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Ökologischer Erläuterungsbericht - Stadt Weingarten

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Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtBebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Reg.-Nr.: 621.41/156„Kuenstraße Nord“<strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>Datum: 11.09.2013Vorentwürfe: 15.09.2012, 29.04.2013, 14.05.2013, 09.07.2013, 15.07.2013, 22.08.2013Bearbeiterin: E. Hommel, Biologin


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtTeil I – Ökologische Bestandsaufnahme1 Einleitung1.1 UntersuchungsraumIm Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes "Kuenstraße Nord" wird eine ökologische Bestandsaufnahmedurchgeführt. Der Untersuchungsraum liegt am westlichen Rand von <strong>Weingarten</strong> südlich derScherzach.1.2 GebietsbeschreibungDie südliche Grenze des Untersuchungsraumes bildet das Wohngebiet "Kuenstraße" und das Gewerbegebiet"Hähnlehof". Östlich davon liegt der Mariendfriedhof. Nördlich der Scherzach bis zur Hähnlehofstraßeliegt die Dauerkleingartenanlage "Talstraße". Im Anschluss daran liegt der Rungshof. Die Flächen westlichbzw. nordwestlich davon werden landwirtschaftlich intensiv genutzt.Aus ökologischer Sicht ist der Untersuchungsraum in 5 Bereiche zu gliedern:• Bereich 1: Scherzach• Bereich 2: Grünstreifen entlang der Hähnlehofstraße mit Wiese• Bereich 3: Landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen westlich der Hähnlehofstraße mit Grünstreifenentlang dem Gewerbegebiet "Hähnlehof"• Bereich 4: Brachfläche mit Erddeponie/Sukzessionsfläche westlich des Marienfriedhofs• Bereich 5: MarienfriedhofAbb.1: Untersuchungsraum (rot) mit den Einzelbereichen 1- 5 (gelb)1.3 DatengrundlagenWestlich des Untersuchungsraumes liegt etwa 1 km entfernt das Landschaftsschutzgebiet "Storchenschnabel"sowie die nach § 32 BNatSchG kartierten Biotope "Gehölze an der Scherzach westlich <strong>Weingarten</strong>"(BiotopNr.8123-436-0601), "Hecken am Bahndamm westlich <strong>Weingarten</strong> (BiotopNr. 8123-436-0603),"Breite Hecke westlich <strong>Weingarten</strong>" (BiotopNr. 8123-436-0612), "Gehölze an der Schussen nördlich Ravensburg"(BiotopNr. 8123-436-8509) und "Hecke und Schilfröhricht am Bahndamm nördlich Ravensburg"(BiotopNr. 8123-436-8513) sowie das FFH-Gebiet "Schussenbecken" und "Schmalegger Tobel".1.4 UntersuchungsmethodenUnter Berücksichtigung der Roten Liste Baden-Württemberg (RL BW), Bundesnaturschutzgesetz § 10(BNatSchG) FFH- und Vogelschutzrichtlinien wurde eine ökologische Bewertung dieser Fläche vorgenommen.Grundlage waren Begehungen von E. Hommel am 20.03, 19.04.,15.05., 27.06., 04.07., 26.07.,14.08. sowie 11.09.2012.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 3 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtFür die Avifauna im Bereich 4 wurde Herr Luis Ramos mit drei Begehungen beauftragt. Diese wurden vonihm am 27.03., 08.05., 10.06. und 01.08.2012 durchgeführt. Von Ihm wurden auch Beibeobachtungenbzgl. Insekten und Zauneidechsen gemacht.Für die Beurteilung des Gebiets wurden folgende Unterlagen und Beobachtungen ausgewertet:• Gehölze: Aufnahmen von E. HommelUntersuchte Tiergruppen:• Vögel: Drei Begehungen vonLuis Ramos im Bereich 4• Amphibien: Beobachtungen von E. Hommel• Reptilien: Beobachtungen von E. Hommel sowie Beibeobachtungen von L. Ramos. Insgesamt wurdenim Bereich 4 sieben Schlangenbretter ausgelegt, drei Sandhaufen und ein Kieshaufen aufgeschüttet.• Insekten: Beobachtungen von E. Hommel und Beibeobachtungen von L. Ramos. .2 Bestand und Darlegung der betroffenen Arten2.1 Ökologische Beschreibung des UntersuchungsraumesDer Untersuchungsraum liegt östlich des Schussenbeckens. Die Scherzach entstand erst nach dem Rückzugder Schussengletscherzunge. Als das Schmelzwasser in nördlicher Richtung abfloss, konnte die "Urlagertemitgeführte Kiese undscherzach" den direkten Weg nach Westen zur Schussen einschlagen. Sie Sande auf den steilen Ufern des ehemaligen Eissees, den heutigen Beckenrändern, ab.Das gesamte Gebiet ist nicht im Zielartenkonzept des Landkreises erfasst. Frühere ökologische Erhebungenoder Auswertungen der Fläche lagen keine vor.2.1.1 Bereich 1: ScherzachFrüher war die Scherzach im Untersuchungsraum in zwei Arme geteilt: Große und Kleine Rungs. Durchdiese Aufteilung sank die Wassermenge und Transportkraft des Gewässers. Durch die mitgeführten Kieseund Sande folgte eine verstärkte Aufschotterung und Erhöhung der Bachsohle und somit eine steigendeHochwassergefahr.Im Zuge der Flurneuordnung wurden 1959 die beiden Rungsarme im heutigen fast gerade verlaufendenbefestigten Sohlbett der Scherzach vereinigt.Durch den parallelen Verlauf der Ufer stellt sich ein gleichmäßiges einheitliches Abflussprofil dar. Es bestehtkeinerlei Untergrundkontaktmöglichkeit mehr; die Verzahnung Wasser/Land an den recht steilen Ufern istsehr monoton. Die natürliche Vegetation entlang des Gewässers wäre ein nur wenige Meter breiter Streifenmit Schwarzerlen-Eschen-Auwald(Prunus-Fraxinetum).Die landwirtschaftlich genutzten Flächen reichen bis an den Ufersaum heran. Hochstauden oder Röhricht-gesellschaften fehlen nahezu vollständig.Entlang der nördlichen Uferböschung (Dauerkleingartenanlage "Talstraße") stehen keine Bäume, der Ge-hölzsaum besteht aus natürlichen Sträuchern durchsetzt mit Ziergehölzen. An manchen Stellen führenTreppen von den Gärten zum Flussbett, um Wasser zu holen.Abb. 2: Scherzach (von Süden her gesehen) mit befestigtem Sohlbett : an den begradigten steilen Uferböschungen(Höhenunterschied etwa 2 m) bestehen kaum Verzahnungen zwischen Land und WasserBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 4 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb.3: Nördlicher Uferabschnitt entlang der Dauerkleingartenanlage "Talstraße" (s. Abb.1: UntersuchungsraumAbschnitt 1) mit Treppen aus den GartenländernSchon 1991 wurde dieser Gehölzstreifen südlich der Scherzach in der Biotopkartierung von W. Löderbuschals ein lückenhafter, älterer Gehölzsaum (Weiden, Erlen und Eschen) mit nitrophilem krautigem Unterwuchskartiert.Der Gehölzgürtel ist zwischen 8 bis 13 m breit und besteht größtenteils aus Eschen (Fraxinus excelsior),Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Weißweide (Salix alba), Vogelkirsche (Prunus avium), Winterlinde (Tiliacordata), Grauerle (Alnus incana), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Heckenkirsche (Lonicera sanguinea),Hasel (corylus avellana), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Schlehe (Prunus spinosa) und Weißdorn(Crataegus spec.). Statt Stauden war an der Böschungskante selbst nur nackte Erde oder Brom- undKratzbeere (Rubus fructicosus, caesius) zu finden. Im Frühjahr wuchsen an einzelnen Stellen an derBöschungsoberkante lila Krokuss (Crocus), weißes und gelbes Buschwindröschen (Anemona nemerosa bzw.ranunculoides). Im Sommer kam vereinzelt gelbes Springkraut (Impatiens noli-tangere) und am Rand desGehölzsaumes Hohlzahn (Galeopsis) vor.Abb.4: Gehölztstreifen entlang der Scherzach vom Marienfriedhof in westlicher Richtung bis zur Mitte desUntersuchungsraumes mit Eschen, Linden, Bergahorn, Weiden und VogelkirschenErst etwa 40 m östlich der Hähnlehofstraße beginnt ein Abschnitt, der eher einer natürlichen Vegetationentspricht: einige ältere und mehrere jüngere Schwarzerlen (Alnus glutinosa), Eschen (Fraxinus excelsior),verschiedene Weiden (Salix spec) und Vogelkirschen (Prunus avium). Am Gewässerrand wachsen Mädesüß(Filipendula ulmaria), drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Storchenschnabel (Geranium spec)sowie die Kratzbeere (Rubus caesius).BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 5 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 5: Gehölzstreifen an der Scherzach etwa 40 m vor der Hähnlehofstraße mit Eschen, Schwarzerlen und Mädesüß,ein Bewuchs der noch am ehesten der ursprünglichen natürlichen Vegetation entspricht2.1.2 Bereich 2: Grünstreifen entlang der Hähnlehofstraße mit WieseDer Gehölzbestand entlang der Hähnlehofstraße besteht hauptsächlich aus Hainbuchen (Carpinus betulus),Feld- und Bergahorn (Acer campestre et pseudoplatanus), Pappeln (Populus canescens), verschiedenen Weiden(Salix alba et spec.), Stieleiche (Quercus robur) und Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus).Abb. 6: Grünstreifen zwischen Hähnlehofstraße und Radweg mit Weiden, Hainbuchen, Eichen, BergahornAbb.7: Wiese östlich der Hähnlehofstraße mit Bolzplatz1991 wurde in der Biotopkartierung von W. Löderbusch die (ehemalige) Wiese an der Scherzach, die "GroßeBleiche", untersucht. Damals wurde die Wiese als Ackerfläche genutzt mit nur wenigen, anspruchslosenKäferarten des offenen Kulturlandes. Inzwischen wurde die Fläche wieder in eine Wiese mit dichtemWeidelgrasbestand umgewandelt und wird vier bis fünf Mal im Jahr gemäht. Hier wachsen hauptsächlich,Weidelgras (Lolium spec.), sehr vereinzelt auch Knaulgras (Dactylis glomerata) Rot- und Weißklee (Trifoliumpratense et repens), versprengt auf der Fläche Löwenzahn (Taraxacum) und Ampfer (Rumex). Am Rand derWiese wachsen zudem Schafgarbe (Achillea millefolium), Hornklee (Lotus corniculatus), Wilde Möhre(Daucus carota), Kleine Brunelle (Prunella vulgaris), Spitzwegerich (Plantaogo lanceolata) und Ris-pengras(Poa trivialis).Im östlichen Teil der Wiese befindet sich ein Bolzplatz.KuenstraßeAbb. 8: Luftbild mit dem Baumbestand entlang der Kuenstraße.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 6 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtEntlang der Kuenstraße stehen Grauerlen (Alnus incana), Hainbuchen (Carpinus betulus), Weiden (Salix albaet rosmarinifolia), Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Hartriegel (Cornus stolonifera) und Weißdorn(Crataegus spec).2.1.3 Bereich 3: Landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen westlich der Hähnlehofstraße mit Grünstreifenentlang des Gewerbegebietes "Hähnlehof"Gewerbegebiet "Hähnlehof"ÖschwegAbb. 9: Luftbild vom Bereich 3 des Untersuchungsraumes mit landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Baumbestand amsüdlichen Rand entlang dem Gewerbegebiet "Hähnlehof"Westlich der Hähnlehofstraße werden die Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt, derzeit als Maisackerund Viehweide. Entlang des Fußweges nördlich des Gewerbegebiets "Hähnlehof" stehen fünf Säuleneichen(Quercus robur 'festigiata') , fünf große Weißweiden(Salix alba), 14 Pappeln (Populus spec) unterschiedlichen Alters und sechs jüngere Schwarzerlen (Alnusincana). An der nördlichen Wegseite steht an der Ecke Hähnlehofstraße eine größere Birke (Betula pendula)an wenigen Stellen kleine Graupappeln (Populus canescens) durch Wildwuchs. Am Öschweg stehen zweijunge Winterlinden (Tilia cordata).2.1.4 Bereich 4: Brachfläche mit Eddeponei/Sukzessionsfläche westlich des MarienfriedhofsIn diesem Bereich wurde im Jahr 2000 vom städtischen Baubetriebshof eine "Erddeponie" in Form vonzwei großen Humusmieten angelegt. Der Streifen in der Mitte wurde teilweise angeschüttet. Diese Deponiewird bis heute zum Abbau und zur Zwischenlagerung von Humus im östlichen Teil genutzt. Hauptsächlichwurde vom östlichen Teil Humus abgebaut. Der Weg am Westrand dieses Bereichs und entlangderScherzach wird als "Spazierweg für Hunde" genutzt, auch mehrere verwilderte Katzen streunen hier umher.Auf dem Wall in der Mitte hat sich mit den bereits vorhandenenBäumen ein Gehölzgürtel mit vorwiegend Weiden (Salix alba,caprea et viminalis), Bergahorn (Acer platanoides), Vogelkirsche(Prunus avium), Heckenkirsche (Lonicera sanguinea) und Hasel(Corylus avellana) mit Brombeeren (Rubus fructicosus) als Unterwuchsausgebildet.Am Westrand der Humusmieten wachsen von der Kuenstraße inRichtung Scherzach Walnuss (Juglans regia), Mirabelle (Prunusdom.syr.), Johannisbeere (Ribes alpinum), Ginkgo (Ginkgobiloba), Feldahorn (Acer campestre) und Schwarzerle (Alnusglutinosa). Der Teilabschnitt an der Scherzach besteht aus heimischenund standortgerechten Gehölzen wie Weiden (Salixalba et caprea), Schlehe (Prunus spinosa), Hasel (Corylusavellana), Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Eschen (Fraxinusexcelsior). Die noch nicht abgebaute Fläche ist mittlerweile mitBrennnesseln (Urtica dioica) und Brombeeren (Rubus fructicosus)zugewachsen.Die für den ständigen Abbau des Humus erforderliche Flächewurde ein bis zwei Mal im Jahr gemäht und das Mähgut abgefahren.Im westlichen Teil entwickelte sich im mittleren Bereich eineGrasfläche. Vor und neben der Kiesmulde im vorderen Bereich1079/51079/4stellte sich ein Bewuchs von Nachtkerze (Oenothera grandiflora),Kronwicke (Securigera varia), Ampfer (Rumex acetosa) und KanadischerGoldrute (Solidago canadensis) ein.12WhsSonstWkst10Abb. 10: Luftbild der Erddeponie (Bereich 4) vor 2001BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 7 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb 11: Westlicher Streifen der " mit Kiesmulde und Gehölzstreifen am Westrand im März 2012Abb. 12: Westlicher Teil der Erddeponie mit Kiesmulde: Kanadische Goldrute, Großblütige Nachtkerze (links) Kronwicke (Mitte) imvorderen Bereich und Grasfläche im mittleren Bereich (rechts L. Ramos)Auf dem östlichen Teil wurde der Humus zum größten Teil abgetragen.Die noch vorhandene Miete ist mit Brennnesseln (Urtica dioica) und Bromzugewachsen.Teilweise wird hier im vorderenbeeren (Rubus fructicosus) Bereich wieder Humus zwischengelagert.Der hintere Teil der Humusmiete blieb seit Jahren unberührt, zum Marienfriedhofverbuscht die Fläche mit Weiden. Am Böschungsfuß der Mietewuchsen Lerchensporn (Corydalis cava) und Mohn (Papavera rhoeas).Neben der typischen Rudelralflora mit Echter Kratz- und Ackerdistel (Cirsiumarvense et vulgare), Johanniskraut (Hypericum perforata), schmalblättrigemWeidenröschen (Epilobium angustifolium), kanadischem Beserriola)und kanadischerrufskraut (Conyza canadensis), Lattich (Lactuca Goldrute (Solidago canadensis), wächst der weiße Steinklee (Melilotusalbus), Wiesenknopf (Sanguisorba off.), , Hopfenklee (Medicago lupulina),Hornklee (Lotus corniculatus) roter und weißer Wiesenklee (Trifoliumpratense et repens), Ampfer (Rumex acetosa), , Klettenlabkraut (Galiumaparine), Pfennigkraut (Lysimachia nummularia), , kriechendes FingerkrautPotentilla reptans) Günsel (Ajuga reptans), gelbe Taubnessel (Lamiumgaleobdolon) und Eisenkraut (Verbena officinalis). Auf der gesamten Flächebreitet sich sehr stark die Brombeere (Rubus fructicosus) aus. Auchhier wurde die Fläche ein bis zwei Mal im Jahr gemäht und das Mähgutabgefahren.Abb. 13: Luftbild der "Erddeponie"Abb. 14: Östlicher Streifen der "Erddeponie", rechts im Hintergrund die noch nicht abgebaute HumusmieteBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 8 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtIm gesamten Untersuchungsraum weist diese Brachfläche die wertvollsten Habitatstrukturen auf in Formder Ruderalfläche mit Stauden und dichten Brombeerhecken, dichtem Junggehölz durchsetzt mit teils älterenBäumen mit vielen Versteck-, Brut- und Schlafmöglichkeiten, der Wiesenflächen nebenan sowie der Nähezum Bachbiotop der Scherzach.Schon in der Biotopkartierung von 1991 von W. Löderbusch wurde die "Erddeponie" als Biotoptyp mit offenerRuderalfläche mit kleinstrukturiertem Vegetationsmosaik bezeichnet der, zumal in Siedlungsnähe, seltengeworden ist. Diese sollte deshalb nach Beendigung der Nutzung nicht in der herkömmlichen Weise rekultiviertwerden, sondern so lange wie möglich der natürlichen Sukzession überlassen bleiben.2.1.5 Bereich 5: MariendfriedhofDie Hecke zwischen der "Erddeponie" und dem Marienfriedhof besteht hauptsächlich aus heimischenSträu-chern wie Liguster (Ligustrum vulgare), Schneeball (Viburnum opulus), Hasel (Corylus avellana) undvereinzelt Heckenkirsche (Lonicera xylosteum).Der Marienfriedhof entspricht im untersuchten Abschnitt einem "Parkfriedhof" mit jungem bis mittelaltemBaumbestand. Vereinzelt stehen Bäume wie Spitzahorn (Acer platanoides), Vogelkirsche (Prunus avium), Silberahorn(Acer saccharinum), Feldahorn (Acer campestre), Roteiche (Quercus rubra), verschiedene kleineApfelbäume Malus syl-vestris et spec.) und bei "Feld VI" einige ältere, vorwiegend jedoch jüngere Eiben(Taxus baccata) und Thujen (Thuja spec.). Die einzige längere durchgängige Heckenstruktur besteht hier.Südlich des Marienfriedhofes entlang der Kuenstraße stehen Robinien (Robinia pseudoacc.), Vogelbeeren(Sorbus aucuparia) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus).Entlang der Scherzach stehen nur noch vereinzelt größere Bäume wie Eschen (Fraxinus excelsior) und Bergahorn(Acer pseudoplantanus) sowie heimische Sträucher durchsetzt mit Ziersträuchern.Der Rasen wird 14-tägig gemäht und gemulcht. Im untersuchten Bereich gibt es keine Mauern außer derbetonierten Außenwand des Friedhofs.Feld VIAbb.15: Marienfriedhof als Luftbild und rechts die Rasenfläche mit Hecke am Westrand zu Bereich 4Abb. 16: Baumbestand an der Scherzach im MarienfriedhofBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 9 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamt2.2 Tiere2.2.1 Fledermäuse (FFH-Richtlinie 92/43)Im Rahmen von Sanierungsarbeiten in der Basilikakuppel 2004 wurden neun Fledermausarten nachgewiesen.Im Rahmen einer natur- und artenschutzrechtlichen Bewertung wurde 2009 von W. Löderbusch undL. Ramos beobachtet, dass deren Flugrouten über den Kreuzbergweiher Richtung Südosten in den Haslach-/Altdorfer Wald führen.Abb. 16: Flugrouten der Fledermäuse aus der BasilikaDie durchgehende Bebauung entlang der Waldseer Straße bietet kaum eine Strukturkulisse für Fledermausroutenin Ost-West-Richtung. Der Gehölzstreifen entlang der Scherzach ist in weiterer Umgebung die einzigeStrukturkulisse als Fledermausroute für Fledermäuse aus den Hausgärten, der Dauerkleingartenanlageoder dem Marienfriedhof in Jagdgebiete wie das Landschaftsschutzgebiet "Storchenschnabel" oder die"Schussenauen".Abb. 17: Strukturkulisse für Flugrouten von Fledermäusen vom Untersuchungsraum in das Landschaftsschutzgebiet"Storchenschnabel" bzw. die SchussenauenAußer an den älteren Bäumen innerhalb des Uferstreifens der Scherzach bzw. entlang dem Fußweg amGewerbegebiet "Hähnlehof" (Birke und Silberweiden) konnten keine Astlöcher ausgemacht werden. Dieübrigen Bäume – auch im Marienfriedhof – sind noch nicht alt genug, um den Fledermäusen Sommer- oderTagesquartiere anzubieten. Insgesamt erscheint das Gebiet außer als Strukturkulisse zur Querung in Ost-Westrichtung entlang der Scherzach für das Vorkommen von Fledermäusen uninteressant.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 10 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamt2.2.2 VögelDie ornithologischen Beobachtungen von L. Ramos im Bereich 4 (Humusdeponie) durchgeführt.RLDRLBWVRL § Status (Brutvögel mithellgrauen Feldern markiert– in Klammern ist die AnzahlReviere dargestellt)BrutökologieAmsel - - - b Brutvogel (5) FreibrüterBachstelze - - - b Nahrungsgast GebäudebrutBlaumeise - - - - Nahrungsgast HöhlenbrüterBuchfink - - - b Brutvogel (3) Freibrüter Bäume > 2m HöheBuntspecht - - - b Nahrungsgast HöhlenbrüterDistelfink - - - b Brutvogel (2) Freibrüter Bäume > 2m Höhe, Brut im Arealund an der Scherzach Höhe ArealEichelhäher - - - b Nahrungsgast Freibrüter Bäume > 2m HöheElster - - - b Brutvogel (1) FreibrüterFeldsperling V V - b Nahrungsgast (6-8) Höhlenbrüter Friedhof, GebäudeGartenbaumläufer - - - b Nahrungsgast Halbhöhlenbrüter, Brut ScherzachgehölzeGartengrasmücke - - - b Brutvogel (1) FreibrüterGirlitz - V - b Brutvogel (1) Freibrüter Bäume > 2m HöheGrauschnäpper - V - b Brutvogel (2) Freibrüter, HalbhöhlenbrüterGrünfink - - - b Brutvogel (3) Freibrüter Bäume > 2m HöheHausrotschwanz - - - b Nahrungsgast Siedlungsbereich, Halbhöhlenbrüter – BrutGebäudeHaussperling V V - b Nahrungsgast Gebäudebrüter SiedlungHeckenbraunelle - - - b Brutvogel (1) Freibrüter Bäume < 2m HöheKernbeißer - - - b Brutvogel (1) Freibrüter Bäume > 2m Höhe, GehölzeScherzach Höhe ArealKleiber - - - b Brutvogel (1) Höhlenbrüter, Gehölze Scherzach HöheArealKohlmeise - - - b Brutvogel (2) Höhlenbrüter Gehölze Scherzach, FriedhofMauersegler - V - b Nahrungsgast Bis zu 15 Ex. jagend beobachtetMäusebussard - - - s Nahrungsgast Wiese, Ansitz GehölzeMehlschwalbe V 3 - b NahrungsgastMönchsgrasmücke - - - b Brutvogel (4) Freibrüter Bäume < 2m HöheRabenkrähe - - - b Brutvogel (1) Freibrüter Bäume > 2m Höhe, GehölzeScherzach Höhe ArealRauchschwalbe V 3 - b NahrungsgastRingeltaube - - - b Brutvogel (1) Freibrüter Bäume > 2m Höhe, GehölzeScherzach Höhe ArealRohrammer - - - b Rastvogel 4 Ind. 27.03.12Rotkehlchen - - - b Brutvogel (1) Freibrüter < 2 mRotmilan - - I s NahrungsgastSchwanzmeise - - - b Brutvogel (1) Freibrüter Bäume > 2m HöheSchwarzmilan - - I s NahrungsgastSingdrossel - - - b Brutvogel (1) Freibrüter Bäume > 2m HöheStar - V - b Nahrungsgast HöhlenbrüterStieglitz - - - b Brutvogel (2) Freibrüter Bäume > 2m HöheSumpfmeise - - - b Brutvogel (1) Höhlenbrüter, ScherzachSumpfrohrsänger - V - b Brutvogel (1) FreibrüterTürkentaube - V - b Brutvogel (1) In einer Weide südlichen Teil UGZaunkönig - - - b Brutvogel (1) Freibrüter < 2 m HöheZilpzalp - - - b Brutvogel (4) Freibrüter > 2 m HöheTabelle 1: Beobachtungen bei den Begehungen am 27.03., 08.05., 10.06. und 01.08.2012 von L. Ramos. Status in der Roten ListeDeutschland Südbeck et al. 2008 ● RL BaWü: Status i. d. RL BaWü Hölzinger et al. 2007 Kategorien: 2 = stark gefährdet, 3=gefährdet,V = Vorwarnliste, -= nicht eingestuft, NE= nicht eingestuft, ● VRL/VSR Anh. I: Art des Anhangs 1 der Vogelschutzrichtlinie, VSR Art.4(2): Zugvogelarten nach Artikel 4(2) der Vogelschutzrichtlinien und BNatSchG: b = besonders geschützte Arten, s = streng geschützteArten ● Status: BV = BrutvogelInsgesamt wurden von L. Ramos 40 Vogelarten beobachtet. Drei Arten (Mäusebussard, Schwarz- undRotmilan) sind nach dem BNatSchG streng geschützt, sie waren als Nahrungsgast unterwegs. Mehl- undRauchschwalbe gelten nach der Roten Liste Baden Württemberg als gefährdet, Feld- und Haussperling, Girlitz,Grauschnäpper, Mauersegler, Star Sumpfrohrsänger und Türkentaube stehen in der Vorwarnliste. Sperlinge-und Schwalben stehen in der Roten Liste Deutschlands auf der Vorwarnliste. Wie wichtig derBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 11 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtBereich IV ("Erddeponie") des Untersuchungsraums als Brut-und Lebensraum für die Vögel ist, zeigt sich darin,dass hier 24 verschiedene Arten brüteten.Im Winter 2012/13 wurde vom NABU <strong>Weingarten</strong> der streng geschützte Turmfalke (Falco tinnunculus) überdem Plangebiet auf Nahrungssuche beobachtet.Anmerkungen zu einigen im Gebiet beobachteten Brutvögeln:Distelfink oder Stieglitz: Die vielen Samen der Acker- und Echten Distel im Untersuchungsraum stellen einegute Nahrungsgrundlage dar für den farbenprächtigen Vogel, der seinen Namen "Stiegelitt" ruft. Die abwechslungsreicheHeckenlandschaft in Bereich 4 und an der Scherzach bietet ihm gute Brutmöglichkeiten.Grauschnäpper: Kleiner als ein Spatz und ähnlich bescheiden gefärbt, wird er leicht übersehen und überhört.Sein kaum hörbarer Gesang besteht aus einem einzigen Ton. Als Frei- oder Halbhöhlenbrüter steht erauf der Vorwarnliste von Baden Württemberg.Gartengrasmücke: Sie ist ein kleiner schlicht olivgrauer Vogel mit einem langen orgelnden Gesang. Wie dieMönchsgrasmücke ist sie ein sehr anpassungsfähiger Vogel in Wäldern, Parks, Gärten und Städten.Im Gegensatz zu dieser hat die Gartengrasmücke jedoch keine Kappe und taucht trotz ihres Namens seltenerin Gärten auf.Girlitz: Das gelbe Gefieder des Weibchens ist blasser als das des Männchens. Der Girlitz ist die kleinsteeuropäische Finkenart. Als Kulturfolger besiedelt er kleinräumig und abwechslungsreich bewirtschafteteSiedlungsräume. Überwinterer besiedeln überwiegend Ruderalfluren mit Beifuß und anderen samentragendenStauden und Kräutern. Sie sind aber auch auf Schuttplätzen sowie an Bahndämmen zu finden, wennBäume in der Nähe sind. Sein Gesang ist ein mehrere Sekunden dauerndes hohes Sirren oder Girren wieeine rostige Fahrradkette.Heckenbraunelle: Sie ist ein häufiger Brutvogel in Wald, Parks und Gärten und dennoch ist dieser knappspatzengroße Vogel mit seinem unauffälligen braunen oder grauen Gefieder recht unbekannt. Am auffälligstenist ihr glockenheller plaudernder Gesang. Wie eine Maus huschend sucht sie ihre Nahrung in meistam Boden. Im Winter kann man sie auch am Futterhäuschen beobachten.Kernbeißer: Er sitzt versteckt in hohen Baumkronen, wo er auch sein Nest baut. Er verrät sich am ehestendurch seine scharfen "zick"-Rufe. Der Name "Kirschkernbeißer" weist auf seinen kräftigen Schnabel, mitdem er hauptsächlich Früchte und hartschalige Samen und sogar Kirschkerne knacken kann.Mäusebussard: Er hat relativ breite Flügel und einen kurzen Schwanz und ist etwa so groß wie ein Huhn.Dieser streng geschützte Vogel brütet im Wald und jagt in der offenen Landschaft. Oft sieht man ihn in derLuft kreisen oder an vielbefahrenen Straßen auf Beute warten.Kleiber: Die Weibchen kleben (entsprechend ihrem Namen) ihre Bruthöhlen mit Lehmkügelchen soweit zu,dass sie selbst gerade noch durchpassen. Der Kleiber ist der einzige Vogel, der kopfüber am Stamm kletternkann. Spatzengroß mit seinem spechtartigem