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Schulsystem und Termine: Schleswig-Holstein Die Einschulung Alle ...

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VersetzungsregelnGr<strong>und</strong>schule<strong>Die</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler steigen am Ende der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ohneVersetzungsbeschluss in die jeweils nächste Jahrgangsstufe auf.RegionalschuleVersetzung von Klasse 7 nach 8 <strong>und</strong> von Klasse 8 nach 9<strong>Die</strong> Schülerin oder der Schüler ist versetzt, wenn ihre oder seine Leistungen in nichtmehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind. Wird diese Voraussetzungnicht erfüllt, beschließt die Klassenkonferenz die Versetzung, wenn eine erfolgreicheMitarbeit der Schülerin oder des Schülers in der folgenden Jahrgangsstufe erwartetwerden kann. Lassen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers diese Erwartungnicht zu, beschließt die Klassenkonferenz1. die Versetzung mit der Maßgabe, dass die Schülerin oder der Schüler bis zum Beginndes nachfolgenden Schuljahres in den Fächern, in denen keine ausreichenden Leistungenerzielt wurden, den Nachweis ausreichender Leistungen (Nachprüfung) erbringt, oder2. die Versetzung auf Probe, wenn die Schülerin oder der Schüler die Behebung derMängel in den Fächern, in denen sie oder er keine ausreichenden Leistungen erzielt hat,erwarten lässt; die Klassenkonferenz beschließt zugleich die Dauer der höchstens auf einhalbes Jahr begrenzten Probezeit.Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Nachprüfung oder die Versetzung auf Probe nichterfolgreich absolviert, wiederholt sie oder er die Jahrgangsstufe. Schülerinnen <strong>und</strong>Schüler, die dem Bildungsgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses zugewiesen sind,steigen in diesem Fall am Ende der wiederholten Jahrgangsstufe ohneVersetzungsbeschluss in die nächste Jahrgangsstufe auf. <strong>Die</strong> erfolglose Wiederholungführt bei Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern, die dem Bildungsgang zum Erwerb desRealschulabschlusses zugewiesen sind, zum Wechsel in den Bildungsgang zum Erwerbdes Hauptschulabschlusses. Über die Zuordnung zu einer Jahrgangsstufe entscheidet dieKlassenkonferenzHauptschuleDas Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 7 erfolgt durch Versetzungsbeschluss derKlassenkonferenz am Schuljahresende. Versetzt werden alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler,deren Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind. Wenndiese Bedingung nicht erfüllt ist, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen,wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der

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