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Schallschutzgutachten - Stadt Weingarten

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P 3/13 – Bebauungsplan "Kuenstraße Nord", <strong>Stadt</strong> <strong>Weingarten</strong>- SchallimmissionsschutzITA INGENIEURGESELLSCHAFTFÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBHBERATENDE INGENIEURE VBI3. HINWEISE ZUM GEPLANTEN SPIELPLATZDer vorliegende städtebauliche Entwurf vom 19.04.2013 enthält im Nordwesten desPlanungsgebiets eine Freifläche, die voraussichtlich als Spielplatz eingerichtet und genutztwerden soll. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns aus schalltechnischer Sichtnoch nachfolgende Hinweise. Die mittlerweile im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), § 22, Abs. 1a aufgenommenegeräuschbezogene Privilegierung von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzenund ähnlichen Einrichtungen gilt nur für solche Spielplätze, die erkennbarso ausgestattet sind, dass sie sich für das Spielen von Kindern unter 14 Jahren eignen.Sogenannte Bolzplätze und vergleichbare Einrichtungen können die Privilegierungnach BImSchG nicht für sich in Anspruch nehmen. Insofern wären letztgenannteEinrichtungen aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu den geplanten Punkthäusernaus schalltechnischer Sicht eher kritisch zu sehen.- 13/14 -

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