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Netzentwicklungsplan Strom - Bundesnetzagentur

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432 BUNDESNETZAGENTUR | BESTÄTIGUNG NEP STROM 2013Die <strong>Bundesnetzagentur</strong> hält das festgestellte Defizit nicht für derart schwerwiegend, dass es der Bestätigungdes NEP <strong>Strom</strong> 2013 stünde. Ein Nachbesserungsverlangen würde Kräfte für die Erstellung desNEP <strong>Strom</strong>2014 binden und dessen Erstellungsprozess damit verlangsamen. Die <strong>Bundesnetzagentur</strong>wird die Übertragungsnetzbetreiber daher auffordern bei der Erstellung des NEP <strong>Strom</strong> 2014 den Hochtemperaturleiterseilengrößere Aufmerksamkeit zu widmen, die Zahl der Pilotprojekte wenn möglichauszuweiten und die Ausführungen zur Bewertung zu vertiefen.2.3 Stand der Umsetzung des NEP 2012Der NEP <strong>Strom</strong> 2013 enthält gemäß § 12b Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EnWG Angaben über die Maßnahmen desbestätigten NEP 2012 und ihren Stand der Umsetzung.Im ersten Entwurf des NEP <strong>Strom</strong> 2013 waren diese Angaben in Tabelle 28 auf Seite 133 zu finden. Dadiese Tabelle jedoch Informationen enthielt, die auch in anderen Tabellen enthalten waren, wurde auf diegetrennte Darstellung der Tabelle 28 des ersten Entwurfes im zweiten Entwurf des NEP 2013 verzichtet.Dementsprechend ist die angesprochene Tabelle auf Seite 133 des ersten Entwurfs mittlerweile Tabelle 21auf Seite 104 des zweiten Entwurfs des NEP 2013.Die bestätigten Maßnahmen sind in der Spalte „NEP 2012“ durch den Eintrag „bestätigt“ gekennzeichnet.Da die Abgabe des zweiten Entwurfs an die BNetzA am 17.07.2013 erfolgte und damit noch vor demInkrafttreten des Bundesbedarfsplangesetztes, wurde der Umsetzungsstand der Maßnahmen zunächstmit „bestätigt“ und „noch nicht bestätigt“ bzw. der sinnverwandten Angabe „neu in 2013“ angegeben.Mittlerweile käme auch die Angabe „Im Juli 2013 per Gesetz in den Bundesbedarfsplan aufgenommen“in Betracht. Diese ist jedoch, da alle bestätigten Projekte in den Bundesbedarfsplan übernommen wurden,mit dem Umsetzungsstand „bestätigt“ identisch.In der Systematik der Tabelle 27 des zweiten Entwurfes des NEP 2013 (Umsetzungsstände 1 bis 6) wurdenalle Projekte, sowohl bestätigte als auch nicht bestätigte, der Kategorie 1 zugeordnet.2.4 Nachvollziehbare Angaben über die zu verwendende ÜbertragungstechnologieNEP <strong>Strom</strong> 2013 enthält durch Verweisung auf Kapitel 5 des vorherigen NEP <strong>Strom</strong> 2012, wie in §12bAbsatz. 1 S. 3 Nr. 5 EnWG gefordert, Angaben über die zu verwendende Übertragungstechnologie.In Kapitel 5 des NEP <strong>Strom</strong> 2012 werden unabhängig von konkreten, einzelnen Netzausbaumaßnahmenverschiedene Übertragungstechnologien (AC-Zubau mit Längskompensation, AC-Ausbau in höherenSpannungsebenen, verschiedene DC-Technologien) bewertet und teilweise miteinander verglichen.Zusätzlich ist auf der Karte, welche die Ausbaumaßnahmen des Leitszenarios B2023 zeigt (siehe Seite 113NEP <strong>Strom</strong> 2013), farblich gekennzeichnet, ob die Maßnahme in Wechsel- (AC) oder Gleichspannung(DC) realisiert werden soll.Des Weiteren ist in Kapitel 9 für jede einzelne Maßnahmen die gewählte Übertragungstechnologie ausgewiesen.Dabei ist zwischen den Maßnahmen in Gleichstromtechnologie (HGÜ-Korridoren und Inter-

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