Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Rhein-Lahn ... - Rhein-Lahn-Info
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K i n d e r b e t r e u u n g s k o s t e n b e i T e i l n a h m e a n<br />
B i l d u n g s m a ß n a h m e n<br />
Voraussetzungen<br />
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des<br />
Arbeitnehmers können unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen übernommen werden.<br />
Leistungen werden nur dann bewilligt, wenn Sie sich vor Beginn der Teilnahme durch<br />
die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter beraten lassen, und der Teilnahme<br />
zugest<strong>im</strong>mt wurde. Sie erhalten dann einen Bildungsgutschein für das erforderliche<br />
Bildungsziel. Diesen können Sie bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einreichen.<br />
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme und der Träger für die Förderung zugelassen<br />
sind.<br />
Den Gutschein und Ihren Fragebogen zur Förderung der Teilnahme müssen Sie vor<br />
Beginn der Teilnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. be<strong>im</strong> Jobcenter einreichen.<br />
Suchen Sie also <strong>im</strong> eigenen Interesse rechtzeitig die Agentur für Arbeit bzw. das<br />
Jobcenter auf. Das gilt auch, wenn Sie eine Maßnahme oder einen Teil einer<br />
Maßnahme wiederholen wollen.<br />
Weitere Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, weil Sie<br />
- arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind und in absehbarer<br />
Zeit ohne diese Bildungsmaßnahme aller Voraussicht nach keinen Arbeitsplatz<br />
finden oder<br />
- weil bei Ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der<br />
Weiterbildung anerkannt ist.<br />
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