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Dienstgrade als PDF zum download - FF Judendorf Strassengel

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§ 5 <strong>Dienstgrade</strong> & Dienstgradabzeichen§5(1) Die Kragenspiegel haben ein Maß von 45 x 70 mm, gegebenenfalls zuzüglich eines 1 cm breiten Vorstoßes.Die Aufschiebeschlaufen haben ein Maß von 45 x 45 mm, gegebenenfalls zuzüglich eines 1 cm breiten Vorstoßes.Die Aufschiebeschlaufen des Landesfeuerwehrverbandes haben ein Maß von 58 x 63 mm. Bei den jeweiligen<strong>Dienstgrade</strong>n sind folgende Angaben mit entsprechender Abkürzung angegeben: a) Funktion (F), b) Voraussetzungen(V), c) erforderliche abgeschlossene Ausbildung (A), d) Beförderung/Ernennung durch (B)(2) Feuerwehrjugend (nur Aufschiebeschlaufen - für die FJ 1 grün oder blau für die FJ 2 rot)1. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 10 JahreF: Mitglied der Feuerwehrjugend 1V: Aufnahme durch den FeuerwehrausschussA: keineB: Feuerwehrkommandant2. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 10 oder 11 JahreF: Mitglied der Feuerwehrjugend 1V: Aufnahme durch den FeuerwehrausschussA: Absolvierung des Bewerbs- od. Wissenstestspiels in BronzeB: Feuerwehrkommandant3. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 11 oder 12 JahreF: Mitglied der Feuerwehrjugend 1 - Übergang in die FJ 2V: Aufnahme durch den FeuerwehrausschussA: Absolvierung des Bewerbs- od. Wissenstestspiels in SilberB: Feuerwehrkommandant4. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 12-15 JahreF: Mitglied der Feuerwehrjugend 2 - kommend aus der FJ 1V: Aufnahme durch den FeuerwehrausschussA: bis zur Absolvierung des Wissenstest in BronzeB: Feuerwehrkommandant5. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 12-15 JahreF: Mitglied der Feuerwehrjugend 2, Neuaufnahme im 12. JahrgangV: Aufnahme durch den FeuerwehrausschussA: keineB: Feuerwehrkommandant6. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 1 ErprobungsstreifenF: Mitglied der Feuerwehrjugend 2V: mindestens ein Jahr FeuerwehrmitgliedA: erfolgreich abgelegter Wissenstest in BronzeB: Feuerwehrkommandant7. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 2 ErprobungsstreifenF: Mitglied der Feuerwehrjugend 2V: mindestens zwei Jahre FeuerwehrmitgliedA: erfolgreich abgelegter Wissenstest in SilberB: Feuerwehrkommandant8. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 3 ErprobungsstreifenF: Mitglied der Feuerwehrjugend 2V: mindestens drei Jahre FeuerwehrmitgliedA: erfolgreich abgelegter Wissenstest in GoldB: Feuerwehrkommandant9. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), GruppenkommandantF: Mitglied der FWJ 2, Kommandant/in einer Jugendgruppe/eines TeamsV: mindestens drei Jahre FeuerwehrmitgliedA: erfolgreich abgelegter Wissenstest in Gold und Besitz d. FJLA in SilberB: Feuerwehrkommandant- 13 -


