14.08.2012 Aufrufe

ORGANISATIONSREGLEMENT DER FINANZMARKTAUFSICHT ...

ORGANISATIONSREGLEMENT DER FINANZMARKTAUFSICHT ...

ORGANISATIONSREGLEMENT DER FINANZMARKTAUFSICHT ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Soweit dieser Aufgabenkatalog es zul‰sst, delegiert der AR die operative Gesch‰ftsf¸hrung<br />

an den PAR und an die GL. Die Einzelheiten der Zuteilung und der damit verbundenen<br />

Kompetenzen gehen aus dem als Anhang zu diesem Reglement beigef¸gten<br />

Funktionendiagramm hervor.<br />

Grunds‰tzlich haben alle AR-Mitglieder die gleichen Aufgaben und Kompetenzen.<br />

Dem PAR und dem Stellvertreter des Pr‰sidenten kˆnnen zus‰tzliche Funktionen und<br />

Kompetenzen zugewiesen werden.<br />

3. <strong>DER</strong> PRƒSIDENT DES AUFSICHTSRATES<br />

3.1 Die Wahl des Pr‰sidenten des Aufsichtsrates<br />

Gem‰ss dem Gesetz ¸ber die Steuerung und ‹berwachung von ˆffentlichen Unternehmen<br />

wird der PAR von der Regierung gew‰hlt.<br />

Dem PAR kˆnnen vom AR zus‰tzliche Aufgaben ¸bertragen werden zur Optimierung<br />

der Zusammenarbeit AR-GL und zur Unterst¸tzung der GL.<br />

3.2 Rechte des Pr‰sidenten des Aufsichtsrates<br />

Der PAR hat grunds‰tzlich dieselben Rechte wie jedes Mitglied des AR.<br />

Zus‰tzlich hat er Anrecht auf ein B¸ro in den FMA-R‰umlichkeiten. Dar¸ber hinaus hat<br />

er ein jederzeitiges Einsichtsrecht in alle Akten und Unterlagen sowie ein umfassendes<br />

Zutrittsrecht zu allen R‰umlichkeiten der Gesellschaft.<br />

3.3 Pflichten des Pr‰sidenten des Aufsichtsrates<br />

Der PAR hat eine Repr‰sentationspflicht und eine Pr‰senzpflicht. Dar¸ber hinaus hat<br />

er alle erforderlichen Weisungen gegen¸ber der GL zu erlassen, um die Beschl¸sse<br />

des AR durchzusetzen. An den AR-Sitzungen hat der PAR ¸ber den Stand der strategischen<br />

Projekte zu informieren.<br />

3.4 Aufgaben und Kompetenzen des Pr‰sidenten des Aufsichtsrates<br />

Aufgaben und Kompetenzen des PAR ergeben sich aus dem Funktionendiagramm,<br />

welches als Anhang diesem Reglement beigef¸gt ist.<br />

4. DIE GESCHƒFTSLEITUNG<br />

4.1 Zusammensetzung<br />

Die GL ist das oberste operative Gremium der FMA und verantwortlich f¸r die Umsetzung<br />

der Unternehmensstrategie.<br />

Der GL gehˆren alle operativen Funktionstr‰ger an, die dauernd massgebende Entscheidungen<br />

f¸r die Gesch‰ftsf¸hrung und Gesch‰ftsentwicklung f‰llen. Die GL besteht<br />

aus mindestens drei Mitgliedern.<br />

Der AR ernennt aus den GL-Mitgliedern den GL-Vorsitzenden (VGL), welcher die oberste<br />

operative Leitung der Gesellschaft verantwortet. Ihm kˆnnen gem‰ss Funktionendiagramm<br />

besondere Funktionen und Kompetenzen zugewiesen werden.<br />

Organisationsreglement der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein Seite 6/16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!