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Im Netz der neuen Medien - Lehrerfortbildungsserver Baden ...

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7konzentriert, werden interaktive Gewaltaspekteim Spiel von den Nutzern u. U.weniger intensiv wahrgenommen.• Die Diskussion um das mögliche Suchtpotenzialvon Online-Computerspielen,das insbeson<strong>der</strong>e bei min<strong>der</strong>jährigen Spielernvorhanden zu sein scheint, gewinntangesichts <strong>der</strong> Zunahme von Spielformatenohne definiertes Spielende an Bedeutung.Neben einer exzessiven Spieldauerergibt sich eine mögliche Gefährdungjunger Menschen auch dadurch,dass sie tief in virtuelle Spielwelten eintauchenund darüber den Bezug zur Realitätverlieren können. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>efür Multiplayer-Online-Rollenspiele11 , wie World of Warcraft. Diese zeichnensich durch eine hohe Spielbindung(sowohl ökonomisch als auch sozial) aus,verbunden mit einem hohen zeitlichenEinsatz. Eine Studie <strong>der</strong> Berliner Charitémit Kin<strong>der</strong>n zwischen elf und 14 Jahrenzeigte, dass knapp zehn Prozent <strong>der</strong> befragtenKin<strong>der</strong> die Kriterien für exzessivesComputer-Spielverhalten 12 erfüllen.Für eine zeitliche Beschränkung <strong>der</strong> Nutzungvon Computerspielen sind in ersterLinie die Eltern gefor<strong>der</strong>t.7.4. Technische Schutzvorkehrungenfür reine Online-SpieleSpiele werden in zunehmendem Maßeausschließlich online vertrieben o<strong>der</strong> zugänglichgemacht. Insbeson<strong>der</strong>e vor demHintergrund eines möglichen Suchtpotenzialsfür Min<strong>der</strong>jährige von Massen-Multiplayer-Online-Rollenspielenwie World ofWarcraft stellt sich die Frage, wie Elternauf das Konsumverhalten ihrer Kin<strong>der</strong>durch technische Schutzvorkehrungen Einflussnehmen können. Das PC-BetriebssystemWindows Vista umfasst die Möglichkeiteines Jugendschutzsystems. Hierkönnen z. B. für einzelne BenutzerkontenJugendschutzeinstellungen vorgenommenwerden, die neben <strong>der</strong> Freischaltungvon Spielen bestimmter Altersklassenauch die Begrenzung <strong>der</strong> Nutzungsdauerermöglichen.Für die von Anbieterseite vorzunehmendenSchutzvorkehrungen gibt das Gesetzklare Vorgaben. Nach den Bestimmungendes JMStV 13 muss sowohl beimDownload von indizierten Spielen 14 alsauch bei <strong>der</strong> Präsentation indizierter Inhalteim Internet sichergestellt werden,dass nur Erwachsene darauf zugreifenkönnen.Die Kommission für Jugendmedienschutzals <strong>Medien</strong>aufsicht im Internet hatVorgaben für geschlossene Benutzergruppenveröffentlicht. Danach sind zumindesteine einmalige, sichere Identifizierungvon Erwachsenen unter Einbeziehungvon amtlichen Ausweisdaten undeine verlässliche Authentifizierung beijedem Nutzungsvorgang erfor<strong>der</strong>lich 15 .Der Gefahr einerSpielsucht bei Kin<strong>der</strong>nund JugendlichenkönnenEltern durch erzieherischeBegleitungund technischeSchutzmaßnahmenbegegnen.Computerspiele und die rechtlichen Regelungen5711 Bei einem Massen-Multiplayer-Online-Rollenspiel agieren viele Spieler gleichzeitig in einer auf einem Server verwalteten Spielewelt.Sie schlüpfen in Rollen und erledigen gemäß den Spielregeln verschiedene Aufgaben. Das virtuelle Leben geht weiter, auchwenn <strong>der</strong> Spieler nicht online ist.12 Z. B. unwi<strong>der</strong>stehliches Verlangen, am Computer zu spielen; vermin<strong>der</strong>te Kontrollfähigkeit bezüglich Beginn, Beendigungund Dauer des Computerspielens; Entzugserscheinungen (Nervosität, Unruhe, Schlafstörungen) bei vermin<strong>der</strong>ter Computerspielnutzung;fortscheitende Vernachlässigung an<strong>der</strong>er Vergnügen o<strong>der</strong> Interessen; anhaltendes exzessives Computerspielentrotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen (z. B. Übermüdung, Leistungsabfall in <strong>der</strong> Schule, auch Mangelernährung).13 § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JMStV.14 Strafbare Spielmodalitäten finden sich in <strong>der</strong> Praxis nicht in deutschen Angeboten.15 Einzelheiten hierzu findet man auf <strong>der</strong> Website von jugendschutz.net.

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