(3) Branddienst1. Probefeuerwehrfrau (P<strong>FF</strong>) / Probefeuerwehrmann (PFM)F: Vorbereitung für den FeuerwehrdienstV: vollendetes 15. Lebensjahr, Aufnahme durch den FeuerwehrausschussA: keineB: Feuerwehrkommandant1 Weißmetall-Sternrosette2 Weißmetall-Sternrosetten3 Weißmetall-Sternrosetten15 mm breiteSilberborte an dervorderen Seite und 1Weißmetall-Sternrosette15 mm breiteSilberborte an dervorderen Seite und 2Weißmetall-Sternrosetten15 mm breiteSilberborte an dervorderen Seite und 3Weißmetall-Sternrosette2. Feuerwehrfrau (<strong>FF</strong>) / Feuerwehrmann (FM)F: ohne Funktion in der Löschgruppe eingeteiltV: vollendetes 15. Lebensjahr, mindestens ein Jahr Feuerwehrmitgliedschaft(Probe- oder Dienstzeit in der Feuerwehrjugend wird eingerechnet)A: abgeschlossene GrundausbildungB: Feuerwehrkommandant3. Oberfeuerwehrfrau (O<strong>FF</strong>) / Oberfeuerwehrmann (OFM)F: ohne Funktion in der Löschgruppe eingeteiltV: sechs Jahre Feuerwehrmitglied, mindestens ein Jahr Feuerwehrmann(Dienstzeit in der Feuerwehrjugend wird eingerechnet)A: wie Feuerwehrmann, zusätzlich ein erworbenes LeistungsabzeichenB: Feuerwehrkommandant4. Hauptfeuerwehrfrau (H<strong>FF</strong>) / Hauptfeuerwehrmann (HFM)F: ohne Funktion in der Löschgruppe eingeteiltV: sechs Jahre OberfeuerwehrmannA: wie Oberfeuerwehrmann, zusätzlich ein erfolgreich absolvierter Lehrgangan der FWZSB: Feuerwehrkommandant5. Löschmeister (LM)F: I.) Kommandant einer Löschgruppe oder Truppkommandant bei einerBtF mit ortsfesten Brandschutzeinrichtungen (BtFmoB)II.) ohne Funktion in der Löschgruppe eingeteilt, kein FeuerwehrausschussmitgliedV: I.) vollendetes 18. Lebensjahr, vorhandener Planposten gemäß § 1 Abs. 5II.) sechs Jahre Hauptfeuerwehrmann oder bereits in einer höheren Funktiontätig gewesen (keine weitere Beförderung mehr möglich)A: I.) Lehrgang „Führen 1“ oder Truppkdt-Lehrgang BtFmoB, ein erworbenesLeistungsabzeichenII.) wie HauptfeuerwehrmannB: I.) und II.) Feuerwehrkommandant6. Oberlöschmeister (OLM)F: Kommandant einer Löschgruppe oder Truppkommandant bei einerBtFmoBV: sechs Jahre Gruppenkommandant oder Truppkommandant bei einerBtFmoBA: wie Löschmeister unter I.)B: Feuerwehrkommandant7. Hauptlöschmeister (HLM)F: Kommandant einer Löschgruppe oder Truppkommandant bei einerBtFmoBV: zwölf Jahre Gruppenkommandant oder Truppkommandant bei einerBtFmoBA: wie Löschmeister unter I.)B: Feuerwehrkommandant- 14 -


15 mm breite und 7 mm breiteSilberborte an der vorderenSeite und 1 silbergestickteSternrosette8. Brandmeister (BM)F: I.) Kommandant eines LöschzugesII.) Kommandant einer Löschgruppe oder Truppkommandant bei einerBtFmoBV: I.) vorhandener Planposten gemäß § 1 Abs. 5II.) sechs Jahre Hauptlöschmeister (keine weitere Beförderung mehrmöglich)A: I.) wie Kommandant einer Löschgruppe, zusätzlich EinsatzleiterlehrgangII.) wie Löschmeister unter I.)B: I.) und II.) Feuerwehrkommandant15 mm breite und 7 mm breiteSilberborte an der vorderenSeite und 2 silbergestickteSternrosetten9. Oberbrandmeister (OBM)F: Kommandant eines LöschzugesV: sechs Jahre BrandmeisterA: wie BrandmeisterB: Feuerwehrkommandant15 mm breite und 7 mm breiteSilberborte an der vorderenSeite und 3 silbergestickteSternrosetten10. Hauptbrandmeister (HBM)F: Kommandant eines LöschzugesV: sechs Jahre OberbrandmeisterA: wie BrandmeisterB: FeuerwehrkommandantAnmerkung: Die <strong>Dienstgrade</strong> bis <strong>zum</strong> Hauptbrandmeister können miteiner gedrehten Silberschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfungabgelegt wurde.1 goldgestickte Sternrosette.Aufschlag mit gedrehter Goldschnureingefasst11. Brandinspektor (BI)F: Kommandant eines LöschzugesV: sechs Jahre Hauptbrandmeister <strong>als</strong> Zugskommandant(keine weitere Beförderung mehr möglich)A: wie Brandmeister, zusätzlich KommandantenprüfungB: Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den Bereichsfeuerwehrkommandanten2 goldgestickte Sternrosetten.Aufschlag mit gedrehter Goldschnureingefasst12. Oberbrandinspektor (OBI)F: Kommandantstellvertreter einer FeuerwehrV: aktives Feuerwehrmitglied, mindestens dreijährige Dienstzeit im Aktivstand(ausgenommen bei Neugründung)A: abgelegte Kommandantenprüfung (Dispens gemäß § 30 Abs. 3 StFWGmöglich)B: von einer Wahlversammlung gewählt3 goldgestickte Sternrosetten.Aufschlag mit gedrehter Goldschnureingefasst13. Hauptbrandinspektor (HBI)F: Kommandant einer FeuerwehrV: aktives Feuerwehrmitglied, mindestens dreijährige Dienstzeit im Aktivstand(ausgenommen bei Neugründung)A: abgelegte Kommandantenprüfung (Dispens gemäß § 30 Abs. 3 StFWGmöglich)B: von einer Wahlversammlung gewählt- 15 -


