Tage innerhalb<br />
von 4 Monaten gerechnet ab dem Datum<br />
der Geburt, genommen werden.<br />
In den 3 ersten Tagen <strong>des</strong> Vaterschaftsurlaubs<br />
zahlt der Arbeitgeber den vollen Arbeitslohn.<br />
Der Lohnausfall der folgenden<br />
7 Tage wird durch die <strong>Krankenkasse</strong> ausgeglichen.<br />
Die Entschädigung beträgt 82<br />
Prozent <strong>des</strong> monatlichen Bruttolohns, wobei<br />
allerdings eine Lohnhöchstgrenze gilt.<br />
Der Vaterschaftsurlaub kann entweder<br />
an 10 aufeinander folgenden Tagen oder<br />
aber gestaffelt genommen werden. Der<br />
Antrag ist, mit einer Geburtsurkunde <strong>des</strong><br />
Kin<strong>des</strong>, bei der <strong>Krankenkasse</strong> und beim<br />
Arbeitgeber einzureichen. Das entsprechende<br />
Formular erhalten Sie in unseren<br />
Kontaktstellen oder können es in unserem<br />
Online Büro herunterladen.<br />
Für Beamte und Lehrkräfte bestehen<br />
Sonderregelungen, die beim jeweiligen<br />
Arbeitgeber zu erfahren sind.<br />
Palliativpflege: finanzielle Unterstützung<br />
S<br />
Schwerpflegebedürftige (nicht nur Palliativpatienten),<br />
die seit min<strong>des</strong>tens fünf<br />
Jahren Mitglied unserer Sonderversicherung<br />
sind, erhalten unabhängig von der<br />
Unterstützung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
eine Erstattung bis zu 125<br />
€ pro Monat. Diese wird gezahlt für verschiedene<br />
Nebenkosten der häuslichen<br />
Pflege: Inkontinenzmaterial, Pflegematerial,<br />
Medikamente der Kategorie D, Leihgebühren<br />
für technische Hilfsmittel.<br />
Ausführliche Informationen: www.freie.<br />
be >Erstattungen > Palliativpflege<br />
Geburtsruhe von<br />
Selbständigen<br />
Selbständige haben Anrecht auf eine<br />
achtwöchige Geburtsruhe (neun<br />
Wochen bei Mehrlingsgeburt).<br />
Vor dem 1. Januar 2009 musste die Geburtsruhe<br />
durchgehend genommen werden,<br />
zum Jahreswechsel jedoch hat sich<br />
die Regelung geändert.<br />
Die Geburtsruhe beginnt min<strong>des</strong>tens eine<br />
Woche vor dem errechneten Geburtstermin<br />
und dauert bis zwei Wochen nach<br />
diesem Datum an. Die restlichen fünf<br />
Wochen (sechs Wochen bei Mehrlingsgeburt)<br />
darf die selbständige Mutter auf eine<br />
Periode von 21 Wochen nach Ende <strong>des</strong><br />
obligatorischen Schwangerschaftsurlaubs<br />
verteilen, jedoch immer in vollständigen<br />
Wochen.<br />
Der voraussichtliche Geburtstermin und<br />
der Beginn <strong>des</strong> Schwangerschaftsurlaubs<br />
sollten unserer <strong>Krankenkasse</strong> schon vor<br />
der Entbindung mitgeteilt werden. Dies<br />
geschieht durch ein ärztliches Attest,<br />
welches den errechneten Entbindungstermin<br />
vermerkt.<br />
Informationen zu rechtlichen Fragen<br />
und finanziellen Hilfen erhalten Sie in<br />
unseren Geschäftsstellen und auf unserer<br />
Internetseite: www.freie.be > Was<br />
tun, bei ...? > Schwangerschaft<br />
Arbeitnehmer: Neuerungen<br />
beim Krankengeld<br />
Bei Arbeitsunfähigkeit beläuft sich<br />
das Krankengeld für Arbeitnehmer<br />
mit Personen zu Lasten sowie für<br />
Alleinstehende im Prinzip auf 60 % <strong>des</strong><br />
Bruttolohnes, wobei allerdings eine Lohnhöchstgrenze<br />
pro Tag gilt.<br />
Bisher hatten Arbeitsunfähige, die mit<br />
einer oder mehreren hauptversicherten<br />
Personen in einem Haushalt leben, lediglich<br />
Anrecht auf 55 % <strong>des</strong> Bruttolohnes.<br />
Zum 1. Januar 2009 entfallen diese Unterscheidungen,<br />
so dass nun jeder arbeitsunfähige<br />
Arbeitnehmer Krankengeld in Höhe<br />
von 60 % <strong>des</strong> Bruttolohnes erhält.<br />
Ausführliche Informationen: www.freie.<br />
be > Krankengeld > Arbeitnehmer