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Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Handwerk - mit-unternehmer.com ...

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(z.B. Gewinn, Umsatz, Produktivitätsziffer) erreicht bzw. überschritten wird und dieseMittel <strong>im</strong> Rahmen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung angelegt werden.FirmenzuschussAls freiwillige Leistung kann nach § 19 a EStG der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterneine Kapitalbeteiligung verbilligt anbieten. Dieser Vorteil ist steuerfrei, soweit er nichthöher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und insgesamt 154 € <strong>im</strong>Kalenderjahr nicht übersteigt, d.h. ein solcher Firmenzuschuss ist bis zu einemBetrag von 308 € pro Jahr und Mitarbeiter zur Hälfte steuerfrei.Vorfinanzierung der Eigenleistung der MitarbeiterDie Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann der Arbeitgeber durch die Gewährung einesDarlehens vorfinanzieren. Dabei kann das Darlehen in best<strong>im</strong>mten Grenzen zinslosoder zinsbegünstigt gewährt werden.8. Staatliche Förderung der MitarbeiterkapitalbeteiligungDas 5. Vermögensbildungsgesetz und die Steuerbefreiung beiVermögensüberlassungen bilden die wesentlichen zwei Fundamente der staatlichenFörderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.8.1 Das 5. VermögensbildungsgesetzDas 5. Vermögensbildungsgesetz regelt den Anlagekatalog der förderungsfähigenBeteiligungsformen für die Sparzulage und die Konditionen, die <strong>mit</strong> der Gewährungder staatlichen Förderung verbunden sind. Für die betriebliche Mitarbeiter-Beteiligung können die wichtigsten Punkte wie folgt zusammengefasst werden:Tab. 9: Regelungen des 5. VermögensbildungsgesetzSparzulage des StaatesHöhe der Sparzulage 20% in Westdeutschland 25% in OstdeutschlandBei folgenden Anlageformen AktienGmbH-AnteileGenossenschaftsguthabenStille BeteiligungGenussscheineArbeitnehmer-DarlehenMax<strong>im</strong>al förderfähiger Betrag 408 € p.a.- 22 -

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