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<strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong>-Ein Weg zur Mitarbeiterbindung und -motivationEin Leitfaden für Betriebsinhaber und ihre MitarbeiterHwk-Beraterteam - Ihre Partner bei der Beratung zur Einführung von<strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligungen</strong><strong>Handwerk</strong>skammer TrierLoebstraße 18, 54292 TrierTel. 06 51/207-171Fax 06 51/207-215Internet: www.hwk-trier.deeMail: berater@hwk-trier.de___________________________________________________________________Dieses Projekt wird aus Mitteln derEUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEuropäischer Sozialfondssowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert


InhaltsverzeichnisSeite1. Was ist Mitarbeiterkapitalbeteiligung? 32. Verbreitung und Akzeptanz der betrieblichenMitarbeiterkapitalbeteiligung 33. Vorteile und Risiken einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung 63.1 Vorteile für Arbeitgeber 63.2 Vorteile für Arbeitnehmer 73.3 Empirische Befunde bezüglich der Vorteilhaftigkeit 73.4 Risiken der Mitarbeiterkapitalbeteiligung 84. In welchen Situationen sollte eine Mitarbeiterkapitalbeteiligungerwogen werden? 94.1 Mittelständische Unternehmen 94.2 Restriktive Kreditvergabe 94.3 Rating/Basel II 94.4 Nachfolgephase 104.5 Gründungsphase 104.6 Neuanfang nach Insolvenz 115. Die Formen der <strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligungen</strong> und ihreEignung für das <strong>Handwerk</strong> 115.1 GmbH-Anteile 115.2 Belegschaftsaktien 135.3 Stille/Indirekte Beteiligungen 135.4 Genussscheine 165.5 Mitarbeiterdarlehen 176. Auswirkungen der Beteiligungsformen auf die Kapitalstruktur 187. Wie werden die Mittel für die Mitarbeiterkapitalbeteiligungaufgebracht? 207.1 Eigenleistungen der Mitarbeiter 207.2 Leistungen des Unternehmens 218. Staatliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung 228.1 Das 5. Vermögensbildungsgesetz 228.2 § 19a EStG 238.3 Kombinationen der gesetzlichten Förderungsmöglichkeiten 249. Praxisbeispiele von <strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligungen</strong> 2610. Literaturverzeichnis 32- 2 -


1. Was ist Mitarbeiterkapitalbeteiligung?Mitarbeiterbeteiligung ist die freiwillige vertragliche, dauerhafte Beteiligung derMitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Durch die Beteiligungwerden die Mitarbeiter zu Kapitalgebern. Die beteiligten Mitarbeiter partizipieren,abhängig von der Beteiligungsform und den Vertragsverhältnissen, amUnternehmenserfolg oder erhalten eine Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals.Ebenfalls in Abhängigkeit vom Vertragsverhältnis gewährt dieMitarbeiterkapitalbeteiligung Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte.2. Verbreitung und Akzeptanz der betrieblichen Mitarbeiter-BeteiligungDie Akzeptanz der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat in den letzten Jahren stetigzugenommen. Ein Überblick über die aktuelle Lage verdeutlicht dies:3.000 Betriebe praktizieren Mitarbeiterkapitalbeteiligung <strong>im</strong> Jahre 2001. Dies ist mehrals eine Verdoppelung seit dem Jahre 1987 und eine Steigerung um 36% seit 1995.Abb. 1: Zahl der Beteiligungsunternehmen3500300025002000150010005000300022001364770980J76 J83 J87 J95 J01Bei der Zahl der beteiligten Mitarbeiter ist ebenso ein stetig aufwärtsgerichteter Trendzu erkennen. 2,4 Mio. Mitarbeiter waren <strong>im</strong> Jahre 2001 am Kapital ihres Arbeitgebersbeteiligt. Dies bedeutet eine Steigerung von 41% seit 1995 und mehr als eineVerdoppelung seit 1987.Abb. 2: Zahl der beteiligten Mitarbeiter (in Tausend)300025002000150010005000240017001100J87 J95 J01- 3 -


Bei Betrachtung der einzelnen Kapitalformen (Tab. 1) kann festgestellt werden, dassalle Beteiligungsarten <strong>mit</strong> Ausnahme der Belegschaftsaktie in den letzten drei JahrenKapitalzuflüsse verzeichneten. Aufgrund der <strong>im</strong> März 2000 einsetzendenBörsenschwäche musste die Beteiligungsform der Belegschaftsaktie einenKapitalverlust von 1,7 Mrd. € auf 10,3 Mrd. € innerhalb des Zeitraumes 1.1.1999 –1.1.2002 hinnehmen, trotz einer Steigerung der beteiligenden Unternehmen von 400auf 500. Dennoch ist die herausragende Stellung der Belegschaftsaktie innerhalb derAnzahl der beteiligten Mitarbeiter (1,9 Millionen) und dem Beteiligungskapital (10,3Mrd. €) unantastbar.Tab. 1: Empirische Daten zur KapitalbeteiligungBeteiligungsform Unternehmen Mitarbeiter Kapitalabsolut % absolut % In Mio. € %Darlehen 550 18,3 (18,5) 100.000 4,2 (3,4) 420 3,5 (3,2)Stille Beteiligung 800 26,7 (24,1) 200.000 8,3 (8,7) 240 2,0 (1,4)Indirekte400 13,3 (14,4) 80.000 3,3 (3,5) 190 1,6 (1,4)BeteiligungGenussrecht 300 10,0 (11,1) 100.000 4,2 (4,3) 780 6,5 (6,0)Belegschaftsaktie 500 16,7 (14,8) 1.900.000 79,2 (78,3) 10.300 86 (87,6)Genossenschaft 300 10,0 (11,1) 15.000 0,6 (0,7) 25 0,2 (0,2)GmbH-Beteiligung 150 5,0 (5,6) 5.000 0,2 (0,2) 28 0,2 (0,2)Gesamt 3.000 100,0 2.400.000 100,0 11.987 100,0Quelle: AGP/GIZ, Stand: 1.1.2002 Werte in Klammern aus 1.1.1999Teilt man bei den einzelnen Beteiligungsformen das Mitarbeiter-Kapital durch diebeteiligten Mitarbeiter erhält man den Beteiligungsanteil pro Kopf undBeteiligungsform.Besonders kapitalintensiv sind dabei die Beteiligungsformen der Genussrechte, derGmbH-Beteiligungen und der Belegschaftsaktie <strong>mit</strong> einem Umfang vondurchschnittlich 7.800, 5.800 und 5.421 € pro Kapitalgeber. Arbeitnehmer, die ihremArbeitgeber ein Darlehen gewähren, tun dies <strong>mit</strong> einem Umfang von durchschnittlich4.200 € pro Leihgabe. Weniger kapitalintensiv sind hingegen die Beteiligungsformender stillen (1.200 €) und indirekten Beteiligung (2.375 €).- 4 -


Abb. 3: Beteiligungskapital pro Kopf in EuroStille Beteiligung1200Indirekte Beteiligung2375Darlehen4200BelegschaftsaktieGmbH-Beteiligung54215600Genussrecht78000 2000 4000 6000 8000 10000Quelle: Eigene BerechnungDeutschland <strong>im</strong> internationalem Vergleich noch rückständigTrotz des stetig wachsenden Interesses an den Formen der <strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligungen</strong>ist Deutschland <strong>im</strong> Vergleich zum Ausland noch weit zurück.Während beispielsweise in Frankreich 43 % und in Großbritannien 24 % allerabhängig Beschäftigten an ihrem Unternehmen beteiligt sind, liegt diese Zahl inDeutschland bei nur 5%.Abb. 4: Anteil der an Mitarbeiterbeteiligungsprogrammenteilnehmenden Arbeitnehmer in Europa und den USAFrankreich43%Großbritannien24%USA16,50%Niederlande12%Deutschland5%0% 10% 20% 30% 40% 50%Quelle: EU-Kommission, Mc Kinsey, AGP, OECDFür das schlechte Abschneiden Deutschlands <strong>im</strong> internationalen Vergleich sindunterschiedliche Rahmenbedingungen verantwortlich. Mitarbeiterbeteiligungsmodellewerden in anderen Ländern oft stärker durch Steuererleichterungen gefördert als inDeutschland. Teilweise gibt es sogar gesetzliche Zwänge zur Mitarbeiterbeteiligung.- 5 -