Schnabel fällt er mit seinem grauen Rücken, dem orangefarbenemBauch, seinen schwarzen Augenstreifen und seinem hohem Gesang schnell auf.Mönchsgrasmücke: Auffallend ist beim Männchen die schwarze, beim Weibchen die rotbraune Kappe. Solangedas Männchen allein ist, baut es mehrere Nester (Spielnester). Hat sich ein Weibchen für ein Nest entschieden,muss sie helfen, es fertig zu bauen. Die Mönchsgrasmücke singt auch zur Mittagszeit.Rohrammer: So groß und ähnlich gefärbt wie ein Spatz wird sie (wegen ihrer Art zu schimpfen) auch"Rohrspatz" genannt. Das Männchen hat einen schwarzen Kopf mit weißem Hals- und Kinnband. Erkommt an schilfreichen Gewässern, Gräbern und Getreidefeldern vor und hat den Bereich IV ("Erddeponie")im März als "Ruhegast" genutzt. Neben dem Teichrohrsänger ist er der häufigste Vogel in Schilfröhrichten.Schwanzmeise: Sie ist viel kleiner als ein Spatz mit winzigem Schnabel und langem Schwanz sucht sie anden Zweigspitzen nach ihrer Nahrung. Als Freibrüter bringt sie ihr Nest in Form einer dickwandigen kunstvollenKugel in Bäumen in einer Höhe von mehr als 2 m an. Nach der Brutzeit fliegen sie in Trupps (Winterschwärmen)von bis zu 30 Vögeln umher.Schwarz- und Rotmilan: Sie sind auf Grund ihrer unterschiedlichen Schwänze (Rotmilan - deutlich gegabeltund rotbraun, Schwarzmilan - weniger deutlich gegabelt und dunkler) gut zu unterscheiden. Zudem hat derBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 12 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtSchwarzmilan lange schlanke Flügel mit dunkler Unterseite mit einem helleren Feld nahe der Flügelspitzen.Beide Arten sind streng geschützt und waren als Nahrungsgast über dem Untersuchungsraum unterwegs,brüten jedoch in den Wäldern.Singdrossel: Etwas kleiner als die Amsel aber olivbraun mit gepunktetem Bauch, singt sie lautstark in derDämmerung. Sie wiederholt ihren Gesang zwei- bis dreimal, was sich anhört wie "Kuhdieb, Kuhdieb". Sielebt in lichten Wäldern, Parks und Gärten mit Büschen und Bäumen. Zu ihren Lieblingsspeisen gehörenGehäuseschnecken, deren Gehäuse sie gegen Steine oder etwas ähnlich Hartem schlägt, der sog. "Drosselschmiede".Sumpfmeise: Sie hat ein sehr ähnliches Gefieder wie die Weidenmeise, unterscheidet sich jedoch in ihremLockruf, Nestbau und sonstigen Lebensweise. Sie wählt vorhandene Höhlen und versteckt gern Sonnen-blumenkerne in Rindenspalten.Sumpfrohrsänger: Mit seinem klangvollen Gesang ohne viel knarrende Geräusche gehört er zu den weni-gen heimischen Nachtsängern. Sein Lebensraum sind Sümpfe, Uferrandstreifen und Getreidefelder. Auch inden durch Stickstoffdüngung geförderten Hochstaudenbeständen hat er einen neuen Lebensraum gefun-den, was ihm den Zweitnamen "Getreiderohrsänger" einbrachte.Zilpzalp: Ein kleines, olivbraunes unruhiges Vögelchen, das in Parks, Gärten und Mischwäldern ständig Blätternach Insekten und Spinnen absucht. Während Nestbau hier Frauensache ist, ruft das Männchen seineneigenen Namen und schlägt beim Umher hüpfen ständig mit dem Schwanz.Zaunkönig: Winzig, aber sehr laut huscht ht er wie eine Maus über den Boden. Seine kunstvollen dickwandi-gen Kugelnester findet man an Baumwurzeln oder Halbhöhlen in bis 2 m Höhe.Abb.18: Girlitzmännchen (links) Rohrammerpärchen (rechts) von L.Ramos aufgenommen am 27.03.2012Rohrammern sind Zugvögel und überwintern in Südeuropa. Ausgelöst durch den Klimawandel, verändernaber in den letzten Jahren viele Vogelarten ihr Zugverhalten. Einzelne kälteunempfindliche Rohrammernkönnen neuerdings auch im Winter bei uns beobachtet werden wie die vier Individuen am 27.03.2012 imBereich 4. Der Gehölzstreifen bietet hier viele Versteck-, Brut- und Schlafmöglichkeiten.2.2.3 AmphibienDer Untersuchungsraum eignet sich im Bereich 2 und 3 auf Grund Bewirtschaftung nicht als Lebensraumfür die nach BNatSchG besonders geschützten und in der Roten List Baden Württemberg auf die Vorwarnlistegesetzte Arten Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporaria).Viel eher eignen sich die Bereiche 1 (Scherzach) und 4 (Humusdeponie) als Lebens- und Überwinterungsraumfür Erdkröten. Nur bei der Begehung am 15.05.2012 konnte von E. Hommel eine Erdkröte (Bufobufo) beobachtet werden. Sie saß unter der Dachpappe auf dem Böschungsfuß der östlichen Deponie.ArtRL BW RL D FFHErdkröteBufobufoVTabelle 2: An Amphibien konnte nur die Erdkröte am 15.05.2012 von E.Hommel beobachtet werdenNatSchGbAls Laichgewässer bevorzugt der Grasfrosch Tümpel mit flachen und vegetationsreichen besonnten Stellen,während Erdkröten in ausdauernden Gewässern mit meist mehr als 50 cm Tiefe ablaichen.Die Scherzach mit ihrem schattigen steilen Ufer und hoher Fließgeschwindigkeit eignet sich deshalb wederfür Erdkröten noch für Grasfrösche als Laichgewässer.Der Untersuchungsraum spielt deshalb für das Ablaichen von Amphibien eine untergeordnete Rolle.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 13 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamt2.2.4 ReptilienDie Begehungen wurden am 27.03., 19.04., 07.05., 15.05., 04.07., 23.07., 26.07., 14.08. und 11.09.2012von E. Hommel durchgeführt. Auf Grund der kalten und feuchten Witterung wurden ab Mitte Mai bis AnfangJuli 2012 keine Untersuchungen durchgeführt.Art RL BW RL D FFH NatSchGZauneidechseLacertaagilis V 3 IV sTabelle 3: Mögliche Reptilien Amphibienarten im Gebiet ● RL BaWü: Angaben zur Gefährdung in BaWü nach Braun und Dieterlen2003.Kategorien: = = ausgestorben oder verschollen, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, aber mangelsDaten schwer abzuschätzen, i = wandernde Arten, von denen (bisher) keine Wochenstuben aus BaWü bekannt sind ● BNatSchG: s =streng geschützt, b = besonders geschützt ● FFH: Art der Anhänge II und/oder IV FFH-RichtlinieDatum (2012)Tiere19.04. 6 Jungtiere07.05. 2 ♀ und 1 ♂15.05. 1 ♂26.07. 1 ♀ und 1 ♂14.08. 2 ♀ und 5 Jungtiere11.09. 1 JungtierTabelle 4: Anzahl der beobachteten Zauneidechsen im Jahr 2012Insgesamt wurden von E. Hommel 20 Zauneidechsen beobachtet. Als Beibeobachtung wurden von L. Ramosam 08.05., 10.06. und 01.08.2012 insgesamt neun Tiere und vom Anwohner des Gebäudes südlichder Humusdeponie Ende Juli/Anfang August einige frisch geschlüpfte Jungtiere beobachtet.Da bei den Kartierungen immer nur die "sichtbare" Population nachgewiesen werden kann, ist tatsächlichvon einer größeren Individuenzahl auszugehen. Laut Gruber et Laufer kann die tatsächliche Populationsgrößerelativ zuverlässig durch Multiplikation der höchsten bei Kartierungen festgestellten Individuenzahl mitdem Faktor 4 abgeschätzt werden. Dies wäre dann eine Population von ca. 28 Individuen.Die Zauneidechse besiedelt halboffene, wärmebegünstigte Lebensräume mit lockerem, gut wasserdurchlässigemBoden und einem Mosaik aus besonnten Stellen und Versteckplätzen. Als Nahrung dienen der Zauneidechseverschiedene Insektenarten und deren Larven, Spinnen und Asseln, aber auch andere Gliedertiere.Durch Flächenverlust, Verlust an kleinflächig gegliederten Lebensräumen und Steigerung der Nutzung inLand- und Forstwirtschaft ist sie besonders gefährdet. Nach dem BNatSchG ist sie streng geschützt.Bereich 4: "Erddeponie" (Erddeponie/ Sukzessionsfläche)Am 19.04.2012 wurden im Bereich IV ("Erddeponie") insgesamt sieben Schlangenbretter ausgelegt. Am07.05.2012 wurden drei Sandhaufen und 2 Kieshaufen aufgeschüttet.Abb. 19: Aufgeschütteter Sandhaufen und Schlangenbretter im östlichen Teil der HumusdeponieBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 14 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 20: Bereich der Kiesmulde im westlichen Bereich, hier wurden zwei Schlangenbretter ausgelegtInsgesamt konnten keine Blindschleichen oder Schlangen unter den Schlangenbrettern beobachtet werden.Vielmehr sammelten sich unter den Schlangenbrettern Ameisen mit ihren Bauten an (s. 2.6 Insekten/Ameisen).Aus diesem Grund wurden die Schlangenbretter mit Ameisenbauten darunter Ende Juli 2012jeweils um 1 m verlegt.Auf den Sandhaufen konnten keine Spuren von Zauneidechsen oder anderen Reptilien verfolgt werden, aufdem Kieshaufen sonnte sich zu den Begehungszeiten keine Zauneidechse.Abb 21: Links: Zauneidechsenmännchen von L. Ramos. Als Beibeobachtung wurden von ihm an fünf Fundorten neun Tiere beobachtet.Rechts: 9 Fundorte von E .Hommel .Ein weiterer Fundort war Feld VI im Marienfriedhof am 26.07.2012 von E. Hommel.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 15 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtInsgesamt bietet dieser Bereich sehr gute Lebensbedingungen für Zauneidechsen.Abb. 22: Zwei Zauneidechsenweibchen am Rand des Böschungsfußes und im Gras, ein Männchen beim Trinken auf einerDachpappe und ein Jungtier von 2012 auf der Flucht am Böschungsfuß der östlichen Deponiehälfte von E. HommelBereich 5: MarienfriedhofDieser Bereich wurde hauptsächlich wegen dem potenziellen Vorkommen von Zauneidechsen betrachtet.Laut Aussagen von Friedhofsmitarbeitern und Besuchern leben hier einige Zauneidechsen, die sich auf denGrabrändern sonnen. Im Feld VI, dem Bereich mit der einzigen zusammenhängenden Heckenstruktur undalten Eiben (s. Abb.15), konnte am 26.07.2012 ein Männchen beobachtet werden, das sich aber sehrschnell unter der Hecke verkroch. Insgesamt ist die Population der Zauneidechsen hier deutlich niedriger alsim Bereich der Humusdeponie.Die Bereiche 1, 2 und 3 des Untersuchungsraumes bieten durch die monotone Wiesen- bzw. landwirtschaftlicheNutzung wenig bzw. schlechte Habitatstrukturen für Zauneidechsen und andere Reptilien.2.2.5 InsektenHeuschreckenDie Ruderalfläche der Humusdeponie (Bereich 4) bietet hervorragende Lebensbedingungenfür Heuschrecken. cken. Insgesamt ist hier eine sehr hohe Populationsdichte an Heuschrecken vorhanden im Ge-gensatz zu den übrigen Bereichen. Selbst auf der Wiese westlich von der Deponie konnten keine Heuschre-cken beobachtet werden.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 16 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb.23: Rote Keulenschrecke (links, E.Hommel) und Sichelschrecke (rechts, Beibeobachtung v. L. Ramos)Das Weibchen der Roten Keulenschrecke (Gomphocerippus rufus) ist gut zu erkennen an der dunkel abgesetztenhellen Fühlerspitze (die beim Männchen auch noch verdickt ist). Ein typischer Bewohner von dichte-rer, hochwüchsiger Vegetation wie Brache, Brombeergebüsche, Staudenfluren.Die Sichelschrecke (Phaneroptera falcata), kommt hier in nicht allzu dichten, sonnenexponierten Brachen öftervor. Beide Arten sind weder nach BNatSchG geschützt noch in den Roten Listen genannt.SchmetterlingeBeobachtet wurden: Pfauenauge (Inachis io), C-Falter (Polygonia c-album), Kleiner Fuchs (Nymphalisurticae), Distelfalter (Cynthia cardui), Großer Kohlweißling (Nymphalis brassicae), Hauhechelbläuling(Polyommatus icarus) (E.Hommel u. L. Ramos als Beibeobachtung im Bereich 4) und Waldbrettspiel(Pararge aegeria).Von diesen Arten ist nur der Hauhechelbläuling nach dem BNatschG besonders geschützt, in den Roten Lis-ten ist er jedoch nicht erwähnt.Abb. 24: C-Falter, Kleiner Fuchs, Tagpfauenauge und Waldbrettspiel (E. Hommel)Der Lebensraum des Hauhechelbläulings umfasst offene Bereiche, e, die feucht bis trocken sein können. Dazugehören unter anderem blütenreiche, nicht überdüngte Glatthaferwiesen an Böschungen, Dämmen, Feld-fluren und Feuchtstandorte wie Kohldistelwiesen. Seine Eier legt er unter anderem an jungen, noch nichtblühenden Pflanzen des Hornklees. Obwohl im Untersuchungsraum keine Hauhechel wuchs, findet er hiermit Hopfenklee, Weißklee, Hornklee und der bunten Kronwicke genug Raupenfutter. Er konnte auf derwestlichen Deponiehälfte sowie auf der Wiese (Bereich 2) westlich davon beobachtet werden.Der Kleine Fuchs kommt fast überall vor und überwintert in Häusern. Seine Raupen finden in den Brennesselbeständenbeste Nahrungsvoraussetzungen. Im Gegensatz zum selteneren Großen Fuchs hat er braun-schwarze Flecken und eine blaue Fleckenreihe an den Flügeln.Während die Falter des Tagpfauenauges auf Kleefeldern und Blumenbeeten umherfliegen, entwickeln sichdie Raupen auf Brennnesseln. Wer im Winter "eingefrorene Falter" auf dem Dachboden findet, sollte siedort belassen, bis sie im Frühjahr wieder Nektar finden.Normalerweise sitzt das Männchen des Waldbrettspiels im Halbschatten auf Blättern an Waldrändern oderauf Waldlichtungen (u.a. Auwälder) und verteidigt sein Revier. Die Falter saugen nicht nur an Blüten son-dern auch an Baumsäften und reifen Früchten. Die hellgrüne Raupe frisst verschiedene Waldgräser. Auffalaufden Flügeln des lend sind die schwarzweißgekernten Augenflecke Männchens.