Dienstgrade als PDF zum download - FF Judendorf Strassengel
Dienstgrade als PDF zum download - FF Judendorf Strassengel
Dienstgrade als PDF zum download - FF Judendorf Strassengel
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
5. Oberbrandmeister der Verwaltung (OBM d.V.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäߧ 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: I.) und II.) sechs Jahre Brandmeister der VerwaltungA: I.) wie Brandmeister der Verwaltung I.)II.) wie Brandmeister der Verwaltung II.)B: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant6. Hauptbrandmeister der Verwaltung (HBM d.V.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäߧ 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: I.) und II.) sechs Jahre Oberbrandmeister der VerwaltungA: I.) wie Oberbrandmeister der Verwaltung I.)II.) wie Obrandmeister der Verwaltung II.), zusätzlichLehrgang Führen 1B: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant7. Brandinspektor der Verwaltung (BI d.V.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäߧ 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: I.) sechs Jahre Hauptbrandmeister der Verwaltung (keine weitere Beförderungmöglich)II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens sechs Jahre FeuerwehrmitgliedA: I.) und II.) wie Hauptbrandmeister der Verwaltung,zusätzlich KommandantenprüfungB: I.) Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den BereichsfeuerwehrkommandantenII.) Bereichsfeuerwehrkommandant8. Oberbrandinspektor der Verwaltung (OBI d.V.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: sechs Jahre Brandinspektor der VerwaltungA: wie Brandinspektor der VerwaltungB: Bereichsfeuerwehrkommandant9. Hauptbrandinspektor der Verwaltung (HBI d.V.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: sechs Jahre Oberbrandinspektor der VerwaltungA: wie Oberbrandinspektor der VerwaltungB: Bereichsfeuerwehrkommandant- 18 -