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Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Rhein-Lahn ... - Rhein-Lahn-Info

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B e g r i f f s e r l ä u t e r u n g e n<br />

Kindertagesstätten und Kindertagespflege<br />

Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Fremdversorgung von Kindern besteht gemäß der<br />

jeweils aktuellen Gesetzeslage. <strong>Info</strong>rmationen hierzu können unter www.mifkjf.rlp.de<br />

eingesehen, oder bei Ihrem zuständigen Jugendamt erfragt werden.<br />

Unter dem Begriff der Kindertagesstätte versteht man die institutionelle Betreuung von<br />

Kindern von 0 Jahren bis zum Eintritt in die Schule. Darüber hinaus bieten einige<br />

Einrichtungen die Betreuung der Schulkinder bis zur Vollendung der Grundschule an.<br />

Die Kindertagespflege meint die flexible Betreuung von Kindern von 0-3 Jahren.<br />

Weiterhin ist die Betreuung bis zum 14. Lebensjahr unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />

möglich (Siehe dazu die Erläuterungen auf Seite 8).<br />

Zur Erläuterung der Aufzählung unter „Betreuungsangebot“ der einzelnen<br />

Kindertagesstätten <strong>im</strong> Folgen ist zu sagen, dass U3 ein feststehender Begriff ist und die<br />

Betreuung der Kinder unter 3 Jahren <strong>im</strong>pliziert.<br />

Es empfiehlt sich die Betreuungszeiten und die besonderen Angebote bei den jeweiligen<br />

Institutionen zu erfragen.<br />

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