Beispielsweise besteht in Frankreich ab einer best<strong>im</strong>mten Unternehmensgröße dieVerpflichtung zur Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung.3. Vorteile und Risiken einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung3.1 Vorteile für den Arbeitgeber• Verbesserung der Eigenkapitalbasis und LiquiditätDem Unternehmen steht für notwendige Investitionen mehr Kapital zurVerfügung, wenn z.B. ein Teil des Lohnes nicht bar ausgezahlt wird,sondern <strong>im</strong> Betrieb verbleibt. Die Kosten dieses Mitarbeiterkapitals sindzudem in der Regel niedriger als teure Fremdfinanzierung, wie bspw. derbei der Lohnauszahlung etwaig beanspruchte Kontokorrentkredit. Zudembieten einige Formen der Mitarbeiterkapitalbeteilung die Möglichkeit dieEigenkapitalquote zu erhöhen.• Erhöhung der ProduktivitätSind die Mitarbeiter am Betriebsvermögen beteiligt, sind sie – je nachBeteiligungsform – mehr oder weniger Miteigentümer. Eigentum stärkt dasVerantwortungsbewusstsein, es erhöht die Motivation undLeistungsbereitschaft und führt insgesamt zu mehr <strong>unternehmer</strong>ischenDenken, Kreativität, Kosten- und Qualitätsbewusstsein.• Zusätzliche Möglichkeiten der Mitarbeitergewinnung und –bindungEine Mitarbeiterkapitalbeteiligung trägt zu einem „Wir-Gefühl“, zurbetrieblichen Partnerschaft bei. Dies schafft zusätzliche Möglichkeiten derMitarbeitergewinnung und –bindung und kann zu einer Abnahmeungewollter Fluktuation führen.Tab. 2: Die Ziele zur betrieblichen VermögensbeteiligungZielsetzung Zielinhalt Rang ProzentMotivation Produktivität, Arbeitsleistung, Identifikation, 1 24,8Interesse und EinsatzFinanzierung Erhöhung des Eigenkapitals, zusätzliche 2 15,3LiquiditätPersonalpolitik z.B. zusätzliche Altersversorgung 3 15,0Partnerschaft Abbau der Konfrontation zwischen Kapital 4 12,1und Arbeit, verstärkte Mitverantwortung,Mitsprache, Eigentümer-Mentalität,Betriebskl<strong>im</strong>a, Teilnahme am ErfolgMitarbeiterpotential Reduzierung der Fluktuation, Betriebstreue,Fehlzeitenverringerung7 10,8- 6 -


3.2 Vorteile für Arbeitnehmer:• Erschließung einer zusätzlichen EinkommensquelleDie Mitarbeiter erhalten neben dem Lohn zusätzlich Einkommen ausKapitalbesitz.• Zusätzliche Möglichkeit der privaten AltersvorsorgeDie Kapitalbeteiligung können die Mitarbeiter für ihre private Altersvorsorgenutzen. Die Stärkung der Eigenvorsorge für das Alter ist künftig wegen deraufgrund demographischer Effekte absehbaren Senkung desLeistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung unabdingbar.• Erhöhung der ArbeitszufriedenheitDie Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter steigt, wenn sie als Miteigentümerinfolge besserer Informationen und mehr Wirkung an deninnerbetrieblichen Entscheidungsprozessen erkennen, dass sie <strong>mit</strong> ihrereigenen Leistung den Erfolg der Unternehmung und da<strong>mit</strong> ihr eigenesEinkommen beeinflussen können.• Erhöhung der ArbeitssicherheitVerbesserte Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes, mehr Produktivität undLiquidität bedeuten auch mehr Arbeitsplatzsicherheit.3.3 Empirische Befunde bezüglich der VorteilhaftigkeitIn Westdeutschland haben Beteiligungsbetriebe hochgerechnet <strong>im</strong> Durchschnitt <strong>mit</strong>57 Mitarbeitern fast viermal so viele Beschäftigte wie Betriebe ohne Erfolgs- oderKapitalbeteiligung. Insbesondere ist festzustellen, dass Beteiligungsbetriebe ein ca.30-prozentig höheres Innovationspotential innerhalb der Produkt- und Prozessebeneaufweisen. Diese Tendenz trifft auch auf die Personalstruktur zu. Betriebe <strong>mit</strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligung haben ein höheres Qualifikationsniveau.- 7 -


Tab. 3: Strukturelle Unterschiede von Beteiligungs- vs.Nichtbeteiligungsbetrieben in Deutschland <strong>im</strong> Jahre 1998Mit MB Ohne MBAnteile (in %)Prozessinnovationen 58 28Produktinnovationen 47 20Ausbildung 49 29MittelwerteBetriebsgröße 57 15Qualifizierungsanteil 0,58 0,46Weiterhin ist der Tabelle 3 zu entnehmen, dass <strong>mit</strong>arbeiterbeteiligte Unternehmenmehr ausbilden. Bei Betrachtung dieser Ergebnisse ist von einer positiven Wirkungder Beteiligungsformen auszugehen. Ebenso gehen die recherchierten Studien überdie Wirkung der Mitarbeiterkapitalbeteilung von einer Produktivitätserhöhung von2,7 – 8% aus (Tab. 4).Tab. 4: Produktivität: Ausgewählte Studien zur Produktivitätswirkung vonMitarbeiterbeteiligungAutor der Datum ErgebnisseStudieHübler 1993 Produktivität von Höhe der Beteiligung positivbeeinflusst.Wadhwani/Wall 1990 MB erhöht die Produktivität um 2,7%Cable/Wilson 1989 Produktivitätsunterschiede von MB- und Nicht-MB-Firmen von 3 bis 8%.Kruse 1993 2,8-3,5% höher Produktivität bei MB <strong>im</strong> VerarbeitendenGewerbe, 2,5-4% <strong>im</strong> Nichtverarbeitenden GewerbeVerringerung des Krankenstandes:Eine Analyse der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) und derGesamthochschule Kassel ergab, dass der Krankenstand in Beteiligungsfirmen <strong>mit</strong>4,65 % unter dem allgemeinen Durchschnittswert von 5,5 % liegt. Wer sein Geld inder Firma angelegt hat, ist schlicht daran interessiert, <strong>mit</strong> vereinten Kräftenvoranzukommen.3.4 Risiken der MitarbeiterkapitalbeteiligungNeben den positiven Effekten sollten die Befürchtungen der Arbeitgeber- undArbeitnehmerseite nicht unerwähnt bleiben.- 8 -


Tab. 5: Risiken der MitarbeiterkapitalbeteiligungBefürchtungen des Arbeitgebers Befürchtungen des ArbeitnehmersOffenlegung der ErtragslageAusfall oder Reduzierung derGewinnbeteiligungOffenlegung der Gehälter derKursverluste bei entsprechenderGeschäftsführung je nach Wahl der BeteiligungsformBeteiligungsformVeränderung der gesellschaftlichenVerhältnisse bei AG und GmbHEinschränkung desEntscheidungsspielraumes derGeschäftsführung je nach BeteiligungsformGleichzeitiger Verlust derKapitalbeteiligung und desArbeitsplatzes bei Konkurs, doppeltesRisiko4. In welchen Situationen sollte eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung erwogenwerden?4.1 Mittelständische UnternehmenIn <strong>Handwerk</strong>sunternehmen und <strong>mit</strong>telständischen Betrieben ist dieMitarbeiterkapitalbeteiligung <strong>im</strong> Vergleich zu Großunternehmen noch wenigverbreitet. (Siehe Kapitel 3) Aber gerade kleinere und <strong>mit</strong>tlere Betriebe <strong>mit</strong> gutenEntwicklungschancen stoßen häufig wegen ungenügender Kapitalausstattung anExpansionsgrenzen. Deswegen können sie auch <strong>mit</strong> den Großunternehmen <strong>im</strong>Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter nicht <strong>mit</strong>halten. Hier bietet dieMitarbeiterkapitalbeteiligung eine Chance das Kapital aufzustocken und dieMitarbeiter an das Unternehmen zu binden.4.2 Restriktive Kreditvergabe der BankenDie Kreditvergabe der Banken ist in letzter Zeit deutlich restriktiver geworden. NachBerechnungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau <strong>im</strong> Oktober 2002 gab es binnenJahresfrist sieben Prozent weniger neue Firmendarlehen. Bis Ende 2002 sollen eszehn Prozent werden. Insbesondere bei den privaten Instituten ist der Rückgang <strong>mit</strong>16 Prozent frappierend. Die kleinen und <strong>mit</strong>tleren Unternehmen sollten sich demnachan Alternativen zum Bankkredit gewöhnen. Neben den Quellen der öffentlichenFörderkredite, dem Weiterverkauf von offenen Kundenrechnungen (Factoring) unddem Leasing von Maschinen bietet die Mitarbeiterkapitalbeteiligung eine teilseigenkapitalfördernde Alternative zum Bankkredit.4.3 Rating/Basel IIDie internationale Bankenaufsicht in Basel hat beschlossen, dass ab 2006 für alleKredite Bonitätsbeurteilungen durchgeführt werden müssen. Dieser Beschluss ist füralle Banken weltweit verbindlich. Experten sind der Ansicht, dass schwacheUnternehmen eine Kreditverteuerung bis hin zu Kreditablehnung hinnehmen- 9 -