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 17 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtDie Brennnesselbestände und die vielen Blütenpflanzen im Bereich IV (Humusdeponie) bieten den Schmet-terlingen und ihren Raupen gute Lebens- und Nahrungsbedingungen.KäferDer Moschuskäfer (Aromia moschata) ist der einzige Vertreter der Gattung "Aromia" in Europa. Sein Nameist auf ein stark moschusartig riechendes Sekret zurückzuführen, welches die Tiere aus Hinterbrustdrüsenabsondern können. Dieses wurde früher zum Parfümieren von Pfeifentabak verwendet. Bei den männlichenTieren sind die Fühler länger als der Körper. Die ausgewachsenen Moschusböcke ernähren sich von Pollenund ausfließenden Säften von Bäumen. Daher sind die Tiere unter anderem in Wäldern, insbesondere inTot- und Weichholzauen oder Parks auf Blüten anzutreffen. Durch Entwässerung und intensive forstwirt-schaftliche Nutzung verbleiben immer weniger Auwälder und Erlenbrüche, in denen sich die Larven entwickelnkönnen. Diese benötigen für ihre Entwicklung zum ausgewachsenen Käfer zwei bis drei Jahre. In dieserZeit ernähren sie sich bevorzugt vom Holz der Weiden. Aber auch andere Weichhölzer wie Pappeln oderErlen werden befallen. Besonders häufig erfolgt die Eiablage auf älteren, bereits anbrüchigen Bäumen. Einideales Habitat stellen Kopfweiden (Salix alba et viminalis) für diese Käferart dar. Im südlichen Bereich derHumusdeponie wurden an Silberweiden Fraßspuren dieses nach dem BNatschG besonders geschützten Kämitden vielen Unterschlupfmöglichkeiten (Unterholz, Steinhau-fers gefunden. Die Ruderalfläche dient ihm fen, usw.) als Überwinterungsfläche. Fraßspuren von Larven konnten an einer Salweide im südlichen Teilbeobachtet werden. Ein aldulter Moschusbock wurde von L .Ramos beobachtet.Abb. 25: Links: Fundstelle im südl. Bereich des Gehölzes zwischen den beiden Erdmulden . Mitte: Fraßspuren von bevorzugt imWeichholz einer Weide xylobiont lebenden Larven des Moschuskäfer Rechts: ein adulter Moschusbock (Beibeobachtungv. L. Ramos)Hummeln:Wie alle Hummeln sind auch die zwei beobachteten Arten nach dem BNatSchG besonders geschützt. In denRoten Listen gelten sie nicht als gefährdet.Abb. 26: Dunkle Erdhummel (links) und Steinhummel an einer Kronwicke.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 18 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtDie Dunkle Erdhummel (Bombus terrestris) ist schwarz mit zwei gelben Querbinden und einer weißenHinterleibsspitze. Sie gehört zu den auffälligsten, größten und häufigsten Hummelarten: Sie ist ein Genera-list, der sich in fast allen Landschaften einschließlich unserer Gärten wohlfühlt. Sie nimmt gern unterirdische"Nisthilfen" an. Meist nistet sie sich in verlassene Mäuselöcher ein oder bevorzugt in frischen Maulwurfsbautenbis zu 1,5 m Tiefe, aber auch in unterirdischen Hohlräumen von Gebäuden, in Heu- oder Strohlagern,sogar in Ställen oder unter Dielen von Schuppen ist sie als "Kulturfolger" zu finden. Sie ist ein Nest-bezieher: Vorgefundenes Nistmaterial nutzt sie für den eigenen en Nestbau. Sie konnte an der Scherzach(Bereich 1) und im Bereich der "Erddeponie" (Bereich 4) beobachtet werden.Steinhummeln (Bombus lapidarius) sind größtenteils schwarz, das Ende des Hinterleibs ist braunrot. Männli-che Steinhummeln haben eine gelbe Binde auf der Brust. Ihre Nester legen sie unter Steinhaufen oder Mauernan, worauf sich der Name bezieht. Sie können sich jedoch auch im Stroh von Ställen oder in verlassenenVogelnestern befinden. Ein durchschnittlicher Staat besteht aus etwa 100 bis 200 Arbeiterinnen. Steinhummelnbevorzugen den Nektar von verschiedenen Kleearten und Taubnesseln. Sie war hauptsächlich ander westlichen vorderen "Erddeponie" (Bereich 4) an den Kronwicken zu beobachten, aber auch teils imwestlichen Teil.AmeisenAnstelle von Reptilien wurden unter über der Hälfte der Schlangenbretter Ameisen und ihre Bauten gefungenannt,gehört zu den in Mitteleu-ropa am weitesten verbreiteten Ameisenarten. Wie alle Mitglieder der Knotenameisen (Myrmicinae) sindArbeiterinnen und Königinnen mit einem Stachel ausgestattet, dessen Stich unangenehme Schmerzen verursacht.Sie kommt vor allem in Gärten, Wäldern und auf Wiesen vor, wo sie zumeist unter Steinen, Holzden:Die Rote Gartenameise (Myrmica rubra), auch Rotgelbe Knotenameise o.ä. nistet. Hierbei bevorzugt sie feuchte und schattige Standorte.Die Schwarze Wegameise findet man in nicht zu trockenen Habitaten an Waldrändern ebenso wie in offe-und proteinhaltigennen Landschaften. Ihre Nahrung besteht aus zuckerhaltigen (hauptsächlich Honigtau)Substanzen (hauptsächlich Insekten). Sie halten sich Blatt- Schild- und Wurzelläuse und beschützen diesevor Fressfeinden. Sie überbauen bodennahe Zweige öfter mit einer aus Sand hergestellten Schutzverklei-dung und züchten Wurzelläuse im eigenen Nest. Um den Weg zu verkürzen, werden die Läuse auch aufPflanzen in Nestnähe gebracht. Die Tiere errichten ihre wenige Zentimeter hohen Nesthügel nur aus Erdeund um Pflanzen (beispielsweise Grashalme) herum. Dadurch wird der nicht sehr stabile Bau etwas haltba-rer, da die Pflanzen als Stützen für das Bauwerk dienen.Beide Arten haben keinen Schutzstatus.Abb. 27: Links Eier der Roten Gartenameise in einem Buchenblatt und rechts ein Bau der Schwarzen Wegameise unter DachpappenSpinnenDie Zebra- oder Wespenspinne(Salticus scenicus) gehört zu den Echten Radspinnen. Während die Männchennur eine Körperlänge von sechs Millimetern erreichen, werden Weibchen mit bis zu 25 Millimeterndeutlich größer. Unverwechselbar ist bei den Weibchen der gelb-weiß gestreifte Hinterleib mit den schwar-zen wespenähnlichen Querbändern und der silbrig-weiß behaarte Vorderleib. Die Art bevorzugt sonnige,offene Standorte mit niedriger bis halbhoher Vegetation und hoher Heuschrecken-Population auf trocke-nem wie feuchtem Untergrund. Im Bereich IV (Humusdeponie) des Untersuchungsraumes findet sie ein sehrgutes Nahrungsangebot auf Grund der hier sehr zahlreich vorkommenden Heuschrecken. Sie ist wedernach dem BNatSchG geschützt noch in den Roten Listen erwähnt.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 19 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 28: Zebra- oder Wespenspinne (Beibeobachtung: L. Ramos)LibellenDie Blaugrüne Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) ist in den Monaten Juli bis Oktober an stehenden Gewässernaller Art anzutreffen, darunter auch Kleingewässer und Gartenteiche. Ihre Jagdflüge können sehr ausgedehntsein, so dass man sie vor allem in Wäldern und auf Waldlichtungen in einiger Entfernung zum Ge-wässer trifft. Sie fliegen hier in geringer Höhe auf der Jagd nach anderen Insekten.Auf solch einem Jagdflug konnte sie am 11.09.2012 im östlichen Teil der "Erddeponie" (Bereich IV) beobachtetwerden. Mit ihren 11 cm Spannweite und 7 cm Körperlänge gehört sie zu den Großlibellen. BeimMännchen ist die mosaikartige Körperzeichnung schwarz, grün und blau, beim Weibchen eher grün undbraun.Nach dem BNatSchG ist sie besonders geschützt, in den roten Listen von D und Baden Württemberg ist sienicht erwähnt.Abb. 29: Männchen der Blaugrünen Mosaikjungfer am Ampfer3. ZusammenfassungDer Untersuchungsraum ngsraum liegt am Westrand von <strong>Weingarten</strong>. Östlich davon liegt der Marienfriedhof, südlichdie Kuenstraße bzw. das Gewerbegebiet "Hähnlehof". Die Flächen westlich und nordwestlich davon wer-den landwirtschaftlich intensiv genutzt. Im Nordosten liegt entlang der Scherzach die Dauerkleingartenanlage"Talstraße".Aus ökologischer Sicht ist der Untersuchungsraum in fünf Bereiche einzuteilen:Bereich 1: ScherzachIm Zuge der Flurneuordnung wurden die beiden ehemaligen Rungsarme 1959 in das befestigte Sohlbett derheutigen Scherzach vereinigt. Durch den parallelen Verlauf der steilen Uferböschungen stellt sich eingleichmäßiges Ablaufprofil dar ohne Untergrundkontaktmöglichkeit. Die Verzahnung Land/Wasser ist sehrmonoton.Der nördlichen Uferrandstreifen entlang der Dauerkleingartenanlage "Talstraße" besteht aus einheimischenSträuchern, durchsetzt mit Ziergehölzen.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 20 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtDer südliche Gehölzstreifen besteht größtenteils aus Eschen, Bergahorn, Weißweide, Vogelkirsche Winterlinde,Grauerle, Sommerlinde, Heckenkirsche, Hasel, Gemeiner Schneeball, Schlehe und Weißdorn. Die Böschungskanteist nackt oder mit Kratz- oder Brombeeren bewachsen. Nur im Bereich der Hähnlehofsraßeweist der Uferrandstreifen noch eine eher natürliche Vegetation auf mit Schwarzerlen, Eschen, verschiedenenWeiden und Vogelkirschen auf. An der Uferböschung wachsen Mädesüß, drüsiges Springkraut, Storchenschnabelsowie Kratzbeere.Der Gehölzgürtel dürfte als Strukturkulisse für die Fledermäuse aus den Hausgärten westlich derWaldseerstraße (ehemals B30) in das Landschaftsschutzgebiet "Storchenschnabel" eine wichtige Rolle spielen,das es sonst kaum Strukturkulissen für Fledermausrouten aus der <strong>Stadt</strong> Richtung Schussen gibt.Insgesamt wurden hier nicht so viele Vögel beobachtet wie im Bereich 4 (Humusdeponie, deshalb wurdedieser Bereich nicht speziell untersucht.Die Scherzach ist wegen der hohen Fließgeschwindigkeit als Laichgewässer für Amphibien uninteressant.Reptilien konnten hier nicht beobachtet werden.An Insekten wurden u.a. die Dunkle Erdhummel, jedoch keine Schmetterlinge gesehen.Bereich 2: Grünstreifen entlang der Hähnlehofstraße und WieseSchon 1991 wurde in der Biotopkartierung die Wiese (Große Bleiche) von W. Löderbusch erfasst. Damalswurde die Fläche als Acker genutzt und wies ein artenarmes Spektrum anspruchsloser Arten des offenenKulturlandes auf. Der Gehölzsaum entlang der Scherzach wurde als lückenhafter älterer Gehölzsaum mitnitrophilem krautigem Unterwuchs bezeichnet.Dieser Gehölzstreifen mit Hainbuchen, Berg- und Feldahorn, Pappeln, verschiedenen Weiden, Stieleiche undPfaffenhütchen sowie der Baumbestand entlang der Kuenstraße mit Grauerlen, Hainbuchen, Weiden, Heckenkirschen,Hartriegel und Weißdorn sind ohne besonderen ökologischen Wert.Die inzwischen vom Acker umgewandelte Wiese wird vier bis fünfmal im Jahr gemäht. Neben dem sehrdominanten Weidelgras sporadisch, Rot- und Weißklee oder stellenweise Ampfer kommen hier keine auffälligenArten vor. Einzig am Rand zur Kuenstraße wachsen Schafgarbe, Wilde Möhre, Hornklee Spitzwegerich,Kleine Brunelle und vereinzelt Rispengras.Dieser Bereich stellt keine guten Lebensbedingungen für Fledermäuse dar; Raubvögel wie Milan oder Mäusebussardüberflogen es als Nahrungsgäste. Auch für Amphibien oder Reptilien spielt dieser Bereich keineRolle.An Insekten konnte nur ein einziges Mal der Hauhechelbläuling beobachtet werden.Bereich 3: Landwirtschaftlich genutzte Flächen westlich der Hähnlehofstraße mit Grünstreifenentlang des Gewerbegebietes "Hähnlehofstraße"Da diese Flächen derzeit als Maisacker und Viehweide genutzt werden, sind sie ohne größeren ökologischenWert.Entlang des Gewerbegebietes stehen u.a. fünf große alte Silberweiden. An ihnen konnten jedoch keineoder nur wenige Astlöcher oder ähnliches ausgemacht werden. Da diese Baumreihe nicht durchgängig biszum Landschaftsschutzgebiet Storchenschnabel führt, ist sie als Strukturkulisse für Fledermäuse wenigergeeignet. Auf keinem der Bäume befand sich ein Vogelnest.Bereich 4: HumusdeponieSchon in der Biotopkartierung von 1991 wurde eine kleine "Erddeponie" erwähnt. Sie wies als offeneRuderalfläche mit strukturiertem Vegetationsmosaik einen Biotoptyp dar, der in Siedlungsnähe schon damalsselten war.Nachdem hier im Jahr 2000 zwei große Humusmieten angelegt wurden, konnte sich hier ein in sich sehrgut funktionierendes Ökosystem entwickeln. Auf dem Erdwall bildete sich ein Gehölzstreifen mit Weiden,Bergahorn, Vogel-und Heckenkirsche, sowie Hasel und Brombeeren. Auf den nicht abgebauten Humusmietenwachsen hauptsächlich Brennnessel und Brombeeren. Am Westrand steht ein Gehölzstreifen mit Walnuss,Mirabelle, Ginkgo, Johannisbeere und Feldahorn. Zur Scherzach hin wird die Vegetation natürlichermit standortgerechten Gehölzen wie Weiden, Schlehe, Schwarzerlen und Eschen.Im westlichen Teil entwickelte sich im mittleren Bereich eine Grasfläche. Vor und neben der noch vorhandenenKiesmulde im vorderen Bereich stellte sich ein Bewuchs von Nachtkerze, Kronwicke, Ampfer und KanadischeGoldrute ein.Nachdem im östlichen Teil der größte Teil des Humus abgetragen wurde, bildete sich hier eine typischeRuderalflora mit Hochstauden wie Echter Kratz- und Ackerdistel, kanadischen Berufskraut, Johanniskraut,schmalblättrigen Weidenröschen, Lattich und kanadischer Goldrute. Zudem wachsen hier Weißer Steinklee,Wiesenknopf,, Hopfenklee, Hornklee, roter und weißer Wiesenklee, Ampfer, Klettenlabkraut, Pfennigkraut,kriechendes