Bericht zum Geschäftsjahr 2009/2010 - Buwog
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eRläUteRnDe BeMeRKUnGen<br />
zUR BIlanz UnD GeWInn-&-VeRlUst-RechnUnG<br />
die im immateriellen Anlagevermögen bilanzierten<br />
Stundungen betreffen rückzahlbare Annuitätenzuschüsse<br />
aus der Wohnbauförderung. Bis <strong>zum</strong><br />
Vorjahr wurden hier in der Bilanz der BUWOG auch<br />
an mieter gestundete mieten bilanziert. Aufgrund der<br />
im <strong>Geschäftsjahr</strong> vorgenommenen refinanzierung<br />
der ehemaligen Bundesdarlehen wurden die<br />
restlichen mietenstundungen per 30.04.<strong>2010</strong><br />
aufwandswirksam als außerordentlicher Aufwand<br />
aufgelöst.<br />
die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Gebäude<br />
der Gesellschaften werden zu Anschaffungs-<br />
bzw. herstellungskosten, vermindert um die<br />
jährliche lineare Abschreibung, angesetzt. die Gebäude<br />
der BUWOG werden mit zwei Prozent jährlich<br />
abgeschrieben, jene der eSG auf die steuerliche<br />
restnutzungsdauer, der durchschnittliche<br />
Abschreibungssatz beträgt 1,8 Prozent.<br />
In den sonstigen Ausleihungen sind zur Finanzierung<br />
von Wohnungen gewährte darlehen und Kaufpreisstundungen<br />
sowie Forderungen aus Schuldabtrennungen<br />
aus dem Verkauf von Bestandswohnungen<br />
enthalten.<br />
Unter Verrechnungen und Forderungen aus der<br />
hausbewirtschaftung werden v. a. Forderungen aus<br />
von den Gesellschaften vorfinanzierten erhaltungs-<br />
und Verbesserungsmaßnahmen ausgewiesen. In<br />
den Forderungen an verbundene/beteiligte Unter-<br />
nehmen werden die an Projektgesellschaften<br />
gewährten darlehen sowie an Konzernmuttergesellschaften<br />
gewährte Finanzierungsvorlagen<br />
ausgewiesen. die sonstigen Forderungen enthalten<br />
im Wesentlichen Forderungen aus Kaufpreisen aus<br />
dem Verkauf von Bestandswohnungen.<br />
die BUWOG bilanziert unter Sonderposten <strong>zum</strong><br />
Anlagevermögen aus der Wohnbauförderung<br />
erhaltene Baukostenzuschüsse.<br />
In den rückstellungen für hausbewirtschaftung sind<br />
angesparte und noch nicht verwendete erhaltungs-<br />
und Verbesserungsbeiträge der mietobjekte der<br />
Gesellschaften passiviert.<br />
die Verrechnungen und Verbindlichkeiten aus der<br />
hausbewirtschaftung enthalten v. a. noch nicht<br />
verwendete rückzahlungspflichtige erhaltungs- und<br />
Verbesserungsbeiträge der mieter.<br />
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die von den<br />
mietern an die Gesellschaften geleisteten Grund-<br />
und Baukostenbeiträge die wesentlichste einzelposition.<br />
mit dieser korrespondiert der unter den<br />
aktiven rechnungsabgrenzungen ausgewiesene<br />
Sonderposten gem. § 39 Abs. 28 WGG, dessen<br />
Bildung aufgrund einer Systemumstellung aus der<br />
Wohnrechtsnovelle 2000 erforderlich war.<br />
glücklich wohnen 45