müssen. Wirtschaftlich gesunde Unternehmen sollen dagegen deutlich bessereKonditionen angeboten bekommen. Als ein wesentlicher Maßstab für diewirtschaftliche Stabilität gilt die Eigenkapitalquote (Eigenkapital zum Gesamtkapitalder Bilanz).Doch gerade die für das <strong>Handwerk</strong> typischen kleineren Betriebe in Deutschland,weisen <strong>im</strong> europäischen Vergleich eine äußerst niedrige Eigenkapitalquote aus.Tab. 6: Eigenkapitalquoten <strong>im</strong> internationalem VergleichGröße nach Österreich Belgien Frankreich Deutschland Italien Portugal SpanienUmsatzKleiner 7 Mio. € 13 % 40 % 34 % 14 % 26 % 31 % 42 %7 bis 40. Mio. € 27 % 38 % 35 % 22 % 25 % 40 % 43 %Größer 40 Mio€31 % 39 % 35 % 31 % 28 % 51 % 37 %Alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum Bankkredit wie etwa eineMitarbeiterkapitalbeteiligung, die das Eigenkapital erhöht, sind sichtbar von Nöten,wenn man den Eigenkapitalanteil in Hinblick auf Basel II erhöhen will. Wie sich dieeinzelnen Formen auf die Kapitalstruktur auswirken wird in Kapitel 6 erörtert.4.4 Nachfolgeregelung/BetriebsübergabeDas Nachfolgeproblem ist <strong>im</strong> Zeitraum von 1999 bis 2004 für etwa 20.000 rheinlandpfälzischeUnternehmen relevant. Bei den familiengeführten Unternehmen ist dieLage noch dramatischer: Im Zeitraum von 1998 bis 2007 werden etwa 44% allerrheinland-pfälzischen Familienbetriebe eine Nachfolgeregelung treffen. Da<strong>mit</strong> steheninsgesamt 250.000 Beschäftigte vor einer unsichern Arbeitsplatzsituation oder garvor dem Verlust ihrer Arbeit und die Alteigentümer vor verlustreichenGeschäftsaufgaben oder unrentablen Geschäftsübergaben. EineMitarbeiterkapitalbeteiligung zur Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine guteMöglichkeit Fachwissen, Erfahrung und Organisationsstrukturen <strong>im</strong> Unternehmen zuhalten. Wert und Zeitpunkt der Betriebsnachfolge können gerade bei einerBeteiligung des Mitarbeiters gut best<strong>im</strong>mt sowie steuerliche Möglichkeiten undstaatliche Förderung opt<strong>im</strong>al genutzt werden. Eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung zurNachfolgeregelung ist langfristig zu planen. Erste Schritte sollten bereits <strong>im</strong> Alter von45-50 Jahren vom Betriebsinhaber erfolgen.4.5 GründungsphaseGerade neu gegründete Unternehmen müssen sich <strong>mit</strong> ihren Produkten zumeistgegen etablierte Unternehmen durchsetzen. Dabei erfordert der Markteintritt nebeninnovativen Ideen auch ausreichend Kapital und qualifizierte Mitarbeiter. Mittels einerMitarbeiterkapitalbeteiligung können Anreize zur Kapital- und Mitarbeitergewinnunggeschaffen werden. Gerade bei jungen aufstrebenden Unternehmen können die- 10 -


<strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligungen</strong> hohe Wertsteigerungen erfahren. Jedoch sind dieBeteiligungen aufgrund des ungewissen Unternehmenserfolges aber auch sehrrisikoreich.4.6 Neuanfang nach InsolvenzGeht ein Betrieb in Konkurs, können Mitarbeiter versuchen, vom Konkursverwalterden Betrieb nach der Insolvenz zu kaufen, um ihn <strong>im</strong> Rahmen einerMitarbeiterkapitalbeteiligung ganz oder teilweise neu fortzuführen und so<strong>mit</strong>zumindest ein Teil der Arbeitsplätze zu retten.5. Die Formen der <strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligungen</strong> und ihre Eignung für das<strong>Handwerk</strong>Für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung kommen grundsätzlich alle Formen einerKapitalbeteiligung in Betracht. Je nach Rechtform des Unternehmens und den Zielenvon Arbeitgebern und Arbeitnehmern können die Mitarbeiter am Eigenkapital (GmbH-Anteil, Aktien), am Fremdkapital (Mitarbeiterdarlehen) oder an Mischformen (StilleBeteiligung, Genussschein) beteiligt werden. Die für das Unternehmen richtigeBeteiligungsform hängt neben der Rechtsform vor allem davon ab, von welchenVorstellungen Arbeitgeber und Mitarbeiter ausgehen, insbesondere hinsichtlich• Der Informations- und Mitgestaltungsrechte für die Mitarbeiter• Des Kapitalanteils und des Risikos, das die Mitarbeiter übernehmen• Der Verzinsung des eingesetzten Kapitals• Der Organisation der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, ob direkte oder indirekte(über eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft) Beteiligungenbevorzugt werden.Im Folgenden werden die einzelnen Formen der Mitarbeiterkapitalbeteiligungdargestellt und ihre Vor- und Nachteile gegenübergestellt:5.1 GmbH-AnteileDer Einstieg eines Mitarbeiters als GmbH-Anteilseigner in ein Unternehmen ist dieweitreichendste Form der Mitarbeiterbeteiligung. Der Arbeitnehmer erhält da<strong>mit</strong> volleGesellschafterrechte und -pflichten und kann da<strong>mit</strong> erheblichen Einfluss auf dieGeschäftsführung nehmen. Der Gmbh-Gesellschafter hat umfassende Kontroll- undMitspracherechte und nach § 15a GmbHG steht ihm ein zwingendes Auskunfts- undEinsichtsrecht zu, d.h. er kann jederzeit Einsicht in die Bücher nehmen undverlangen, über die aktuelle Geschäftslage informiert zu werden. Er ist also <strong>im</strong>wahrsten Sinne des Wortes Mit<strong>unternehmer</strong>. Unternehmen setzen dieses Modellmeist gezielt ein, um Führungskräfte zu binden und ihre Motivation, für den Erfolgdes Unternehmens zu arbeiten, zu steigern. Es gibt also nicht viele Arbeitnehmer, die<strong>mit</strong> einem solchen Angebot rechnen können. In der Praxis kann das z.B. so- 11 -


aussehen, dass die Führungskräfte solange auf die Auszahlung eines Teils ihrerBezüge verzichten bis der Nominalwert der Stammeinlage erreicht ist.Vorteile der GmbH-Beteiligung:• Rechtlich und wirtschaftliche Eigenkapitalbeteiligung• Besonders geeignet für einen kleinen, überschaubaren Gesellschafterkreis• Vollgesellschafterische Beteiligungsform• Gesellschafter wird ebenfalls am Substanzwert des Unternehmens beteiligt• Gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage in Höhe von 100 Euro erlaubtauch kleinste Beteiligungen• Partnerschaftsgedanke wird opt<strong>im</strong>al verwirklicht, da der Mitarbeiter zumMit<strong>unternehmer</strong> wirdTrotz dieser Vorteile ist die Zahl der bundesdeutschen Unternehmen, die ihreMitarbeiter als GmbH Gesellschafter beteiligen, äußerst gering (Tab. 1). Dies ist aufdie folgenden Nachteile zurückzuführen:• Der Erwerb von Geschäftsanteilen durch Mitarbeiter beinhaltet einevollgesellschafterliche Beteiligung. Eine Beteiligungsform also, die denAltgesellschaftern gleichwertige Neu-Gesellschafter gegenüberstellt. Dasbedeutet für dem Altgesellschafter, dass er nicht mehr uneingeschränkt„Herr <strong>im</strong> Hause“ ist.• Aus Gründen der Gläubigerversicherung verlangt das GmbH-Recht dieEinbehaltung best<strong>im</strong>mter Formvorschriften (z.B. notarielleBeglaubigungen). Dies führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand.• Da für GmbH-Anteile kein öffentlicher Kurswert existiert, besteht eineBewertungsproblematik bei Erwerb und Verkauf der Anteile.• Eine Absicherung gegen das Konkursrisiko ist nicht vorhanden.Eignung einer GmbH-Beteiligung für <strong>Handwerk</strong>sbetriebeDie GmbH als Rechtsform ist auf eine überschaubare Zahl von Gesellschafternausgelegt. So<strong>mit</strong> eignet sie sich grundsätzlich. Vorteilhaft ist vor allem die echteMit<strong>unternehmer</strong>schaft, die die Unternehmens<strong>mit</strong>glieder über ihren Status derArbeitnehmer <strong>mit</strong> fixen Entgelt hinaus zu Leistung und Identifikation <strong>mit</strong> ihremUnternehmen anspornen. Unter Motivations- und Leistungsgesichtspunkten wird dieGmbH-Beteiligung zu Recht als hohe Schule der Belegschaftsbeteiligung für denMittelstand bezeichnet. Der hohe administrative Aufwand erschwert allerdings diepraktische Umsetzung durch die Betriebe. Die GmbH-Beteiligung ist dort interessant,wo nur ein kleiner Kreis von Mitarbeitern oder Führungskräfte beteiligt werden soll.Im <strong>Handwerk</strong>sbereich bietet sich dies insbesondere dann an, wenn langjährigeMitarbeiter enger an den Betrieb gebunden werden sollen, um sie als potentielleNachfolger in die Geschäftsführung einzuarbeiten.- 12 -


