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paradies fühlen l Urlaub ganz privat - Urlaub in Salzburg

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Österreichisches Reglement für Beherbergungsbetriebe<br />

Stornobed<strong>in</strong>gungen. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag:<br />

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vere<strong>in</strong>barten Ankunftstag<br />

des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung<br />

e<strong>in</strong>er Stor nogebühr von beiden Vertragspartnern<br />

durch e<strong>in</strong>seitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stor noerklärung<br />

muss bis spätestens drei Monate vor dem vere<strong>in</strong>barten<br />

Ankunftstag des Gastes <strong>in</strong> den Händen des Vertragspartners<br />

se<strong>in</strong>.<br />

2. Bis spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor dem vere<strong>in</strong>barten Ankunftstag<br />

des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden<br />

Vertragspartnern durch e<strong>in</strong>seitige Erklärung aufgelöst werden,<br />

es ist jedoch e<strong>in</strong>e Stor nogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises<br />

für drei Tage zu bezahlen. Die Stor noerklärung<br />

muss bis spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor dem vere<strong>in</strong>barten<br />

Ankunftstag des Gastes <strong>in</strong> den Händen des Vertragspartners<br />

se<strong>in</strong>.<br />

3. Der Beherberger hat das Recht für den F all, dass der Gast<br />

bis 18 Uhr des vere<strong>in</strong>barten Ankunftstages nicht ersche<strong>in</strong>t,<br />

vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass e<strong>in</strong> späterer<br />

Ankunftszeitpunkt vere<strong>in</strong>bart wurde.<br />

4. Hat der Gast e<strong>in</strong>e Anzahlung geleistet, so bleibt/bleiben<br />

dagegen der Raum/ die Räume bis spätestens 12 Uhr des<br />

folgenden Tages reserviert.<br />

5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw . die P ensionsleistung<br />

nicht <strong>in</strong> Anspruch nimmt, ist er dem Beherber-<br />

ger gegenüber zur Zahlung des vere<strong>in</strong>barten Entgeltes verpflichtet.<br />

Der Beherberger muss jedoch <strong>in</strong> Abzug br<strong>in</strong>gen,<br />

was er sich <strong>in</strong>folge der Nichtbeanspruchung se<strong>in</strong>es Leis -<br />

tungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige<br />

Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß<br />

werden <strong>in</strong> den meisten Fällen die E<strong>in</strong>sparungen des<br />

Betriebes <strong>in</strong>folge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent<br />

des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises<br />

betragen.<br />

6. Dem Beherberger obliegt es sich um e<strong>in</strong>e anderweitige Vermietung<br />

der nicht <strong>in</strong> Anspruch genommenen Räume den<br />

Umständen entsprechend zu bemühen (4 1107 ABGB)<br />

Die Bilder wurden freundlicherweise<br />

zur Verfügung gestellt von:<br />

<strong>Salzburg</strong> Information · SLT-<strong>Salzburg</strong>er Land Tourismus G.m.b.H<br />

<strong>Salzburg</strong>er Seenland Tourismus GmbH · Tourismusverband Radstadt<br />

Wolfgangsee Tourismus · Ferienregion Lammertal - Dachste<strong>in</strong> West<br />

TV St. Johann/Pg · TV Wagra<strong>in</strong> · Ferienregion Lungau<br />

Kur- und FVV Bad Gaste<strong>in</strong> · Kur und TV Bad Hofgaste<strong>in</strong><br />

TV Dorfgaste<strong>in</strong> · Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern<br />

Saalfelden Leogang Touristik · <strong>Salzburg</strong>er Sonnenterrasse · TV Goll<strong>in</strong>g<br />

TV <strong>Salzburg</strong>er Saalachtal · Tourist Info Rußbach – Dachste<strong>in</strong> West<br />

Zell am See - Kaprun Tourismus · TV Saalbach H<strong>in</strong>terglemm<br />

Die Bilder der Häuser wurden<br />

von den jeweiligen Privatvermietern übermittelt.<br />

Wir danken für die gute Zusammenarbeit !<br />

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