Einstieg ins Berufsleben
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Kapitel 1 | <strong>E<strong>ins</strong>tieg</strong> <strong>ins</strong> <strong>Berufsleben</strong> 17<br />
W13 Ja. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich handlungsunfähig.<br />
Sie benötigen die Zustimmung der Eltern, um Verträge abschliessen zu<br />
können. Allerdings dürfen Kinder und Jugendliche über ihr Taschengeld frei<br />
verfügen. Für den Kauf der CDs braucht Peter keine Zustimmung, jedoch für<br />
den Kauf des teuren Gerätes. Schliesst der Verkäufer ohne Rücksprache mit den<br />
Eltern diesen Verkauf ab und verweigern diese nachträglich die Einwilligung, so<br />
ist dieser Vertrag gegenstandslos. ➞ ZGB 19<br />
W14 Der Vertrag ist formlos gültig. Es empfiehlt sich jedoch die einfache Schriftlichkeit.<br />
➞ OR 11<br />
W15 Öffentliche Beurkundung und Eintrag in ein öffentliches Register. Der Grundbucheintrag<br />
ist nicht für den Vertragsabschluss, wohl aber für den Eigentumsübergang<br />
erforderlich. ➞ OR 216<br />
W16 Esther muss ihren Eltern bewusst machen, dass einerseits der Lehrvertrag nur<br />
in schriftlicher Form Gültigkeit hat (einfache Schriftlichkeit), andererseits ihr<br />
Berufswunsch zu respektieren ist und auf ihre Neigungen Rücksicht genommen<br />
werden sollte. ➞ OR 344a / ZGB 301/302<br />
W17 Ja. Das fristlose Verlassen des Arbeitsplatzes verstösst gegen die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Während der Probezeit kann das Lehrverhältnis jederzeit mit einer<br />
Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. ➞ OR 337d/346<br />
W18 Nein. Grundsätzlich ist Christoph verpflichtet, alles zu tun, um das Lehrziel zu<br />
erreichen. Das Aufsuchen von e<strong>ins</strong>chlägigen Lokalen ist nur von Bedeutung,<br />
wenn er seine Leistung am Arbeitsplatz nicht erbringt und dadurch das Lehrziel<br />
gefährdet ist. ➞ OR 345<br />
Das unentschuldigte Fernbleiben vom Berufsfachschulunterricht (Pflichtverletzung)<br />
und das Zuspätkommen (Anordnungen befolgen) sollten in einem Gespräch<br />
erörtert und geahndet werden (Verwarnung). Ändert Christoph sein<br />
Verhalten nicht, kann das Lehrverhältnis mit folgender Begründung aufgelöst<br />
werden: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann dem Berufsbildner nach<br />
Treu und Glauben nicht zugemutet werden. ➞ OR 346/337<br />
W19 Der Lehrbetrieb kann Andrea nicht mehr fachgemäss ausbilden. Damit erlischt<br />
die Ausbildungspflicht. Das Kantonale Amt für Berufsbildung sorgt nach Möglichkeit<br />
dafür, dass Andrea die begonnene berufliche Grundbildung ordnungsgemäss<br />
beenden kann. Normalerweise hilft auch der Vertragsbrüchige bei der<br />
Suche nach einer möglichen Lösung. ➞ OR 346c<br />
W20 Das Vorgehen der Berufsbildnerin ist korrekt. Diebstahl gilt als Grund, ein Lehrverhältnis<br />
fristlos zu kündigen. ➞ OR 337<br />
W21 Nein. Der Berufsbildner muss Kathrin die nötige Zeit für den Besuch des Berufsschulunterrichtes<br />
freigeben. ➞ OR 345a<br />
W22 Nein, sofern die Arbeit wirklich dringend ist, die Arbeit etwas mit der Ausbildung<br />
zu tun hat, die Tagesarbeitszeit von 9 Stunden nicht überschritten wird<br />
und Stefan mindestens 16 Jahre alt ist. ➞ OR 321c