5.2 BelegschaftsaktienDer Kauf von Belegschaftsaktien ist die wohl bekannteste Form derMitarbeiterbeteiligung in Deutschland. In vielen börsennotierten Unternehmen sind<strong>mit</strong>tlerweile cirka 1,9 Millionen Arbeitnehmer als Aktionäre in 500 Unternehmen <strong>mit</strong>einem Betrag von 10,3 Mrd. Euro am Eigenkapital der Firma beteiligt. Mit ihren zumVorzugspreis erworbenen Aktien haben sie die selben Verwaltungs- undVermögensrechte wie jeder andere Aktionär. Sie haben Anspruch auf die Dividendeund auf einen Anteil am Liquidationserlös, sollte die Firma aufgelöst werden. Bei derHauptversammlung der AG haben sie als Aktionär das Recht, Auskunft vomVorstand zu verlangen. Sofern sie keine st<strong>im</strong>mrechtlosen Vorzugsaktien besitzen,verfügen sie pro Aktie über ein St<strong>im</strong>mrecht. Steigen die Aktienkurse können zum TeilRiesengewinne gemacht werden, fallen die Kurse bedeutet das Verluste. ImKonkursfall ist das Aktienvermögen verloren. Der Motivationseffekt auf die Mitarbeiterkommt durch die Miteigentümer-Eigenschaft gleichwohl zum Tragen. Ebenso ist einErwerb oder Verkauf aufgrund der öffentlichen Kursfeststellung kein Problem.Nachteil des Modells Belegschaftsaktie ist, dass sie an die Rechtsform derAktiengesellschaft und der seltenen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)beschränkt ist. Kleinere und <strong>mit</strong>tlere Unternehmen in Form von Aktiengesellschaftengibt es selten - und wenn, dann befinden sich die Aktien meist in wenigen Händen(z.B. Familienbetrieben) und werden nicht an der Börse gehandelt. Die Folge ist eineBewertungsproblematik sowie eine begrenzte Fungibilität.Diese Beteiligungsform kommt also nur für größere Unternehmen in Frage. Innerhalbder klein- und <strong>mit</strong>telständischen Unternehmen ist diese Form der Beteiligung inunserem Kammerbezirk nicht vertreten, darum wird auf eine Beurteilung der Eignungfür <strong>Handwerk</strong>sbetriebe verzichtet.5.3 Stille/Indirekte BeteiligungDie Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird in Form von Kapitaleingebracht. Unabhängig von der Art der Vermögenseinlage tritt der stille,kapitalgebende Gesellschafter bei einer stillen Beteiligung nicht nach außen inErscheinung. Als Entgelt für die Kapitalüberlassung ist die Beteiligung am Gewinnper Gesetz zwingend vorgesehen. An einem Verlust n<strong>im</strong>mt der stille Gesellschaftermax<strong>im</strong>al in Höhe der eingezahlten Einlage teil.Innerhalb einer stillen Beteiligung hat der Kapitalgeber zwar keine Mitspracherechte,aber gewisse Kontrollrechte. Er kann die Vorlage der Bilanz verlangen, um dieRichtigkeit der Bücher zu kontrollieren. Ein wesentlicher Vorteil der stillen Beteiligungist es, dass weder ein notarieller Vertrag noch eine Eintragung ins Handelsregisternotwendig ist. Ferner bleibt ein Ausschluss der Verlustbeteiligung, variable oder festeVerzinsung, der Umfang der Widerspruchs- und Kontrollrechte, die Laufzeit und derÜbergang des Kapitals bei Tod auf die Erben frei vereinbar.- 13 -


Vorteile der stillen Beteiligung• Unabhängig von der Rechtsform der Unternehmung• Vertragsverhältnisse für Außenstehende nicht sichtbar• Stilles Kapital kann eigen- oder fremdkapitalähnlich gestaltet werden, injedem Fall mindern Ausschüttungen auf stille Beteiligungen alsBetriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn.• Einfache und kostengünstige Beteiligungsform, da Eintragung <strong>im</strong>Handelsregister und notarieller Vertrag nicht erforderlich.• Möglicher Ausschluss der Verlustbeteiligung erleichtert Akzeptanzdurch die MitarbeiterNachteile der stillen Beteiligung• Für eine Umwandlung der Rechtsform oder Veräußerung desUnternehmens ist die Zust<strong>im</strong>mung der stillen Gesellschaftererforderlich.• Eine Beteiligung an der Substanz des Unternehmens ist bei der typischstillen Beteiligung ausgeschlossen.• Keine Absicherung gegen KonkursrisikoIndirekte BeteiligungWährend die bisher dargestellten Beteiligungsformen von einem un<strong>mit</strong>telbarenVertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter ausgehen, wirdbei der indirekten Beteiligung eine Institution zwischengeschaltet.- 14 -


Schaubild 1:Direkte BeteiligungArbeitgebendesUnternehmenMitarbeiterSchaubild 2:Indirekte BeteiligungArbeitgebendesUnternehmenMitarbeiter-GesellschaftDie Gründe für eine indirekte Beteiligung können sehr unterschiedlich sein:• Die vertraglichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmersollen gebündelt werden und lediglich ein Ansprechpartner soll die Interessender Beteiligten wahrnehmen.• Eine klarere Trennung von Arbeitsverhältnis und Gesellschaftsverhältnis wirdgewünscht.• Eine Beschränkung der Entscheidungsfreiräume <strong>im</strong> Beteiligungsunternehmendurch eine direkte Beteiligung wird nicht gewünscht. Jahresabschlüsse sollennicht transparent werden.• Für einen Zusammenschluss verschiedener rechtlich selbstständigerUnternehmen soll eine einheitliche Beteiligungskonzeption gelten.Häufig ist die indirekte stille Beteiligung anzutreffen. Die Mitarbeiter erwerben einestille Beteiligung an einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft (MBG). Die MBGsammelt das Kapital und gibt es gebündelt an das arbeitgebende Unternehmenweiter. Durch ihre Einlage ist die MBG ggf. wiederum in Form einer stillen Beteiligungan den Gewinnen des Unternehmens beteiligt. Auf die Einlage der MBG entfallendeGewinne werden an diese ausgeschüttet und direkt an die beteiligten Mitarbeiterweitergeleitet.- 15 -


Eignung der „Stillen Gesellschaft“ für <strong>Handwerk</strong>sbetriebeVoraussetzung für die Errichtung einer „Stillen Gesellschaft“ ist u.a., dass bereitshandelsrechtlich eine Firma besteht. Diese Bedingung wird von allen<strong>Handwerk</strong>sbetrieben erfüllt. Die große vertragliche Gestaltungsfreiheit ermöglicht esinsbesondere <strong>Handwerk</strong>sbetrieben, die einzelnen Bedingungen desGesellschaftsvertrages an die individuelle Unternehmenssituation anzupassen. Dadiese stille Beteiligung unabhängig von der Rechtsform des <strong>Handwerk</strong>sbetriebeseingeführt werden kann, ist diese Beteiligungsform für viele Betriebe eineinteressante Möglichkeit, einerseits Mitarbeiter am Kapital zu beteiligen, andererseitsbei entsprechender Vertragsgestaltung die Eigenkapitalquote zu erhöhen. DieAttraktivität dieses Beteiligungsmodells zeigt sich ebenfalls an der großen Anzahl vonBeteiligungen, die in dieser Form durchgeführt werden (Tab. 1).5.4 GenussrechteBei der Kapitalbeteiligung in Form von Genussrechten stellen die Arbeitnehmer ihremUnternehmen, ähnlich wie be<strong>im</strong> Mitarbeiterdarlehen, als Gläubiger Geld zurVerfügung. Im Gegenzug erwerben sie Vermögensrechte am Unternehmen in Formeiner jährlichen Gewinn- und Verlustbeteiligung. Mitwirkungs- oder Kontrollrechteerwachsen daraus nicht. Die konkrete Ausgestaltung der Genussrechte istvertragsrechtlich sehr frei, weil es keine besondere gesetzliche Regelung dafür gibt.Das macht sie aber auch relativ kompliziert.Sollen Genussrechte <strong>im</strong> Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes eingesetztwerden, muss neben der Gewinnbeteiligung in jedem Fall auch eineVerlustbeteiligung geregelt sein. Die Verlustbeteiligung kann aber beschränktwerden. Bei der Ausgestaltung gibt es einen hohen Gestaltungsspielraum.Im Fall einer Unternehmenspleite sind auch Genussrecht-Inhaber nicht geschützt.Wenn Genussrechte in einer Urkunde verbrieft werden, spricht man vonGenussscheinen. Diese können, wenn es vertraglich so geregelt ist, auch alsWertpapiere an den Börsen gehandelt werden.Vorteile der Genussrechte• Rechtsformunabhängige Beteiligungsform• Durch fehlende gesetzliche Best<strong>im</strong>mungen weitgehendeVertragsfreiheit• Unternehmerische Autorität bleibt durch fehlende Mitsprache- undKontrollrechte gewahrt• Gewinnanteile als Betriebsausgaben abzugsfähig- 16 -


