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Netzentwicklungsplan Strom - Bundesnetzagentur

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BUNDESNETZAGENTUR | STRECKENMAßNAHMEN 115geeignet erscheint, wird seitens der <strong>Bundesnetzagentur</strong> geteilt. Ähnliche Zweifel bestehen seitensder <strong>Bundesnetzagentur</strong> auch gegenüber dem nördlich gewählten Netzverknüpfungspunkt im KreisSegeberg.Der Einwand, dass die Maßnahme C06 (wie auch die EnLAG-Maßnahme 24) dem Transport vonKohlestrom aus Küstenregionen diene, konnte seitens der <strong>Bundesnetzagentur</strong> weder anhand deszugrundeliegenden Szenariorahmens noch auf Basis anderer vorliegender Studien nachvollzogenwerden.Ein Einwender sieht C06 als notwendig an, um einen Austausch von Energie zwischen den nordeuropäischenLändern und den südlichen Bundesländern zu ermöglichen. Nach Ansicht der <strong>Bundesnetzagentur</strong>ist diesem Aspekt durch die Bestätigung sowohl anderer HGÜ-Korridore als auch vonMaßnahmen im Drehstromnetz ausreichend genüge getan.Die Ansicht, wegen mangelnder Erfahrung mit der HGÜ-Technologie C06 abzulehnen, wird nichtgeteilt. In Deutschland ist zwar bislang keine HGÜ-Leitung mit VSC-Technik und einer Spannungsebenevon 380 kV in Betrieb, diesbezügliche Risiken sind jedoch aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiberwie auch der <strong>Bundesnetzagentur</strong> abschätzbar und vertretbar. Dies gilt insbesondere, da dieHGÜ-Korridore nicht gleichzeitig, sondern zeitlich versetzt begonnen werden, sodass bei der Errichtungerlangte Erfahrungen rechtzeitig ausgetauscht werden können.Der Einwand, dass die Versorgungssicherheit von Baden Württemberg ohne C06 nicht gewährleistetist, konnte durch die Ergebnisse der Prüfung, die auch den Ausfall anderer Betriebsmittel (inkl.der HGÜ-Korridore) berücksichtigt, widerlegt werden.Der Den Vorschlag seitens einiger Konsultationsteilnehmer die Maßnahmen im Korridor C mit 2GW anstatt mit 1,3 GW auszuführen teilt die <strong>Bundesnetzagentur</strong> grundsätzlich. Sie kann dem abernur in Bezug auf die bestätigten Maßnahmen folgen. Ebenso stimmt die Einschätzung einiger Konsultationsteilnehmermit der Bewertung der <strong>Bundesnetzagentur</strong> überein, dass die Maßnahmen C05und C06mod. eine höhere Wirksamkeit aufweisen als C06.Die Untersuchungen der Auswirkungen von C06 auf Projekte, die dem Startnetz zugeordnet sind,sind nicht Bestandteil der Prüfung im Rahmen des <strong>Netzentwicklungsplan</strong>s.Die konkrete Ausführungsart der Maßnahme, z.B. Trassenführung, Freileitung oder Erdkabel, wirdauf der Ebene des <strong>Netzentwicklungsplan</strong>s nicht entschieden, da es hier ausschließlich um die Bedarfsfeststellunggeht.Hinsichtlich Stellungnahmen in Bezug zu den Auswirkungen der Maßnahme aus umweltfachlicherSicht verweisen wir auf den überarbeiteten Umweltbericht.4. BefundTrotz des nachgelieferten umfangreichen Daten- und Dokumentationsmaterials seitens TransnetBWund TenneT wird die dritte Maßnahme C06 nicht bestätigt.Die Untersuchungen zu C06 wurden mit insgesamt 11 Ausfallsituationen auf eine breite Basis gestellt.Über die drei vorhandenen Netznutzungsfälle hinaus reichten TenneT und TransnetBW gemeinsamacht neue Ausfallsituationen zur Nachprüfung ein. Die Untersuchung der Wirksamkeitder Maßnahme C06 wurden auch unter Berücksichtigung des Wegfalls der nicht bestätigten MaßnahmenKorridor B04, Korridor D016 und P44 durchgeführt. Zu jedem der vorliegenden Netznutzungsfällekonnte im Rahmen der Nachprüfung eine Topologieänderung gefunden werden, die dieÜberlast behebt, ohne dass C06 benötigt wird.Grundsätzlich ist auch noch nicht geklärt, ob die Maßnahmen des Korridor C mit jeweils 1,3 GW

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