paradies fühlen l Urlaub ganz privat - Urlaub in Salzburg
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Österreichisches Reglement für Beherbergungsbetriebe<br />
Stornobed<strong>in</strong>gungen. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag:<br />
1. Bis spätestens drei Monate vor dem vere<strong>in</strong>barten Ankunftstag<br />
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung<br />
e<strong>in</strong>er Stor nogebühr von beiden Vertragspartnern<br />
durch e<strong>in</strong>seitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stor noerklärung<br />
muss bis spätestens drei Monate vor dem vere<strong>in</strong>barten<br />
Ankunftstag des Gastes <strong>in</strong> den Händen des Vertragspartners<br />
se<strong>in</strong>.<br />
2. Bis spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor dem vere<strong>in</strong>barten Ankunftstag<br />
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden<br />
Vertragspartnern durch e<strong>in</strong>seitige Erklärung aufgelöst werden,<br />
es ist jedoch e<strong>in</strong>e Stor nogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises<br />
für drei Tage zu bezahlen. Die Stor noerklärung<br />
muss bis spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor dem vere<strong>in</strong>barten<br />
Ankunftstag des Gastes <strong>in</strong> den Händen des Vertragspartners<br />
se<strong>in</strong>.<br />
3. Der Beherberger hat das Recht für den F all, dass der Gast<br />
bis 18 Uhr des vere<strong>in</strong>barten Ankunftstages nicht ersche<strong>in</strong>t,<br />
vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass e<strong>in</strong> späterer<br />
Ankunftszeitpunkt vere<strong>in</strong>bart wurde.<br />
4. Hat der Gast e<strong>in</strong>e Anzahlung geleistet, so bleibt/bleiben<br />
dagegen der Raum/ die Räume bis spätestens 12 Uhr des<br />
folgenden Tages reserviert.<br />
5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw . die P ensionsleistung<br />
nicht <strong>in</strong> Anspruch nimmt, ist er dem Beherber-<br />
ger gegenüber zur Zahlung des vere<strong>in</strong>barten Entgeltes verpflichtet.<br />
Der Beherberger muss jedoch <strong>in</strong> Abzug br<strong>in</strong>gen,<br />
was er sich <strong>in</strong>folge der Nichtbeanspruchung se<strong>in</strong>es Leis -<br />
tungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige<br />
Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß<br />
werden <strong>in</strong> den meisten Fällen die E<strong>in</strong>sparungen des<br />
Betriebes <strong>in</strong>folge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent<br />
des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises<br />
betragen.<br />
6. Dem Beherberger obliegt es sich um e<strong>in</strong>e anderweitige Vermietung<br />
der nicht <strong>in</strong> Anspruch genommenen Räume den<br />
Umständen entsprechend zu bemühen (4 1107 ABGB)<br />
Die Bilder wurden freundlicherweise<br />
zur Verfügung gestellt von:<br />
<strong>Salzburg</strong> Information · SLT-<strong>Salzburg</strong>er Land Tourismus G.m.b.H<br />
<strong>Salzburg</strong>er Seenland Tourismus GmbH · Tourismusverband Radstadt<br />
Wolfgangsee Tourismus · Ferienregion Lammertal - Dachste<strong>in</strong> West<br />
TV St. Johann/Pg · TV Wagra<strong>in</strong> · Ferienregion Lungau<br />
Kur- und FVV Bad Gaste<strong>in</strong> · Kur und TV Bad Hofgaste<strong>in</strong><br />
TV Dorfgaste<strong>in</strong> · Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern<br />
Saalfelden Leogang Touristik · <strong>Salzburg</strong>er Sonnenterrasse · TV Goll<strong>in</strong>g<br />
TV <strong>Salzburg</strong>er Saalachtal · Tourist Info Rußbach – Dachste<strong>in</strong> West<br />
Zell am See - Kaprun Tourismus · TV Saalbach H<strong>in</strong>terglemm<br />
Die Bilder der Häuser wurden<br />
von den jeweiligen Privatvermietern übermittelt.<br />
Wir danken für die gute Zusammenarbeit !<br />
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