11.07.2015 Aufrufe

4 sv-arbeit in der praxis - demokratisches sachsen

4 sv-arbeit in der praxis - demokratisches sachsen

4 sv-arbeit in der praxis - demokratisches sachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landeselternrat (LER) (§ 49 SchulG und §§ 21 bis 30 EMVO)Der Landeselternrat vertritt die Interessen <strong>der</strong> gesamtsächsischen Elternschaftund hat die Aufgabe, das Kultusm<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>enFragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens zu beraten (§ 49 Abs.2 SchulG). Im Rahmen dieses Mitwirkungsrechtes kann <strong>der</strong> LER Vorschlägeund Anregungen e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen. Auch e<strong>in</strong> Informationsrecht durchdas SMK wird dem LER zugestanden, sodass <strong>der</strong> Landeselternrat überalle grundsätzlichen Sachen, welche die Schulen <strong>in</strong> Sachsen betreffen,<strong>in</strong>formiert wird. Der Landeselternrat wählt e<strong>in</strong>en Vorsitzenden - denLandeselternsprecher - und entsendet VertreterInnen <strong>in</strong> den Landesbildungsrat[Kap. 3.4].Mehr zur Arbeit des Landeselternrates erfahrt Ihr unterwww.ler-<strong>sachsen</strong>.de.3.4 GEMEINSAME GREMIENSchulkonferenz (§ 43 SchulG und SchulKonfVO)Neben den SchülerInnen-, LehrerInnen- und Elterngremien gibt es nochdie Gremien, <strong>in</strong> denen VertreterInnen aus allen drei Gruppen geme<strong>in</strong>samsitzen.In Eurer Schule gibt es die Schulkonferenz. Sie ist genau <strong>der</strong> richtige Ortum Eure Ideen und Projekte durchzusetzen, mit denen die Schulleitungvielleicht nicht e<strong>in</strong>verstanden ist. In diesem Fall kann es s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>,wenn Ihr im Vorfeld versucht, für Euer Anliegen Eltern und Lehrern zugew<strong>in</strong>nen bzw. durch Vor<strong>in</strong>formationen ausreichend auf den Stand zubr<strong>in</strong>gen. Denn die Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremiuman <strong>der</strong> Schule.Wie ist die Schulkonferenz zusammengesetzt?Der Schulkonferenz sitzt <strong>der</strong> Schulleiter vor. Allerd<strong>in</strong>gs hat er ke<strong>in</strong>Stimmrecht. Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz vier LehrerInnen vertreten.Der Elternsprecher ist als stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> ebensostimmberechtigt wie die weiteren drei ElternvertreterInnen. Der Schülersprecherund drei weitere SchülerInnen br<strong>in</strong>gen die Interessen <strong>der</strong>Schüler <strong>in</strong> das Gremium e<strong>in</strong>. Die somit aus zwölf Personen (plus demSchulleiter als Vorsitzendem) bestehende Schulkonferenz ist folglichdrittelparitätisch besetzt.Mit beraten<strong>der</strong> Stimme kann an den Schulkonferenzsitzungen e<strong>in</strong> Vertretero<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Vertreter<strong>in</strong> des Schulträgers, meist <strong>der</strong> Stadt o<strong>der</strong> desLandkreises, teilnehmen.Solltet Ihr an e<strong>in</strong>er Berufsschule lernen, können noch zwei VertreterInnen<strong>der</strong> Arbeitgeber und zwei VertreterInnen von Arbeitnehmerorganisationen(z.B. Gewerkschaften) als BeraterInnen anwesend se<strong>in</strong>.27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!