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Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission

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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes in die katastrophenmedizinische<br />

Versorgung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Ernst Pfenninger und Sabine Himmelseher<br />

Zusammenfassung (Der Original-Bericht ist als Band 54 in der Reihe <strong>Zivilschutz</strong>forschung<br />

erschienen)<br />

1. Einleitung<br />

Unter dem Blickwinkel des aktuellen Zeitgeschehens müssen bei globalisiert möglichem<br />

Terrorismus manche Gefahrenpotenziale, die fast schon als unbedenklich<br />

akzeptiert wurden, wieder als sehr bedrohlich eingestuft werden. Spätestens seit<br />

dem 11. September 2001 ist die Sorge vor Katastrophen allgegenwärtig.<br />

Die Abwendung von Gefahren und Schäden, die im Katastrophenfall drohen,<br />

obliegt in Friedenszeiten den Bundesländern (Katastrophenschutzgesetze der Länder),<br />

während im Kriegsfall der Bund für den <strong>Zivilschutz</strong> (<strong>Zivilschutz</strong>gesetz)<br />

zuständig ist. „Katastrophenschutz (KatS)“ wird definiert als die Maßnahmen der<br />

Bundesländer zur Verhinderung, Abwehr und Beseitigung von Katastrophen oder<br />

ihrer Folgen. Die Gesetzesnovelle zur Neuordnung des <strong>Zivilschutz</strong>es vom 25.<br />

März 1997 (geändert durch das Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember<br />

1999) regelt die Aufgaben des <strong>Zivilschutz</strong>es durch Behörden oder öffentliche und<br />

private Organisationen.<br />

Das Öffentliche Gesundheitswesen (ÖGW) soll zur Gesundheitssicherung der<br />

Bevölkerung durch Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Abwehr von<br />

Gesundheitsgefahren beitragen. Artikel 74 des Grundgesetzes verankert als wichtige<br />

Zuständigkeiten Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare<br />

Krankheiten bei Mensch und Tier, die öffentliche Fürsorge sowie den Schutz<br />

gegen Gefahren bei Freiwerden radioaktiver oder ionisierender Strahlung. Der<br />

Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist Teil des Öffentlichen Gesundheitswesens.<br />

Die Aufgaben werden auf Landesebene von unterschiedlichen Ministerien<br />

durchgeführt, wobei der ÖGD auf drei Stufen arbeitet: den Gesundheitsabteilungen<br />

der Ministerien, den Medizinaldezernaten der Regierungsbezirke und den<br />

Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte.<br />

2. Aufgabenstellung des <strong>Forschung</strong>svorhabens<br />

Aufgabenstellung des vorliegenden <strong>Forschung</strong>svorhabens war es, die aktuelle Einbindung<br />

des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in die Zivil- und Katastrophen-<br />

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