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Netzentwicklungsplan Strom - Bundesnetzagentur

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BUNDESNETZAGENTUR | STRECKENMAßNAHMEN 1492014 als reguläre Zubaumaßnahme auszuweisen, um sie so zumindest einer energiewirtschaftlichenPlausibilisierung unterziehen zu können.Die konkrete Ausführungsart der Maßnahme, z.B. Freileitung oder Erdkabel, wird auf der Ebenedes <strong>Netzentwicklungsplan</strong>s nicht entschieden, da es hier ausschließlich um die Bedarfsfeststellunggeht.Hinsichtlich Stellungnahmen in Bezug zu den Auswirkungen der Maßnahme aus umweltfachlicherSicht verweisen wir auf den überarbeiteten Umweltbericht.4. BefundDie Maßnahme P22 M87 wird nicht bestätigt. Die Maßnahme M87 weist zwar eine hohe Auslastungüber 8760 Stunden auf und stellt die (n-1)-Sicherheit wirksam her, jedoch handelt es sich umeine „zu beobachtende“ Maßnahme.

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