15.08.2012 Aufrufe

Einstieg ins Berufsleben

Einstieg ins Berufsleben

Einstieg ins Berufsleben

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel 1 | <strong>E<strong>ins</strong>tieg</strong> <strong>ins</strong> <strong>Berufsleben</strong> 17<br />

W13 Ja. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich handlungsunfähig.<br />

Sie benötigen die Zustimmung der Eltern, um Verträge abschliessen zu<br />

können. Allerdings dürfen Kinder und Jugendliche über ihr Taschengeld frei<br />

verfügen. Für den Kauf der CDs braucht Peter keine Zustimmung, jedoch für<br />

den Kauf des teuren Gerätes. Schliesst der Verkäufer ohne Rücksprache mit den<br />

Eltern diesen Verkauf ab und verweigern diese nachträglich die Einwilligung, so<br />

ist dieser Vertrag gegenstandslos. ➞ ZGB 19<br />

W14 Der Vertrag ist formlos gültig. Es empfiehlt sich jedoch die einfache Schriftlichkeit.<br />

➞ OR 11<br />

W15 Öffentliche Beurkundung und Eintrag in ein öffentliches Register. Der Grundbucheintrag<br />

ist nicht für den Vertragsabschluss, wohl aber für den Eigentumsübergang<br />

erforderlich. ➞ OR 216<br />

W16 Esther muss ihren Eltern bewusst machen, dass einerseits der Lehrvertrag nur<br />

in schriftlicher Form Gültigkeit hat (einfache Schriftlichkeit), andererseits ihr<br />

Berufswunsch zu respektieren ist und auf ihre Neigungen Rücksicht genommen<br />

werden sollte. ➞ OR 344a / ZGB 301/302<br />

W17 Ja. Das fristlose Verlassen des Arbeitsplatzes verstösst gegen die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Während der Probezeit kann das Lehrverhältnis jederzeit mit einer<br />

Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. ➞ OR 337d/346<br />

W18 Nein. Grundsätzlich ist Christoph verpflichtet, alles zu tun, um das Lehrziel zu<br />

erreichen. Das Aufsuchen von e<strong>ins</strong>chlägigen Lokalen ist nur von Bedeutung,<br />

wenn er seine Leistung am Arbeitsplatz nicht erbringt und dadurch das Lehrziel<br />

gefährdet ist. ➞ OR 345<br />

Das unentschuldigte Fernbleiben vom Berufsfachschulunterricht (Pflichtverletzung)<br />

und das Zuspätkommen (Anordnungen befolgen) sollten in einem Gespräch<br />

erörtert und geahndet werden (Verwarnung). Ändert Christoph sein<br />

Verhalten nicht, kann das Lehrverhältnis mit folgender Begründung aufgelöst<br />

werden: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann dem Berufsbildner nach<br />

Treu und Glauben nicht zugemutet werden. ➞ OR 346/337<br />

W19 Der Lehrbetrieb kann Andrea nicht mehr fachgemäss ausbilden. Damit erlischt<br />

die Ausbildungspflicht. Das Kantonale Amt für Berufsbildung sorgt nach Möglichkeit<br />

dafür, dass Andrea die begonnene berufliche Grundbildung ordnungsgemäss<br />

beenden kann. Normalerweise hilft auch der Vertragsbrüchige bei der<br />

Suche nach einer möglichen Lösung. ➞ OR 346c<br />

W20 Das Vorgehen der Berufsbildnerin ist korrekt. Diebstahl gilt als Grund, ein Lehrverhältnis<br />

fristlos zu kündigen. ➞ OR 337<br />

W21 Nein. Der Berufsbildner muss Kathrin die nötige Zeit für den Besuch des Berufsschulunterrichtes<br />

freigeben. ➞ OR 345a<br />

W22 Nein, sofern die Arbeit wirklich dringend ist, die Arbeit etwas mit der Ausbildung<br />

zu tun hat, die Tagesarbeitszeit von 9 Stunden nicht überschritten wird<br />

und Stefan mindestens 16 Jahre alt ist. ➞ OR 321c

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!