Fingerkraut, Günsel, gelbe Taubnessel und Eisenkraut. Auf der gesamten Fläche breitet sich dieBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 21 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtBrombeere sehr stark aus und vom Marienfriedhof her setzt eine Verbuschung hauptsächlich mit Weidenein, da die Fläche nicht mehr ein bis zweimal im Jahr wie früher gemäht wird.Für Fledermäuse spielt dieser Bereich höchstens als Strukturkulisse in Nord-Südrichtung zur Scherzach eineRolle. Die Bäume sind zum größten Teil zu jung, um Tages- oder Sommerquartiere für Fledermäuse anzubieten.Im gesamten Untersuchungsraum weist diese Brachfläche die wertvollsten Habitatstrukturen auf in Formder Ruderalfläche mit Stauden und dichten Brombeerhecken, dichtem Junggehölz durchsetzt mit teils älterenBäume mit vielen Versteck-, Brut- und Schlafmöglichkeiten, der Wiesenflächen nebenan sowie der Nähezum Bachbiotop der Scherzach.Insgesamt weist dieser Bereich das größte Artenvorkommen auf.Von L. Ramos wurden 40 verschiedene Vogelarten beobachtet, von denen drei Arten (Mäusebussard,Schwarz- und Rotmilan) als Nahrungsgäste das Gebiet überflogen Mehl- und Rauchschwalbe gelten nachder Roten Liste Baden Württemberg als gefährdet, Feld- und Haussperling, Girlitz, Grauschnäpper, Mauersegler,Star Sumpfrohrsänger und die Türkentaube stehen in der Vorwarnliste. Sperlinge- und Schwalbenstehen in der Roten Liste Deutschlands auf der Vorwarnliste. Insgesamt brüteten hier 24 verschiedene Vogelarten.Außer einer Erdkröte unter einer Dachpappe am Böschungsfuß der Humusmiete wurden keine Amphibiengesichtet.Obwohl sieben Schlangenbretter ausgelegt wurden, konnten keine Blindschleichen oder Schlangen gefundenwerden.Demgegenüber findet die Zauneidechse hier optimale Lebensbedingungen in Form einer mosaikreichenStruktur: In den Brennnesselfluren, unter den Brombeerranken oder Hochstauden findet sie jede Menge Unterschlupfmöglichkeiten,dazwischen jede Menge Freiflächen zum Sonnen oder um Nahrung zu suchen.Entsprechend hoch ist die Population über den gesamten Bereich verteilt. Neben Adulten konnten im Augustauch Jungtiere beobachtet werden.Die in sich geschlossene Funktionsfähigkeit dieses kleinen Ökosystems kommt sehr gut darin zum Ausdruck,dass wie die Zauneidechsen auch der Moschuskäfer auf der Ruderalfläche mit den vielen Unterschlupfmöglichkeiten(Unterholz, Steinhaufen, usw.) eine geeignete Überwinterungsfläche vorfinden. Auch die Zebraspinnefindet hier optimale Lebens- und Nahrungsbedingungen in Form der auf diesen Bereich beschränktengroßen Heuschreckenpopulation.Die Brennnessselfluren und die anderen Stauden bieten auch für Schmetterlinge und ihre Raupen genügendNahrungspflanzen und gute Lebensbedingungen.Die hohe Anzahl an beobachteten Vogelarten und Brutvögeln in dem doch eher kleinen Bereich (6.300 m²)weist ebenfalls auf ein intaktes, in sich sehr gut funktionierendes Ökosystem hin, in dem sehr gute HabitatsundNahrungsstrukturen für viele Tierarten vorhanden sind.Bereich 5: MarienfriedhofDie Hecke zwischen Bereich 4 und 5 besteht hauptsächlich aus heimischen Sträuchern wie Liguster,Schneeball, Hasel und vereinzelt Heckenkirschen.Der Marienfriedhof entspricht im untersuchten Abschnitt einem "Parkfriedhof" mit jungem bis mittelaltemBaumbestand.Entlang der Scherzach stehen nur noch vereinzelt größere Bäume wie Eschen Bergahorn und heimischenSträuchern durchsetzt mit Ziersträuchern. Im untersuchten Abschnitt gibt es keine Mauern, der Rasen wird14-tägig gemäht und gemulcht. Die einzige längere durchgängige Heckenstruktur besteht bei Feld VINach Aussagen der Friedhofsmitarbeiter wurden dort Zauneidechsen gesehen,. Dies wurde durch den Fundam 26.07.2012 bestätigte.Insgesamt wurden im Untersuchungsraum folgende nach dem BNatSchG geschützten Tieregefunden:Vögel:Grundsätzlich sind nach den Vogelschutzrichtlinien alle Vögel besonders geschützt. Insgesamt wurden 40Arten beobachtet, darunter 24 Arten als Brutpaare. Insgesamt waren vier streng geschützte Arten (Mäusebussard,Schwarz- und Rotmilan, Turmfalke) als Nahrungsgäste unterwegs.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 22 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAmphibien:Die Erdkröte ist besonders geschützt.Reptilien:Die Zauneidechse ist streng geschützt.Insekten:Insgesamt wurden fünf besonders geschützte Arten gefunden:Hauhechelbläuling, Moschuskäfer, Dunkle Erdhummel, Steinhummel und blaugrüne Mosaikjungfer.4 LiteraturIna Blanke: Die Zauneidechse, Laurenti-Verlag 2010Jochen Hölzinger: Die Singvögel Baden-Württembergs 1 + 2Laufer/Fritz/Sowig: Die Amphibien und Reptilien Baden-WürttembergsGünter Elbert: Die Schmetterlinge Baden-Württembergs, Band 1 Tagfalter 1Kosmos: NaturführerJ. Zahradnik: Der Kosmos-InsektenführerLuis Ramos: Bebauungsplan Kuenstraße – Bericht: "Vögel 2012" vom 17.08.2012Formblatt zur artenschutzrechtl. Prüfung LUBW: http://www.fachdokumente.lubw.badenwuerttemerg.de/BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 23 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtTeil II – Naturschutzrechtliche Eingriffs- / AusgleichsbilanzierungDie Berechnungen wurden entsprechend dem Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg vorgenommen. Als Rechtsgrundlage wurde im Süden desBereiches 3.1 der Bebauungsplan "Hähnlehof " (rechtsgültig seit 24.03.1971) berücksichtigt.Bereich 1Uferstreifen ScherzachBereich 2WohnbebauungBereich 3.1undBereich 3.2GewerbeAbb. 30: Übersichtsplan mit neuem GeltungsbereichBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 24 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAlte projektierte Riedstraßeundtatsächliche Ausführungder RiedstraßeAbb. 31: rechtsgültiger Bebauungsplan "Hähnlehof" für den südlichen Rand , Bereich 3.2 Gewerbe mit heutigem BestandDie im Bebauungsplan "Hähnlehofstraße" projektierte Riedstraße wurde weiter südlich angelegt. Dennoch ist dieim Plan ausgewiesene Fläche als Rechtsgrundlage zu berücksichtigen. Die Fläche des Wendehammers ist in derBerechnung als Bestand "versiegelte Fläche" anzusetzen. Sie wird als landwirtschaftliche Fläche in der Planungverrechnet.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 25 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtSchutzgut BodenEingriffsbewertung / Ermittlung des Kompensationsbedarfs Defizit / Guthaben, Boden: Berechnung nur für überbaute FlächenFläche aktuelle Nutzung künftige Nutzung KlassenzeichenEingriffsflächeBewertungsklassevor dem EingriffÖP(Gesamt)ÖP (Fläche)NB AW FP Gesamt2 Fettwiese Bau- u. VerkehrsflächeL III a 2 19.500 3 3 3 3 12 234.0003.1 Landwirtschaftl.FlächeBau- u. VerkehrsflächeL III a 2 7.840 2 3 3 2,67 10,68 83.7313.2 Landwirtschaftl. Fläche Bau- u. VerkehrsflächeL III a 2 12.747 2 3 3 2,67 10,68 136.138Summe Bodeneingriff gesamt (-) 453.869Bodenkompensationsmaßnahmen2wassergeb. Verkehrsflächen(30%) 332,0 0,0 1,0 0,0 0,3 4,3 1.427,63.2 wassergeb. Verkehrsflächen(30%) 801,0 0,0 1,0 0,0 0,3 4,3 3.444,32 Dachflächen (m²) 8.100,0 Dachbegrünung 50% 4.050,0 3,0 12.150,03.1 Dachflächen (m²) 7.000,0 Dachbegrünung 50% 3.500,0 3,0 10.500,03.2 Dachflächen (m²) 7.350,0 Dachbegrünung 50% 3.675,0 3,0 11.025,0Summe Bodenkompensation gesamt (+) 38.547,0Σgesamt -415.322,0Tabelle 1: Eingriffs-Kompensations-Bilanz Boden gemäß Arbeitshilfe UM Juni 2006, Bewertungsklassen auf Basis Heft 31, angepasst an Heft 23NV = Natürliche Bodenfruchtbarkeit, AW = Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, FP = Filter und Puffer für SchadstoffeBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 26 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtSchutzgut WasserDer Boden des Untersuchungsraums ist geprägt von Kiesfeldern der Scherzach und Schussen, die mit einer2 - 3 m dicken Schicht aus tonig-schluffigem Auelehm bedeckt sind.Der Grundwasserspiegel liegt hier in 5 – 10 m Tiefe und ist durch den Auelehm als gering durchlässigeDeckschicht vor Schadstoffeintragungen geschützt.Durch die Baumaßnahmen sind deshalb keine Beeinträchtigungen des Grundwassers und der Bodendurchlässigkeitzu erwarten. Eine verbal-argumentative Bewertung erfolgt im Umweltbericht.Schutzgut KlimaVerbal-argumentative Abarbeitung im Umweltbericht.Schutzgut Pflanzen / BiotopeEingriffsbewertung / Ermittlung des KompensationsbedarfsBestandBestand Bereich 2 (Wohnbebauung)N r. Biotoptyp Fläche (m²) Modell LUBWFM PM ÖP Bilanzwert33.41 Fettwiese 35.551 8-13-19 8-13 10 355.51060.10 Straßen / Wege 3.666 1 1 1 3.66660.50 Verkehrsbegleitgrün 4.624 4-8 4 4 18.49645.30b *33 Einzelbäume StU60 4-8 4-8 6 11.88060.10 Bereits überbaut 607 1 1 1 60733.41 Uferstreifen FNL 14-8-16 4-8 10südl. der Scherzach 1.83218.320Σ 46.280 408.479Tabelle 2: Bilanzwertermittlung für Bestand Bereich 2 (Wohnbebauung)33.41: Die Fettwiesen werden wegen ihrer Artenarmut und mehrmaliger Mahd mit 10 ÖP verrechnetBäume werden auf Grund ihrer unterschiedlichen Größe (hoher Anteil kleinerer Bäume) mit StU 60 cm mitund 6ÖP (45.30a) veranschlagt, da sie zum Teil nicht einheimisch sindBestand Bereich 3.1 (Gewerbe):N r. Bioptoptyp Fläche (m²) Modell LUBWFM PM ÖP Bilanzwert37.10 landwirtschaftlich genutzteFläche 15.278 4-8 4 4 61.11237.20 gedüngte Blumenwiese 3.046 4-12 4 6 18.276Σ 18.324 79.388Tabelle 3: Bilanzwertermittlung für Bereich 3.1 (Gewerbe)37.20: Die intensiv gedüngte Blumenwiese (Selbstpflücker) wird als Sonderstatus "gärtnerisch genutzteBlumenschnittwiese in Hofnähe mit 6 ÖP bewertet.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 27 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtBestand Bereich 3.2 (Gewerbe)N r. Biotoptyp Fläche (m²) Modell LUBWFM PM ÖP Bilanzwert33.52 Fettweide 14.791 8-13-19 8-13 10 147.91060.40 Kleine Grünfläche 3.923 4-8 4 4 15.69260.10 Überbaute Flächen 6.715 1 1 1 6.715Σ 25.429 170.317Tabelle 4: Bilanzwertermittlung für Bestand Bereich 3.2 (Gewerbe)Bestand ExternN r. Biotoptyp Fläche (m²) Modell LUBWFM PM ÖP Bilanzwert33.52 (M1) Fettweide 16.055 8-13-19 8-13 10 160.55033.52 (M2) Fettweide 4.930 8-13-19 8-13 10 49.30044.10 (M3) Feldgehölz 620 10-14-27 10-14-17 14 8.68033.41 (M4) Fettwiese 5.500 8-13-19 8-13 13 71.50033.41 (M5) Fettwieseintensiv 2.5008-13-19 8-13 1025.00037.10 (M6)33.52MaisackerFettweide2.2056854-88-13-194104108.8206.85045.30a 3 Einzelbäume80 3-6 3-6 6StU 16-181.44037.10 (M7) Maisacker 2.878 4-8 4 4 11.512gesamt 35.373 343.652Tabelle 5: Bilanzwertermittlung für Bestand ExternDie Fettweiden (M1 und M2) liegen zwischen dem Ermlandhof und dem westlichen Teil des Bebauungsplanesbzw. westlich vom Rungshof entlang der Scherzach bis zum Bahngleis (Abb. 32).Das Feldgehölz(M3) erstreckt sich zwischen der östlichen Geltungsgrenze und der "Erddeponie"fläche alsAbgrenzung (s. Abb.50).Die Fettwiesen (M4 und M5) liegen in Nessenreben bzw. Oberes Bürgerholz (Abb. 40 und 44).Der Maisacker und die Fettweide (M6) befinden sich an der westlichen Grenze neben dem Birkenweg(Abb. 45). Die Bäume wurden mit StU 80 cm und 6 ÖP (45.30b) berechnet.Dieser Maisacker (M7) liegt im "Oberen Bürgerholz". (Abb. 44).Die Fettweiden (M1, M2 und die Fettwiese (M5) sind insgesamt mit 10 ÖP berechnet, da diese Fläche bisvor wenigen Jahren als Ackerflächen genutzt wurden. Die Fettwiese (M4) wurde mit 13 ÖP berechnet, dasie immer Wiese war.(M5): Die Fettwiese war zum Pflanzzeitpunkt eine intensive Fettwiese, davor wurde sie unterschiedlich alsAcker genutztBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 28 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb.32: Erfassung der Bestandsflächen fr die Bereiche 1, 2, 3.1 und 3.2.