24.11.2012 Aufrufe

Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Rhein-Lahn ... - Rhein-Lahn-Info

Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Rhein-Lahn ... - Rhein-Lahn-Info

Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Rhein-Lahn ... - Rhein-Lahn-Info

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eine Eingewöhnungsphase wird für eine gute Tagesmutter selbstverständlich sein. Sie<br />

erhalten einen ausführlich besprochenen Vertrag, welcher beiderlei Interessen<br />

berücksichtigt.<br />

Mein Kind ist über drei – kann es dann noch in die Kindertagespflege?<br />

Ab einem Alter von 3 Jahren sind Kindertagesstätten, bei Schulkindern Ganztagsschulen<br />

oder Horteinrichtungen vorrangig vor der Kindertagespflege. Ausnahmen sind auf Antrag<br />

unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen möglich.<br />

In Ferien und Schließzeiten der Einrichtungen kann auf Antrag der Eltern eine<br />

Kindertagespflege eingerichtet werden.<br />

Kindertagesstätte/Schule und Kindertagespflege zusammen – geht das<br />

überhaupt?<br />

Viele berufstätige Eltern haben Arbeitszeiten, die nicht mit den gängigen<br />

Betreuungszeiten der Kindertagesstätten übereinst<strong>im</strong>men. In diesen Fällen oder wo für<br />

ein Schulkind die Hortbetreuung oder Ganztagsschule nicht ausreicht, kann ergänzend<br />

auf Antrag der Eltern die Kindertagespflege in Anspruch genommen werden.<br />

Gibt es auch die Möglichkeit der Betreuung <strong>im</strong> elterlichen Haushalt?<br />

Die Betreuung der Kinder <strong>im</strong> Haushalt der Eltern wird in der Regel durch Kinderfrauen<br />

durchgeführt. Diese sind genauso qualifiziert und überprüft, wie<br />

Kindertagespflegepersonen.<br />

Und wie bezahlen?<br />

Ihr Kreisjugendamt Bad Ems übern<strong>im</strong>mt für Sie auf Antrag die Kosten in Höhe von<br />

3,80 Euro die Stunde pro Kind für die Betreuung durch eine qualifizierte<br />

Kindertagespflegeperson. Für Nacht- und Wochenendzeiten gelten gesonderte<br />

Pauschalen. Für die so genannte Kinderfrau erstatten wir ein Entgelt von 3,40 €<br />

die Stunde pro Kind.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!