Profil des Lebens Nr.70 - Freie Krankenkasse
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14 Krankenversicherung<br />
Die Europäische<br />
Krankenversicherungskarte<br />
Anhand der Europäischen Krankenversicherungskarte, kurz<br />
EU-Karte, können Sie bei einem Aufenthalt in den meisten<br />
euro päischen Ländern nachweisen, dass Sie ordnungsgemäß<br />
krankenversichert sind. Bei dringend notwendiger Gesundheitspflege im<br />
Ausland garantiert Ihnen diese Karte eine Rückerstattung der Kosten.<br />
Europäischer Wirtschaftsraum<br />
und Schweiz<br />
Die Karte ist im gesamten Europäischen<br />
Wirtschaftsraum (siehe Länder <strong>des</strong><br />
EWR) sowie in der Schweiz gültig.<br />
Verreisen Sie in eines dieser Länder und benötigen<br />
Sie dort plötzlich dringende Pflege,<br />
so müssen Sie die EUKarte vorweisen. Bei<br />
einem Krankenhausaufenthalt werden die<br />
Kosten direkt mit der ausländischen <strong>Krankenkasse</strong><br />
verrechnet; Sie zahlen lediglich<br />
Ihren Eigenanteil. Bei einem Arztbesuch<br />
hingegen müssen Sie das Honorar meistens<br />
vorstrecken. Eine Erstattung erhalten Sie<br />
auf Vorlage der EUKarte bei der ausländischen<br />
<strong>Krankenkasse</strong>.<br />
Die Rückzahlung erfolgt immer laut Bestimmungen<br />
und Tarifen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, in<br />
dem Sie die Pflege erhalten haben.<br />
Können Sie keine EUKarte vorlegen oder<br />
wird diese vom Pflegeleistenden im Ausland<br />
nicht akzeptiert, so ist eine Erstattung erst<br />
nach Ihrer Rückkehr möglich. Reichen Sie<br />
alle Rechnungen bei uns ein. Bevor wir jedoch<br />
eine Rückzahlung vornehmen können,<br />
müssen wir die ausländische <strong>Krankenkasse</strong><br />
erst kontaktieren.<br />
Gültigkeit der Karte<br />
Die EUKarte ist zwei Jahre lang gültig. Das<br />
Enddatum finden Sie auf der Karte. Normalerweise<br />
gilt die EUKarte nur für Auslandsaufenthalte,<br />
die nicht länger als drei Monate<br />
dauern. Für Rentner, die sich im EWR oder<br />
in der Schweiz aufhalten, bleibt das Anrecht<br />
auf Rückerstattung der dringenden Pflege<br />
bis zu sechs Monate bestehen. Für Studenten<br />
beträgt dieser Zeitraum zwölf Monate.<br />
EU-Karte anfordern<br />
Ihre EUKarte erhalten Sie kostenlos auf einfache<br />
Anfrage in einer unserer Kontaktstellen.<br />
Wenn Sie sich in unserem Online<br />
Büro unter www.freie.be anmelden,<br />
können Sie die Karte auch dort für<br />
sich und Ihre Mitversicherten anfordern.<br />
Besondere Regelung<br />
für Grenzgänger<br />
Wohnen Sie in Belgien, arbeiten<br />
jedoch im Ausland und sind aufgrund<br />
<strong>des</strong>sen über eine auslän<br />
dische <strong>Krankenkasse</strong> bei uns versichert, so<br />
müssen Sie die EUKarte bei der <strong>Krankenkasse</strong><br />
Ihres Beschäftigungslan<strong>des</strong> beantragen.<br />
Beispiel<br />
Sie wohnen in Belgien und arbeiten in<br />
Luxemburg: Beantragen Sie die Karte für<br />
sich und Ihre Mitversicherten bei Ihrer<br />
<strong>Krankenkasse</strong> in Luxemburg.<br />
Sie wohnen in Belgien und beziehen Rente<br />
aus Deutschland: Beantragen Sie die EUKarte<br />
bei Ihrer <strong>Krankenkasse</strong> in Deutschland.<br />
Länder außerhalb <strong>des</strong> EWR oder<br />
der Schweiz<br />
Bilaterales Abkommen<br />
Für Aufenthalte in Staaten, die ein bilaterales<br />
Abkommen mit Belgien geschlossen haben,<br />
d.h. Algerien, BosnienHerzegowina, Kroatien,<br />
• Bulgarien<br />
• Dänemark<br />
• Deutschland<br />
• Estland<br />
• Finnland<br />
• Frankreich<br />
• Griechenland<br />
• Großbritannien<br />
• Irland<br />
• Island<br />
• Italien<br />
• Lettland<br />
• Liechtenstein<br />
• Litauen<br />
Länder <strong>des</strong> EWR<br />
• Luxemburg<br />
• Malta<br />
• Niederlande<br />
• Norwegen<br />
• Österreich<br />
• Polen<br />
• Portugal<br />
• Rumänien<br />
• Schweden<br />
• Slowakei<br />
• Slowenien<br />
• Spanien<br />
• Tschechien<br />
• Ungarn<br />
• Zypern