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Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse

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4 Zu Ihren Diensten<br />

Geburtsruhe und Vaterschaftsurlaub: Neuerungen<br />

F<br />

ür Entbindungen seit dem 1. April<br />

2009 sind einige Änderungen in Bezug<br />

auf die Geburtsruhe der Mutter<br />

sowie auf den Vaterschaftsurlaub in Kraft<br />

getreten.<br />

Bisher musste der 15­wöchige Mutterschaftsurlaub<br />

(19 Wochen bei Mehrlingsgeburt)<br />

durchgehend genommen<br />

werden.<br />

Die Geburtsruhe darf frühestens 6 Wochen<br />

vor dem errechneten Geburtstermin<br />

beginnen (8 Wochen bei Mehrlingsgeburt).<br />

Beginnt die Schwangere ihren<br />

Mutterschaftsurlaub später, so kann sie<br />

den postnatalen Urlaub um die nicht beanspruchten<br />

Tage verlängern. Die letzte<br />

Woche vor dem errechneten Geburtstermin<br />

darf jedoch nicht übertragen werden.<br />

Der Urlaub nach der Entbindung beträgt<br />

also maximal 14 Wochen, bzw. 18 Wochen<br />

bei einer Mehrlingsgeburt.<br />

Falls der Mutter nach der Entbindung min<strong>des</strong>tens<br />

11 Wochen zur Verfügung stehen,<br />

so kann sie nach der neuen Regelung die<br />

beiden letzten Wochen staffeln, das heißt,<br />

sie kann ihre Arbeit stufenweise wieder<br />

aufnehmen. Die verbleibenden Tage dürfen<br />

auf einen Zeitraum von höchstens 8 Wochen,<br />

gerechnet ab dem Datum der Wiederaufnahme<br />

der Arbeit, verteilt werden.<br />

Auch der Vater (Arbeitnehmer) hat zur<br />

Geburt seines Kin<strong>des</strong> Anrecht auf einen<br />

Vaterschaftsurlaub. Bislang konnte die<br />

10­tägige Arbeitsunterbrechung innerhalb<br />

von 30 Tagen nach der Geburt in Anspruch<br />

genommen werden. Für Geburten seit dem<br />

chwerkranke, die im Endstadium<br />

einer tödlichen Krankheit zu Hause<br />

gepflegt werden, erhalten durch<br />

die gesetzliche Krankenversicherung einen<br />

Pauschalbetrag zur Deckung ihrer<br />

Nebenkosten. Dieser Betrag belief sich<br />

bislang auf 512,44 €, wurde jedoch zum<br />

1. März 2009 auf 589,31 € erhöht.<br />

Damit diese finanzielle Unterstützung gezahlt<br />

werden kann, muss der Hausarzt<br />

einen Antrag an den Vertrauensarzt der<br />

<strong>Krankenkasse</strong> richten. Die Pauschale<br />

kann höchstens zwei Mal für je einen Monat<br />

angefragt werden.<br />

1. April 2009 können diese 10 Tage innerhalb<br />

von 4 Monaten gerechnet ab dem Datum<br />

der Geburt, genommen werden.<br />

In den 3 ersten Tagen <strong>des</strong> Vaterschaftsurlaubs<br />

zahlt der Arbeitgeber den vollen Arbeitslohn.<br />

Der Lohnausfall der folgenden<br />

7 Tage wird durch die <strong>Krankenkasse</strong> ausgeglichen.<br />

Die Entschädigung beträgt 82<br />

Prozent <strong>des</strong> monatlichen Bruttolohns, wobei<br />

allerdings eine Lohnhöchstgrenze gilt.<br />

Der Vaterschaftsurlaub kann entweder<br />

an 10 aufeinander folgenden Tagen oder<br />

aber gestaffelt genommen werden. Der<br />

Antrag ist, mit einer Geburtsurkunde <strong>des</strong><br />

