19.11.2012 Aufrufe

Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse

Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse

Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14 Krankenversicherung<br />

Die Europäische<br />

Krankenversicherungskarte<br />

Anhand der Europäischen Krankenversicherungskarte, kurz<br />

EU-Karte, können Sie bei einem Aufenthalt in den meisten<br />

euro päischen Ländern nachweisen, dass Sie ordnungsgemäß<br />

krankenversichert sind. Bei dringend notwendiger Gesundheitspflege im<br />

Ausland garantiert Ihnen diese Karte eine Rückerstattung der Kosten.<br />

Europäischer Wirtschaftsraum<br />

und Schweiz<br />

Die Karte ist im gesamten Europäischen<br />

Wirtschaftsraum (siehe Länder <strong>des</strong><br />

EWR) sowie in der Schweiz gültig.<br />

Verreisen Sie in eines dieser Länder und benötigen<br />

Sie dort plötzlich dringende Pflege,<br />

so müssen Sie die EU­Karte vorweisen. Bei<br />

einem Krankenhausaufenthalt werden die<br />

Kosten direkt mit der ausländischen <strong>Krankenkasse</strong><br />

verrechnet; Sie zahlen lediglich<br />

Ihren Eigenanteil. Bei einem Arztbesuch<br />

hingegen müssen Sie das Honorar meistens<br />

vorstrecken. Eine Erstattung erhalten Sie<br />

­ auf Vorlage der EU­Karte ­ bei der ausländischen<br />

<strong>Krankenkasse</strong>.<br />

Die Rückzahlung erfolgt immer laut Bestimmungen<br />

und Tarifen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, in<br />

dem Sie die Pflege erhalten haben.<br />

Können Sie keine EU­Karte vorlegen oder<br />

wird diese vom Pflegeleistenden im Ausland<br />

nicht akzeptiert, so ist eine Erstattung erst<br />

nach Ihrer Rückkehr möglich. Reichen Sie<br />

alle Rechnungen bei uns ein. Bevor wir jedoch<br />

eine Rückzahlung vornehmen können,<br />

müssen wir die ausländische <strong>Krankenkasse</strong><br />

erst kontaktieren.<br />

Gültigkeit der Karte<br />

Die EU­Karte ist zwei Jahre lang gültig. Das<br />

Enddatum finden Sie auf der Karte. Normalerweise<br />

gilt die EU­Karte nur für Auslandsaufenthalte,<br />

die nicht länger als drei Monate<br />

dauern. Für Rentner, die sich im EWR oder<br />

in der Schweiz aufhalten, bleibt das Anrecht<br />

auf Rückerstattung der dringenden Pflege<br />

bis zu sechs Monate bestehen. Für Studenten<br />

beträgt dieser Zeitraum zwölf Monate.<br />

EU-Karte anfordern<br />

Ihre EU­Karte erhalten Sie kostenlos auf einfache<br />

Anfrage in einer unserer Kontaktstellen.<br />

Wenn Sie sich in unserem Online<br />

Büro unter www.freie.be anmelden,<br />

können Sie die Karte auch dort für<br />

sich und Ihre Mitversicherten anfordern.<br />

Besondere Regelung<br />

für Grenzgänger<br />

Wohnen Sie in Belgien, arbeiten<br />

jedoch im Ausland und sind aufgrund<br />

<strong>des</strong>sen über eine auslän­<br />

dische <strong>Krankenkasse</strong> bei uns versichert, so<br />

müssen Sie die EU­Karte bei der <strong>Krankenkasse</strong><br />

Ihres Beschäftigungslan<strong>des</strong> beantragen.<br />

Beispiel<br />

Sie wohnen in Belgien und arbeiten in<br />

Luxemburg: Beantragen Sie die Karte für<br />

sich und Ihre Mitversicherten bei Ihrer<br />

<strong>Krankenkasse</strong> in Luxemburg.<br />

Sie wohnen in Belgien und beziehen Rente<br />

aus Deutschland: Beantragen Sie die EU­Karte<br />

bei Ihrer <strong>Krankenkasse</strong> in Deutschland.<br />

Länder außerhalb <strong>des</strong> EWR oder<br />

der Schweiz<br />

Bilaterales Abkommen<br />

Für Aufenthalte in Staaten, die ein bilaterales<br />

Abkommen mit Belgien geschlossen haben,<br />

d.h. Algerien, Bosnien­Herzegowina, Kroatien,<br />

• Bulgarien<br />

• Dänemark<br />

• Deutschland<br />

• Estland<br />

• Finnland<br />

• Frankreich<br />

• Griechenland<br />

• Großbritannien<br />

• Irland<br />

• Island<br />

• Italien<br />

• Lettland<br />

• Liechtenstein<br />

• Litauen<br />

Länder <strong>des</strong> EWR<br />

• Luxemburg<br />

• Malta<br />

• Niederlande<br />

• Norwegen<br />

• Österreich<br />

• Polen<br />

• Portugal<br />

• Rumänien<br />

• Schweden<br />

• Slowakei<br />

• Slowenien<br />

• Spanien<br />

• Tschechien<br />

• Ungarn<br />

• Zypern

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!