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Oktober/November 2012 - Lunzenau

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28. September <strong>2012</strong> LUNZENAUER NACHRICHTEN<br />

allem für Feuerbrand und Befall mit dem Nekrotischen Kirschfleckenvirus<br />

zu. Auskunft dazu gibt das Sächsische Landesamt für Umwelt,<br />

Landwirtschaft und Geologie, Referat Pflanzenschutz, Stübelallee 2,<br />

01307 Dresden, Tel.-Nr. 0351/4408324, Diagnoselabor in Dresden-<br />

Alttrachau 7, Tel.-Nr. 0351/853040.<br />

Unabhängig von obigen gesetzlichen Festlegungen wird darauf hingewiesen,<br />

dass jeder Bürger eigenverantwortlich prüfen muss, ob eine<br />

Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung<br />

vor dem Abbrennen offener Feuer besteht bzw. ob von dieser Stelle<br />

eine Erlaubnis gemäß der örtlichen Polizeiverordnung notwendig ist.<br />

Es ist besonders darauf zu achten, dass vorher angehäufte pflanzliche<br />

Abfälle zum Schutz der darin befindlichen Kleintiere vor dem Verbrennen<br />

unbedingt umzuschichten sind. Es darf nur naturbelassenes und<br />

unbehandeltes Holz verbrannt werden. Brandbeschleuniger sind<br />

verboten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Stadt- bzw.<br />

Gemeindeverwaltungen.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Im Auftrag der Forstbehörde beim Landratsamt Mittelsachsen wird<br />

informiert, dass bei offenem Feuer, welches bei Veranstaltungen oder<br />

zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle unterhalten wird, einen Mindestabstand<br />

von 100 Metern zum Wald einzuhalten ist. Damit soll ein<br />

ausreichender Schutz der Lebensgemeinschaft Wald gewährleistet<br />

werden. Dies geht aus § 15 des Sächsischen Waldgesetzes vom 10.<br />

April 1992 hervor. Lediglich bei baurechtlich zugelassenen Anlagen<br />

oder umfriedeten Privatgrundstücken, darf der Abstand bis auf 30<br />

Meter reduziert werden. Für Waldbesitzer gelten gesonderte Regelungen,<br />

welche bei der Forstbehörde beim Landratsamt Mittelsachsen<br />

sowie bei deren zuständigen Revierleitern zu erfragen sind.<br />

Bei noch offenen Fragen kann sich an das Landratsamt Mittelsachsen,<br />

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Referat 23.6 Abfallrecht<br />

und Bodenschutz gewandt werden:<br />

Tel.-Nr.: 03731/799 4027 oder 03731/799 4140<br />

BEKANNTMACHUNG der Landesdirektion Sachsen<br />

über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Gemarkungen Oberelsdorf und Steudten – vom 10. September <strong>2012</strong><br />

Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Staatliche<br />

Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Altwahnsdorf 12,<br />

01445 Radebeul für den Freistaat Sachsen, Anträge auf Erteilung von<br />

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des<br />

Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993<br />

(BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom<br />

17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist,<br />

gestellt hat.<br />

■ Die Anträge umfassen:<br />

– Az.: 32-3043/9/106<br />

die bestehende Grundwassermessstelle Oberelsdorf einschließlich<br />

Zuwegung in der Gemarkung Oberelsdorf – Flurstück 304/1,<br />

– Az.: 32-3043/9/107<br />

die bestehende Grundwassermessstelle Steudten einschließlich<br />

Zuwegung in der Gemarkung Steudten – Flurstücke 139/4 und<br />

139/5.<br />

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt<br />

<strong>Lunzenau</strong> (Gemarkung Oberelsdorf) und der Gemeinde Seelitz<br />

(Gemarkung Steudten) können die eingereichten Anträge sowie die<br />

beigefügten Unterlagen in der Zeit<br />

vom Montag, dem 8. <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong> bis Montag,<br />

dem 5. <strong>November</strong> <strong>2012</strong>,<br />

montags bis donnerstags zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr sowie<br />

zwischen 12:30 Uhr und 15:00 Uhr, freitags zwischen 08:30 Uhr und<br />

11:30 Uhr in der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41,<br />

09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen.<br />

Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist (§ 9<br />

Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />

– SachenR-DV).<br />

■ Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine<br />

beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. <strong>Oktober</strong> 1990<br />

bestehenden Energiefortleitungen einschließlich aller dazugehörigen<br />

Anlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung<br />

entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

dokumentiert nur den Stand vom 3. <strong>Oktober</strong> 1990. Alle danach eingetretenen<br />

Veränderungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und<br />

dem Grundstückseigentümer geklärt werden.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist,<br />

kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein<br />

Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die<br />

von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen<br />

richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen<br />

ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt,<br />

betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem<br />

Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, unter der<br />

vorbezeichneten Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben<br />

werden. Entsprechende Formulare liegen im Auslegungszimmer<br />

(Zimmer 159) bereit.<br />

Chemnitz, den 10. September <strong>2012</strong><br />

Landesdirektion Sachsen<br />

gez. Andrea Sippel<br />

Referentin Planfeststellung<br />

in Vertretung des Referatsleiters<br />

<strong>Lunzenau</strong> im Internet unter: www.lunzenau.de<br />

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