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 29 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtPlanungPlanung Bereich 2 (Wohnbebauung)Nr. Biotoptyp Fläche (m²) Modell LUBWFM PM ÖP Bilanzwert33.41/ Uferstreifen (FNL1) südlich der8-13-19 8-13 1135.11 Scherzach 2.160 10-12-21 10-1223.76060.10 bereits überbaute Fläche (Steinmetz) 607 1 1 1 60760.10 überbaute Flächen (Wohnungsbaueinschl. Verkehrsflächen) 21.743 1 1 1 21.74360.23 Verkehrsflächenwassergebunden (einschl. Wegentlang Scherzach) 2.139 2 2 2 4.27860.60 Gärten/GrünflächenWohnbebauung 9.111 6-126+2 8 72.88833.41 Fettwiese 2.247 8-13-19 8-13 13 29.21133.41/33.43Aufwertung der Fettwiese zumMagerwiesentyp (mit FNL5)Mischtyp 2.5808-13-1912-21-328-1312-21-271949.02041.10 Gehölz/Hecke (PFG1) 3.289 10-17-21 10-14-17 14 46.04641.10 Baumhaine (StU 16-18) 633 10 14 8.86260.50 Kleine Grünfläche 1.461 4-8 4 4 5.84460.50 Verkehrsbegleitgrün 310 4-8 4 4 1.24045.30a 47 Einzelbäumet StU16-18Verkehrsgrün StU80 4-8 4-8 8 30.080Σ 46.280 293.579Tabelle 6: Bilanzwertermittlung Planung Bereich 2 (Wohnbebauung)Im gesamten Geltungsbereich sind Zufahrten und Nebenanlagen in der GRZ berücksichtigt12.22: Der Uferstreifen (FNL1) südlich der Scherzach wurde um 328 m vergrößert. Der Weg wird auf demHochwasserdamm wassergebunden gebaut. Die südliche Böschung wird durch Schwarzbrache oder entsprechendemSubstrat (Kies/Sand/Humusgemisch) abgedeckt und wie die FNL5-Fläche mit einer Mischungaus Blumenwiesen und Mager- und Sandrasen (z.B. 01 und 05 der Fa. Rieger- Hofmann abgestimmt aufden Produktionsraum 8, Alpenvorland) als artenreicher Magergrünland eingesät und festgewalzt.Beeinträchtigungen durch Hunde werden durch entsprechende Schilder und Aufstellen von "Robbydogs"vermindert. Die Berechnung des Weges ist in 60.23 erfasst.41.10: Der Lärmschutzwall (PfG1) wird mit über 30% standortheimischer Gehölze wie Schlehe oder Rosenbepflanzt. Diese sind mit einem entsprechenden Verjüngungsschnitt alle 5 – 10 Jahre zu pflegen.33.41: Der Bolzplatz (G1) wird intensiv gemäht, der Bestand an Lolium wird durch die Mahd gegen dieneue Magerwiese eingedämmt. Sie wird am Rand mit einer Mischung für artenreiche Fettwiesen, abgestimmtauf die Region, eingesät.33.41/33.43 (Magerwiese einschl. FNL5): Der dichte Bestand an Weidelgras verhindert das Aufkommenweiterer für eine Fettwiese typische Arten. Nur am Rand zur Hähnlehof- bzw. Kuenstraße kommen Artenwie Hornklee, Schafgarbe, Wilde Möhre oder Kleine Prunella vor. In der Mitte der Fläche gibt es vereinzeltekleinere Platten mit blankem Boden oder für Fettwiesen typische Arten wie Großer Ampfer, Rot- und Weißklee.Um auf den Grünflächen G2 und G3 das Weidelgras zu Gunsten einer artenreichen Magerwiese zurückzudrängen,wird der Boden als Schwarzbrache bearbeitet: Zunächst wird der Boden gefräst und sobaldsich wieder ein Bewuchs eingestellt hat, wird die Fläche wieder gefräst. Dieser Vorgang wird während einergesamten Vegetationsperiode wiederholt, um die im Oberboden enthaltenen Samen möglichst oft zumAuskeimen zu bringen und so zu reduzieren. Danach wird der nur noch leicht angeschabte Boden mit einerMischung aus Blumenwiesen und Mager- und Sandrasen (z.B. 01 und 05 regional abgestimmt von der Fa.Rieger- Hofmann) eingesät und festgewalzt.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 30 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtEine zwei- bis dreimalige Mahd , Abräumen des Mähguts und kein Einbringen von Dünger sind erforderlich.60.60: Im LUBW-Schlüssel werden für Gärten im Planmodul 6 ÖP zugeordnet. Da als Einfriedungen zwischenden Grundstücken (außer gegen öffentlichen Verkehrsflächen) nur Hecken mit einheimischen autochthonenSträuchern zugelassen sind, werden zusätzlich 2 ÖP verrechnet.Abb 33: Planung Bereich2 (Wohnbebauung) mit Pfg1 (Sträucher), FNL1: Uferstreifen entlangder Scherzach und FNL5: Artenreiche Magerwiese als Eidechsenbiotop (s. Abb. 53)Planung Bereich 3.1 (Gewerbe)Nr. Biotoptyp Fläche (m²) Modell LUBWFM PM ÖP Bilanzwert60.10 überbaubare Fläche 7.916 1 1 1 7.91660.60 Grünflächen (einschl. PfG2undFNL3) 3.978 6-12 6 6 23.86845.30a 27 Einzelbäume (PFG2) StU16-18Verkehrsgrün StU80 4-8 4-8 8 17.28041.22 Feldhecke mit Bäumen 1.890 10-17-27 10-14-17 19 35.91045.40a33.52Streuobstwiese 1 (FNL4)Fettwiese4.540 4-8-128-13-193-68-131986.260Σ 18.324 171.234Tabelle 7: Bilanzwertermittlung Planung Bereich 3.1 (Gewerbe)41.22/45.10: Für die Hecken werden ausschließlich autochthone, einheimische standortgerechte Gehölzeund zusätzlich Bäume mit einem Stammumfang von mind. 16 – 18 cm verwendet. Die Hecken sind im Abstandvon 5 – 10 Jahren mit einem Verjüngungsschnitt (auf Stock setzen) zu pflegen.Entlang dem Öschweg werden östlich und westlich je eine Reihe Sommerlinden gepflanzt, um den Alleencharakterbeizubehalten.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 31 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtDie Bäume haben einen Stammumfang von 16-18 cm und müssen 3xv (versetzt) sein (s. PflanzlisteFNL2/Pfg3). Es sind mind. 10 unterschiedliche Sträucher zu pflanzen.45.40: Für sämtliche Streuobstwiesen werden feuerbrandresistente Sorten des ObstkompetenzzentrumsBavendorf sowie der Empfehlungsliste des Landratsamtes vom 29.04.2008 vorgeschrieben. Zusätzlich in diePflanzliste aufgenommen werden der Speierling (Sorbus domestica) und die Elsbeere (Sorbus torminalis).Die Bäume werden in einem Raster von 10 x 15 m gepflanzt.Die Wiesen dürfen nur zweimal im Jahr (Mitte Juni bis Anfang Juli und Ende September) gemäht werdenmit einer Schnitthöhe von 10 – 20 cm. Das Mähgut ist abzuräumen, Dünger darf keiner aufgebracht werden.Abb. 34: Planung Bereich 3.1 (Gewerbe) mit FNL3 ,Pfg2 + Pfg3 sowie, FNL4 (Streuobstwiese)BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 32 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtPlanung Bereich 3.2 (Gewerbe)Nr. Biotoptyp Fläche (m²) Modell LUBWFM PM ÖP Bilanzwert60.10 Überbaubare Fläche GRZ 0,8 12870 1 1 1 12.87060.10 Überbaubare Fläche GRZ 0,4mit wassergebundener Decke 2465 2 2 2 4.93060.60 Grünflächen + FNL3 6276 6 6-12 6 37.65641.2245.10Feldhecke /Bäume(FNL2+PfG3)2.81610-17-27510-14-17 1953.50445.30a 50 EinzelbäumeStU16-18 VerkehrsgrünStU80 4-8 4-8 8 32.00037.10 Landwirtschaftlich genutzteFläche 1.002 4 4 4.008Σ 25.429 144.968Tabelle 8: Bilanzwertermittlung für Planung Bereich 3.2 (Gewerbe)Die im alten Bebauungsplan als Wendehammer gekennzeichnete Fläche wird zukünftig landwirtschaftlichgenutzt.41.22/45.10: Die Bäume haben einen Stammumfang von 16 - 18 cm und müssen 3xv (versetzt) sein(s. Pflanzliste FNL2/Pfg3). Es sind mind. 10 unterschiedliche Sträucher zu pflanzen.Abb 35: Planung Bereich 3.1: (Gewerbe) mit Pfg 2 (Bäume) +3 (Hecken und Bäume), FNL3 (Baumallee) und FNL4 (Streuobstwiese)BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 33 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtPlanung externNr. Biotoptyp Fläche m²) Modell LUBW(M1) 45.40a33.52Streuobstwiese:Fettweide 16.055(M2) 35.42 Gewässer begl. Hochstaudenflur35.63 RuderalflurArtenreicher Zuschlag 1.910(M2) 35.63 Ausdauernde Ruderalflur mitreichem Artenvorkommen 3.020(M3) 41.10 Anlegen von Hecken41.20 Bestand entlang "Erddeponie"+ Scherzach 620(M4) 35.43 Waldsaumvegetationsstreifen(3 m) 1.650(M4) 55.40 Ahorn/Buchen-Waldmantel 3.850(M5) 45.40b Streuobstwiese: auf ehemaligerAckerfläche und Intensivwiese 2.500(M6) 45.40a Streuobstwiese auf ehemaliger 1.990AckerflächeFettweide41.10 Feldhecke mit Bäumen900(M7) 41.2286435.12Feldhecke für SingvögelBildung eines mesophyt. Saumes,östliche und westliche Seiteje 50%1.0071.007FM PM ÖP Bilanzwert3-6-9 2-4 178-13-19 8-13272.93511-19-39 11-19-25 179-11-18 9-11+ 232.4709-11-18 9-11 1133.22010-17-27 10-14-27 1410-16-27 10-16-21 1619-38-53 19-24 243-6-98-13-193-6-98-13-1910-17-2710-17-2711-19-3211-19-323-68-133-68-1310-14-1710-14-1711-19-2511-19-251919141511198.68026.40092.40047.50037.81012.60012.96011.07719.133Σ 35.373 607.185Tabelle 9: Bilanzwertermittlung für Planung ExternFür die Streuobstwiesen werden ausschließlich alte Sorten entsprechend der Liste des Landratsamtes bzw.der Obstkompetenzzentrums Bavendorf genommen (s. Pflanzliste).(M1): 45.40: Für sämtliche Streuobstwiesen werden feuerbrandresistente Sorten des ObstkompetenzzentrumsBavendorf sowie der Empfehlungsliste des Landratsamtes vom 29.04.2008 vorgeschrieben. Zusätzlichin die Pflanzliste aufgenommen werden der Speierling (Sorbus domestica) und die Elsbeere (Sorbus torminalis).Die Bäume werden in einem Raster von 10 x 15 m gepflanzt.Diese Streuobstwiese lige üsdlich vom Rungshof.Die Wiesen dürfen nur zweimal im Jahr (Mitte Juni bis Anfang Juli und Ende September) gemäht werdenmit einer Schnitthöhe von 10 – 20 cm. Das Mähgut ist abzuräumen, Dünger darf keiner aufgebracht werden.(M2) 35.42 + 35.42/35.63: Entlang der Scherzach entsteht westlich vom Ermlandhof bis zum Bahngleis ein10 m breiter Uferstreifen (insgesamt 4.930 m²). Hiervon werden 3.020 m² mit 2-schüriger Mahd angelegt,das Mähgut wird entfernt, Dünger darf nicht aufgebracht werden. Ein solcher Pufferstreifen kann gemäßder ÖkoKontoVerordnung (ÖKVO 1.36: Pufferflächen gegen Stoffeinträge) mit 3 ÖP pro m² verrechnetwerden.(M2) 35.42/35.63: Da die Fläche etwa 2 m über der Scherzach liegt, lassen die Verhältnisse Flurabstandund Wasserversorgung nur eine eingeschränkte Entwicklung zu einer Hochstaudenflur mit Feuchtezeigernzu. Durch einjährige Schwarzbrache kann ein Mischtyp aus 35.42 Gewässer begleitende Hochstaudenflurmit einer artenreichen Ruderalflur bestmöglicher Entwicklung (35.63) mit artenreicher Vielfalt an Falternund Heuschrecken (+ 2 ÖP) berechnet werden (35.42: 19 ÖP, 35.63: 11ÖP, 19 + 11 / 2 =15ÖP, für die Artenvielfalt:wird ein Zuschlag von 2 ÖP gewährt, insgesamt 15+2=17).Diese1.910 m² werden ähnlich dem Heudruschverfahren über eine ganze Vegetationsperiode gefräst. BeiNeubewuchs von 20 – 30 cm Höhe wird erneut gefräst, um die im Oberboden enthaltenen Samen möglichstoft zum Auskeimen zu bringen und so zu reduzieren. Normalerweise wird am Ende der Vegetationsperiodeoder u.U. auch mehrmals die Fläche mit Mähgut einer artenreichen Wiese dünn aufgetragen oderBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 34 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtzwischendurch mit einer Ammensaat (best. Grasmischung) angesät. Hier wird das Mähgut von der "Erddeponie"und der artenreichen Wiese des Oberen Bürgerholzes verwendet.(M3) ) 41.10/41.20: Die bestehende Hecke wird zur Sicher der Zauneidechsen als Abgrenzung zur Wohnbebauungim südlichen Teil mit einer lückigen Bepflanzung verlängert. Im nördlichen Teil wird sie rotationsmäßigalle 3-6 Jahre auf Stock gesetzt (genauere Beschreibung s. Teil III unter §.2 Zauneidechsen).(M4) 35.43 und 55.20: In den bestehenden naturnahen Buchen-Mischwald wird ein 7 m breiter Waldsaummantelund ein 3 m breiter Krautsaum angelegt. Entlang der Waldkante zum Spielplatz hin bestehtkein Waldsaum, entlang der Schießanlage haben sich ein paar wenige Sträucher enwickelt, hier kann derWaldsaum entsprechend vergrößert werden.Um einen möglichst raschen Anschluss der abgestuften Hecken zum Wald zu erreichen, werden am ÜbergangBaumarten wie Vogelkirsche, Traubenkirsche und Feldahorn gepflanzt.Langsam wachsende Sträucher wie Pfaffenhütchen, Dornensträucher (Rosen, Schlehe, Rhamnusarten) oderRosen sind zu begünstigen, da sie hervorragende Brut-, Deckungs- und Nahrungsmöglichkeiten bieten. DieSträucher sind nur selektive auszulichten. Schnellwüchsige Arten wie Hasel, Hartriegel oder Traubenkirschewerden im Abstand von wenigen Jahren auf den Stock gesetzt.Der Krautsaum muss alle ein bis drei Jahre zwischen Juli und Ende August gemäht werden, um dieVerwaldung der Fläche zu verhindern. Jedoch ist dieser Krautsaum nur abschnittsweise zu mähen, so dasssich die Tiere in die ungemähten Abschnitte zurückziehen können. In den ersten drei Jahren ist das Schnittgutabzuräumen, um eine Abmagerung des Bodens zu fördern.(M5) 45.40a /33.52: Die Streuobstwiese wurde vor einigen Jahren als Ackerfläche genutzt und wird deshalbals geringwertiges Biotop berechnet.(M6) 45.40a /33.52: Auch hier wird die Streuobstwiese als geringwertiges Biotop (Maisacker) mit einemZuschlag von 6 ÖP verrechnet.(M7) 41.22 / 35.12: Die Hecke ist geeignet für Singvögel und erhält deshalb einen Zuschlag von 1 ÖP (14 +1= 15). Der mesophytisch Saum ist zwar durch einen Radweg und Grünstreifen ca. 10 m von der Straße getrennt,eine Beeinträchtigung durch die Straße kann dennoch nicht ausgeschlossen werden. Die der Straßezugewandte Seite wird deshalb nicht mit 19 ÖP sondern nur mit 11 ÖP verrechnet.Interne Ausgleichsmaßnahmen:Bereich 1:Der südliche Uferstreifen der Scherzach wurde von 622 m² auf 930 m² erweitert.Bereich 2:Schon 1991 wurde von W. Löderbusch ein artenarmes Spektrum anspruchsloser Laufkäferarten der offenenKulturlandschaft festgestellt. Zwar wurde das Ackerland zwischenzeitlich in eine mehr oder weniger bewirtschafteteWiese umgewandelt. Der dichte Loliumbestand bietet nach wie vor kaum interessanten LebensoderNahrungsraum für die auf der "Erddeponie" vorkommenden Arten an. Dies zeigt sich auch in den Kartierungen2012 und 2013.Zur Verbesserung dieser Fettwiese wird deshalb zwischen der Bebauung und der Scherzach ein Streifen zwischen12 m (FNL1 + Weg) und 30 m (FNL1+ Weg + Grünfläche) angelegt.Die Grünfläche wird zur Blumen- bzw. Magerwiese durch Schwarzbrache umgewandelt (s. Abb. 53).Bereich 3:Die Baufenster werden zur Einbindung in die Landschaft mit Hecken und Hecken mit Überhältern (höhereBäume) umfasst. Diese Hecken dienen somit als weiterer Trittstein in die freie Landschaft im Rahmen derBiotopvernetzungskonzeption der <strong>Stadt</strong> <strong>Weingarten</strong> von 1993.Externe Ausgleichsmaßnahmen:Im Biotopvernetzungskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Weingarten</strong> von A. Woll (Januar 1993) wurde empfohlen, südlichund westlich des Rungshofes eine Streuobstwiese anzulegen entlang dem Öschweg einen Feldrain und diePflanzung von neuen Einzelbäumen.