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Bestimmungen für die Personalauswahl und die Verfahren für ...

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- 8 -6. Zuständigkeitena) Zuständig für <strong>die</strong> Durchführung der Beorderungen sind <strong>die</strong> Wehrersatzbehörden.b) Nachfolgend aufgeführte Dienststellen führen <strong>die</strong> <strong>Personalauswahl</strong> durch, wirken bei der Einplanung mit<strong>und</strong> machen den Wehrersatzbehörden Vorschläge, von denen <strong>die</strong>se aus übergeordneten Gesichtspunktenabweichen dürfen:- PersABw für Offiziere, Reserveoffizier-Anwärter / Reserveoffizier-Anwärterinnen aller TSK <strong>und</strong>Uffz mP der FNTr Heer,- SDM für alle Unteroffiziere <strong>und</strong> Mannschaften der Marine, ausgenommen im Zentralen Sanitäts<strong>die</strong>nstder B<strong>und</strong>eswehr zu Beordernde in der Laufbahn des Sanitäts<strong>die</strong>nstes,- BMVg – PSZ I 2 für Angehörige <strong>und</strong> frühere Angehörige des MAD <strong>und</strong> des AMK sowie alle im BMVg zubeordernden Reservisten / Reservistinnen,- BMVg – PSZ II 1, BAWV <strong>und</strong> WBV für Katalogpersonal- KalfüDSt des Heeres, der Luftwaffe, der Streitkräftebasis <strong>und</strong> des Zentralen Sanitäts<strong>die</strong>nstes der B<strong>und</strong>eswehrfür Unteroffiziere <strong>und</strong> Mannschaften d.R. können ebenfalls Einplanungsvorschläge unterbreiten7. EinplanungskriterienEine sachgerechte Beorderung bedingt <strong>die</strong> Erfüllung der nachstehend aufgeführten Kriterien:- Bedarf der Streitkräfte (dokumentiert durch einen besetzbaren Dienstposten),- Einverständniserklärung, sofern nicht in Ausnahmefällen eine Beorderung in der Verstärkungsreserveohne Einverständnis unumgänglich ist,- Nachweis der für <strong>die</strong> Besetzung des Dienstpostens erforderliche Befähigung (aktueller Ausbildungsstand<strong>und</strong> / oder zivilberufliche Qualifikation; zielgerichtete vorliegende Ausbildungsplanung der PersBSt),- Wehrpflichtrechtliche Verfügbarkeit.Darüber hinaus sind nach Möglichkeit auch- Lebensalter,- Standortnähe <strong>und</strong>- Truppengattungs- / Dienstbereichs-/ Verwendungsbereichszugehörigkeitin <strong>die</strong> Beorderungsentscheidung mit einzubeziehen.8. Information über eine beabsichtigte Beorderung, Einholen des EinverständnissesVor einer Beorderung sind der Reservist / <strong>die</strong> Reservistin oder bis dahin Unge<strong>die</strong>nte über <strong>die</strong> Beorderungsabsichtzu informieren <strong>und</strong>, sofern nicht bereits geschehen, das schriftliche Einverständnis für <strong>die</strong> beabsichtigteBeorderung auf der „Einverständniserklärung für eine Beorderung“ (Formular Bw-2658) einzuholen. Diefür eine Beorderung Vorgesehenen sind aufzufordern, <strong>die</strong> Arbeitgeberseite zu informieren <strong>und</strong> <strong>die</strong>s in derAntwort zu bestätigen.Die Information einschließlich der Abfrage des Einverständnisses führt das zuständige KWEA, für RO, ROA<strong>und</strong> Uffz m.P. der FNTr Heer das PersABw durch. Für Uffz / Msch der Marine – ausgenommen für imZSanDstBw in der Laufbahn des Sanitäts<strong>die</strong>nstes zu Beordernde - ist <strong>die</strong> SDM zuständig.9. FührungszeugnisVor jeder Beorderung ist durch das zuständige KWEA bzw. <strong>die</strong> SDM ein Führungszeugnis zur Vorlage beiBehörden nach dem B<strong>und</strong>eszentralregistergesetz (BZRG) anzufordern, wenn kein oder nur ein mehr als einJahr altes Führungszeugnis vorliegt.10. SicherheitsüberprüfungAuf Dienstposten, <strong>die</strong> eine Sicherheitsüberprüfung erfordern, sind vorrangig Reservisten / Reservistinneneinzuplanen, für <strong>die</strong> bereits eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wurde.Sicherheitsüberprüfungen sind nur dann einzuleiten, wenn <strong>die</strong> Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichenTätigkeit konkret absehbar ist.11. Ausnahmeentscheidungen bei Wehr<strong>die</strong>nstunfähigkeit / DienstfähigkeitPersonen, <strong>die</strong> sich freiwillig für eine Beorderung bereit erklärt haben <strong>und</strong> aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründennicht wehr<strong>die</strong>nstfähig / <strong>die</strong>nstfähig sind, können bei Bedarf beordert werden, wenn eine Ausnahmegenehmigungdurch BAWV – WE 2 erteilt wurde. Einzelheiten zum Ausnahmeverfahren regelt <strong>die</strong> Fach<strong>die</strong>nstlicheAnweisung InspSan C 40.04.

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