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escheinigung erhalt<strong>en</strong>. Bewahr<strong>en</strong> Sie diese gut auf. D<strong>en</strong> Antrag aufArbeitslos<strong>en</strong>unterstützung stell<strong>en</strong> Sie (falls Sie bis dahin noch keine Arbeitgefund<strong>en</strong> hab<strong>en</strong>) bei einer Zahlstelle.Zahlstelle ? LfA ?Die Zahlstell<strong>en</strong> sind zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Arbeits los<strong>en</strong> -geld und die Auszahlung<strong>en</strong>, nachdem der Antrag vom Landesamt für Arbeits -beschaffung (LfA, auf französisch ONEM) g<strong>en</strong>ehmigt wurde. Zahl stell<strong>en</strong> sind inBelgi<strong>en</strong> die Gewerkschaft<strong>en</strong>, es gibt aber auch eine ge werk schaftsunabhängigeZahlstelle, die Hilfszahlstelle für Arbeits los<strong>en</strong> unter stützung<strong>en</strong> (HfA, auf französischCapac). Das LfA ist landesweit zuständig für die G<strong>en</strong>ehmigung undKontrolle der Arbeits los<strong>en</strong> unterstützung.Was ist d<strong>en</strong>n die Wartezeit ?Die Wartezeit ist die Periode, währ<strong>en</strong>d der Sie im Anschluss an die schulische Erstaus bil -dung wart<strong>en</strong> müss<strong>en</strong>, bevor Sie Arbeitslos<strong>en</strong>unterstützung (Wartegeld) beantrag<strong>en</strong> könn<strong>en</strong>.Um überhaupt Anrecht auf Arbeitslos<strong>en</strong>geld zu hab<strong>en</strong>, müss<strong>en</strong> Sie bestimmte Studi<strong>en</strong>oder eine Lehre be<strong>en</strong>det hab<strong>en</strong> (d.h. das Schuljahr und die damit zusamm<strong>en</strong>häng<strong>en</strong>d<strong>en</strong>Prüfung<strong>en</strong>, Endarbeit<strong>en</strong> oder Praktika, auch w<strong>en</strong>n das Studium nicht bestand<strong>en</strong> wurde) undkeinem Vollzeitstudium mehr folg<strong>en</strong>. Auch w<strong>en</strong>n sie ein Studium oder eine Lehre abgebroch<strong>en</strong>hab<strong>en</strong>, kann eine vorher be<strong>en</strong>dete Ausbildung das Anrecht auf Arbeitslos<strong>en</strong>geld eröffn<strong>en</strong>.Der Beginn der Wartezeit hängt von Ihrem Alter bei der Eintragung als Arbeitsuch<strong>en</strong>derab.W<strong>en</strong>n Sie bei Ihrer Eintragung beim Arbeitsamt noch keine 18 Jahre alt sind,beginnt die Wartezeit frühest<strong>en</strong>s am 1. Juli.W<strong>en</strong>n Sie 18 Jahre oder älter sind, beginnt die Wartezeit frühest<strong>en</strong>s am 1. August.W<strong>en</strong>n Sie Ihr Studium währ<strong>en</strong>d des Schuljahres abgebroch<strong>en</strong> hab<strong>en</strong>, beginnt dieWartezeit ab dem Tag der Eintragung als Arbeitsuch<strong>en</strong>der.Auch die Dauer der Wartezeit hängt vom Alter ab, diesmal jedoch zählt Ihr Alter zumZeitpunkt des Antrags auf Arbeitslos<strong>en</strong>unterstützung (d.h. am Ende der Wartezeit).W<strong>en</strong>n Sie noch keine 18 Jahre alt sind: 155 Tage (6 Monate)W<strong>en</strong>n Sie zwisch<strong>en</strong> 18 und 26 Jahr<strong>en</strong> alt sind: 233 Tage (9 Monate)W<strong>en</strong>n Sie zwisch<strong>en</strong> 26 und 30 Jahr<strong>en</strong> alt sind: 310 Tage (12 Monate)4School’s out ! · Info für Schulabgä<strong>nger</strong> – 2011

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