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Bericht zum Geschäftsjahr 2009/2010 - Buwog

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eRläUteRnDe BeMeRKUnGen<br />

zUR BIlanz UnD GeWInn-&-VeRlUst-RechnUnG<br />

die im immateriellen Anlagevermögen bilanzierten<br />

Stundungen betreffen rückzahlbare Annuitätenzuschüsse<br />

aus der Wohnbauförderung. Bis <strong>zum</strong><br />

Vorjahr wurden hier in der Bilanz der BUWOG auch<br />

an mieter gestundete mieten bilanziert. Aufgrund der<br />

im <strong>Geschäftsjahr</strong> vorgenommenen refinanzierung<br />

der ehemaligen Bundesdarlehen wurden die<br />

restlichen mietenstundungen per 30.04.<strong>2010</strong><br />

aufwandswirksam als außerordentlicher Aufwand<br />

aufgelöst.<br />

die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Gebäude<br />

der Gesellschaften werden zu Anschaffungs-<br />

bzw. herstellungskosten, vermindert um die<br />

jährliche lineare Abschreibung, angesetzt. die Gebäude<br />

der BUWOG werden mit zwei Prozent jährlich<br />

abgeschrieben, jene der eSG auf die steuerliche<br />

restnutzungsdauer, der durchschnittliche<br />

Abschreibungssatz beträgt 1,8 Prozent.<br />

In den sonstigen Ausleihungen sind zur Finanzierung<br />

von Wohnungen gewährte darlehen und Kaufpreisstundungen<br />

sowie Forderungen aus Schuldabtrennungen<br />

aus dem Verkauf von Bestandswohnungen<br />

enthalten.<br />

Unter Verrechnungen und Forderungen aus der<br />

hausbewirtschaftung werden v. a. Forderungen aus<br />

von den Gesellschaften vorfinanzierten erhaltungs-<br />

und Verbesserungsmaßnahmen ausgewiesen. In<br />

den Forderungen an verbundene/beteiligte Unter-<br />

nehmen werden die an Projektgesellschaften<br />

gewährten darlehen sowie an Konzernmuttergesellschaften<br />

gewährte Finanzierungsvorlagen<br />

ausgewiesen. die sonstigen Forderungen enthalten<br />

im Wesentlichen Forderungen aus Kaufpreisen aus<br />

dem Verkauf von Bestandswohnungen.<br />

die BUWOG bilanziert unter Sonderposten <strong>zum</strong><br />

Anlagevermögen aus der Wohnbauförderung<br />

erhaltene Baukostenzuschüsse.<br />

In den rückstellungen für hausbewirtschaftung sind<br />

angesparte und noch nicht verwendete erhaltungs-<br />

und Verbesserungsbeiträge der mietobjekte der<br />

Gesellschaften passiviert.<br />

die Verrechnungen und Verbindlichkeiten aus der<br />

hausbewirtschaftung enthalten v. a. noch nicht<br />

verwendete rückzahlungspflichtige erhaltungs- und<br />

Verbesserungsbeiträge der mieter.<br />

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die von den<br />

mietern an die Gesellschaften geleisteten Grund-<br />

und Baukostenbeiträge die wesentlichste einzelposition.<br />

mit dieser korrespondiert der unter den<br />

aktiven rechnungsabgrenzungen ausgewiesene<br />

Sonderposten gem. § 39 Abs. 28 WGG, dessen<br />

Bildung aufgrund einer Systemumstellung aus der<br />

Wohnrechtsnovelle 2000 erforderlich war.<br />

glücklich wohnen 45

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