Goldbrokatfeld mit einersilbergesticktenSternrosetteGoldbrokatfeld mit 2silbergesticktenSternrosettenGoldbrokatfeld mit 3silbergesticktenSternrosettenGoldbrokatfeld mit rotem, 1 cmbreiten Tuchvorstoß und 3silbergestickten SternrosettenGoldbrokatfeld mit rotem,1 cm breiten Tuchvorstoß undeiner silbergesticktenSternrosette, diese umgebenvon einem Eichenlaubkranz.Der Aufschlag ist mit gedrehterGoldschnur eingefasst14. Abschnittsbrandinspektor (ABI)F: Kommandant eines Feuerwehrabschnittes oder einer KHD-BereitschaftV:Feuerwehrkommandant oder Feuerwehrkommandantstellvertreter undInnehabung einer dieser Funktionen <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Wahl bzw. ernannterKHD-Bereitschaftskommandant gem. § 32 Abs. 1 Z 7 der DienstordnungA: abgelegte KommandantenprüfungB: von einer Wahlversammlung gewählt bzw. vom Bereichsfeuerwehrkommandanten<strong>zum</strong> KHD-Bereitschaftskommandanten ernannt15. Brandrat (BR)F: Stellvertreter des BereichsfeuerwehrkommandantenV: <strong>als</strong> Feuerwehrkommandant oder Feuerwehrkommandantstellvertreterund Innehabung einer dieser Funktionen <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Wahl oderBereichsfeuerwehrkommandant oder BereichsfeuerwehrkommandantstellvertreterA: abgelegte KommandantenprüfungB: von einer Wahlversammlung gewählt16. Oberbrandrat (OBR)F: BereichsfeuerwehrkommandantV: <strong>als</strong> Feuerwehrkommandant oder Feuerwehrkommandantstellvertreterund Innehabung einer dieser Funktionen <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Wahl oderBereichsfeuerwehrkommandant oder BereichsfeuerwehrkommandantstellvertreterA: abgelegte KommandantenprüfungB: von einer Wahlversammlung gewählt17. Landesfeuerwehrrat (LFR)F: Erfüllung der vom Landesfeuerwehrkommandanten übertragenenAufgabenV: BereichsfeuerwehrkommandantA: abgelegte KommandantenprüfungB: Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten gemäߧ 21 Abs. 2 StFWG18. Landesbranddirektorstellvertreter (LBDS)F: Stellvertreter des LandesfeuerwehrkommandantenV: seit mindestens fünf Jahren Bereichsfeuerwehrkommandant oder Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreterbzw. Landesfeuerwehrkommandantoder LandesfeuerwehrkommandantstellvertreterA: abgelegte KommandantenprüfungB: von einer Wahlversammlung gewähltGoldbrokatfeld mit rotem,1 cm breiten Tuchvorstoß undeiner silbergesticktenSternrosette, diese umgebenvon einem Eichenlaubkranz.Der Aufschlag ist mit gedrehterGoldschnur eingefasst19. Landesbranddirektor (LBD)F: LandesfeuerwehrkommandantV: seit mindestens fünf Jahren Bereichsfeuerwehrkommandant oder Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreterbzw. Landesfeuerwehrkommandantoder LandesfeuerwehrkommandantstellvertreterA: abgelegte KommandantenprüfungB: von einer Wahlversammlung gewählt- 16 -


