C o v e r s t o r yDie logische Konsequenz aus dem EuGH-Urteil:Ende des freien Studienzuganges –Zulassungsverfahren auch an der VUWEin Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezeichnetedie bisher geltende Regelung, nach der Studienwerberaus dem EU-Raum nur dann einen Anspruch auf einenStudienplatz in Österreich hatten, wenn sie diesen auchin ihrem Heimatland hatten, <strong>als</strong> diskriminierend. DieFolge: die österreichische Regelung wurde aufgehobenund infolge des großen studentischen Andrangs aus denEU-Nachbarländern musste eine für alle Studienwerbergeltende Zugangsregelung geschaffen werden.Eignungstest:Einschulung durchVizerektor KünzelVon A. Univ.Prof. Dr. Wolfgang Künzel,Vizerektor für LehreAm 7. Juli 2005 war es soweit. DasUrteil des EuGH betreffend dieZulassung ausländischer Studierenderin Österreich lag vor und brachtedas von vielen befürchtete Ergebnis einerbis dato diskriminierenden VorgangsweiseÖsterreichs.Ab diesem Zeitpunkt war klar, dass dieKapazitäten der VUW von einer größerenZahl an Studienwerbern v.a. ausDeutschland bei weitem überschrittenwürden und dass der damit befürchteteKollaps des Systems nur durch irgendeineArt der Zugangsregelung verhindertwerden könnte.Erstaunlich war in diesem Zusammenhangder zur Schau getragene Optimismuspolitischer Entscheidungsträger, die entgegenaller fachlichen Einschätzungenauch mit einem anderen Ausgang des Klageverfahrengerechnet hatten.Untätige Politik zwingt VUWzum HandelnAllerdings ist selbst unter diesem Aspektunverständlich, wieso die Zeit biszum Vorliegen des Erkenntnisses nichtdazu genützt wurde, um in einer konzertantenVorbereitung eine jeweils österreichweiteinheitliche Lösung fürallenfalls notwendig werdende Selektionsverfahrenvor der Zulassung zum Studiumund alternativ in der Anfangsphasedes Studiums auszuarbeiten. Die sodringend notwendige Rechtssicherheit desVerfahrens, die Qualität von Auskünftenim Vorfeld, die Planung der Umsetzungvor Ort und damit verknüpfte erforderlicheMaßnahmen wären dadurch bessersichergestellt gewesen.Nachdem das Erkenntnisurteil desEuGH am 7. Juli vorlag, oblag es derVUW sich bis zum 28. Juli über die Medienüber den Fortgang der Dinge informiertzu halten. Zwar wurden wir mitSchreiben vom 13. Juli darüber verständigt,dass der Nationalrat in seiner Sitzungam 8. Juli das UG 2002 durch Einfügungzweier Paragraphen geändert habe,ab welchem Zeitpunkt diese ÄnderungRechtskraft erlangen würde, darüber warzu spekulieren. Für die VUW war abergerade dieser Zeitpunkt von entscheidenderBedeutung, da amtliche Mitteilungenzum weiteren Verfahren ohne gesetzlicheGrundlage keinen Sinn ergebenoder widrigenfalls sogar eine Einspruchsmöglichkeitwegen Verfahrensmangeldarstellen.Der Weg der VUW:Selektion vor StudienbeginnNun, die VUW hat sich durch einstimmigenBeschluss des Rektorates zu einerAuswahl der Studierenden vor Studienbeginnentschieden. Die dafürausschlaggebenden Gründe waren:Veterinärmedizin ist weltweit eine derteuersten Studienrichtungen – es ist dahernicht vertretbar, wertvolle Ausbildungszeitfür reine Selektionszwecke zumissbrauchen4 UNI <strong>VET</strong> WIEN REPORT | 3-05
