der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 6 - Nr. 01/2009<br />
Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde <strong>der</strong>en Inhalt<br />
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und <strong>der</strong>en Inhalt<br />
für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung<br />
ist.<br />
Beschlüsse<br />
<strong>der</strong> Sitzung des Stadtrates vom 09.12.2008<br />
Beschluss: 20/001/2008<br />
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> wird<br />
in <strong>der</strong> Fassung des Entwurfes vom 02.12.08 mit folgen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
beschlossen: in § 1(2) wird die Einberufungsfrist von 4<br />
auf 5 Tage geän<strong>der</strong>t.<br />
Beschluss: 20/002/2008<br />
Das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
wird in die Besoldungsgruppe A 14 eingestuft.<br />
Beschluss: 20/003/2008<br />
In <strong>der</strong> Endphase <strong>der</strong> Sanierung des Rathauses ist eine beson<strong>der</strong>e<br />
Überwachung des Bauablaufes nötig. Dafür kann eine geeignete<br />
Person mit 20 Wochenstunden befristet für ca. 3 Monate<br />
eingestellt werden. Der Stellenplan <strong>der</strong> Stadt<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> für das Jahr 2009 wird deshalb um eine halbe<br />
Stelle mit <strong>der</strong> Entgeltgruppe E 10 erweitert.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong> Beschluss<br />
gefasst:<br />
Beschluss: 20/005/2008 - Personalangelegenheiten<br />
gez. Moritz, Bürgermeister<br />
Bitte beachten Sie auch die öffentlichen Bekanntmachungen<br />
im amtlichen Teil <strong>der</strong> VG - Planfeststellung für<br />
das Bauvorhaben <strong>der</strong> DB ProjektBau GmbH.<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Amtliche Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen<br />
Auslegung des Bebauungsplanes „In <strong>der</strong> alten Stadt“<br />
im OT <strong>Dornburg</strong> in <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Aufgrund eines Verfahrensfehlers wird <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>der</strong> Innenentwicklung „In <strong>der</strong> alten Stadt“ im OT <strong>Dornburg</strong><br />
in <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, bestehend aus Planzeichnung, Text<br />
und Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3<br />
Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.<br />
Der in <strong>der</strong> Anlage beigefügte Lageplan des Planungsbüros <strong>der</strong><br />
Thüringer Landgesellschaft aus Erfurt, M 1: 1000, mit Kennzeichnung<br />
<strong>der</strong> Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplanes, ist Bestandteil des Beschlusses und dieser<br />
Bekanntmachung.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung<br />
liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />
26. Januar 2009 bis 25. Februar 2009<br />
in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, OT <strong>Dornburg</strong>,<br />
07778 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, im Bauamt, August-Bebel-<br />
Straße 18, „Stadtwache“, nachzufragen bei Frau Beer, Herrn<br />
Habel o<strong>der</strong> Herrn Althans, während <strong>der</strong> Dienststunden<br />
- montags und dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
- donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
- und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
zu je<strong>der</strong>manns Einsicht öffentlich aus.<br />
In dieser Frist können Bedenken und Anregungen zur Planung<br />
und den textlichen Festsetzungen schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur<br />
Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden.<br />
Gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass<br />
auf Verlangen Gelegenheit zur Erörterung über den Inhalt des<br />
Satzungsentwurfes während <strong>der</strong> oben genannten Dienstzeiten<br />
gegeben wird.<br />
Hinweis<br />
Nach § 4a Abs.6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht<br />
rechtzeitig innerhalb <strong>der</strong> Auslegungszeit abgegeben worden<br />
sind, bei <strong>der</strong> weiteren Beschlussfassung über den Bauleitplan<br />
<strong>Dornburg</strong>, den 18.12.2008<br />
gez. Moritz<br />
Bürgermeister Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Stadt <strong>Dornburg</strong> (bis 30.11.2008)<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Beschluss <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung<br />
des Stadtrates vom 25.11.2008<br />
Beschluss: 02/279/2008 - Nie<strong>der</strong>schlagung PK: 02 - 681<br />
gez. Sammer, Bürgermeister<br />
Gemeinde Dorndorf-Steudnitz<br />
(bis 30.11.2008)<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 27.11.2008<br />
Beschluss: 10/302/2008<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dorndorf-Steudnitz genehmigt<br />
in seiner Sitzung am 27.11.2008 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 11.09.2008.