ORGANISATIONSREGLEMENT DER FINANZMARKTAUFSICHT ...
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Soweit dieser Aufgabenkatalog es zul‰sst, delegiert der AR die operative Gesch‰ftsf¸hrung<br />
an den PAR und an die GL. Die Einzelheiten der Zuteilung und der damit verbundenen<br />
Kompetenzen gehen aus dem als Anhang zu diesem Reglement beigef¸gten<br />
Funktionendiagramm hervor.<br />
Grunds‰tzlich haben alle AR-Mitglieder die gleichen Aufgaben und Kompetenzen.<br />
Dem PAR und dem Stellvertreter des Pr‰sidenten kˆnnen zus‰tzliche Funktionen und<br />
Kompetenzen zugewiesen werden.<br />
3. <strong>DER</strong> PRƒSIDENT DES AUFSICHTSRATES<br />
3.1 Die Wahl des Pr‰sidenten des Aufsichtsrates<br />
Gem‰ss dem Gesetz ¸ber die Steuerung und ‹berwachung von ˆffentlichen Unternehmen<br />
wird der PAR von der Regierung gew‰hlt.<br />
Dem PAR kˆnnen vom AR zus‰tzliche Aufgaben ¸bertragen werden zur Optimierung<br />
der Zusammenarbeit AR-GL und zur Unterst¸tzung der GL.<br />
3.2 Rechte des Pr‰sidenten des Aufsichtsrates<br />
Der PAR hat grunds‰tzlich dieselben Rechte wie jedes Mitglied des AR.<br />
Zus‰tzlich hat er Anrecht auf ein B¸ro in den FMA-R‰umlichkeiten. Dar¸ber hinaus hat<br />
er ein jederzeitiges Einsichtsrecht in alle Akten und Unterlagen sowie ein umfassendes<br />
Zutrittsrecht zu allen R‰umlichkeiten der Gesellschaft.<br />
3.3 Pflichten des Pr‰sidenten des Aufsichtsrates<br />
Der PAR hat eine Repr‰sentationspflicht und eine Pr‰senzpflicht. Dar¸ber hinaus hat<br />
er alle erforderlichen Weisungen gegen¸ber der GL zu erlassen, um die Beschl¸sse<br />
des AR durchzusetzen. An den AR-Sitzungen hat der PAR ¸ber den Stand der strategischen<br />
Projekte zu informieren.<br />
3.4 Aufgaben und Kompetenzen des Pr‰sidenten des Aufsichtsrates<br />
Aufgaben und Kompetenzen des PAR ergeben sich aus dem Funktionendiagramm,<br />
welches als Anhang diesem Reglement beigef¸gt ist.<br />
4. DIE GESCHƒFTSLEITUNG<br />
4.1 Zusammensetzung<br />
Die GL ist das oberste operative Gremium der FMA und verantwortlich f¸r die Umsetzung<br />
der Unternehmensstrategie.<br />
Der GL gehˆren alle operativen Funktionstr‰ger an, die dauernd massgebende Entscheidungen<br />
f¸r die Gesch‰ftsf¸hrung und Gesch‰ftsentwicklung f‰llen. Die GL besteht<br />
aus mindestens drei Mitgliedern.<br />
Der AR ernennt aus den GL-Mitgliedern den GL-Vorsitzenden (VGL), welcher die oberste<br />
operative Leitung der Gesellschaft verantwortet. Ihm kˆnnen gem‰ss Funktionendiagramm<br />
besondere Funktionen und Kompetenzen zugewiesen werden.<br />
Organisationsreglement der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein Seite 6/16