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Einstieg ins Berufsleben

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18 Kapitel 1 | <strong>E<strong>ins</strong>tieg</strong> <strong>ins</strong> <strong>Berufsleben</strong><br />

W23 Pascals Reaktion ist vorschnell. Grundsätzlich muss Pascal die Anordnungen des<br />

Berufsbildners befolgen (Putzen gehört auch zur Ausbildung). Falls Pascal immer<br />

alleine die ganze Werkstatt putzen und aufräumen muss, wäre das jedoch<br />

nicht korrekt. ➞ OR 345a<br />

W24 Individuelle Lösungen.<br />

Markus sollte mit dem Berufsbildner im Beisein seiner Eltern ein klärendes und<br />

konstruktives Gespräch führen. Überstunden müssen nämlich mit Freizeit von<br />

gleicher Dauer oder mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent abgegolten werden,<br />

und berufsfremde Arbeiten muss Markus nicht verrichten. ➞ OR 321c<br />

W25 Nein. Die Berufsbildnerin muss Anna während der Arbeitszeit die nötige Zeit<br />

zur Verfügung stellen. ➞ BiVo<br />

W26 Das Ablegen des Qualifikationsverfahrens ist Teil des Lehrvertrages. Weigert sich<br />

Michael, begeht er Vertragsbruch. ➞ OR 345a<br />

W27 Barbara hat einerseits bis zum 20. Altersjahr Anrecht auf fünf Wochen Ferien,<br />

andererseits müssen zwei Ferienwochen zusammenhängend gewährt werden.<br />

➞ OR 329a/329c/345a<br />

W28 Die Lehrzeit kann nur verlängert werden, falls wegen der Abwesenheit deutlich<br />

wird, dass Roland das Ausbildungsziel (Bestehen des Qualifikationsverfahrens)<br />

nicht erreicht. ➞ BBG 18<br />

W29 Ja. Falls eine durch Unfall bedingte Abwesenheit mehr als einen Monat dauert,<br />

kann der Lehrbetrieb für jeden weiteren vollen Monat der Verhinderung die<br />

Ferien um einen Zwölftel kürzen. ➞ OR 329b<br />

W30 In der Regel wird bei einem Schaden, der auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen<br />

ist, kein Schadenersatz in Rechnung gestellt. ➞ OR 321c<br />

W31 Weil das Gespräch keine Änderungen zur Folge hat, sollte Adriana die entsprechende<br />

Aufsichtsbehörde (z. B. Lehraufsichtskommission) e<strong>ins</strong>chalten und ihre<br />

Situation darlegen. Sie muss auf ihre Rechte beharren: Der Berufsbildner ist verpflichtet,<br />

die tägliche Höchstarbeitszeit von neun Stunden und die Ruhezeit von<br />

zwölf aufeinanderfolgenden Stunden einzuhalten. Er darf ihr auch keine Arbeit,<br />

die nichts mit dem zu erlernenden Beruf zu tun hat, auftragen. Ferner sollte die<br />

Ausbildung abwechslungsreich gestaltet sein.<br />

W32 Er soll eine Woche unbezahlten Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit beantragen.<br />

Lernenden und Arbeitnehmenden bis zum 30. Altersjahr, die sich aktiv<br />

in der Jugendarbeit engagieren, stehen pro Jahr fünf Tage Jugendurlaub zu.<br />

➞ OR 329e<br />

W33 Individuelle Lösungen.<br />

Beate sollte umgehend einen Stützkurs besuchen. Verbessern sich ihre Zeugnisnoten<br />

nicht, wäre es ratsam, die Lehre in eine Attestausbildung umzuwandeln.

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