Programm Herbst/Winter 2011 - VHS Landkreis Rastatt
Programm Herbst/Winter 2011 - VHS Landkreis Rastatt
Programm Herbst/Winter 2011 - VHS Landkreis Rastatt
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Anmeldung<br />
Die Anmeldung zu den <strong>VHS</strong>-Veranstaltungen ist im<br />
<strong>Programm</strong>gebiet der Kreisvolkshochschule, d.h. in<br />
den Städ ten und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rastatt</strong>,<br />
einheitlich geregelt: Es gilt die schriftliche<br />
Anmeldung über Anmelde for mular per Post, Fax und<br />
E-Mail oder online über www.vhs-landkreis-rastatt.de<br />
bei gleichzeitiger Erteilung einer Ein zugs er mäch -<br />
tigung zur Abbuchung der Kursgebühr vom Konto<br />
des Teilnehmers. Bei Anmeldung per E-Mail müssen<br />
auch die Postan schrift und die Bankverbin dung zur<br />
Abbuchung der Kurs-Gebühren angegeben sein.<br />
Die schriftliche Anmeldung ist an die <strong>VHS</strong>-Stelle des<br />
jeweiligen Kursortes (siehe Kursnummer) zu adressieren.<br />
Die Ansprechpartner für die <strong>VHS</strong>-Außenstellen im<br />
<strong>Landkreis</strong> sowie die Hauptgeschäftsstelle im Land -<br />
ratsamt <strong>Rastatt</strong> sind am Anfang des <strong>Programm</strong> heftes<br />
aufgeführt.<br />
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.<br />
Eine telefonische Platzreservierung kann bis zum Eintreffen<br />
der schriftlichen Anmeldung bei der <strong>VHS</strong> vorgenommen<br />
werden. Der Kursplatz wird maximal 2<br />
Werktage freigehalten.<br />
Anmeldeschluss für laufende Kurse ist jeweils 3<br />
Werk tage vor Veran staltungsbeginn, bei Wochen -<br />
end seminaren 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn,<br />
bei Tagesfahrten entsprechend der Angabe.<br />
Sie erhalten KEINE Anmeldebestätigung! Nur wenn<br />
sich an den ausgeschriebenen Kursdaten etwas ändern<br />
sollte, werden Sie rechtzeitig benach richtigt.<br />
Mit der Annahme der Anmeldung zu einer Veran -<br />
staltung durch die Kreisvolkshochschule kommt ein<br />
Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Rastatt</strong> zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind<br />
Bestandteil des Vertrages. Eine Benachrichtigung des<br />
Teilnehmers durch die Kreisvolkshochschule erfolgt<br />
nur, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder<br />
nicht zustande kommt. In allen übrigen Fällen ergeht<br />
keine Anmelde bestätigung bzw. Annahmeerklärung<br />
gegenüber dem Teilnehmer.<br />
Gebühren<br />
Die Gebühren für den Besuch der Veranstaltungen<br />
sind im <strong>Programm</strong>heft ausgewiesen (siehe Ge bühren -<br />
staf felung). Sie sind per Lastschrift verfahren (Einzugs -<br />
er mäch ti gung) zu entrichten.<br />
Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Inhaber<br />
von Familienpässen, Arbeitslose, Schwerbehinderte<br />
und Sozialhilfeempfänger erhalten gegen Vorlage ei -<br />
ner Bescheinigung 15 % Ermäßigung auf die jeweilige<br />
Veranstaltungsgebühr. Diese Bescheinigung muss<br />
zusammen mit der Anmeldung vorliegen. Nachträg -<br />
liche Ermäßigungen sind nicht möglich!<br />
Die Kurse für Kinder u. Jugendliche sind bereits<br />
ermäßigt ausgeschrieben.<br />
Die o.g. Ermäßigung gilt nicht für mehrsemestrige<br />
Lehrgänge und Fahrten je der Art und nicht für sämtliche<br />
Einzelveranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Füh -<br />
rungen, etc.); soweit dort nicht ausdrücklich vermerkt,<br />
nicht für die Betriebliche Weiterbildung, die<br />
Integra tions kurse Deutsch, den „professional service“<br />
und nicht für Veranstaltungen in Kooperation mit<br />
anderen Institutionen sowie nicht für bereits ermäßigte<br />
Ver an staltungen.<br />
126<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Bei unleserlichen, fehlerhaften oder falschen Ang a -<br />
ben seitens der Teilnehmer bei der Erteilung der<br />
Einzugsermächtigung (Bankverbindung etc.) berechnen<br />
wir die fälligen Bankbearbeitungsgebühren.<br />
Bei Veranstaltungen mit Materialverbrauch sind die<br />
Mate rial- bzw. Lebensmittelkosten i.d.R. nicht in den<br />
Gebühren enthalten.<br />
Mindestteilnehmerzahl<br />
und Gebührenstaffelung<br />
Veranstaltungen mit weniger als fünf Teilnehmern<br />
(weniger als sechs Teilnehmenden bei Kursen für<br />
Kinder) können durch die <strong>VHS</strong> abgesagt werden<br />
(siehe Rücktritt durch die <strong>VHS</strong>). Hiervon ausgenommen<br />
ist das Angebot des „professional service”.<br />
Ab fünf bzw. sechs Teilnehmern gibt es in der Regel<br />
eine Ge bührenstaffelung, die ein Verringern der<br />
Veran staltungsgebühren vorsieht, je mehr Teilnehmer<br />
eine Veranstaltung besuchen: 5-7 Teilnehmer, 8-10<br />
Teilnehmer, ab 11 Teilnehmern.<br />
Diese Staffelung ist bei allen Veran staltungen der<br />