Nachteile der Genussrechte• Vertragsfreiheit begrenzt, wenn staatliche Förderung genutzt werdensoll• Die Ziele der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wie Mitarbeitermotivationsind durch fehlende Kontroll- und Mitspracherechte begrenztEinigung der Genussrechte für <strong>Handwerk</strong>sbetriebeDie weitgehende Vertragsfreiheit ermöglicht es gerade kleinen Betrieben, eineMitarbeiterkapitalbeteiligung in Form von Genussrechten individuell an dieBedürfnisse des Betriebes anzupassen. Durch eine spezielle Vertragsgestaltungkann Eigenkapitalcharakter erreicht werden, was für <strong>Handwerk</strong>sbetriebe gerade <strong>im</strong>Hinblick auf eine Verbesserung der Eigenkapitalquote von Vorteil ist. DaGenussrechte grundsätzlich Mitsprache- und Kontrollrechte ausschließen, kanndavon ausgegangen werden, dass sich Mitarbeiter <strong>im</strong> Hinblick auf dieGewinnbeteiligung zwar verstärkt auf die wirtschaftliche Situation ihres Betriebesausrichten werden, jedoch der Gedanke der Partnerschaft und <strong>unternehmer</strong>ischesDenken durch diese Form der Beteiligung kaum gefördert wird. Weiterhin ist dieniedrige Akzeptanz der Genussrechte <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong>sbereich aufgrund der komplexenVertragsgestaltung kaum verbreitet.5.5 MitarbeiterdarlehenDas Mitarbeiterdarlehen ist die s<strong>im</strong>pelste Form der Mitarbeiterbeteiligung amUnternehmenskapital. Der Arbeitgeber leiht sich be<strong>im</strong> Arbeitnehmer für einebest<strong>im</strong>mte Zeit Geld und stärkt so<strong>mit</strong> die Finanzkraft der Firma. Im Gegenzug erhältder Mitarbeiter als Fremdkapitalgeber (Gläubiger) eine feste oder aucherfolgsabhängige Verzinsung. Die Zinsen sind in der Regel am Jahresende zuzahlen.Die Vorteile des Mitarbeiterdarlehens liegen in der hohen Vertragsfreiheit. DasDarlehen kann unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens vereinbartwerden. Es ist für den Darlehensgeber (Arbeitnehmer) kein großes Risiko, da er sichnicht an Verlusten beteiligen muss. Bei teilweise erfolgsabhängiger Verzinsungprofitiert er aber von Gewinnen. Das Konkursrisiko muss zudem durch eineBankbürgschaft bzw. eine privatrechtliche Versicherung abgesichert sein, wenn fürdas Mitarbeiterdarlehen die staatliche Förderung der Vermögensbildung genutztwerden soll.Mit Blick auf die Mitbest<strong>im</strong>mungs- und Kontrollrechte des Mitarbeiters hat dasDarlehens-Modell allerdings kaum positive Effekte. Mitwirkungsrechte gibt es nicht:Der Mitarbeiter ist rein rechtlich nur Gläubiger. Für das Unternehmen birgt das Modelldas Risiko, dass sich das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapitalverschlechtert. Je mehr Geld geliehen wird, um so höher der Fremdanteil. Negativ- 17 -


ewertet werden aus Unternehmersicht auch die fehlenden Motivations-Effekte desDarlehens. Für mehr Einsatzbereitschaft und <strong>unternehmer</strong>isches Denken derArbeitnehmer bietet das Modell also kaum Anreize.Eignung des Mitarbeiterdarlehens für <strong>Handwerk</strong>sbetriebeGrundsätzlich eignet sich das Mitarbeiterdarlehen für <strong>Handwerk</strong>sbetriebe vor allemals Einstiegsmodell zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Kurzfristig können <strong>mit</strong> einemMitarbeiterdarlehen Liquiditätsengpässe behoben werden, selbst wenn dieKostenvorteile, verglichen <strong>mit</strong> den normalen Bankkrediten, gering sind. Ohne eineerfolgsabhängige Zinsvereinbarung sind <strong>mit</strong> großer Wahrscheinlichkeit nur begrenzteAuswirkungen auf die Bereiche Motivation und Partnerschaft zu spüren. Es ist <strong>im</strong>Hinblick auf die Verbesserung der Eigenkapitalquote zu überlegen, nach Ablauf dervereinbarten Laufzeit eine Umwandlung in eine Eigenkapitalbeteiligung anzubieten.Insgesamt eignet sich das Mitarbeiterdarlehen als Einstiegsmodell, da dieÜberzeugungsarbeit für eine MAK durch die verminderten Risiken erheblich geringersind.6. Auswirkungen der Beteiligungsformen auf die KapitalstrukturDie deutschen klein- und <strong>mit</strong>telständischen Unternehmen weisen <strong>im</strong> internationalenVergleich eine äußerst niedrige Eigenkapitalquote auf (siehe 4.3) . Die folgendenAusführungen sollen erörtern inwieweit die einzelnen Formen derMitarbeiterkapitalbeteiligung dazu beitragen können diese Diskrepanz zu schließen.GmbH-AnteileDie GmbH-Beteiligung ist eine Form der Eigenkapitalbeteiligung <strong>im</strong> rechtlichen undwirtschaftlichen Sinne. Da die Beteiligung langfristig ausgelegt ist, kann die GmbHdurch Erhöhung der Stammeinlage ihre Eigenkapitalquote und auch ihre Liquiditätverbessern.- 18 -


Tab. 7: Kapitalstrukturauswirkung der GmbH-AnteileAktivaPassivaOhne MAK Mit MAK Ohne MAK Mit MAKAnlagevermögen 40 50 Eigenkapital 20 20Umlaufvermögen 60 70 Mitarbeiterkapital 20Fremdkapital 80 80Bilanzsumme 100 120 Bilanzsumme 100 120Eigenkapitalquote: ohne MAK 20% - <strong>mit</strong> MAK 33%BelegschaftsaktienJede AG verfügt nach AktG über durch Aktien aufgebrachtes Grundkapital alsEigenkapital der Aktiengesellschaft. Die Ausgabe von Aktien bedingt für dasUnternehmen <strong>im</strong> Gegensatz zu anderen Formen der Mitarbeiterkapitalbeteiligungeinen endgültigen Kapitalzufluss, da einmal erworbene Aktien nicht gekündigt,sondern nur weiterveräußert werden können. So<strong>mit</strong> verbessert sich durch dieAusgabe von Aktien die Kapitalstruktur der AG langfristig, die Eigenkapitalquoteerhöht sich.Stille/Indirekte BeteiligungenDie stille Beteiligung wird als Mischkapital betrachtet. Unter rechtlichen Aspekten hatdas Beteiligungskapital Fremdkapitalcharakter, während unterbetriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Eigenkapitalcharakter unter best<strong>im</strong>mtenVoraussetzungen gegeben ist. Diese sind: die Beteiligung am Verlust, eine relativeVertragsdauer, die sich aus einer Mindestlaufzeit ergibt, Vereinbarung einesRangrücktritts und dadurch entstehende nachrangige Kapitalhaftung. Durch einestille Beteiligung kann so<strong>mit</strong> auch in Betrieben, denen <strong>mit</strong> ihrer Rechtsform derZugang zum Kapitalmarkt verwehrt bleibt, die Eigenkapitalquote verbessert werden.GenussscheineDie Beteiligungsform des Genussrechts wird, ebenfalls wie die stillen Beteiligungen,als Mischkapital angesehen. Steuerlich ist das Genussrechtskapital zwar stets demFremdkapital zuzuordnen, durch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten könnenEigenkapitalmerkmale erreicht werden, wie z.B. langfristiger Eigenkapitalcharakterdurch langfristigen Kündigungsausschluss, Gewinn- und Verlustbeteiligung <strong>mit</strong>Rangrücktritt hinter alle anderen Gläubiger.MitarbeiterdarlehenMitarbeiterdarlehen werden dem Fremdkapital zugerechnet. Obwohl diese Form derMitarbeiterkapitalbeteiligung zunächst aus Unternehmenssicht zur Verbesserung derLiquidität beiträgt, verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Fremd- und- 19 -


Eigenkapital. Dadurch wird die Verhandlungsposition und das von den Bankendurchgeführte Bankenrating negativ beeinträchtigt. Folgendes Beispiel soll diesverdeutlichen:Tab. 8: Kapitalstrukturauswirkung eines Mitarbeiter-DarlehensAktivaPassivaOhne MAK Mit MAK Ohne MAK Mit MAKAnlagevermögen 40 60 Eigenkapital 20 20Umlaufvermögen 60 60 Fremdkapital 80 80Mitarbeiterkapital 20Bilanzsumme 100 120 Bilanzsumme 100 120Eigenkapitalquote: ohne MAK 20% - <strong>mit</strong> MAK 16%Fazit:Für eine Verbesserung der Eigenkapitalquote sind insbesondere die Ausgabe vonBelegschaftsaktien und die GmbH-Beteiligung geeignet, während sich einMitarbeiterdarlehen negativ auf die Eigenkapitalquote auswirkt.7. Wie werden die Mittel für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung aufgebracht?Schaubild 3: Alternativen der MittelaufbringungEigenleistungen der MitarbeiterZahlungen aus Lohn und GehaltZahlungen aus dem übrigenEinkommen und PrivatvermögenWiederanlage von Zinsen undKapitalgewinnanteilenLeistungen des UnternehmensInvestive ErfolgsbeteiligungFirmenzuschussVorfinanzierung der Eigenleistung desMitarbeitersAnlage von vermögenswirksamenLeistungen des Arbeitgebers7.1 Eigenleistungen der MitarbeiterIn der Beteiligungspraxis spricht man von Eigenleistungen, wenn die finanziellenMittel von Seiten des Mitarbeiters kommen. Als Eigenleistungen können nur solcheZahlungen bezeichnet werden, die vom Mitarbeiter freiwillig und aufgrund seinerEntscheidung zur Teilnahme an der Beteiligung zu zahlen sind. Kein Mitarbeiter kannzur Zahlung von Eigenleistungen gezwungen werden.- 20 -