Kin<strong>des</strong>, bei der <strong>Krankenkasse</strong> und beim<br />

Arbeitgeber einzureichen. Das entsprechende<br />

Formular erhalten Sie in unseren<br />

Kontaktstellen oder können es in unserem<br />

Online Büro herunterladen.<br />

Für Beamte und Lehrkräfte bestehen<br />

Sonderregelungen, die beim jeweiligen<br />

Arbeitgeber zu erfahren sind.<br />

Palliativpflege: finanzielle Unterstützung<br />

S<br />

Schwerpflegebedürftige (nicht nur Palliativpatienten),<br />

die seit min<strong>des</strong>tens fünf<br />

Jahren Mitglied unserer Sonderversicherung<br />

sind, erhalten unabhängig von der<br />

Unterstützung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

eine Erstattung bis zu 125<br />

€ pro Monat. Diese wird gezahlt für verschiedene<br />

Nebenkosten der häuslichen<br />

Pflege: Inkontinenzmaterial, Pflegematerial,<br />

Medikamente der Kategorie D, Leihgebühren<br />

für technische Hilfsmittel.<br />

Ausführliche Informationen: www.freie.<br />

be >Erstattungen > Palliativpflege<br />

Geburtsruhe von<br />

Selbständigen<br />

Selbständige haben Anrecht auf eine<br />

achtwöchige Geburtsruhe (neun<br />

Wochen bei Mehrlingsgeburt).<br />

Vor dem 1. Januar 2009 musste die Geburtsruhe<br />

durchgehend genommen werden,<br />

zum Jahreswechsel jedoch hat sich<br />

die Regelung geändert.<br />

Die Geburtsruhe beginnt min<strong>des</strong>tens eine<br />

Woche vor dem errechneten Geburtstermin<br />

und dauert bis zwei Wochen nach<br />

diesem Datum an. Die restlichen fünf<br />

Wochen (sechs Wochen bei Mehrlingsgeburt)<br />

darf die selbständige Mutter auf eine<br />

Periode von 21 Wochen nach Ende <strong>des</strong><br />

obligatorischen Schwangerschaftsurlaubs<br />

verteilen, jedoch immer in vollständigen<br />

Wochen.<br />

Der voraussichtliche Geburtstermin und<br />

der Beginn <strong>des</strong> Schwangerschaftsurlaubs<br />

sollten unserer <strong>Krankenkasse</strong> schon vor<br />

der Entbindung mitgeteilt werden. Dies<br />

geschieht durch ein ärztliches Attest,<br />

welches den errechneten Entbindungstermin<br />

vermerkt.<br />

Informationen zu rechtlichen Fragen<br />

und finanziellen Hilfen erhalten Sie in<br />

unseren Geschäftsstellen und auf unserer<br />

Internetseite: www.freie.be > Was<br />

tun, bei ...? > Schwangerschaft<br />

Arbeitnehmer: Neuerungen<br />

beim Krankengeld<br />

Bei Arbeitsunfähigkeit beläuft sich<br />

das Krankengeld für Arbeitnehmer<br />

mit Personen zu Lasten sowie für<br />

Alleinstehende im Prinzip auf 60 % <strong>des</strong><br />

Bruttolohnes, wobei allerdings eine Lohnhöchstgrenze<br />

pro Tag gilt.<br />

Bisher hatten Arbeitsunfähige, die mit<br />

einer oder mehreren hauptversicherten<br />

Personen in einem Haushalt leben, lediglich<br />

Anrecht auf 55 % <strong>des</strong> Bruttolohnes.<br />

Zum 1. Januar 2009 entfallen diese Unterscheidungen,<br />

so dass nun jeder arbeitsunfähige<br />

Arbeitnehmer Krankengeld in Höhe<br />

von 60 % <strong>des</strong> Bruttolohnes erhält.<br />

Ausführliche Informationen: www.freie.<br />

be > Krankengeld > Arbeitnehmer

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