Anmerkung: Die <strong>Dienstgrade</strong> OBI und HBI sind nur dann mit einergedrehten Goldschnur einzufassen, wenn die Kommandantenprüfungabgelegt wurde; der Dienstgrad ABI nur dann, wenn <strong>zum</strong>indestein Führungsseminar des ÖBFV gemäß Richtlinie A-09 absolviertwurde; die <strong>Dienstgrade</strong> von BR bis LFR nur dann, wenn mindestensdrei dieser Führungsseminare absolviert wurden.(4) Verwaltungsdienst(die Beschreibung der <strong>Dienstgrade</strong> entspricht jener beim Branddienst)1. Löschmeister der Verwaltung (LM d.V.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehrgemäß § 16V: vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens ein Jahr FeuerwehrmitgliedA: Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse fürdie FunktionB: Feuerwehrkommandant2. Oberlöschmeister der Verwaltung (OLM d.V.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehrgemäß § 16V: sechs Jahre Löschmeister der VerwaltungA: wie Löschmeister der Verwaltung, zusätzlich entsprechendenFachlehrgangB: Feuerwehrkommandant3. Hauptlöschmeister der Verwaltung (HLM d.V.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehrgemäß § 16V: sechs Jahre Oberlöschmeister der VerwaltungA: wie Oberlöschmeister der VerwaltungB: Feuerwehrkommandant4. Brandmeister der Verwaltung (BM d.V.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehrgemäß § 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäߧ 32V: I.) sechs Jahre Hauptlöschmeister der VerwaltungII.) vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens ein JahrFeuerwehrmitgliedA: I.) wie Hauptlöschmeister der Verwaltung, zusätzlichLehrgang Führen 1II.) Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnissefür die FunktionB: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant- 17 -


5. Oberbrandmeister der Verwaltung (OBM d.V.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäߧ 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: I.) und II.) sechs Jahre Brandmeister der VerwaltungA: I.) wie Brandmeister der Verwaltung I.)II.) wie Brandmeister der Verwaltung II.)B: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant6. Hauptbrandmeister der Verwaltung (HBM d.V.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäߧ 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: I.) und II.) sechs Jahre Oberbrandmeister der VerwaltungA: I.) wie Oberbrandmeister der Verwaltung I.)II.) wie Obrandmeister der Verwaltung II.), zusätzlichLehrgang Führen 1B: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant7. Brandinspektor der Verwaltung (BI d.V.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäߧ 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: I.) sechs Jahre Hauptbrandmeister der Verwaltung (keine weitere Beförderungmöglich)II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens sechs Jahre FeuerwehrmitgliedA: I.) und II.) wie Hauptbrandmeister der Verwaltung,zusätzlich KommandantenprüfungB: I.) Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den BereichsfeuerwehrkommandantenII.) Bereichsfeuerwehrkommandant8. Oberbrandinspektor der Verwaltung (OBI d.V.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: sechs Jahre Brandinspektor der VerwaltungA: wie Brandinspektor der VerwaltungB: Bereichsfeuerwehrkommandant9. Hauptbrandinspektor der Verwaltung (HBI d.V.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß § 32V: sechs Jahre Oberbrandinspektor der VerwaltungA: wie Oberbrandinspektor der VerwaltungB: Bereichsfeuerwehrkommandant- 18 -


10. Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung (ABI d.V.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäߧ 32II.) Landesbeauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung gemäß § 47V: I.) sechs Jahre Hauptbrandinspektor der Verwaltung (keine weitere Beförderungmöglich)A: I.) und II.) wie Hauptbrandinspektor der VerwaltungB: I.) BereichsfeuerwehrkommandantII.) Landesfeuerwehrkommandant11. Brandrat der Verwaltung (BR d.V.)F: Landesbeauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung gemäß § 47V: sechs Jahre Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung II.) (keine weitereBeförderung möglich)A: wie Abschnittsbrandinspektor der VerwaltungB: LandesfeuerwehrkommandantAnmerkung: Die <strong>Dienstgrade</strong> bis HBM d.V. können mit einer gedrehtenSilberschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfung abgelegtwurde; der Dienstgrad ABI d.V. kann mit einer gedrehten Goldschnureingefasst werden, wenn <strong>zum</strong>indest ein Führungsseminar des ÖBFV gemäßRichtlinie A-09 absolviert wurde; der Dienstgrad BR d.V. nur dann,wenn mindestens drei dieser Führungsseminare absolviert wurden.(5) Fachdienst(die Beschreibung der <strong>Dienstgrade</strong> entspricht jener beim Branddienst)1. Löschmeister des Fachdienstes (LM d.F.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß § 16V: vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens ein Jahr FeuerwehrmitgliedA: Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für dieFunktionB: Feuerwehrkommandant2. Oberlöschmeister des Fachdienstes (OLM d.F.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß § 16V: sechs Jahre Löschmeister des FachdienstesA: wie Löschmeister des FachdienstesB: Feuerwehrkommandant3. Hauptlöschmeister des Fachdienstes (HLM d.F.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß § 16V: sechs Jahre Oberlöschmeister des FachdienstesA: wie Oberlöschmeister des FachdienstesB: Feuerwehrkommandant- 19 -


