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Schulsystem und Termine: Schleswig-Holstein Die Einschulung Alle ...

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erwartet werden kann. Lassen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers dieseErwartung nicht zu, beschließt die Klassenkonferenz1. die Versetzung mit der Maßgabe, dass die Schülerin oder der Schüler bis zum Beginndes nachfolgenden Schuljahres in den Fächern, in denen keine ausreichenden Leistungenerzielt wurden, den Nachweis ausreichender Leistungen (Nachprüfung) erbringt, oder2. die Versetzung auf Probe, wenn die Schülerin oder der Schüler die Behebung derMängel in den Fächern, in denen sie oder er keine ausreichenden Leistungen erzielt hat,erwarten lässt; die Klassenkonferenz beschließt zugleich die Dauer der höchstens auf einhalbes Jahr begrenzten Probezeit.Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Nachprüfung oder die Versetzung auf Probe nichterfolgreich absolviert, wiederholt sie oder er die Jahrgangsstufe. Eine erfolgloseWiederholung führt zur Schrägversetzung in die Hauptschule.In die Jahrgangsstufe 10 steigen die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ohneVersetzungsbeschluss auf, wenn sie nicht zur Teilnahme an derHauptschulabschlussprüfung verpflichtet werden.GymnasiumFächereinteilungGruppeAGruppeBGruppeCDeutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, zweite Fremdsprache, in denKlassenstufen 9 <strong>und</strong> 10 Physik oder eine dritte Pflichtfremdsprache inaltsprachlichen Zweigen.Fächer Religion, Philosophie, Geschichte, Erdk<strong>und</strong>e, Chemie, Biologie <strong>und</strong> -soweit nicht zur Gruppe A gehörig - PhysikMusik, Kunst <strong>und</strong> Sport<strong>Die</strong> Versetzung ist gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen, wenn die Leistungenim Fach Deutsch ungenügend sind,in mindestens zwei Fächern der Gruppe A <strong>und</strong> B ungenügend sind,in demselben Fach der Gruppen A oder B zu zwei aufeinanderfolgendenVersetzungsterminen ungenügend sind,in mindestens zwei Fächern aus der Gruppe A mangelhaft oder ungenügend sind oderin insgesamt mindestens drei der Fächer aus den Gruppen A <strong>und</strong> B mangelhaft oderungenügend sind.

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