Zahlungen aus Lohn und GehaltDen Mitarbeitern kann angeboten werden, Teile ihrer Lohn- bzw. Gehaltszahlung fürdie Mittelaufbringung einzubringen. Hierbei wird ein un<strong>mit</strong>telbarer Abzug vom Gehaltvereinbart. Dieser kann regelmäßig monatlich erfolgen oder zu einem Zeitpunkt, andem Sonderzahlungen (z.B. das 13. Monatsgehalt) geleistet werden.Zahlungen aus dem übrigen Einkommen und PrivatvermögenBisweilen wird den Mitarbeitern auch die Möglichkeit geboten, Finanz<strong>mit</strong>tel auseinmaligen Sonderzahlungen (z.B. Jubiläumszuwendungen) in eine betrieblicheBeteiligung einzubringen. Auch kann die Möglichkeit geboten werden, aus demPrivatvermögen größere Geldsummen <strong>im</strong> Rahmen der Mitarbeiterbeteiligunganzulegen.Wiederanlage von Zinsen und KapitalgewinnanteilenZinsen und Gewinnanteile aus einem bereits bestehenden Beteiligungsverhältnishaben dann den Charakter von Eigenleistungen, wenn der Mitarbeiter freientscheiden kann, ob er diese Mittel zur Aufstockung seiner Kapitalanlageverwenden will oder ob diese direkt an ihn ausgeschüttet werden.Anlage von vermögenswirksamen Leistungen des ArbeitgebersDie Mehrzahl der Arbeitnehmer in den alten Bundesländern und bereits vieleArbeitnehmer in den neuen Ländern haben einen tarifvertraglichen odereinzelvertraglichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers.Nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz wird den Mitarbeitern die Möglichkeiteingeräumt, ihre vermögenswirksamen Leistungen auch in betrieblichenBeteiligungsformen anzulegen. Auf Wunsch des Arbeitnehmers sind auch Teile vonLohn und Gehalt vermögenswirksame Leistungen, die für den Beteiligungserwerbeingesetzt werden können.7.2 Leistungen des ArbeitgebersInvestive ErfolgsbeteiligungSie liegt vor, wenn Arbeitnehmer eine zusätzliche Zahlung für den Fall erhalten, dasseine festgelegte betriebliche Erfolgskennziffer- 21 -


(z.B. Gewinn, Umsatz, Produktivitätsziffer) erreicht bzw. überschritten wird und dieseMittel <strong>im</strong> Rahmen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung angelegt werden.FirmenzuschussAls freiwillige Leistung kann nach § 19 a EStG der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterneine Kapitalbeteiligung verbilligt anbieten. Dieser Vorteil ist steuerfrei, soweit er nichthöher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und insgesamt 154 € <strong>im</strong>Kalenderjahr nicht übersteigt, d.h. ein solcher Firmenzuschuss ist bis zu einemBetrag von 308 € pro Jahr und Mitarbeiter zur Hälfte steuerfrei.Vorfinanzierung der Eigenleistung der MitarbeiterDie Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann der Arbeitgeber durch die Gewährung einesDarlehens vorfinanzieren. Dabei kann das Darlehen in best<strong>im</strong>mten Grenzen zinslosoder zinsbegünstigt gewährt werden.8. Staatliche Förderung der MitarbeiterkapitalbeteiligungDas 5. Vermögensbildungsgesetz und die Steuerbefreiung beiVermögensüberlassungen bilden die wesentlichen zwei Fundamente der staatlichenFörderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.8.1 Das 5. VermögensbildungsgesetzDas 5. Vermögensbildungsgesetz regelt den Anlagekatalog der förderungsfähigenBeteiligungsformen für die Sparzulage und die Konditionen, die <strong>mit</strong> der Gewährungder staatlichen Förderung verbunden sind. Für die betriebliche Mitarbeiter-Beteiligung können die wichtigsten Punkte wie folgt zusammengefasst werden:Tab. 9: Regelungen des 5. VermögensbildungsgesetzSparzulage des StaatesHöhe der Sparzulage 20% in Westdeutschland 25% in OstdeutschlandBei folgenden Anlageformen AktienGmbH-AnteileGenossenschaftsguthabenStille BeteiligungGenussscheineArbeitnehmer-DarlehenMax<strong>im</strong>al förderfähiger Betrag 408 € p.a.- 22 -


Einkommensgrenzenstaatlicher FörderungSperrfristArbeitnehmer <strong>mit</strong> einem zu versteuerndenEinkommen von bis zu 17.900 € (Alleinstehende)bzw. 35.800 € (Verheiratete); dies entspricht beisozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ohneweitere Einkünfte einem Bruttoarbeitslohn von ca.20.900€ bei Alleinstehenden, ca. 40.900 € beiverheirateten Alleinverdienern ohne Kinder6 JahreAuf eine Rückzahlung der gewährten Forderung bei einer Kündigung innerhalb derSperrfrist wird bei folgenden Punkten verzichtet:• Tod oder völlige Erwerbsunfähigkeit• Arbeitslosigkeit von mind. 1. Jahr• Heirat• Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit8.2 § 19a EStGDer § 19a EStG ist das Instrument, das <strong>im</strong> Rahmen von Beteiligungsmodellen diegrößte Wirkung erzielen kann. Nach dieser Best<strong>im</strong>mung können Unternehmen, dieihren Mitarbeitern eine Kapitalbeteiligung verbilligt oder gratis anbieten, einen Betragpro Jahr und Mitarbeiter bis max<strong>im</strong>al 154 € steuer- und sozialversicherungsfreiübereignen. Dabei sind jedoch folgende Punkte zu beachten:• Es müssen Beteiligungen angeboten werden und keine bloßenGeldleistungen. Hat der Mitarbeiter bspw. ein Wahlrecht zwischenBarauszahlung und Investivanlage, kann die Möglichkeit des § 19a EStGnicht ausgeschöpft werden.• Der „geldwerte Vorteil“, der be<strong>im</strong> verbilligten Erwerb von Kapitalanteilenentsteht, ist für die Mitarbeiter nur insofern steuerfrei, wie der halbe Wertder angebotenen Kapitalbeteiligung nicht überstiegen wird. DieseBest<strong>im</strong>mung darf bei der praktischen Anwendung nie übersehen werden,da ansonsten die Gefahr besteht, dass der volle Vorteil nach § 19a EStGnicht ausgeschöpft werden kann. Nachfolgende Beispiele sollen diesverdeutlichen:- 23 -


Tab. 10: Auswirkungen des § 19a EStG1 2 3 4Wert derKapitalbeteiligungKaufpreis für dieMitarbeiterGeldwerter Vorteil1-2Steuerfrei nach §19a EStG562 € 408 € 154 € 154 €500 € 250 € 250 € 154 €400 € 200 € 200 € 154 €308 € 154 € 154 € 154 €250 € 96 € 154 € 125 €200 € 46 € 154 € 100 €154 € Gratis 154 € 77 €Der potentielle Zuwendungsbetrag von 154 € unterliegt <strong>im</strong> Gegensatz zurSparzulage keinerlei Einkommensgrenzen. Im Übrigen gelten für die Anwendung des§ 19a EStG die gleichen Bedingungen, wie sie <strong>im</strong> 5. Vermögensbildungsgesetzverankert sind. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Beteiligungsform und fürbest<strong>im</strong>mte Beteiligungskonditionen (z.B. Sperrfrist).8.3 Kombinationen der gesetzlichen FörderungsmöglichkeitenMitarbeiter und Unternehmen gewinnen finanzielle Vorteile, wenn sie gemeinsam dasAngebot des Gesetzgebers aufgreifen und sowohl die Möglichkeiten des 5. VermBGals auch die des § 19a EStG nutzen. Die folgende Abbildung zeigt, welchen NutzenMitarbeiter und Unternehmen aus der staatlichen Förderung ziehen können.Schaubild 4:Produktivvermögensbildung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz und§ 19a Einkommensteuergesetz (Anwendung für betriebliche Mitarbeiterbeteiligung)Fünftes Vermögensbildungsgesetz408 €§ 19a Einkommensteuergesetz154 €Vermögensbeteiligung be<strong>im</strong> Arbeitgeber562 €MitarbeiteraufwendungenVermögenswirksameLeistungen 408 €UnternehmensaufwendungenUnternehmenszuwendungen154 €./. Steuern (50 %) 77 €Nettoaufwand 77 €(an AN werden 154 € übertragen)- 24 -