<strong>VHS</strong> in diesem <strong>Programm</strong>heft vermerkt.<br />
Angemeldete Teilnehmer können sich bei ihrem<br />
jeweiligen örtlichen <strong>VHS</strong>-Ansprechpartner nach der<br />
Zahl der angemeldeten Teilnehmer erkundigen. Aus<br />
Kosten- und Organisationsgründen erfolgt hierüber<br />
seitens <strong>VHS</strong> keine automatische Benach rich tigung.<br />
Rücktritt des Teilnehmers<br />
1. Kurse, Seminare, Lehrgänge<br />
Der kostenfreie Rücktritt ist nur bei der jeweiligen<br />
<strong>VHS</strong>-Geschäftsstelle möglich (nicht beim Kursleiter)<br />
und muss schriftlich spätestens drei Werktage vor<br />
dem ersten Veranstaltungs termin vorliegen.<br />
Bei Rücktritt eines Teilnehmers zu einem späteren<br />
Zeitpunkt als oben angegeben - dies gilt auch für<br />
den Krankheitsfall - oder in einer Form, die den o.g.<br />
Bedingungen nicht entspricht, wird die Kursgebühr<br />
gemäß der Gebüh renstaffe lung fällig sowie eventuelle<br />
Material- und/oder Lebens mittelkosten, wenn<br />
1. diese bei der gebuchten Veranstaltung vermerkt<br />
sind und wenn<br />
2. diese Kosten von der Lehrkraft vor Beginn der<br />
Veranstaltung verauslagt worden sind.<br />
2. Wochenendseminare/-kurse<br />
(samstags, Freitag/Samstag oder Samstag/Sonntag)<br />
Bei diesen Veranstaltungen ist ein gebührenfreier<br />
Rücktritt in der genannten Form nur bis spätestens<br />
10 Tage vor Beginn möglich.<br />
3. Exkursionen und Studienfahrten<br />
Bei diesen Veranstaltungen ist ein Rücktritt bis zum<br />
jeweils dort genannten Anmeldeschluss gegen eine<br />
Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR bei Tagesfahrten<br />
und 25,00 EUR bei mehrtägigen Studienfahrten<br />
möglich. Ansonsten gelten die jeweils beschriebenen<br />
Rücktritts beding ungen.<br />
Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
<strong>Programm</strong>heft vhs <strong>Landkreis</strong> <strong>Rastatt</strong> <strong>Herbst</strong>/<strong>Winter</strong> <strong>2011</strong><br />
Rücktritt durch die <strong>VHS</strong><br />
Die <strong>VHS</strong> kann wegen mangelnder Beteiligung (siehe<br />
Mindestteilnehmerzahl) oder bei Ausfall der Lehr kraft<br />
die Veranstaltung absagen. Die Absage gegenüber<br />
dem Teilnehmer erfolgt unverzüglich nach Bekannt -<br />
werden der Hinderungsgründe. In diesen Fällen<br />
werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich<br />
voll zurückerstattet. Werden durch Krankheit einer<br />
Lehrkraft oder durch technische Probleme z.B. bei<br />
EDV-Kursen Termine verschoben und diese zu einem<br />
späteren Zeitpunkt nachgeholt, besteht kein<br />
Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.<br />
Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshoch -<br />
schule sind ausgeschlossen.<br />
Haftung<br />
Die Haftung der <strong>VHS</strong>, gleich aus welchem Rechts -<br />
grund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung von<br />
Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung der<br />
<strong>VHS</strong> auf Vorsatz und Fahrlässigkeit beschränkt. Für<br />
An- und Rückfahrtsweg sowie für Diebstähle und<br />
Verlust von Gegenständen übernimmt die <strong>VHS</strong> auch<br />
bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine<br />
Haftung.<br />
Datenschutzregelung<br />
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten erfolgt auf freiwilliger Basis.<br />
Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet.<br />
Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen<br />
ausschließlich statistischen Zwecken und damit<br />
einer besseren Planung des <strong>Programm</strong>s. Dem Daten -<br />
schutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestim -<br />
mungen Rechnung getragen.<br />
Teilnahme bescheinigungen<br />
Alle Teilnehmer erhalten auf Wunsch am Kursende<br />
beim Kursleiter oder der <strong>VHS</strong>-Haupt geschäftsstelle<br />
eine Teilnahme bescheinigung.<br />
Wird die Teilnahmebescheinigung nachträglich bei<br />
der <strong>VHS</strong> beantragt, wird eine Verwaltungsgebühr<br />
von 5,00 EUR erhoben.<br />
Treue-Rabatt<br />
Wenn ein Teilnehmer der <strong>VHS</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Rastatt</strong> pro<br />
Kalenderjahr min destens 250,- EUR an Kurs gebühren<br />
entrichtet hat (ausgenommen sind Vorträge und<br />
Fahrten), erhält er auf Anfrage am Ende eines<br />
Kalender jahres einen Treuerabatt im Wert von 20,00<br />
EUR zur Anrechnung auf die künftige Teilnahme an<br />
Veran staltungen der Kreisvolkshochschule. Der<br />
Treuerabatt wird nur von der Hauptgeschäftsstelle<br />
der Volkshoch schule ausgegeben.<br />
Auskunft:<br />
<strong>VHS</strong>-Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt, Am<br />
Schlossplatz 5, 76437 <strong>Rastatt</strong>, Telefon (0 72 22)<br />
3 81-35 00, E-Mail vhs@landkreis-rastatt.de