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SHIRLAN Sicherheitsdatenblatt - Syngenta

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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013ABSCHNITT 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS1.1 ProduktidentifikatorProduktname: <strong>SHIRLAN</strong>Design codeProdukteigene Zulassungsnummer: A7087J: 034092-001.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denenabgeraten wirdVerwendung: Fungizid1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> bereitstelltFirma: <strong>Syngenta</strong> Agro GmbHPostfach 1234D-63462 MaintalDeutschlandTelefon : +49 (0)61 8190810Telefax : +49 (0)6181 9081319Email-Adresse1.4 Notrufnummer: registrierung.deutschland@syngenta.comNotrufnummer: Umwelt, Ökologie Ereignisse: 0800 43 577 96 (HELPSYN)Giftinformationszentrum und Klinische Toxikologie, Mainz: 06131 19240ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN2.1 Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EGN, UmweltgefährlichXn, GesundheitsschädlichR43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.R63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.2.2 KennzeichnungselementeVersion 2 Seite 1 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013Kennzeichnung: EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EGSymbol(e)UmweltgefährlichGesundheitsschädlichR-Sätze : R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässernlängerfristig schädliche Wirkungen haben.R63Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.S-Sätze : S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S13Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermittelnfernhalten.S24Berührung mit der Haut vermeiden.S35Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weisebeseitigt werden.S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe undSchutzkleidung tragen.S46Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen undVerpackung oder Etikett vorzeigen.S57Zur Vermeidung einer Kontamination der Umweltgeeigneten Behälter verwenden.Zusätzliche Kennzeichnung: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitungeinzuhalten.Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.Nur für gewerbliche Verbraucher.Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Fluazinam2.3 Sonstige GefahrenKeine bekannt.Version 2 Seite 2 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ ANGABEN ZU BESTANDTEILEN3.2 GemischeGefährliche InhaltsstoffeChemische BezeichnungEinstufung(67/548/EWG)Fluazinam 79622-59-6 N, XnR20R38R41R43R50/53R63Einstufung(VERORDNUNG (EG) Nr.1272/2008)Repr.2; H361dAcute Tox.4; H332Skin Irrit.2; H315Eye Dam.1; H318Skin Sens.1; H317Aquatic Acute1; H400Aquatic Chronic1; H410Konzentration38.8 % W/WCAS-Nr.EG-Nr.Registrierungsnummerpoly(oxy-1,2-ethanediyl), alpha-sulfo-omega-[tris(1-phenylethyl)phenoxy]-,ammonium salt119432-41-6137672-70-9R52/53 Aquatic Chronic3; H412 1 - 5 % W/WStoffe, für die es gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt.Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeine Hinweise : Bitte halten Sie das Gefäss, die Etikette oder das <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>bereit, wenn Sie die <strong>Syngenta</strong> Notfallnummer, das Toxikologische Informationszentrumoder einen Arzt anrufen, oder wenn Sie einen Arzt zueiner Behandlung aufsuchen.Einatmen : Betroffenen an die frische Luft bringen.Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmungeinleiten.Betroffenen warm und ruhig lagern.Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.Hautkontakt : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Sofort mit viel Wasser abwaschen.Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.Augenkontakt : Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unterden Augenlidern.Kontaktlinsen entfernen.Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig.Version 2 Seite 3 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013Verschlucken : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oderEtikett vorzeigen.KEIN Erbrechen herbeiführen.4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenSymptome : Keine Information verfügbar.4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungÄrztlicher Rat : Es gibt kein spezifisches Antidot.Symptomatische Behandlung.ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG5.1 LöschmittelLöschmittel - bei kleinen BrändenWassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmitteloder Kohlendioxid verwenden.Löschmittel - bei großen BrändenAlkoholbeständiger SchaumoderSprühwasserKeinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitungdes Feuers zu unterdrücken.5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenDa das Produkt brennbare, organische Bestandteile enthält, bildet sich imBrandfall dichter, schwarzer Rauch, der gefährliche Verbrennungsprodukteenthält (siehe Abschnitt 10).Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschädenverursachen.5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungVollständigen Schutzanzug und umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerättragen.Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oderin Wasserläufe gelangen lassen.Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wassersprühnebelkühlen.Version 2 Seite 4 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendendeVerfahren6.2 UmweltschutzmaßnahmenSiehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahrmöglich ist.Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungAuslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material(z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, undin Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichenBestimmungen geben (siehe Abschnitt 13).Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigenBehörden in Kenntnis setzen.6.4 Verweis auf andere AbschnitteSiehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.Siehe Hinweise zur Entsorgung in Abschnitt 13.ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungKeine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von UnverträglichkeitenLagerklasse (LGK) : 10 (brennbare Flüssigkeiten)Lagertemperatur : 0 - 35 °C7.3 Spezifische EndanwendungenKeine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüftetenOrt aufbewahren.Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie WGK 3 eingestuft.Version 2 Seite 5 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013Pflanzenschutz registrierte Produkte:In Bezug auf die richtige und sichereVerwendung dieses Produkts, siehe bitte die Zulassungsbedingungen aufdem Produktetikett.ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHESCHUTZAUSRÜSTUNG8.1 Zu überwachende ParameterInhaltsstoffe Arbeitsplatzgrenzwert(etionsgrenzwertsArt des Exposi-QuelleFluazinam 0.7 mg/m3 8 h TWA SYNGENTADie folgenden Empfehlungen bezüglich der Ueberwachung der Exposition/persönlicher Schutzausrüstungbeziehen sich auf die Herstellung, Formulierung und Abfüllung des Produkts.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionTechnische Schutzmaßnahmen: Eindämmung und/oder Trennung ist die technisch zuverlässigste Sicherheitsmassnahmefalls Exposition nicht vermieden werden kann.Das Ausmass dieser Sicherheitsmassnahmen hängt von dem zutreffendenRisiko ab.Im Falle von Nebel oder Dämpfen, lokale Absaugsysteme verwenden.Exposition beurteilen und zusätzliche Massnahmen anwenden um dieSchadstoffkonzentration unter dem zutreffenden Expositionslimit zu halten.Gegebenenfalls zusätzliche arbeitshygienische Beratung einholen.Schutzmaßnahmen : Die Verwendung von technischen Massnahmen sollte immer Vorrang vorpersönlicher Schutzkleidung haben.Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung, professionelle Beratungbeiziehen.Persönliche Schutzausrüstung sollte nach entsprechenden Normen zertifiziertsein.Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.Ein Atemgerät mit Partikelfilter kann erforderlich sein bis wirksame technischeMassnahmen installiert sind.Handschutz : Chemikalienbeständige Handschuhe sollten benutzt werden.Handschuhe sollten zertifiziert sein gemäss einem angemessenenStandard.Handschuhe sollten eine minimale Durchlasszeit haben, die der Dauerder Exposition entspricht.Die Durchlasszeit der Handschuhe variiert in der Dicke, Material undFabrikant.Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichenvon Abnützung oder Chemikaliendurchbruch aufweisen.Geeignetes MaterialNitrilkautschukVersion 2 Seite 6 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013Augenschutz : Wenn Augenkontakt möglich ist, vollständig geschlossene Schutzbrille(Korbbrille) benutzen.Haut- und Körperschutz : Die Exposition evaluieren und chemikalienbeständige Kleider, gemässdem möglichen Kontakt- und Durchdringungsverhalten des Materials,wählen.Nach Ablegen der Sicherheitskleidung mit Seife und Wasser waschen.Kleider vor Wiedergebrauch desinfizieren, oder Wegwerfkleidung benutzen(Overall, Schürze, Ärmel, Stiefel usw..)Wenn notwendig tragen:undurchlässiger SicherheitsanzugHinweis:Für die bestimmungsgemäße Handhabung und Anwendung dieses Produktes siehe Gebrauchsanleitungbzw. Etikett. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen EigenschaftenAggregatzustand: flüssigForm: flüssigFarbe: hellbraunGeruch: unspezifischGeruchsschwelle: Keine Daten verfügbarpH-Wert: Keine Daten verfügbarSchmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbarSiedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbarFlammpunkt: >101°CVerdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbarEntzündbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbarUntere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbarObere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbarDampfdruck: Keine Daten verfügbarRelative Dampfdichte : Keine Daten verfügbarDichte: 1.29 g/mlLöslichkeit in anderen Lösungsmitteln: Mischbarin WasserVerteilungskoeffizient: : Keine Daten verfügbarn-Octanol/WasserSelbstentzündungstemperaturKeine Daten verfügbarThermische Zersetzung : Keine Daten verfügbarViskosität, dynamisch : 15 - 25 mPa.s bei 20 °CViskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbarExplosive Eigenschaften : Nicht explosivOxidierende Eigenschaften : nicht brandfördernd (nicht oxidierend)9.2 Sonstige AngabenVersion 2 Seite 7 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013: Keine Daten verfügbarABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT10.1 Reaktivität10.2 Chemische StabilitätKeine Information verfügbar.Keine Information verfügbar.10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine bekannt.Eine gefährliche Polymerisation findet nicht statt.10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine Information verfügbar.10.5 Unverträgliche MaterialienKeine Information verfügbar.10.6 Gefährliche ZersetzungsprodukteBei Verbrennung oder thermischer Zersetzung entstehen toxische undreizende Dämpfe.ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute orale Toxizität : LD50 Ratte, > 2,000 mg/kgAkute inhalative Toxizität : LC50 Ratte, > 1.15 mg/l , 4 hAkute dermale Toxizität : LD50 Ratte, > 2,000 mg/kgÄtz-/Reizwirkung auf die Hautpoly(oxy-1,2-ethanediyl),alpha-sulfo-omega-[tris(1-phenylethyl)phenoxy]-, ammoniumsalt: nicht reizendSchwere Augenschädigung/-reizungpoly(oxy-1,2-ethanediyl), : nicht reizendalpha-sulfo-omega-[tris(1-phenylethyl)phenoxy]-, ammoniumsaltSensibilisierung der Atemwege/Haut: Meerschweinchen: Sensibilisierend für die HautDie toxikologischen Daten wurden von Produkten ähnlicher Zusammensetzungübernommen.Version 2 Seite 8 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013Keimzell-MutagenitätFluazinam : Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch.KarzinogenitätTeratogenitätFluazinam : Zeigte keine krebserzeugende Wirkung im Tierversuch.Fluazinam : Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.ReproduktionstoxizitätFluazinam : Tierversuche zeigten keine reproduktionstoxischen Effekte.Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter ExpositionFluazinam : In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen Wirkungenbeobachtet.ABSCHNITT 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN12.1 ToxizitätToxizität gegenüber FischenToxizität gegenüber wirbellosenWassertierenToxizität gegenüber Wasserpflanzen: LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle), 0.061 mg/l , 96 h: EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh), 0.119 mg/l , 48 h: EC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge), 0.534 mg/l , 96 h12.2 Persistenz und AbbaubarkeitStabilität im BodenFluazinam :Fluazinam ist nicht persistent im Boden.12.3 Bioakkumulationspotenzial12.4 Mobilität im BodenFluazinam : Fluazinam.bioakkumuliertFluazinam : Fluazinam ist unbeweglich im Boden.12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungFluazinam : Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierend, toxisch (PBT) angesehen.Stoff wird weder als sehr persistent noch als sehr bioakkumulativ (vPvB)angesehen.12.6 Andere schädliche WirkungenVersion 2 Seite 9 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013Keine bekannt.ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungProdukt : Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterialverunreinigen.Abfälle nicht in den Ausguss schütten.Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgungoder Verbrennung vorzuziehen.Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichenbehördlichen Vorschriften entsorgen.Verunreinigte Verpackungen: Leere Behälter nicht wieder verwenden.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungenbei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.1.) Verpackungen bis 50 L:Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sindan den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRAmit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt undOrt der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalenPresse oder im Internet unter www.pamira.de.2.) Beizmittel 50 L u. 200 LZur Entsorgung leerer Verpackungen Zusatzetikett auf diesem Behälterbeachten.3.) IBC 640 L und 1000 LRückgabe der leeren Container gemäß den Angaben auf dem Behälter(Euro-Ticket).Version 2 Seite 10 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013ABSCHNITT 14. ANGABEN ZUM TRANSPORTLandtransport (ADR/RID)14.1 UN-Nummer: UN 308214.2 OrdnungsgemäßeUMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (FLUAZINAM)UN-Versandbezeichnung:14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 914.5 Umweltgefahren :Tunnelbeschränkungscode:Umweltgefährdend(E)Seeschiffstransport(IMDG)14.1 UN-Nummer: UN 308214.2 OrdnungsgemäßeUN-Versandbezeichnung:ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.(FLUAZINAM)14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 914.5 Umweltgefahren : MeeresschadstoffLufttransport (IATA-DGR)14.1 UN-Nummer: UN 308214.2 OrdnungsgemäßeUN-Versandbezeichnung:ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.(FLUAZINAM)14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 914.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwenderkein(e,er)14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäßIBC-Codenicht anwendbarABSCHNITT 15. RECHTSVORSCHRIFTEN15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriftenfür den Stoff oder das Gemisch15.2 StoffsicherheitsbeurteilungEine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABENWeitere InformationVersion 2 Seite 11 von 12


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>SHIRLAN</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 08.04.2013 Druckdatum 08.04.2013Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze:R20Gesundheitsschädlich beim Einatmen.R38Reizt die Haut.R41Gefahr ernster Augenschäden.R43Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.R63Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.H315H317H318H332H361dH400H410H412Verursacht Hautreizungen.Kann allergische Hautreaktionen verursachen.Verursacht schwere Augenschäden.Gesundheitsschädlich bei Einatmen.Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.Sehr giftig für Wasserorganismen.Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Die Angaben in diesem <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissenzum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgangmit dem in diesem <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transportund Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitetwird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>,soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Materialübertragen werden.Abänderungen gegenüber der letzten Ausgabe werden am Rand hervorgehoben. Diese Version ersetztalle früheren Ausgaben.Produktenamen sind Warenzeichen oder registrierte Warenzeichen einer <strong>Syngenta</strong> Group Company.Version 2 Seite 12 von 12

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