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SHIRLAN Sicherheitsdatenblatt - Syngenta

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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013Keine bekannt.ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungProdukt : Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterialverunreinigen.Abfälle nicht in den Ausguss schütten.Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgungoder Verbrennung vorzuziehen.Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichenbehördlichen Vorschriften entsorgen.Verunreinigte Verpackungen: Leere Behälter nicht wieder verwenden.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungenbei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.1.) Verpackungen bis 50 L:Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sindan den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRAmit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt undOrt der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalenPresse oder im Internet unter www.pamira.de.2.) Beizmittel 50 L u. 200 LZur Entsorgung leerer Verpackungen Zusatzetikett auf diesem Behälterbeachten.3.) IBC 640 L und 1000 LRückgabe der leeren Container gemäß den Angaben auf dem Behälter(Euro-Ticket).Version 2 Seite 10 von 12

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