4. Brandmeister des Fachdienstes (BM d.F.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß § 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß § 32V: I.) sechs Jahre Hauptlöschmeister des FachdienstesII.) vollendetes 18. Lebensjahr, mind. ein Jahr FeuerwehrmitgliedA: I.) wie Hauptlöschmeister des Fachdienstes, zusätzlichLehrgang Führen 1II.) Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für dieFunktionB: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant5. Oberbrandmeister des Fachdienstes (OBM d.F.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß § 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß § 32V: I.) und II.) sechs Jahre Brandmeister des FachdienstesA: I.) wie Brandmeister des Fachdienstes I.)II.) wie Brandmeister des Fachdienstes II.)B: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant6. Hauptbrandmeister des Fachdienstes (HBM d.F.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß § 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß § 32V: I.) und II.) sechs Jahre Oberbrandmeister des FachdienstesA: I.) wie Oberbrandmeister des Fachdienstes I.)II.) wie Oberbrandmeister des Fachdienstes II.), zusätzlich LehrgangFühren 1B: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant7. Brandinspektor des Fachdienstes (BI d.F.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß § 16II.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß § 32V: I.) sechs Jahre Hauptbrandmeister des Fachdienstes (keine weitereBeförderung möglich)II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens sechs Jahre FeuerwehrmitgliedA: I.) wie Hauptbrandmeister des Fachdienstes, zusätzlich KommandantenprüfungII.) Kommandantenprüfung, entsprechende Fachkenntnisse,B: I.) Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den BereichsfeuerwehrkommandantenII.) Bereichsfeuerwehrkommandant8. Oberbrandinspektor des Fachdienstes (OBI d.F.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß § 32V: sechs Jahre Brandinspektor des FachdienstesA: wie Brandinspektor des FachdienstesB: Bereichsfeuerwehrkommandant9. Hauptbrandinspektor des Fachdienstes (HBI d.F.)F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß § 32V: sechs Jahre Oberbrandinspektor des FachdienstesA: wie Oberbrandinspektor des FachdienstesB: Bereichsfeuerwehrkommandant- 20 -


10. Abschnittsbrandinspektor des Fachdienstes (ABI d.F.)F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß § 32II.) Landesbeauftragter für ein Sachgebiet gemäß § 47V: I.) sechs Jahre Hauptbrandinspektor des Fachdienstes (keine weitereBeförderung möglich)A: I.) und II.) wie Hauptbrandinspektor des FachdienstesB: I.) BereichsfeuerwehrkommandantII.) Landesfeuerwehrkommandant11. Brandrat des Fachdienstes (BR d.F.)F: I.) stellvertretender entsendeter Vertreter der Betriebsfeuerwehren imLandesfeuerwehrausschussII.) Landesbeauftragter für ein Sachgebiet gemäß § 47V: I.) Vertreter der Betriebsfeuerwehren in einem Bereichsfeuerwehrverbandbzw. Vertreter der Betriebsfeuerwehren im Landesfeuerwehrausschussoder stellvertretender Vertreter der Betriebsfeuerwehren imLandesfeuerwehrausschussII.) sechs Jahre Abschnittsbrandinspektor des Fachdienstes (keine weitereBeförderung möglich)A: I.) abgelegte KommandantenprüfungII.) wie Abschnittsbrandinspektor des Fachdienstes II.)B: I.) Entsendung durch die Vertreter der Betriebsfeuerwehren der einzelnenBFVII.) Landesfeuerwehrkommandant12. Oberbrandrat des Fachdienstes (OBR d.F.)F: Entsendeter Vertreter der Betriebsfeuerwehren im LandesfeuerwehrausschussV: I.) Vertreter der Betriebsfeuerwehren in einem Bereichsfeuerwehrverbandbzw. Vertreter der Betriebsfeuerwehren im Landesfeuerwehrausschussoder stellvertretender Vertreter der Betriebsfeuerwehren imLandesfeuerwehrausschussA: I.) abgelegte KommandantenprüfungB: I.) Entsendung durch die Vertreter der der Betriebsfeuerwehren dereinzelnen BFVAnmerkung: Die <strong>Dienstgrade</strong> bis HBM d.F. können mit einer gedrehtenSilberschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfung abgelegtwurde; der Dienstgrad ABI d.F. kann mit einer gedrehten Goldschnureingefasst werden, wenn <strong>zum</strong>indest ein Führungsseminar des ÖBFV gemäßRichtlinie A-09 absolviert wurde; die <strong>Dienstgrade</strong> BR d.F. und OBRd.F. nur dann, wenn mindestens drei dieser Führungsseminare absolviertwurden.- 21 -