Wenn der Mitarbeiter 408 € vermögenswirksame Leistungen in die betrieblicheBeteiligung einbringt und der Arbeitgeber einen Firmenzuschuss von 154 € zahlt, sobeläuft sich die Vermögensbeteiligung des Mitarbeiters auf 562 €. Das Unternehmenhat durch sein Beteiligungsangebot ebenfalls einen beachtlichen Nutzen. Zwarwendet es für den Mitarbeiter zunächst 154 € auf, unterstellt man jedoch einebetriebliche Steuerlastquote von 50 %, so verbleibt dem Unternehmen einNettoaufwand von nur 77 Euro. Mit anderen Worten: Durch den Einsatz von 77 Eurogewinnt das Unternehmen Finanzierungs<strong>mit</strong>tel in Höhe von 562 Euro, die für dieDauer der Kapitalzuführung <strong>im</strong> Unternehmen für investive Zwecke verwendet werdenkönnen. Wie rentabel die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers alsbetriebliches Produktivvermögen angelegt sind, zeigt die folgende Modellrechnung.Annahmen:Schaubild 5: Rendite des Mitarbeiterkapitals- Eigenleistung des Mitarbeiters: 408 € (Einzahlung am Jahresanfang 2003)- Firmenzuschuß des Arbeitgebers: 154 €Der Firmenzuschuß ist nach § 19a EStG steuer- und sozialabgabenfrei.- jährliche Bedienung des Nennkapitals: 3,00% (Ausschüttung nach Ablauf jeden Jahres- Rückzahlung der Beteiligung von: 562 €- Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. Vermögensbeteiligungsgesetz ab 1.1.1999:Zulagen von 20% (West) bzw. 25%(Ost) auf dieEigenleistung- Berechnung der Rendite nach der internen ZinsfußmethodeZeitpunktBerechnung der RenditeZahlungen (DM) *bei einer AN-Sparzulage von:20% 25%2003 -408 € -408 €200416,86€ 16,86€200516,86€ € 16,86€12006 16,86€ 16,86€2007 16,86€ 16,86€2009 16,86€ 16,86€2010 660,46 € 680,86 €DMGesamtrendite @11,3% @11,8%bezogen auf die Eigenleistung* Werte <strong>mit</strong> (-)Vorzeichen sind Einzahlungen desArbeitnehmers;die übrigen Werte sind Zahlungen an denArbeitnehmer- 25 -


9. Praxisbeispiele von <strong>Mitarbeiterkapitalbeteiligungen</strong>Praxisbeispiel 1:Mitarbeiterkapitalbeteiligung <strong>mit</strong> ArbeitnehmerdarlehenUnabhängig von der Rechtsform einfach in der HandhabungAnmerkung: Da die Beispiele aus der Zeit vor dem 01.01.2002 resultieren, sindjeweils noch DM-Beträge angegeben.Ein 1968 als Installationsbetrieb für Rauchabzugsanlagen zum Brandschutzgegründetes Unternehmen erwirtschaftet <strong>mit</strong> 90 Mitarbeitern einen Umsatz von über12 Mio. DM. Dieses Unternehmen firmiert in der Rechtsform einer GmbH. Dasangewandte Modell lässt sich aber auch in jeder anderen Rechtsform einerPersonen- oder Kapitalgesellschaft anwenden.Einführung durch Geschäftsführer - Unterstützung durch <strong>Handwerk</strong>skammerIm Jahre 1989 hatte sich der Geschäftsführer für die Einführung desBeteiligungsmodells entschieden. Er verfolgt und erreicht drei wesentlicheZielsetzungen:• Förderung wirtschaftlichen und <strong>unternehmer</strong>ischen Denkens der Mitarbeiter• Förderung der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter• Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.Bei der Modellkonzeption fand er Unterstützung durch den sachkundigen Rat einesMitarbeiters der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg. Mit dem Steuerberater und demFinanzamt wurden einzelne Details besprochen.Das Unternehmen hat keinen Betriebsrat, weil dieser <strong>im</strong> Hinblick auf die sehrintensive firmeninterne Kommunikation als überflüssig angesehen wird.Beteiligung ohne neue Mitwirkungsrechte für ArbeitnehmerGründe für die Wahl des Beteiligungsinstrumentes "Arbeitnehmerdarlehen" waren:• die einfache Handhabbarkeit dieses Instrumentes,• die Möglichkeit, einen gewinnabhängigen Zins vereinbaren zu können, ohneEinzelheiten zur Ertragslage des Unternehmens in jedem Fall transparentmachen zu müssen,- 26 -


• das Interesse am vollständigen Erhalt des <strong>unternehmer</strong>ischenHandlungsspielraumes, der bei diesem Beteiligungsinstrument nicht durchMitwirkungsrechte der beteiligten Arbeitnehmer eingeschränkt wird.Das Unternehmen bietet den Mitarbeitern eine Beteiligung in Form einesArbeitnehmer-Darlehens an. Für das Darlehen ist eine Laufzeit von 6 Jahrenvorgesehen. Regelungen zur Auszahlung sowie zur vorzeitigen Kündigung durch denMitarbeiter sind <strong>im</strong> Darlehensvertrag festgelegt.Aus dem ausführlichen Angebot zur Beteiligung der Mitarbeiter sowie einemDarlehensvertrag resultieren keinerlei darüber hinaus gehenden rechtlichenBindungen der Geschäftsführung <strong>im</strong> Zusammenhang <strong>mit</strong> derMitarbeiterkapitalbeteiligung. Die dem Darlehensgeber aus dem Darlehensvertragzustehenden Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens sowie die jährlichen Zinsensind auf Kosten des Unternehmens für den Fall der Insolvenz durch eine Bankabgesichert.Auch gewinnabhängige ZusatzverzinsungNeben einer Mindestverzinsung (fester Zinssatz von 5 % über die gesamte Laufzeit)wird zusätzlich ein gewinnabhängiger Zins bezahlt, dessen Höhe <strong>im</strong> Rahmen desjeweiligen jährlichen Beteiligungsangebots von der Unternehmensleitung zwischen 0und 6 % (max<strong>im</strong>al) festgelegt wird.Für den Fall, dass der Darlehensvertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<strong>mit</strong> dem Mitarbeiter weiter besteht, wird nur eine Mindestverzinsung, nicht aber einegewinnabhängige Verzinsung gewährt.Das BeteiligungsangebotDem Mitarbeiter wird eine Beteiligung jährlich schriftlich angeboten.Das Unternehmen zahlt einen Zuschuss in Höhe des Differenzbetrages zwischendem vom Mitarbeiter zur Verfügung zu stellenden Darlehensbetrag und demNennwert der Darlehensforderung.Hinsichtlich der Darlehenshöhe kann der Mitarbeiter zwischen fünf Varianten wählen,die sich in der Höhe der Eigenleistungen (312 DM bis 1.560 DM) unterscheiden. DieNennwerte dieser fünf Beteiligungsangebote variieren dann zwischen 412 DM bis2.060 DM, so dass der Firmenzuschuss in Schritten von 100 DM bis auf 500 DMansteigt.Der gezahlte Firmenzuschuss für das Arbeitnehmerdarlehen ist nach § 19a EStG biszu einer Höhe von 300 DM (heute 156 Euro) steuerfrei. Den darüberhinausgehenden Firmenzuschuss versteuert der Mitarbeiter wie jeden anderen LohnoderGehaltsbestandteil.Bei der Aufbringung der Eigenleistung kann der Mitarbeiter zwischen einermonatlichen Ratenzahlung oder einer einmaligen Zahlung <strong>im</strong> Dezember wählen.- 27 -


Beteiligungsberechtigt sind Mitarbeiter <strong>mit</strong> einer Betriebszugehörigkeit vonmindestens zwölf Monaten. Auszubildende und Aushilfskräfte können sich nichtbeteiligen.Über die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird informell (beispielsweise <strong>im</strong> Rahmen derWeihnachtsfeier) informiert. Auch erhalten die beteiligten Mitarbeiter <strong>im</strong> Zusammenhang<strong>mit</strong> der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung Informationen über ihr Arbeitnehmer-Darlehen.Positive Einschätzung der BetriebspartnerMit etwa 45 Arbeitnehmer-Darlehensverträgen ist inzwischen ein Darlehensvolumenvon über 250 TDM angespart worden. Seit 1989 wurde jährlich der max<strong>im</strong>aleZinssatz von 11 % p.a. auf den Darlehensbetrag ausgezahlt.Insofern bietet das Beteiligungsmodell den Mitarbeitern eine interessanteKapitalanlage - deswegen nutzen auch 60 % der Belegschaft das Angebot. DieMitarbeiter schätzen den Rückzahlungsbetrag des Darlehens nach Ablauf von sechsJahren sehr, zumal dieser Betrag auch nicht der Lohn- und Einkommenssteuerunterliegt.Aus der Sicht der Geschäftsführung stellt sich das Arbeitnehmer-Darlehengegenwärtig zwar als teures Kapital dar, die höheren Kosten werden jedoch durchdie hohe Motivationswirkung <strong>im</strong> Unternehmen mehr als kompensiert.Als sehr positiv wird die Möglichkeit wahrgenommen, in schlechten Jahren nur dieMindestverzinsung zahlen zu müssen. Ansonsten schafft ein zusätzliches umsatzundleistungsbezogenes Vergütungssystem die notwendigen Leistungsanreize.Einfach und erfolgreich - zur Nachahmung empfohlenDieses Beteiligungsmodell auf Basis eines Mitarbeiter-Darlehens ist übersichtlichgestaltet, sehr einfach in der Anwendung und hat <strong>im</strong> Unternehmen positive Wirkung.Da <strong>mit</strong> dieser Kapitalbeteiligung keine Mitsprache- und Kontrollrechte verknüpft sind,ist das Modell auch für jene Unternehmer interessant, die generell erweitertenMitspracherechten der Belegschaft kritisch gegenüberstehen.- 28 -


