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PDF: 416 KB - beim Landkreis Cuxhaven

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VNO Bestandsdarstellung 27<br />

� Lokaler Linienverkehr<br />

Lokaler Linienverkehr findet im Regelfall nur innerhalb einer Stadt oder Gemeinde statt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cuxhaven</strong> gibt es solche Verkehre in der Stadt <strong>Cuxhaven</strong> und in der Gemeinde<br />

Nordholz. Die Stadt Langen sowie die Ortschaften Schiffdorf und Spaden sind<br />

über VGB-Linien an den Stadtverkehr Bremerhaven angeschlossen.<br />

� Schulbezogener Linienverkehr<br />

Der schulbezogene Linienverkehr ist zwar grundsätzlich auch für jedermann zugänglich,<br />

aber in Linienkonzeption, Fahrplangestaltung und Betriebszeiten eng an die Bedürfnisse<br />

der Hauptnutzergruppe (Schüler/Schülerinnen) orientiert. Klassisches Merkmal ist die Bedienung<br />

nur an Schultagen.<br />

� Schülerbeförderung nach der Freistellungsverordnung (FVO)<br />

Diese Verkehre sind nicht an die Haltestellen der öffentlichen Linien gebunden und erfüllen<br />

folgende Aufgaben:<br />

� Ein Teil dieser bedarfsorientierten Verkehrsart ergänzt vorhandene Linien zu<br />

Zeiten, in denen diese kein ausreichendes Angebot vorhalten. Dies sind beispielsweise<br />

Fahrten zur 2. oder nach der 4., 6. oder 7. Schulstunde, Rückfahrten<br />

von Arbeitsgemeinschaften und Zubringerfahrten zu öffentlichen Linien.<br />

� Ein anderer Teil dieser Freistellungsverkehre deckt die vollständige Schülerbeförderung<br />

aus einzelnen Orten zu Grundschulen, Schulen für Lernbehinderte<br />

aber auch zu Schulen des Sek. I-Bereiches ab.<br />

(3) Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Cuxhaven</strong><br />

Für das Gebiet des Lk <strong>Cuxhaven</strong> sind sechs Teilnetze mit harmonisierten Genehmigungslaufzeiten<br />

festgeschrieben.<br />

Teilnetz Verkehrsraum Regionallinie<br />

1 Stadtverkehr <strong>Cuxhaven</strong><br />

2 Nordholz / Land Wursten / Langen 550<br />

3 Hadeln / Sietland 1836<br />

4 Am Dobrock / Hemmoor / Lamstedt 1839<br />

5 Bederkesa 525<br />

6 Beverstedt / Hagen / Loxstedt / Schiffdorf<br />

530, 531, 570, 575<br />

Tabelle 7: Teilnetze, Verkehrsachsen und Regionallinien<br />

Durch die Bildung von Linienbündeln sollen folgende Ziele erreicht werden:<br />

- Der Straßenpersonennahverkehr soll wirtschaftlich erbracht werden, wobei die Synergieeffekte<br />

zwischen den Linien durch einen übergreifenden Austausch von Fahrzeugen, Fahrern<br />

(linienübergreifender Einsatz), aber auch von Fahrgästen an den Verknüpfungspunkten<br />

ausgenutzt werden können/sollen.<br />

- Wirtschaftlich attraktive Linien werden mit ihren Zubringern zu einer gemeinsamen wirtschaftlichen<br />

Einheit verknüpft. Die ausgleichende Wirkung zwischen diesen Linien führt zu<br />

geringen Kosten für die öffentliche Hand.<br />

- Mit der Bildung von Linienbündeln werden die Wettbewerbschancen mittelständischer Anbieter<br />

bzw. ihrer Kooperationen erhöht, der Wettbewerb gefördert und damit eine Monopolisierung<br />

im Straßenpersonennahverkehr im <strong>Landkreis</strong> verhindert.<br />

Bei der Bildung von Linienbündeln sind als Randbedingungen u. a. zu beachten :<br />

- die Einzugsbereiche der jeweiligen zentralen Orte,<br />

- die Einzugsbereiche der einzelnen Schulen.

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