Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Rhein-Lahn ... - Rhein-Lahn-Info
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Eine Eingewöhnungsphase wird für eine gute Tagesmutter selbstverständlich sein. Sie<br />
erhalten einen ausführlich besprochenen Vertrag, welcher beiderlei Interessen<br />
berücksichtigt.<br />
Mein Kind ist über drei – kann es dann noch in die Kindertagespflege?<br />
Ab einem Alter von 3 Jahren sind Kindertagesstätten, bei Schulkindern Ganztagsschulen<br />
oder Horteinrichtungen vorrangig vor der Kindertagespflege. Ausnahmen sind auf Antrag<br />
unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen möglich.<br />
In Ferien und Schließzeiten der Einrichtungen kann auf Antrag der Eltern eine<br />
Kindertagespflege eingerichtet werden.<br />
Kindertagesstätte/Schule und Kindertagespflege zusammen – geht das<br />
überhaupt?<br />
Viele berufstätige Eltern haben Arbeitszeiten, die nicht mit den gängigen<br />
Betreuungszeiten der Kindertagesstätten übereinst<strong>im</strong>men. In diesen Fällen oder wo für<br />
ein Schulkind die Hortbetreuung oder Ganztagsschule nicht ausreicht, kann ergänzend<br />
auf Antrag der Eltern die Kindertagespflege in Anspruch genommen werden.<br />
Gibt es auch die Möglichkeit der Betreuung <strong>im</strong> elterlichen Haushalt?<br />
Die Betreuung der Kinder <strong>im</strong> Haushalt der Eltern wird in der Regel durch Kinderfrauen<br />
durchgeführt. Diese sind genauso qualifiziert und überprüft, wie<br />
Kindertagespflegepersonen.<br />
Und wie bezahlen?<br />
Ihr Kreisjugendamt Bad Ems übern<strong>im</strong>mt für Sie auf Antrag die Kosten in Höhe von<br />
3,80 Euro die Stunde pro Kind für die Betreuung durch eine qualifizierte<br />
Kindertagespflegeperson. Für Nacht- und Wochenendzeiten gelten gesonderte<br />
Pauschalen. Für die so genannte Kinderfrau erstatten wir ein Entgelt von 3,40 €<br />
die Stunde pro Kind.<br />
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