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Einstieg ins Berufsleben

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Kapitel 2 | Geld und Konsum 31<br />

2.22 Welche Bedeutung haben die Artikel zum «wesentlichen Irrtum»?<br />

Sie schützen die Vertragspartner vor den Folgen schwerwiegender Irrtümer<br />

im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kaufvertrages.<br />

➞ OR 23–27<br />

2.23 Welche Regelungen gelten bei unbestellter Ware?<br />

Der Empfänger muss sie weder aufbewahren noch zurückschicken; er<br />

kann sie wegwerfen oder sogar brauchen. Achtung: Gilt nicht bei irrtümlich<br />

zugestellter Ware! ➞ OR 6a<br />

2.24 Welche Bedeutung hat die Bestellung beim Kaufvertrag?<br />

Mit der Bestellung nimmt die Käuferin die Offerte an und schliesst damit<br />

einen Kaufvertrag ab.<br />

2.25 Was ist der erste korrekte Schritt bei einem Lieferungsverzug (Mahnkauf)?<br />

Die Bestellerin muss den Verkäufer mit einer eingeschriebenen Liefermahnung<br />

in Verzug setzen. ➞ OR 107<br />

2.26 Welche Folgen hat der Lieferungsverzug für den Verkäufer bei einem Fixkauf?<br />

Nach Ablauf des Lieferdatums befindet sich der Verkäufer automatisch<br />

in Verzug; falls dem Käufer dadurch Schaden entsteht, hat er Anspruch<br />

auf Schadenersatz. ➞ OR 108<br />

2.27 Welche drei Pflichten hat die Käuferin, wenn sie den Verkäufer wegen mangelhafter<br />

Lieferung haftbar machen will?<br />

• Prüfungspflicht ➞ OR 201<br />

• Meldepflicht ➞ OR 201<br />

• Aufbewahrungspflicht<br />

2.28 Was kann der Käufer mithilfe einer Mängelrüge verlangen?<br />

• Ersatzlieferung (einwandfreie Ware der gleichen Art) ➞ OR 206<br />

• Minderung (weniger bezahlen/Rabatt) ➞ OR 205<br />

• Wandelung (den Kaufvertrag rückgängig machen) ➞ OR 205<br />

2.29 Welches ist das korrekte Vorgehen bei einem Zahlungsverzug?<br />

Den Schuldner in Verzug setzen (z. B. mit einer eingeschriebenen Zahlungsmahnung<br />

mit Nachfrist zur Bezahlung). ➞ OR 102<br />

Nach Ablauf der Nachfrist kann der Gläubiger den Schuldner betreiben<br />

und Verzugsz<strong>ins</strong> von fünf Prozent im Jahr verlangen. ➞ OR 104<br />

2.30 Wie lange sollten Sie wichtige Zahlungen mit Quittungen belegen können?<br />

Zehn Jahre. Die meisten Forderungen verjähren nach dieser Zeit.<br />

2.31 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich einen Haustürkauf rückgängig<br />

machen kann?<br />

Bei einem Haustürkauf hat man ein Widerrufsrecht, welches innert 7<br />

Tagen nach Abschluss des Vertrages schriftlich und eingeschrieben dem<br />

Vertragspartner zugestellt werden muss. Der Betrag der gekauften Ware<br />

muss Fr. 100.– übersteigen.

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