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 35 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtStreuobstwieseAbb. 36: Biotopvernetzungskonzeption von A. Woll, 1993Die Streuobstwiese (M1) südlich des Rungshofes wird mit insgesamt 16.055 m² mit Beweidung angelegt.Ebenfalls in Anlehnung nung an das Biotopvernetzungskonzept wird entlang der Scherzach westlich desRungshofes ein 10 m breiter Pufferstreifen (M2) mit entsprechender Bewirtschaftung angelegt. Der östli-che Teil des Pufferstreifens wird ähnlich dem Heudruschverfahren eine Vegetationsperiode lang durchSchwarzbrache umgefräst und mit dem Mähgut einer artenreichen Blumenwiese (Oberes Bürgerholz (Flst.792/1) am Ende der Vegetationsperiode dünn bedeckt.Abb. 37: Artenreiche Blumenwiese Oberes Bürgerholzmit Wiesenflockenblume, Skabiose, Horn- Stein- undSichelklee, pfirsichblättriger Glockenblume, Odermennig,Klappertopf (verblüht), Blutweiderich, Mädesüß etc.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 36 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 38: Externe Ausgleichmaßnahmen: Streuobstwiese (1) und Uferstreifen (2)BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 37 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtDie Hecke (M3) zwischen Wiese und "Erddeponie" wird verlängert mit lückiger Strauchbepflanzung wieSchlehe (Prunus spinosa), Heckenrosen oder Kreuzdorn Rhamnus cathartica). Im nördlichen Teil wird dieHecke durch Rotationspflege lückig auf Stock gesetzt (s. Teil III, 3.2 Zauneidechsen, s. Abb. 50).Abb. 39: Bestehende Hecke (3) entlang der "Erddeponie", im nördlichen Abschnitt (links) mit Eschen und Weiden, Deutlich zu sehenist der lückenhafte Bestand im südlichen Teil mit nicht standortgerechten Arten wie Gingko, Ribes oder Forsythie etc. NähereBeschreibung s. Teil III, 3.2 Zauneidechsen, Abb. 50).Zusätzlich wird in Nessenreben auf dem Flst. 1371 entlang dem nord- und ostexponiertem Waldtrauf wirdein Waldmantel samt Waldsaum (M4) angelegt.Der bisherige Waldabschluss ist geprägt von einem schmalen nitrophilen Krautsaum und vereinzelten Sträuchern.Stellenweise sind die einzelnen Baumstämme deutlich sichtbar oder die Äste der Buchen reichen bisauf den Boden. Ein echter Waldmantel mit Waldsaum besteht hier nicht.Die angrenzende Wiese wird entsprechend der Biotopvernetzungskonzeption von 1993 als Extensivwiesezwei Mal im Jahr gemäht, das Mähgut wird als Futter verwendet.Abb. 40: Externe Ausgleichsmaßnahme: Waldmantel/-saum (4) in NessenrebenBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 38 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 41: Waldtrauf entlang der ehemalige Schießanlage und dem Grillplatz (rechts) mit vereinzelten Sträuchern und schmalemnitrophilen KrautsaumAls weitere Ausgleichsmaßnahme wird die bereits 2006 angelegte Streuobstwiese (M5) im Oberen Bürgerholzherangezogen. Sie wurde von der <strong>Stadt</strong> 2006 im Rahmen von Kompensationsflächen angelegt undmit vorwiegend alten Obstsorten bepflanzt. Sie wird zwei Mal im Jahr gemäht, das Mähgut wird entsorgt(Abb. 44).Abb. 42: Streuobstwiese auf dem Oberen Bürgeholz im Frühjahr 2007 und 2013 (rechts)Die Flächen "Obere Bürgerholz" haben im Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg für den Neuntöterdie Priorität 3. Entlang der Straße von Köpfingen n nach Unterankenreute wird deshalb eine 3 m breite Hemitlockerer Bepflanzung vorwiegend dorniger Sträucher (ohne Hartriegel) gepflanzt. Östlich undcke (M7) westlich dieser Hecke wird jeweils ein 3,5 m breiter mesophytischer Krautsaum angelegt. Hierfür wird derOberboden abgetragen, mit einer entsprechenden Kies/Sandschicht wieder aufgefüllt und mit einer Saatmi-schung für einen Schmetterlings- und Wildbienensaum eingesät. Es reicht eine einmalige Mahd im Spät-herbst oder im Frühjahr. Das Mähgut sollte abgeräumt werden. Je nach Bestandsentwicklung reicht spätereine Mahd in zwei- bis dreijährigem Abstand.Abb. 43: Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg für den Neuntöter, Priorität 3 (gelb)BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 39 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 44: Externe Ausgleichsmaßnahmen (5 und 7)"Oberes Bürgerholz: Streuobstwiese (5) und Hecke für Neuntöter (7)BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 40 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAm südwestlichen Gemarkungsrand wird auf den Flurstücken 1101/1 und 1101/2 eine Streuobstwiese angelegtzur Beweidung. Der bisherige Maisacker (Flst. 1101/1) wird durch einjährige Schwarzbrache und anschließenderEinsaat mit einer Blumenwiesenmischung umgewandelt. Die Wiese (Flst. 1101/2 mit vier Bäu-men wird mit zusätzlichen Streuobstbäumen bepflanzt (M6).Abb. 45: Externe Ausgleichsmaßnahme: Streuobstwiese (6) Birkenweg..........BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong><strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 41 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 46: Maisacker (von Norden)und Wiese mit vier Obstbäumen (von Süden), BirkenwegSchutzgut LandschaftAbb. 47: Schutzgut Landschaft: beeinträchtigter Wirkraum und verschattete BereicheBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 42 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb.48: Schutzgut Landschaft: Wirkzonen I und IIFür das SG Landschaft ergibt sich für den Eingriff ein Kompensationsbedarf von 4.030 ÖkopunktenSchutzgut TiereDie Fläche der Erddeponie/Sukzessionsfläche ist nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplane (s. Teil III.)BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 43 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtGesamtbilanzierungBoden ΣDefizit 415.322SG Pflanzen/BiotopeBereich 2 408.815Bereich 3.1 79.388Bereich 3.2 170.317Extern 343.652SG Pflanzen/Biotope Bestand ΣDefizit 998.652SG Landschaft 4.030ΣDefizit gesamt 1.421.524PlanungSG Pflanzen/BiotopeBereich 2 293.579Bereich 3.1 171.234Bereich 3.2 144.968Extern 607.185Planung Σ 1.216.966Anlegen eines 10 m breiten Pufferstreifen entlang der Scherzach (4.930 m²)zum Schutz vor Stoffeinträgen wird pauschal mit 3 ÖP/m² Pufferfläche verrechnet(ÖKVO 1.3.6): 3.020m² 14.790Verzinsung Streuobstwiese Oberes Bürgerholzmit 3% von 47.500 ÖP im Verlaufvon 7 Jahren 9.975Förderung spez. Arten: Hauhechelbläuling 1.007 m²*10 ÖP/m² 10.070Bodenmanagement 12.000ΣPlanung gesamt 1.263.801ΣDefizit gesamt - ΣPlanung und Maßnahmen gesamt 157.723BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 44 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtTeil III – Artenschutzrechtlicher Ausgleich,1 GesetzesgrundlagenFür die erforderlichen Maßnahmen ist das Bundesnaturschutzgesetz 2009 (BNatSchG), in Kraft getreten am1. März 2010, maßgebend.1.1 Verbotstatbestände1.1.1 TötungsverbotEs ist verboten, „wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzenoder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zuzerstören“ (s. § 44 (1) 1. BNatSchG).Bei nach § 15 zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbucheszulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 gilt das Tötungsverbot nur für die in Anhang IVder FFH-Richtlinie aufgeführte Tierarten und für die europäischen Vogelarten sowie für Arten, die in ihremBestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist (vgl.§ 44 (5) Satz 5 BNatSchG).Die Untersuchungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entbinden nicht von einer erneuten Prüfungzum Zeitpunkt des tatsächlichen Eingriffs. Die Tötung einer streng geschützten Art ist in jedem Fall untersagt.1.1.2 StörungsverbotEs ist verboten, „wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten währendder Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eineerhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einerArt verschlechtert“ (s. § 44 (1) 2. BNatSchG).Ein Verbot ist demnach nicht gegeben, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandesder lokalen Population führt.Ergänzend wird von den Gerichten darauf hingewiesen, dass der aus dem Störungsverbot abgeleitete Gebietsschutzeiner streng geschützten Art nicht das gesamte Jagd- und Nahrungshabitat einer Art betrifft.1.1.3 Beschädigungs- und Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und RuhestättenEs ist verboten, „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Artenaus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ (s. § 44 (1) 3. BNatSchG).Ein Verbot liegt „nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich,können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden“ (s. § 44 (5) BNatSchG).Potentielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten fallen gemäß Rechtsprechung nicht unter den Verbotstatbestand.Bei nach § 15 zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbucheszulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 gilt das Beschädigungs- und Zerstörungsverbotvon Fortpflanzungs- und Ruhestätten nur für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführte Tierarten undfür die europäischen Vogelarten sowie für Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die BundesrepublikDeutschland in hohem Maße verantwortlich ist (vgl. § 44 (5) Satz 5 BNatSchG).1.1.4 Beschädigungs- und Zerstörungsverbot von PflanzenstandortenEs ist verboten, die Standorte von wildlebenden „Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen(...) zu beschädigen oder zu zerstören“ (s. § 44 (1) 4. BNatSchG).Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV b der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten liegt keinVerstoß vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorte imräumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmenfestgesetzt werden (vgl. § 44 (5) BNatSchG).BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 45 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtBei nach § 15 zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbucheszulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 gilt das Beschädigungs- und Zerstörungsverbotvon Pflanzenstandorten nur für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführte Pflanzenarten und für Arten,die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlichist (vgl. § 44 (5) Satz 5 BNatSchG).1.2 AusnahmetatbestandBeim Eintreffen eines Verbotstatbestandes sind gemäß § 45 (7) BNatSchG Ausnahmevoraussetzungennachzuweisen. Als für Bauvorhaben einschlägige Ausnahmevoraussetzungen sind:• Keine zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der strenggeschützten Arten oder europäischen Vogelarten führen oder der Arten, die in ihrem Bestandgefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist.• Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oderwirtschaftlicher Art vorliegen oder im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichenSicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder dermaßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt.• Keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen streng geschützter Arten odereuropäischer Vogelarten führen oder der Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die dieBundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist.• Keine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen bezüglich der strenggeschützten Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie, bzw. keine weitere Verschlechterung des jetzigenungünstigen Erhaltungszustands.1.3 VerhältnismäßigkeitsgrundsatzWenn keine Erwartungen vorliegen, dass eine streng geschützte Art im Bestand bedroht ist, dann ist auchkein artenspezifisches Gutachten notwendig. Der auch europarechtlich verankerte Verhältnismäßigkeitsgrundsatzwird verfehlt, wenn für ein Planungsvorhaben Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahmegestellt werden, die keinen für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens wesentlichenErkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jeden vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbarenGewinn für Natur und Umwelt stehen würden. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist eine amMaßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung.2 BewertungskonzeptDer im BNatSchG begründete Schutz bezieht sich auf die Art selber, sowohl hinsichtlich des Individuums(Tötungsverbot), als auch des Erhaltungszustands der lokalen Population (Störungsverbot). Ebenso sind diemit dem Erhaltungszustand der Population bzw. Pflanzenverbreitung im Gebiet direkt zusammenhängendenFortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Pflanzenstandorte geschützt (Schädigungsverbot). Im Folgendenwerden anhand der in „Teil I - Ökologische Gebietsbewertung“ festgestellten bzw. aufgrund des Gebietspotentialszu erwartenden Arten die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Überwindung der unter Ziffer 1.1genannten Verbotstatbestände erläutert. Sofern Verbotstatbestände eintreffen, sind Ausnahmevoraussetzungendarzustellen.3 Artenschutzrechtliche BewertungDer Bebauungsplan enthält nur noch die Bereiche 1 (Scherzach), 2 (Wohnbebauung) und 3 (Gewerbe) vonTeil I. Die Bereiche 4 und 5 wurden aus dem Plangebiet herausgenommen.3.1 PflanzenEs treten keine nach den FFH-Richtlinien geschützten oder in den Roten Listen vorkommenden Pflanzen auf.3.2 TiereVögel:Für die streng geschützten Arten wie Mäusebussard, Turmfalke, Roter und Schwarzer Milan sowie dieZauneidechse wurde eine spezielle Artenschutzprüfung (SAP) durchgeführt.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 46 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtZauneidechseBereich 1: Der stark beschattete Gehölzgürtel entlang der Scherzach und die unmittelbar angrenzendeWiese mit dem dichten Loliumbestand bieten kein strukturreiches Vegetationsmosaik und eignen sich deshalbnicht als optimale Nahrungs- oder Lebenshabitate für Zauneidechsen. Dies wurde durch die Kartierungenbelegt.Bereich 2: Aufgewertete Fettwiese zum Magerwiesentyp s. Abb. 53Bereich 3: Die Flächen sind landwirtschaftlich genutzt und sind somit artenschutzrechtlich uninteressant.Bereich 4:Schon in der Biotopkartierung von 1992 (W. Löderbusch) wurde die Erddeponie/Sukzessionsfläche erwähnt.Sie wies als offene Ruderalfläche mit strukturiertem Vegetationsmosaik einen Biotoptyp dar, der in Siedlungsnäheschon damals selten war. Die Besonderheit dieses Biotops wurde durch die Kartierungen 2012und 2013 bestätigt.Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind vorgezogene K-Maßnahmen (Maßnahmen für die ökologischeKapazität) zum Funktionserhalt der Lebensräume der Zauneidechsen mit Konzentrationswirkung auf denBereich der extensiv genutzten Erddeponie/Sukzessionsfläche.Zur Vermeidung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 sowie Nr. 3 BNatchG wird zur Sicherungder Zauneidechsenpopulation die Erddeponie/Sukzessionsfläche aus dem Bebauungsplan herausgenommen.Sie wird in ihrem Bestand als "Erddeponie/Sukzessionsfläche" in Betrieb als CEF-Maßnahme gesichert(§ 44 Abs. 5 Satz 3).Auch wenn in Baden Württemberg die Zauneidechse noch nicht zu den gefährdetsten Arten zählt, wird inverschiedenen Landesteilen ein drastischer Rückgang verzeichnet. Sie wird deshalb in der Roten Liste BadenWürttembergs bereits als Art der Vorwarnliste geführt und in der Roten Listen Deutschland in Stufe 3. Nachdem BNatSchG steht sie in der FFH-Richtlinie im Anhang IV als streng geschützt.Die Zauneidechse bevorzugt Ruderalflächen, offenes locker bewachsenes Gelände wie Säume. Es handeltsich um eine euryöke Art, die auch stark anthropogen beeinflusste Lebensräume besiedeln kann. Wichrtigsind strukturreiche Habitate mit gut besonnten Elementen und schnell erwärmbarem Substrat sowie ausgeprägterVegetationsschicht. Als Gefährtudngsursache der Art wird die Abnahme kleingegliederter Landschaftselementesowie die zunehmende Siedlungsentwicklung aufgeführt. die BNestände sind in allen Naturräumenvor allem aber in Siedlungsräumen und in in Bereichen intesnsiver Landwirtschaft stark zurückgegangen,auch wenn Arealverluste noch nicht erkennbar sind.Zum Erhalt der Erddeponie/Sukzessionsfläche als Lebensraum für die Zauneidechsen werden deshalb folgendePflegemaßnahmen erfoderlich:Die Erddeponie/Sukzessionsfläche wird Richtung Westen durch die teilweise vorhandene Hecke zur Wiesehin abgegrenzt. Diese Hecke wirkt wie eine fast undurchlässige Wand zwischen dem Biotop und der Wiese.Sie wird deshalb im südlichen Teil mit lückiger Strauchbepflanzung wie Schlehe (Prunus spinosa), Heckenrosenoder Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) verlängert. Im nördlichen Teil wird die Hecke durch Rotationspflegealle 3-6 Jahre lückenartig auf Stock gesetzt.Als Schutz gegenüber der Bebauung und zur Verminderung der Bedrohung durch Hunde und Katzen wirdie gesamte Westseite der Deponie mit einem 100 cm hohen Stahlmattenzaun versehen.Der Gehölzgürtel in der Mitte der Erddeponie/Sukzessionsfläche wird rotationsweise alle 3 - 6 Jahre aufStock gesetzt. Die Stämme der gerodeten Gehölze werden als Totholzhaufen gestapelt, der japanischeSchlingenknöterich entfernt.Die östliche Hälfte der Erddeponie/Sukzessionsfläche wird einschürig gemäht, das Mähgut wird abgefahren.Dünger, Pestizide oder andere chemische Mittel dürfen auf der gesamten Deponiefläche nicht angewandtwerden.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 47 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 49: Sicherung der Erddeponie/Sukzessionsfläche als CEF-Maßnahme für ZauneidechsenDer Betrieb der "Erddeponie" wird im Vorfeld mit der Umweltschutzstelle der <strong>Stadt</strong> abgesprochen, um entsprechendeMaßnahmen zur Vermeidung des Verbotstatbestandes nach §44 Abs. 1 Nr.. 2 und 3 treffen zukönnen wie bspw. vorheriges Abschreiten der Fläche. So verbleibt den Zauneidechsen genug Zeit, fliehen zukönnen.Erddeponie/Sukzessionsfläche dient zur Eiablage, als Sonnenplatz oder Überwinterungsmöglichkeit und bietetmit dem zahl- und artenreichen Vorkommen an Insekten ein sehr gutes Nahrungs- und Lebenshabitatfür Zauneidechsen. Bereits 2012 wurden vorab Kies- und Sandhaufen auf der Deponiefläche geschüttet (s.Abb. 52).2012 und 2013 konnten hier noch keine Zauneidechsen beobachtet werden.Die Fläche der Erddeponie/Sukzessionsfläche ist Teil von Flst. 1079/1 am östlichen Rand zum Marienfriedhofgewandt und umfasst eine Fläche von ca. 6.721 m².BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 48 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb 50: Externe Ausgleichsmaßnahmen östlich des Plangebietes (Erddeponie/Sukzessionsfläche) als CEF-Maßnahmen zur Sicherungder ZauneidechsenpopulationBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 49 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 51: Im Frühjahr 2012 geschüttete Sand- (östlicher Teil) und Kieshaufen (westlicher Teil) innerhalb derErddeponie/Sukzessionsfläche, teilweise mit ausgelegten Dachpappestreifen.Abb. 52: Übersicht der bereits 2012 geschütteten Sand- und KieshaufenBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 50 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtZur Sicherung als Biotop für Zauneidechsen werden im Bereich 2 auf der Grünfläche zwischen Wohnbebauungund Scherzach 1.007 m² als FNL5-Fläche ausgewiesen (Minimierung, Nahrungshabitat). Die Blumenwiesenbietet den Eidechsen aus der /Sukzessionsfläche ein zusätzliches Nahrungshabitat. Um die Beeinträchtigungder Fläche als Hundeklo zu vermindern, wird am südlichen und westlichen Rand ein Zaunvon 100 cm gezogen sowie entsprechende Schilder und Robbydogs aufgestellt.Förderung spezifischer Arten: HauhechelbläulingAußerhalb der Erddeponie/Sukzessionsfläche wurde als einzige nach dem BNatSchG besonders geschützteArt der gemeine oder Hauhechelbläuling auf der Loliumwiese beim Fliegen um einen der wenigen versprengtenKleestandorte beobachtet.Abb. 53: Detailplanung der Magerwiese (Bereich 2, Wohnbebauung) mit FNL5Durch die Einsaat einer hochwertigen Mischung aus Blumenwiese und Mager- und Sandrasen (z.B. 01 und05 der Fa. Rieger- Hofmann, abgestimmt auf den Produktionsraum 8 Alpenvorland) kann zur Förderung desHauhechelbläulings auf einer Fläche von insgesamt 1.007 m² der Ansatz 1.007*10 ÖP berechnet werdenBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 51 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtPflanzlistenAlle anzupflanzenden Bäume müssen in der Baumschule zwei Mal ohne Ballen versetzt worden sein (2xVoB) und einen Stammumfang von 18-20 cm haben.Im WR, WA und für die Grünfläche sind folgende Baumarten zu wählen:Mittelkronige Bäume:Acer platanoides ‚Crimson King‘Acer platanoides ‚Schwedleri‘Carpinus betulusPrunus aviumPrunus padusTilia cordata ‚Greenspire‘Ulmus hollandica ‚Commelin‘Kleinkronige Bäume:Acer campestreAcer campestre ‚Elsrijk‘Acer plat. ‚Faassen’s Black‘Prunus ‚Accolade‘Sorbus intermediaTilia cordata ‚Rancho‘Obstbäume: s. FNL 4Roter SpitzahornSpitzahornHainbucheVogelkirscheTraubenkirsche<strong>Stadt</strong>winterlinde<strong>Stadt</strong>ulmeFeldahornFeldahorn (Mehltauresistent)BlutahornFrühe ZierkirscheNord. MehlbeereKleinkronige WinterlindeFür FNL 1 sind folgende Gehölzarten zu wählen:Bäume:Alnus glutinosaSchwarzerlePrunus aviumVogelkirscheFür FNL 2 s. PFG 3Für FNL 3 sind folgende Baumarten und Feldgehölze zu wählen:Tilia platyphyllosSommerlindeFür FNL 4 sind folgende Baumarten zu wählen:Obstbäume (Bavendorf)Apfelbäume (feuerbrandresistent):Bavendorfer Apfel Boikenapfel Bramleys Sämling Geflammter KardinalGloria Mundi Herzogin OlgaKönigsapfel Nathusius Taubenapfel RoteSternrenetteSalemer KlosterapfelZwetschgenbäume:Bühlerzwetschge HauszwetschgeMirabellenbaum:'Nancy'oder gemäß Liste des Landratsamtes vom 29.04.2008BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 52 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtAbb. 53: Obstbaumliste des Landratsamtes Ravensburg vom 29.04.2008FNL5: wird als artenreiches Magergrünland, eingesät mit einer Mischung aus Blumenwiese und Sand-/ Trockenrasen(bspw. Mischung 01 und 05 der Fa. Rieger Hofmann, angebpasst an den Produktionsraum 8, Alpenvorland)Für Pfg 1 sind folgende Gehölze zu wählen:Sträucher auf Ostseite (Richtung Bebauung)Cornus sanguinea Gemeiner Hartriegel, Blüte Mai – Juni, gut schnittverträglichEuonymus europaeus PfaffenhütchenPrunus spinosaSchlehe, Blüte März – April, Rückschnitt regelmäßigRosa arvensisKriechroseRosa caninaHundsroseRosa glaucaHechtroseRosa pendulinaAlpenheckenroseRosa majalisZimtroseRosa pimpinellifolia BibernellroseRosa villosa (pomifera) ApfelroseSambucus nigra Schwarzer HolunderViburnum lantana Wolliger SchneeballViburnum opulus Gemeiner SchneeballViburnum Carlesii Wohlriechender Schnellball, Blüte MaiVirburnum davidii Immergrüner Kissenschneeball, zur Gestaltung 0,5-1mBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 53 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtSträucher auf Westseite (Richtung Straße)Erdhaltende Bodendecker, aufgelockert durch Prunusarten:Potentilla fruticosa Fingerstrauch "Goldfinger" Blüte Juni – OktoberPotentilla fruticosa Fingerstrauch "Abbotswood", Blüte Juni – SeptemberPrunus cerasifera Myrobalanen Pflaume, Großstrauch, Blüte März – MaiPrunus cerasifera Blut-Pflaume, "Nigra" Großstrauch Blüte März – AprilFür Pfg 2 sind folgende Baumarten und Gehölze zu wählen:Grünfläche mitAcer campestre 'Elsrijk' Feldahorn 'Elsrijk'.Für FNL 2 und Pfg 3 sind folgende Heckenanpflanzung mit Überhälter (Bäume) zu wählen:SträucherCorylus avellana HaselnussCornus masKornelkirscheCornus sanguinea Gemeiner HartriegelEuonymus europaeus PfaffenhütchenLigustrum vulgare LigusterLonicera xylosteum Rote HeckenkirschePrunus padusTraubenkirschePrunus spinosaSchleheRhamnus cathartica KreuzdornRhamnus frangula FaulbaumRosa arvensisKriechroseRosa caninaHundsroseRosa glaucaHechtroseRosa majalisZimtroseRosa pendulinaAlpenheckenroseRosa pimpinellifolia BibernellroseRosa villosa (pomifera) ApfelroseSalix capreaSalweideSalix purpureaPurpurweideSambucus nigra Schwarzer HolunderViburnum lantana Wolliger SchneeballViburnum opulus Gemeiner SchneeballBäume:(Stammumfang 16-18 cm, 3xv)Acer campestre FeldahornCarpinus betulus HainbuchePrunus aviumVogelkirschePrunus padusTraubenkirscheSorbus domestica SpeierlingSorbus torminalis ElsbeereQuercus roburStieleicheUferrandstreifenBäume:Acer campestrePrunus aviumPrunus padusSorbus domesticaFeldahornVogelkirscheTraubenkirscheSpeierlingBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 54 von 55


Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtWaldsaum:Bäume:Acer pseudoplatanus BergahornAlnus glutinosaSchwarzerleCarpinus betulus Malus sylvestris WildapfelQuercus roburStieleichePrunus aviumVogelkirschePrunus padusTraubenkirschePyrus pyrasterWildbirneSorbus aucuparia VogelbeereSorbus domestica SpeierlingSträucherCornus sanguineaCorylus avellanaEuonymus europaeusLigustrum vulgareLonicera xylosteumPrunus spinosaRhamnus frangulaRhamnus catharticusRosa caninaSalix capreaSambucus nigraViburnum lantanaViburnum opulusGemeiner HartriegelHaselnussPfaffenhütchenLigusterRote HeckenkirscheSchleheFalubaumKreuzdornHundsroseSalweideSchwarzer HolunderWolliger SchneeballGemeiner SchneeballBP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong> S. 55 von 55

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