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kammerrundschreiben - Rechtsanwaltskammer Mecklenburg ...

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II.<br />

Bericht über die Kammerversammlung<br />

Die diesjährige Mitgliederversammlung wurde am 20.06.2012 im Hotel Intercity in Stralsund fortgesetzt und durchgeführt.<br />

In der Beschlussfassung über die Tagesordnung wurden die von Herrn Kollegen Dr. Ilgner beantragten Punkte zu<br />

5a. und 5c. durch mehrheitlichen Beschluss in die Tagesordnung aufgenommen.<br />

Nach Eintritt in die Tagesordnung und Diskussion wurden seine Anträge auch inhaltlich mehrheitlich angenommen.<br />

Im Anschluss berichteten zunächst der Präsident und sodann Rechtsanwalt Nicolai, Neustrelitz, über die vom Justizministerium<br />

beabsichtigte Gerichtsstrukturreform. Rechtsanwalt Nicolai appellierte auch an die Kolleginnen und<br />

Kollegen in den größeren Städten Rostock, Schwerin und Stralsund, die von der Schließung von Amtsgerichten in<br />

der Fläche nicht betroffen sind, diese Reform kritisch zu begleiten und sich gegen eine Schließung von Gerichten<br />

auszusprechen. Er verwies auf ein von ihm erstelltes Arbeitspapier „persönliche Gedanken“ zur Gerichtsstrukturreform.<br />

Er stellt dies allen interessierten Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung; es kann über die Geschäftsstelle<br />

der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> abgefordert werden.<br />

Herr Kollege Richter, Vorstandsmitglied aus Bergen, berichtete über den Referentenentwurf des Bundesministeriums<br />

der Justiz für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts. Es sieht weitgehende<br />

Einschnitte vor, die sich insbesondere hierzulande für die ratsuchenden Bürger belastend auswirken dürften.<br />

Zum Tagesordnungspunkt der Änderung der Geschäftsordnung wurde mehrheitlich gegenüber dem Änderungsvorschlag<br />

von Herrn Rechtsanwalt Glas und dem Verein der Rechtsanwälte bei dem OLG Rostock der Änderungsvorschlag<br />

des Vorstandes angenommen.<br />

Damit wird der Vorstand künftig aus 11 Mitgliedern - drei aus den Landgerichtsbezirken Rostock, Schwerin und<br />

Stralsund und zwei aus dem Landgerichtsbezirk Neubrandenburg - bestehen. Die geänderte Geschäftsordnung wird<br />

mit dem Kammerrundschreiben im Dezember 2012 veröffentlicht und tritt zum 01.01.2013 in Kraft.<br />

Nach dem Bericht des Schatzmeisters zum Haushalt 2011, der Begründung des Haushaltsvoranschlages 2012 und<br />

dem Bericht der Rechnungsprüfer wurde der Haushalt 2011 genehmigt, dem Vorstand Entlastung erteilt und der<br />

Haushaltsvoranschlag 2012 beschlossen. Die Rechnungsprüfer, die Herren Kollegen Heuer, Dr. Niederste-<br />

Frielinghaus und Burwitz wurden wiedergewählt.<br />

In der anschließenden Nachwahl zum Vorstand wurden gewählt:<br />

Rechtsanwalt Christian Doose-Bruns, Rostock (bis 2015)<br />

Rechtanwalt Fabian Rüsch, Rostock (bis 2013)<br />

Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, Herrn Rechtsanwalt Glas und Herrn Rechtsanwalt Dr. Kantner, war<br />

bereits in der Sitzung vom 18.04.2012 der Dank für ihre langjährige Vorstandstätigkeit ausgesprochen worden.<br />

III.<br />

Verschiedenes<br />

1. Stellungnahme zum Prozesskosten- und Beratungshilferecht<br />

BRAK und DAV haben zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Änderung des<br />

Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.<br />

DAV und BRAK stehen dem grundsätzlichen Anliegen des Referentenentwurfs, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe<br />

sowie die Beratungshilfe effizienter zu gestalten und dem Anliegen der Länder, die Ausgaben für Prozesskosten-<br />

und Beratungshilfe auf Einsparmöglichkeiten zu untersuchen, zwar grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.<br />

Einsparpotentiale dürfen jedoch nicht zu Lasten des rechtsuchenden bedürftigen Bürgers gehen. Der Gesetzentwurf<br />

weist richtig darauf hin, dass der Zugang zum Recht für alle Bürger unabhängig von Vermögen und Einkommen<br />

nicht beeinträchtigt werden darf.<br />

R E C H T S A N W A L T S K A M M E R M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N 4

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