(6) Sanitätsdienst(die Beschreibung der <strong>Dienstgrade</strong> entspricht jener beim Branddienst)1. Löschmeister des Sanitätsdienstes (LM d.S.)F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß § 16V: vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens ein Jahr FeuerwehrmitgliedA: Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für dieFunktionB: Feuerwehrkommandant2. Oberlöschmeister des Sanitätsdienstes (OLM d.S.)F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß § 16V: sechs Jahre Löschmeister des SanitätsdienstesA: wie Löschmeister des SanitätsdienstesB: Feuerwehrkommandant3. Hauptlöschmeister des Sanitätsdienstes (HLM d.S.)F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß § 16V: sechs Jahre Oberlöschmeister des SanitätsdienstesA: wie Oberlöschmeister des SanitätsdienstesB: Feuerwehrkommandant4. Brandmeister des Sanitätsdienstes (BM d.S.)F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß § 16II.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß § 32V: I.) sechs Jahre Hauptlöschmeister des SanitätsdienstesII.) vollendetes 18. Lebensjahr, mind. ein Jahr FeuerwehrmitgliedA: I.) wie Hauptlöschmeister des Sanitätsdienstes, zusätzlich LehrgangFühren 1II.) Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für dieFunktionB: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant5. Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes (OBM d.S.)F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß § 16II.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß § 32V: I.) und II.) sechs Jahre Brandmeister des SanitätsdienstesA: I.) wie Brandmeister des Sanitätsdienstes I.)II.) wie Brandmeister des Sanitätsdienstes II.)B: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant6. Hauptbrandmeister des Sanitätsdienstes (HBM d.S.)F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß § 16II.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß § 32V: I.) und II.) sechs Jahre Oberbrandmeister des SanitätsdienstesA: I.) wie Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes I.)II.) wie Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes II.), zusätzlich LehrgangFühren 1B: I.) FeuerwehrkommandantII.) Bereichsfeuerwehrkommandant- 22 -


7. Brandinspektor des Sanitätsdienstes (BI d.S.)F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß § 16II.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß § 32V: I.) sechs Jahre Hauptbrandmeister des Sanitätsdienstes (keine weitereBeförderung möglich)II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mind. sechs Jahre FeuerwehrmitgliedA: I.) und II.) wie Hauptbrandmeister des Sanitätsdienstes, zusätzlichKommandantenprüfungB: I.) Feuerwehrkommandant nach Zustimmung durch den BereichsfeuerwehrkommandantenII.) Bereichsfeuerwehrkommandant8. Oberbrandinspektor des Sanitätsdienstes (OBI d.S.)F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß § 32V: sechs Jahre Brandinspektor des SanitätsdienstesA: wie Brandinspektor des SanitätsdienstesB: Bereichsfeuerwehrkommandant9. Hauptbrandinspektor des Sanitätsdienstes (HBI d.S.)F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß § 32V: sechs Jahre Oberbrandinspektor des SanitätsdienstesA: wie Oberbrandinspektor des SanitätsdienstesB: Bereichsfeuerwehrkommandant10. Abschnittsbrandinspektor des Sanitätsdienstes (ABI d.S.)F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß § 32II.) Landesbeauftragter für den Sanitätsdienst gemäß § 47V: I.) sechs Jahre Hauptbrandinspektor des Sanitätsdienstes (keine weitereBeförderung möglich)A: I.) und II.) wie Hauptbrandinspektor des SanitätsdienstesB: I.) BereichsfeuerwehrkommandantII.) Landesfeuerwehrkommandant11. Brandrat des Sanitätsdienstes (BR d.S.)F: Landesbeauftragter für den Sanitätsdienst gemäß § 47V: sechs Jahre Abschnittsbrandinspektor des Sanitätsdienstes II.) (keineweitere Beförderung möglich)A: wie Abschnittsbrandinspektor des SanitätsdienstesB: Landesfeuerwehrkommandant12. Feuerwehrarzt (FA) oder Feuerwehrveterinär (FVET)F: Arzt oder Veterinär im FeuerwehrdienstV: keineA: Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder Veterinär, FeuerwehrgrundausbildungB: Feuerwehrkommandant13. Bereichsfeuerwehrarzt (BFA) oder Bereichsfeuerwehrveterinär(BFVET)F: Bereichsfeuerwehrarzt oder BereichsfeuerwehrveterinärV: keineA: Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder Veterinär, FeuerwehrgrundausbildungB: Bereichsfeuerwehrkommandant- 23 -