Praxisbeispiel 2:Mitarbeiterkapitalbeteiligung <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong>sunternehmenMitarbeiter als stille Gesellschafter wirken auch <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong> positivDas <strong>Handwerk</strong>sunternehmen plant und montiert Schaltanlagen in denunterschiedlichsten Anwendungsbereichen (Verfahrens-, Fertigungs- undFördertechnik oder bei Verpackungsanlagen etc.). Die Wurzeln des Unternehmensreichen in die 20er Jahre zurück. Der Geschäftsführer hat das Unternehmen aus demTarifbereich des Elektrohandwerks vor wenigen Jahren übernommen. Heute wird <strong>mit</strong>20 Mitarbeitern in der Rechtsform einer GmbH ein Jahresumsatz von rd. 3 Mio. DMerwirtschaftet.Prämienmodell wurde abgelöstMit dem 1992 eingeführten Beteiligungsmodell verfolgt der geschäftsführende Gesellschaftermehrere Zielsetzungen:• Ablösung eines teuren Prämienmodells für Überstunden durch die steuerlichvorteilhaftere Möglichkeit der Zahlung eines Firmenzuschusses <strong>im</strong> Rahmeneiner Mitarbeiterkapitalbeteiligung;• Förderung der Leistungsbereitschaft und Identifikation der Mitarbeiter <strong>im</strong>Rahmen einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur;• Verbesserung der Kapitalstruktur (Angesichts derFinanzierungsnotwendigkeiten des großen Maschinenparks ist dies langfristignotwendig.).Bereits in der Phase der Modellkonzeption wurde ein Partnerschaftsausschussgegründet, der intensiv an den Arbeiten zur Erstellung der Modellbausteine beteiligtwar. Hierbei waren außerdem praktische Hinweise eines Mitarbeiters der<strong>Handwerk</strong>skammer von großem Nutzen. Darüber hinaus wurde der Steuerberaterkonsultiert.Der Vertrag über die stille BeteiligungRechtliche Grundlagen für das Beteiligungsmodell sind der "Vertrag über dieGründung einer Stillen Gesellschaft" sowie ein Statut für denPartnerschaftsausschuss. Eine Betriebsvereinbarung existiert nicht, da es keinenBetriebsrat gibt. Die Mitarbeiter können sich als stille Gesellschafter amUnternehmen beteiligen. Der Wert eines Anteilscheins beträgt 50 oder 100 DM. Umein Ungleichgewicht zwischen Stammeinlage und dem stillen Gesellschaftskapital zuvermeiden, wurde der Anlagebetrag pro Mitarbeiter auf 10.000 DM begrenzt.Die Kontrollrechte der einzelnen Gesellschafter nach § 233 und § 235 HGB sowie §716 BGB, insbesondere das Recht zur Einsichtnahme des Jahresabschlusses derGmbH, sind dem Partnerschaftsausschuss übertragen.- 29 -


Beteiligungsberechtigt sind nur volljährige Mitarbeiter, die mindestens ein Jahr <strong>im</strong>Unternehmen gearbeitet haben und deren Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.Auszubildende können sich nicht beteiligen.Die stille Gesellschaft kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende einesGeschäftsjahres schriftlich gekündigt werden. Allerdings hat das Unternehmen inFällen vor Ablauf der sechsjährigen Sperrfrist die Pflicht, bei Auszahlung der durcheinen steuerfreien Firmenzuschuss nach § 19a EStG geförderten Einlagen die dannauf den Firmenzuschuss entfallende Lohnsteuer anzuzeigen. Die Anteilscheinekönnen nicht an Dritte vererbt, verkauft oder verpfändet werden.Einfache Staffel zur Festlegung der gewinnabhängigen Ausschüttung keineVerlustbeteiligungDie Ausschüttung auf das stille Beteiligungskapital orientiert sich an derUmsatzrendite. Die Umsatzrendite errechnet sich aus der Relation Bilanzgewinn x100 <strong>im</strong> Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Die Umsatzrendite wird durch einenSteuerberater festgestellt und gegenüber den Mitarbeitern testiert. Das Urteil desSteuerberaters ist insbesondere wichtig bei der Bewertung von halbfertigen Arbeitenauf den Baustellen, d.h. die Best<strong>im</strong>mung der Höhe der Umsatzerlöse und dieZurechnung der Umsatzerlöse auf die Periode ist <strong>mit</strong>unter schwierig.Den Zusammenhang zwischen Umsatzrendite und Verzinsung des stillen Kapitalszeigt die Staffel in folgender Tabelle, welche jeweils nach mehreren Jahren vomUnternehmen auf ihre Eignung hin überprüft und ggf. geändert wird.Tabelle zum Zusammenhang Umsatzrendite und Ausschüttung auf das stille KapitalUmsatzrenditeAusschüttung auf das stille Kapitalunter 3,0% 4%3,0% bis unter 3,5% 6%3,5% bis unter 4,0% 8%4,0% bis unter 4,5% 10%4,5% bis unter 5,0% 12%5,0% bis unter 5,5% 14%ab 5,5% 15%So<strong>mit</strong> ergibt sich eine Mindestverzinsung von 4%. Eine Beteiligung am Verlust oderein Zwang zur Leistung einer best<strong>im</strong>mten Einlage sind vertraglich ausgeschlossen.Eine Absicherung des stillen Beteiligungskapitals gegen den Fall der Insolvenz gibtes nicht.- 30 -


MittelaufbringungDie Einlagen für die stille Beteiligung werden aus dem Vermögen des Mitarbeiters(Raten- oder einmalige Zahlung), durch die Verwendung vermögenswirksamerLeistungen und durch Firmenzuschuss nach § 19 a EStG finanziert. DieEigenleistung beträgt min<strong>im</strong>al 600 DM und max<strong>im</strong>al 1200 DM pro Jahr. Für dieersten drei Jahre sind Mindesteinlagen von 600 DM p.a. zu tätigen.Für diese Form der Kapitalanlage können die Mitarbeiter auch dieArbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen.Wirkung der MitarbeiterkapitalbeteiligungDas Beteiligungskapital beläuft sich gegenwärtig auf rd. 25 TDM, was etwa 8 % derBilanzsumme entspricht. Bislang konnte nur eine Ausschüttung von 6 % gezahltwerden. 12 von 20 Mitarbeitern sind beteiligt.Aufgrund der partnerschaftlichen Firmenkultur übern<strong>im</strong>mt derPartnerschaftsausschuss weitreichende Funktionen (z.B. Mitwirkung beiInvestitionsentscheidungen <strong>im</strong> Werkstattbereich). Da sieben der acht Gesellenbeteiligt sind, ist die Identifikation <strong>mit</strong> dem Unternehmen sehr hoch. Vor demHintergrund eines starken "Wir - Gefühls" wird die gegenwärtige Ausschüttung von"nur" 6 % p.a. nicht kritisiert.Der Geschäftsführer legt auf die partnerschaftliche Firmenkultur großen Wert. Durchdie Arbeit des Partnerschaftsausschusses sieht sich der Geschäftsführer von vielenKleinarbeiten entlastet. Zudem sei das Mitarbeiterkapital nicht "teuer", wenn dieLeistung st<strong>im</strong>mt.Stille Beteiligung fördert Identifikation <strong>mit</strong> UnternehmenDas Beteiligungsmodell auf Basis einer stillen Beteiligung ist in diesem<strong>Handwerk</strong>sunternehmen einfach sowie nachvollziehbar gestaltet und auch fürgrößere Unternehmen geeignet. Wie andere Beispiele zeigen, fördert eineMitarbeiterkapitalbeteiligung - auch ohne die hier sehr positiv wirkendepartnerschaftliche und zugleich pragmatische Führungskultur - die Identifikation derMitarbeiter <strong>mit</strong> dem Unternehmen.- 31 -


10. LiteraturverzeichnisBertelsmann Stiftung (Hrsg.); Mitarbeiter am Kapital beteiligen; Leitfaden für diePraxis; Gütersloh 1998Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.); Praktisch erprobtebetriebliche Vereinbarungen zur Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer;Forschungsbericht; Bonn 1997Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.); Mitarbeiterbeteiligungam Produktivvermögen. Wegweiser für Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Bonn 2000Institut für Technik der Betriebsführung – Forschungsstelle <strong>im</strong> Deutschen<strong>Handwerk</strong>sinstitut e.V. (Hrsg.);Mitarbeiterkapitalbeteiligung; Karlsruhe 1999Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.); The Pepper Report;Promotion of Employee Participation in Profits and Enterprise Results in the MemberStates of the European Community; Florence 1990Hans-Joach<strong>im</strong> Juntermanns; Mitarbeiterbeteiligung von A-Z: Begriffe, Beispiele,Stichworte; Neuwied 1991,Rosemarie Fiedler-Winter; Innovative Mitarbeiterbeteiligung: Der Königsweg für dieWirtschaft – Beispiele aus der Praxis; Landsberg/Lech 1998Hans-J. Schneider; Erfolgs- und Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter in Klein- undMittelbetrieben; Freiburg 1993Hartmut Maier-Mannhart; Vom Mitarbeiter zum Mit<strong>unternehmer</strong> – Beispiele aus derbetrieblichen Praxis; München 1996Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung; Fit durchMitarbeiterkapitalbeteiligung – Informationsschrift für Arbeitgeber und Mitarbeiter;München 2002- 32 -

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