C o v e r s t o r yEs ist jungen Menschen gegenüber nichtvertretbar, sie durch eine ein- oder zweisemestrigeSelektionstortur zu zwingen,die vielen für das Studium und den Berufdringend notwendigen Kerneigenschaftenwie Teamfähigkeit, Zusammenarbeit,Kommunikation und vielen anderenmehr entgegenläuft.Und: Die negativen Auswirkungen aufdas Arbeits- und soziale Klima am Campussind gar nicht abschätzbar, wenn derAnteil der im Auswahlverfahren gescheiterterBewerberinnen und Bewerber größerist <strong>als</strong> jener der im Studium Erfolgreichen.Auf dieser Basis wurde dem Senat derVUW ein Konzept kontingentierter Studienplätze– im Rahmen eines Bewerbungsverfahrensvor der Zulassungzum Studium zu vergeben– zur Stellungnahme vorgelegt,welches nach positiver Stellungnahmeauch vom Universitätsratgenehmigt wurde.Das mehrstufigeAuswahlverfahrenDie Kriterien des Verfahrenswurden im Mitteilungsblatt derVUW vom 25. Juli kundgemachtund sehen eine mehrstufige Vorgangsweisevor. In der Zeit von 1.bis 26. August waren die entsprechendenBewerbungen an dasStudienreferat der VUW zu richten.Mit Ablauf der Bewerbungsfristwaren 1062 Voranmeldungenfür einen Studienplatz eingegangen.Davon stammten 620 (58,4 %)von deutschen Staatsbürgerinnenund Staatsbürgern, 52 (4,9 %)von Nicht-EU-Bürgerinnen undBürgern sowie 390 (36,7%) vonÖsterreicherinnen und Österreichern.84% der Voranmeldungenstammten von Bewerberinnen, 16% von Bewerbern. Binnen der Bewerbungsfristlangten dann tatsächlich745 schriftliche Bewerbungsunterlagen(70,15 % derVoranmeldungen) ein, wobei imersten Schritt von den Mitarbeiterinnendes Studienreferates dieVollständigkeit geprüft (insgesamt 67,38%) wurde sowie die geforderten schulischenKenntnisse in Biologie, Physik,Chemie und Deutsch nach einem Punkteschemaerfasst wurden.Die Bewertung der Bewerbungenund der EignungstestVon einer Evaluatorengruppe wurdenim nächsten Schritt Lebensläufe, Motivationsschreibenund Studien- und BerufsqualifizierendeVorleistungen anhandeines Kriterienkataloges gesichtet undebenfalls nach einem Punkteschema bewertet.Anschließend wurden alle Bewerberinnenund Bewerber am 12. und 13.Noch vor dem Test: IdentitätsprüfungAuch für technische Hilfe wurde gesorgtLetzter Schritt des Verfahrens: Die AuswahlgesprächeSeptember zu einem Studieneignungstestgeladen, der den Deckungsgrad mit einemdefinierten Realprofil feststellte unddieses Ergebnis ebenfalls in Punkten ausdrückte.Die Ergebnisse dieser Bewertungsschritteführten somit zu einer Ranglisteder Bewerbungen, wobei jeneBewerberinnen und Bewerber, die mehr<strong>als</strong> 70 % der bis dahin erzielbaren Punkteerreicht hatten (42; 8,4 %), nach Maßgabeder Studienplatzkapazität in der Reihenfolgeder Rangliste direkt zumStudium zugelassen werden konnten.Weiteres Kriterium:AuswahlgesprächeDie weiteren verfügbaren Studienplätzewurden nach so genanntenAuswahlgesprächen vergeben,zu denen die nächstgereihtenBewerberinnen und Bewerberder Rangliste plus weitere30 % (320) in der Zeit vom 19. bis30. September eingeladen wurden.Diese Auswahlgespräche wurdenmit Auswahlteams geführt, die jeweilsaus drei Personen (ein Universitätslehrer,ein praktizierenderTierarzt und ein Studierender) bestanden.Die Mitglieder der Auswahlteamswurden an zwei Terminenauf diese Tätigkeit vorbereitetund die Gespräche wurden durcheinen „Interviewleitfaden“ standardisiert.Besonderer Dank gilthier den Kolleginnen und Kollegenaus der Praxis, die sich ineinem beispiellos solidarischen Verständnismit der VUW unentgeltlichin den Dienst dieser Sache gestellthaben.Insgesamt vertritt das Rektoratder VUW die Meinung, mit diesemqualitätsbezogenen Verfahreneinen sinnvollen Weg in der Phaseder Umstellung vom freien Hochschulzugangzur Auswahl der ambesten geeigneten Studierenden gefundenzu haben. Selbstverständlichmuss das Verfahren an sich zueinem späteren Zeitpunkt evaluiertund der prognostische Wert derAuswahlkriterien am späteren Studienerfolggemessen werden.UNI <strong>VET</strong> WIEN REPORT | 3-055