14. Landesfeuerwehrarzt (LFA) oder Landesfeuerwehrveterinär(LFVET)F: Landesfeuerwehrarzt oder LandesfeuerwehrveterinärV: keineA: Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder Veterinär, FeuerwehrgrundausbildungB: LandesfeuerwehrkommandantAnmerkung: Die <strong>Dienstgrade</strong> bis HBM d.S. können mit einer gedrehten Silberschnureingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfung abgelegt wurde;der Dienstgrad ABI d.S. kann mit einer gedrehten Goldschnur eingefasst werden,wenn <strong>zum</strong>indest ein Führungsseminar des ÖBFV gemäß Richtlinie A-09absolviert wurde; der Dienstgrad BR d.S. nur dann, wenn mindestens drei dieserFührungsseminare absolviert wurden.Die <strong>Dienstgrade</strong> FA und FVET, BFA und BFVET sowie LFA und LFVET könnennur dann mit einer gedrehten Goldschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfungabgelegt wurde.FVET, BFVET und LFVET haben zusätzlich das Funktionsabzeichen für Veterinärezu tragen.(7) Seelsorglicher Dienst1. Feuerwehrkurat (FKUR)F: Seelsorger im FeuerwehrdienstV: keineA: katholischer oder evangelischer Seelsorger, FeuerwehrgrundausbildungB: Feuerwehrkommandant2. Bereichsfeuerwehrkurat (BFKUR)F: Bereichsbeauftragter für den seelsorglichen DienstV: keineA: katholischer oder evangelischer Seelsorger, FeuerwehrgrundausbildungB: Bereichsfeuerwehrkommandant3. Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)F: Landesbeauftragter für den seelsorglichen DienstV: keineA: katholischer oder evangelischer Seelsorger, FeuerwehrgrundausbildungB: LandesfeuerwehrkommandantAnmerkung: Die <strong>Dienstgrade</strong> FKUR, BFKUR und LFKUR können nur dann miteiner gedrehten Goldschnur eingefasst werden,wenn die Kommandantenprüfungabgelegt wurde.- 24 -


(8) <strong>Dienstgrade</strong> des LandesfeuerwehrverbandesDie Farbe der Blusenaufschläge für die Dienstnehmer des Landesfeuerwehrverbandesrichtet sich nach der Zugehörigkeit zur jeweiligen Abteilung gemäߧ 46 der Dienstordnung für die Freiwilligen Feuerwehren, die Betriebsfeuerwehren,die Bereichsfeuerwehrverbände und den Landesfeuerwehrverbandsowie die Feuerwehr- und Zivilschutzschule in der Steiermark. Den einzelnenAbteilungen sind folgende Farben zugewiesen:1. Abteilung Ausbildung (Feuerwehr- und Zivilschutzschule), rot2. Abteilung Verwaltung, blau3. Abteilung Landesleitzentrale, braun4. Abteilung Technik, braunZur Unterscheidung der <strong>Dienstgrade</strong> ist am oberen Rand des Kragenspiegelsbzw. der Aufschiebeschlaufen das steiermärkische Landeswappen in Metallausführungbzw. in gestickter Ausführung anzubringen.Weiters sind die <strong>Dienstgrade</strong> mit dem Zusatz „des Landesfeuerwehrverbandes“(abgekürzt „d. LFV“) zu versehen.voraussetzungenfür die Dienstnehmer des Landesfeuerwehrverbandes sindin einer Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes festzulegen.- 25 -

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